Götze
Fragestunde
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten König-Preuss beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Die Antwort zu Frage 1: In Anlehnung an die Bewertung des Bundeskriminalamts für die Bundesrepublik Deutschland ist auch für den Freistaat Thüringen davon auszugehen, dass die Pandemie bis zum Abklingen des Infektionsgeschehens weiterhin bestimmendes Thema bleibt. Auf Grundlage der aktuell erhöhten Corona-Schutzmaßnahmen wird voraussichtlich das Protestgeschehen nicht unmittelbar abnehmen. Nach Einschätzung der Landesregierung setzen sich die Teilnehmer an den Protesten, Aufzügen und Kundgebungen in Thüringen insgesamt heterogen zusammen. Die überwiegende Mehrheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer nutzt die Instrumente der Meinungs- bzw. Versammlungsfreiheit rechts- und regelkonform als Möglichkeit, ihren Unmut speziell über die Eindämmungsmaßnahmen zum Ausdruck zu bringen. Gleichermaßen ist zu konstatieren, dass die Versammlungen auch durch Akteure unterschiedlicher, bis hin zu extremistischen Szenen genutzt werden und die Pandemie scheinbar den geeigneten Nährboden bietet, um staatskritische bzw. staatsfeindliche Haltungen in die öffentliche Wahrnehmung zu rücken. Vereinzelt können objektbezogene Aktionen ebenso wie personenbezogene Aktivitäten – unter anderem – gegen von potenziellen Tätern als politisch oder für die Corona-Schutzmaßnahmen mitverantwortlich ausgemachte Personen nicht ausgeschlossen werden. Gravierende Einflüsse des Protestgeschehens auf die Haltung und das Agieren von Teilen der gesamten Bevölkerung sind im Freistaat Thüringen jedoch nicht erkennbar, auch wenn beispielsweise aufgrund wirtschaftlicher Nöte oder Existenzängste für Einzelne die Gefahr zur Radikalisierung bis hin zur Extremisierung nicht per se ausgeschlossen werden kann. Des Weiteren wird auf eine potenzielle Gefahr von strafrechtlich relevanten Handlungen vor dem Hintergrund einer irrationalen und/oder verschwörungstheoretischen Tatmotivation hingewiesen, die polizeilich derzeit nur schwer prognostizierbar ist. Wir müssen genau beobachten, ob hier eine extremistische Bewegung entsteht. Die Antwort zu Frage 2: Der Umfang von Personenund Objektschutzmaßnahmen wird auf der Grundlage vorliegender Gefährdungserkenntnisse und des Schutzbedürfnisses festgelegt und durchgeführt. Den Thüringer Sicherheitsbehörden liegen gegenwärtig keine konkreten Gefährdungserkenntnisse vor, die Schutzmaßnahmen im Sinne der Fragestellung erforderlich machen würden. Unbenommen davon bleibt die regelmäßige Überprüfung von gegebenenfalls einzuleitenden Schutzmaßnahmen. Die weitere Lageentwicklung wird durch die Sicherheitsbehörden beobachtet. Die Antwort zu Frage 3: Es liegen keine polizeilichen Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Aktuell sind für das Jahr 2020 insgesamt 70 Straftaten bekannt, deren Einordnung als antisemitisch geprüft werden. Einer vorläufigen Prüfung zufolge steht keine der 70 Straftaten im Zusammenhang mit Demonstrationen im Kontext der Corona- bzw. Hygienespaziergänge. Die Antwort zu Frage 4: Pikant ist der Aufruf vom 4. November 2020 durch die Telegram-Chatgruppe „QUERDENKEN 361“, dem Thüringer Ministerpräsidenten Dinge vor die Haustür zu legen. Dieser Aufruf wird nach Auskunft der Sicherheitsbehörden den sogenannten Corona-Leugnern zugeordnet. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
