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Christoph Zippel

CDU 13.11.2020 Sitzungen 7/30

Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Elektronische Ausfertigung und Verkündung von Rechtsakten

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, eigentlich müsste ich freudestrahlend vor Ihnen stehen, denn Rot-Rot-Grün präsentiert uns ja heute einen Vorschlag, wie wir unser Gesetzgebungsverfahren durch eine konsequente Nutzung elektronischer Systeme effizienter gestalten können. Die CDU steht für Digitalisierung, ein modernes, bürgerfreundliches Thüringen. Ich freue mich also über diesen Entwurf. Weniger Freude bereitet mir allerdings eine andere Sache. Und zwar ist es absehbar, dass der Gesetzentwurf, den wir gerade diskutieren, um jeden Preis noch vor einem eventuellen frühzeitigen Ende der Legislaturperiode im Eilverfahren in unsere Thüringer Verfassung gedrückt werden soll. Leider bezieht sich meine Feststellung eben nicht nur auf diesen einen Fall, sondern auf eine Entwicklung, die sich bereits maßgeblich bei der Beschäftigung mit anderen Vorschlägen zur Änderung unserer Thüringer Verfassung abzeichnet. Gern unterstützen wir das Vorhaben, durch die vorgeschlagene Verfassungsänderung den rechtssicheren Weg für die elektronische Ausfertigung und Verkündigung zu ebnen. Für uns ist das aber an die Voraussetzung geknüpft, dass an dieser und an allen anderen geplanten Verfassungsänderungen sorgfältig und ordentlich gearbeitet wird. (Beifall CDU, FDP) Deshalb bitte ich Sie, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete der Fraktionen Die Linke, SPD und Grünen: Legen Sie einer genauen und qualitativen Arbeit keine Steine in den Weg! An einer Verfassung schraubt man nicht eben einfach mal so herum. Ich denke, meine Unzufriedenheit über den Umgang mit unserer Verfassung ist deutlich geworden, richten wir also den Blick auf erfreulichere Punkte. Mit der vorgeschlagenen Verfassungsänderung können wir dazu beitragen, dass wir einen kleinen Schritt machen, um digitale Möglichkeiten besser auszuschöpfen und das Land Thüringen bei der Digitalisierung weniger weit hinterherhinken zu lassen. Ich habe auch noch etwas Hoffnung, dass irgendwann auch Sie, sehr geehrte Damen und Herren der regierungstragenden Fraktionen, verstehen werden, dass man bei Verfassungsänderungen ein Maximum an Sorgfalt und Gründlichkeit walten lassen muss. (Zwischenruf Abg. Lehmann, SPD: Bei Wah- len auch!) In diesem Sinne freue ich mich auf eine intensive und fundierte Auseinandersetzung mit dem Entwurf im Verfassungsausschuss. Enttäuschen Sie meine Hoffnung bitte nicht. Vielen Dank. (Beifall CDU) (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Niemals!)

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