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Dirk Bergner

FDP 13.11.2020 Sitzungen 7/30

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum grenzüberschreitenden Abbau von Salzen im Werra-Kalirevier vom 22. März 1996, geändert durch Staatsvertrag vom 8. November 2002

Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer und Zuhörer am Livestream! Umweltschonende Verfahren beim Abbau von Salzen im Werra-Kalirevier gehen uns alle an. Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung ist eine gute Lösung, weil: wir sichern Arbeitsplätze, er den grenzüberschreitenden Abbau von Salzen langfristig sichert, er die Einleitung von salzhaltigen Abwässern in die Werra vermindert, wir mit dem Blick auf Ewigkeitskosten sparen und die Durchörterung, also das unterirdische Verlegen von Rohrleitungen, umweltschonend ist. (Beifall FDP) Das Einstappeln von salzhaltigen Produktionsabwässern im Grubenfeld Springen befürworten wir als FPD-Fraktion. Dennoch möchte ich die Gelegenheit nutzen, auf die unbedingte Einhaltung und Kontrolle aller Sicherheitsstandards im Bergbau hinzuweisen. Mit Beginn der Durchörterung, um die Grubenfelder Wintershall und Springen zu verbinden, muss die geologische Situation des Areals streng überwacht werden. Mit Beginn des Einstapelns der Abwässer müssen die vorhandenen Stützpfeiler dieses Hohlraums ständig kontrolliert werden. Der Grund: Die Abwässer können die Stützpfeiler anlösen. Das kann zur Absenkung über Tage führen, bis hin zu Gebirgsschlägen, die durch das Versagen der Pfeiler entstehen können. Das heißt also, die chemische Zusammensetzung der Abwässer muss kontrolliert werden. Nur so können wir die Sicherheit der Kaverne gewährleisten. Das Monitoring sollte sowohl vom zuständigen Bergbauamt als auch von K+S erfolgen. Auch wenn der Staatsvertrag eine gute Lösung ist, darf er nicht zu unseren Lasten geschlossen werden. Das heißt, der Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Freistaat Thüringen darf nicht zulasten unseres Landes ratifiziert werden. (Beifall FDP) Jetzt möchte ich noch mal eine Bemerkung zu der Protokollerklärung machen. Ich denke, die Protokollerklärung ist sehr wichtig. Nach Aussagen von Herrn Möller ist es selbstredend, dass es nicht im Vertrag stehen muss. Die CDU-Fraktion hat in dem Entschließungsantrag beantragt, dass es rechtsverbindlich vom Parlament mit abgesegnet wird und auch in den Vertrag einfließen kann. Da ich kein Jurist bin und diese beiden Sichten nicht bewerten kann, würde ich hier sagen, dass wir auf Nummer sicher gehen sollten. Demzufolge stimmen wir dem Entschließungsantrag der CDU zu und möchten hier wirklich eine rechtssichere Lösung für unser Land Thüringen erreichen. Danke. (Beifall FDP) (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Ich wusste gar nicht, dass Sie noch für die FDP reden!)

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