Henry Worm
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Es wurde durch die AfD-Fraktion Unterbrechung der Sitzung beantragt. Wir unterbrechen die Sitzung für 30 Minuten. Werte Kolleginnen, werte Kollegen, die Sitzungsunterbrechung ist somit beendet. Ich hoffe sehr, dass sich die Gemüter in dieser Zeit doch etwas beruhigt haben. Im Übrigen möchte ich anmerken, dass ich es weder für zielführend noch für geboten halte, wenn wir hier in diesem Hohen Haus über das Erschießen diskutieren. Wir streiten hier mit Worten und nicht mit Kugeln. Deswegen würde ich es sehr begrüßen, wenn solche Zwischenrufe zukünftig unterbleiben.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, FDP) Wir fahren fort mit den Wahlen. Sie erhalten wie gestern nach Ihrem Namensaufruf zwei Stimmzettel. Bitte achten Sie bei der Stimmabgabe auf die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln und nutzen Sie bitte Ihren eigenen blau oder schwarz schreibenden Stift. Ich erläutere die Stimmzettel: Bei der Wahl von zwei Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission können Sie hinter jedem der beiden Namen entweder „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ ankreuzen. Bei der Wahl eines Mitglieds der G 10Kommission können Sie einmal mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Als Wahlhelfer sind eingesetzt Herr Abgeordneter Weltzien, Herr Abgeordneter Urbach und Herr Abgeordneter Denny Möller. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden Schriftführer, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.
