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Laura Wahl

GRÜNE 13.11.2020 Sitzungen 7/30

Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Elektronische Ausfertigung und Verkündung von Rechtsakten

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream, wer heutzutage nach einem Gesetzestext sucht, der nimmt in den seltensten Fällen noch ein ausgedrucktes Gesetzeswerk in die Hand, sondern der wird im Internet danach suchen. In der elektronischen Parlamentsdokumentation des Thüringer Landtags sind die gefassten Beschlüsse dieses Hohen Hauses gesammelt. Auf dem Portal des Freistaats können unkompliziert alle wichtigen Gesetzestexte recherchiert werden. Auch die Fachleute der juristischen Praxis, die Richter/-innen und Anwält/-innen, arbeiten in ihrem beruflichen Kontext mittlerweile meist mit den elektronischen Fassungen von Rechtsakten. (Unruhe CDU) (Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Da tun ei- nem ja die Ohren weh bei so einer Sprache!) Als Bündnisgrüne begrüßen wir diese Entwicklung sehr, (Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Furchtbar!) denn schließlich ist die Vermeidung von riesigen Papiermengen ein ganz praktischer Beitrag zum Umweltschutz. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Problematisch ist allerdings, dass die elektronische Fassung von Rechtsakten bisher nicht verbindlich ist. Im Zweifelsfall zählt noch immer die Version auf Papier. Mit diesem Gesetzentwurf wollen wir dies ändern und für Rechtssicherheit sorgen. Wir füllen damit eine Lücke, die sich auch aus der Entwicklung der letzten Jahrzehnte ergeben hat. Bisher geht man in der Rechtswissenschaft stets davon aus, dass Rechtsakte nur durch handschriftliche Originalunterschrift und die Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt Wirksamkeit erlangen. Wir wollen mit diesem Gesetzesvorschlag einen weiteren Weg eröffnen: die elektronische Ausfertigung und Verkündung von Rechtsakten. Das ist zeitgemäß und auf dem Weg zur digitalen Gesellschaft ein wichtiger Schritt. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf für eine Verfassungsänderung wird noch nicht die konkrete Umsetzung angegangen, aber wir schaffen damit die Möglichkeit, dies nun auch in der praktischen Umsetzung zu starten. Dafür müssen im weiteren Schritt die Geschäftsordnung und das Verkündungsgesetz angepasst, aber vor allem die technischen Voraussetzungen geschaffen werden. Die Landtagsverwaltung hat dargestellt, dass sich dies leider nicht von heute auf morgen umsetzen lässt. Aber wir wollen zumindest heute schon den Prozess initiieren und verfassungsrechtlich diese Möglichkeit einräumen. Und genau dafür ist eben eine Verfassungsänderung nötig. Und, Herr Zippel, wenn Sie sagen, dass wir sorgfältig und gründlich an der Verfassung arbeiten wollen, dann ja, ich habe da von den rot-rot-grünen Fraktionen sehr großes Engagement wahrgenommen. Ich frage mich aber auch, was dann das Wahlgesetz, was gerade an den Verfassungsausschuss überwiesen worden ist, dort soll. Denn damit wird keine Verfassungsänderung vorgenommen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Das hat ver- fassungsrechtliche Konsequenzen, Frau Kollegin, das hat die Mehrheit selbst gesagt!) Und vor dem Hintergrund will ich eigentlich fast Verzögerungstaktik vorwerfen, weil immer wieder andere Sachen – die Prioritäten sind eigentlich klar, die wir im Verfassungsausschuss zu behandeln haben. In Brandenburg und Bremen wird bereits die elektronische Normverkündung praktiziert. An deren Beispiel orientieren wir uns mit diesem Entwurf. Auch auf Bundesebene ist geplant, die Verkündung elektronisch vorzunehmen. Wir reihen uns mit diesem Gesetzesvorschlag also in eine Reihe einer Weiterentwicklung ein, die in vielen Parlamenten nun angegangen wird. Unsere Thüringer Verfassung wollen wir dahin gehend modernisieren, die Beteiligung aller Bewohner/-innen im Freistaat und die Wahrnehmung ihrer Rechte zu stärken. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist schön!) Unsere Verfassung soll der breiten Teilhabe und dem einfachen Zugang aller Menschen zur öffentlichen Verwaltung dienen. (Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Mensch/ in- ‑ nen ist richtig! Wenn schon, denn schon!) Nein, das haben Sie nicht verstanden, Menschen betrifft alle Geschlechter. Frau Tasch, ich kann Ihnen da gern noch mal Nachhilfe geben. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber es freut mich, dass Sie immer so leicht damit aus der Fassung zu bringen sind. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Hier geht es jetzt um was anderes. (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Fantasie- sprache, nichts anderes!) Digitalisierung hat mit Demokratie und Rechtsstaat viel zu tun. Wenn die Digitalisierung größere Teilhabe an öffentlichen Verfahren und einen breiteren Zugang zu Verwaltung ermöglicht, dann sichert sie für alle die Wahrnehmung der Rechte und Pflichten, die unsere Gesellschaft kennzeichnen. Wir, Bündnis 90/Die Grünen, sehen in diesem Gesetzentwurf eine kleine Änderung der Verfassung, die aber ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur digitalen Gesellschaft sein kann, und freuen uns auf die Diskussion im Verfassungsausschuss. Wir plädieren gleichzeitig aber auch dafür, dass über die elektronische Verkündung hinaus das Thema „Digitalisierung“ einen angemessenen Platz in unserer Landesverfassung finden sollte. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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