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Christian Schaft

Die Linke 13.11.2020 Sitzungen 7/30

Fragestunde

Umsetzung der Thüringer Lehrauftragsverordnung Zur Umsetzung neuer hochschulrechtlicher Vorschriften, ausgehend von der letzten Novelle des Thüringer Hochschulgesetzes, wurde vom für Wissenschaft zuständigen Ministerium zu Beginn des Jahres 2020 eine neue Lehrauftragsverordnung erlassen. In dieser werden die Grundsätze für die Vergabe und Vergütung von Lehraufträgen unter Berücksichtigung insbesondere der Vor- und Nachbereitungszeiten, Korrekturleistungen, Prüfungen und andere mehr, geregelt. Die betreffende Rechtsverordnung ersetzt die bis dato geltende Verwaltungsvorschrift und sollte dazu dienen, die Tätigkeitssituation der Lehrbeauftragten, unter anderem durch die Erhöhung der Mindestvergütung je Lehrveranstaltungsstunde und weitere Maßnahmen, zu verbessern. In den Übergangsbestimmungen wird geregelt, dass die Hochschulen unverzüglich ihre jeweiligen Satzungen anzupassen haben. Diese Anpassungen sollen bis spätestens zum 1. Oktober 2020 erfolgen. Ich frage die Landesregierung: 1. Gibt es Thüringer Hochschulen, die zum Stichtag 1. Oktober 2020 ihre jeweiligen Satzungen zur Vergütung von Lehraufträgen noch nicht angepasst haben und wenn ja, welche? 2. Welche Gründe geben Hochschulen nach Frage 1 an, aus denen die Anpassung der Satzung an die Thüringer Lehrauftragsverordnung noch nicht vorgenommen wurde (bitte aufschlüsseln nach Hochschulen)? 3. Bis wann beabsichtigen die einzelnen Hochschulen nach Frage 1, die Anpassungen ihrer Satzungen vorzunehmen, um den Grundsätzen der Vergütung der Lehrauftragsverordnung zu entsprechen? 4. Ist ein rückwirkendes Inkrafttreten der angepassten Satzungen an den einzelnen Hochschulen nach Frage 1 vorgesehen?

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