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Holter

13.11.2020 Sitzungen 7/30

d) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Ich bin etwas später gekommen, dafür möchte ich mich entschuldigen, weil wir heute in der Frühe eine Videoschaltkonferenz in der Kultusministerkonferenz durchgeführt haben und uns noch mal verständigt haben, wie die Situation in Deutschland in den Ländern aussieht, im Schulbetrieb unter Pandemie-Bedingungen. Die Kultusministerkonferenz ist sich einig – und zwar über die Parteigrenzen hinweg, Frau Gebauer aus NRW, FDP, auch die Kollegen aus der CDU und aus der SPD und ich –, dass die Schulen weiter offenbleiben, dass der Präsenzunterricht garantiert wird und die Hygienebedingungen und die Infektionsschutzmaßnahmen weiter umgesetzt werden. Wir haben genug Möglichkeiten, und zwar in Thüringen wie auch in den anderen Ländern, um auf eine Entwicklung des Infektionsgeschehens zu reagieren. Das wollte ich hier als Sachinformation dieser Übereinstimmung auch noch mal deutlich machen. Also herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP) Und wenn Kollege Wolf auch den Kollegen, Frau Präsidentin, mit Ihrer Erlaubnis, gedankt hat, die hier die Hygienemaßnahmen umsetzen, finde ich das auch vollkommen in Ordnung. Ich will auch sagen, dass in den Schulen – und zwar in den freien genauso wie in den staatlichen Schulen – Lehrerinnen und Lehrer und viele andere dabei sind, die Hygienekonzepte umzusetzen und dabei auch weiterhin guten Unterricht machen. Auch das gehört einfach dazu, und herzlichen Dank an alle Kolleginnen und Kollegen in den freien und in den staatlichen Schulen. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP) Ich bin der Debatte mit großer Aufmerksamkeit gefolgt und kann feststellen, dass es Einigkeit gibt. Ich meine, das haben wir auch nicht immer. Also, es gibt ja Einigkeit zwischen allen Parteien, allen Fraktionen hier, alle bekennen sich zu den Schulen in freier Trägerschaft. Wir haben manchmal andere Debatten, da gibt es totale Gegensätze, inhaltlicher Art meine ich jetzt, nicht menschlicher Art – und das ist hier an diesem Punkt etwas durchaus Wichtiges, weil damit ein Fundament gegeben ist, wie man den parlamentarischen Prozess, über den ja die Rednerinnen und Redner gesprochen haben, dann auch vorantreibt. Deswegen ist es mir wichtig, auch zu sagen, dass die Schulen in freier Trägerschaft natürlich das Schulwesen in Thüringen bereichern und ergänzen und dass sie Ausdruck eines vielfältigen Bildungsangebots sind, und natürlich haben sie die Aufgabe, neben den staatlichen Schulen, in ihrer eigenen Verantwortung zur Bildung und Erziehung der jungen Menschen beizutragen. Sie entsprechen in ihren Bildungs- und Erziehungszielen den staatlichen Schulen. Da gibt es auch gar keinen Dissens zwischen den Trägern und den Beteiligten, die den Schulunterricht da durchführen, mit mir oder mit dem Ministerium, ich glaube, auch nicht mit der Politik. Die Träger sind für die Thüringer Landesregierung unverzichtbare Partner, auch wenn es darum geht – auch darüber haben die Kolleginnen und Kollegen aus dem Parlament gesprochen –, gemeinsam gegen den Lehrermangel und gegen den Unterrichtsausfall vorzugehen und Fachkräfte zu gewinnen. Ich will Ihnen auch sagen – ich kann das nicht beurteilen, wie das vor 2017 war oder vor 2014 –, dass es einen solchen intensiven Dialog mit der Landesarbeitsgemeinschaft der Schulen in freier Trägerschaft, wie er in den letzten Jahren seit 2017 stattgefunden hat, vorher nicht gegeben hat. Wir haben uns regelmäßig getroffen, wir haben uns regelmäßig ausgetauscht zu den Inhalten und dem, was Sie als Parlamentarierinnen und Parlamentarier aufgemacht haben, und ich kann Ihnen sagen, dass wir beim ersten Lockdown im Frühjahr sehr intensiv mit der LAG auch über die Situation an den freien Schulen gesprochen haben – wöchentlich. Ich habe wöchentlich mit der LAG eine Telefonkonferenz durchgeführt, um auch über die Situation zu sprechen und notwendige Entscheidungen gemeinsam zu treffen, wie es denn an den freien Schulen weitergeht, weil sie sich natürlich auch an dem orientiert haben, was in den staatlichen Schulen entschieden und umgesetzt wurde. Es ist angesprochen worden, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass der Thüringer Verfassungsgerichtshof im Jahre 2014 eine Entscheidung getroffen hat. Diese Entscheidung hat dazu geführt, dass dieses Gesetz, das Thüringer Gesetz über die Schulen in freier Trägerschaft, erstens beschlossen wurde, aber auch zum Jahresende ausläuft. Das ist eine bekannte Tatsache und daher haben wir gemeinsam eine Notwendigkeit, über den Jahreswechsel hinaus zu regeln, wie denn die Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft erfolgen soll. Es geht um Planungssicherheit, es geht um Transparenz bei der Berechnung der staatlichen Finanzhilfen. Das war in der Vergangenheit wichtig und das soll auch in Zukunft so sein, weil es natürlich eine der Grundlagen ist, damit die Schulen in freier Trägerschaft überhaupt ihren Auftrag und ihren Anspruch umsetzen können. Die Zahlen sind schon genannt worden. Im Schuljahr 2020/2021 lernen 27.650 Schülerinnen und Schüler an 165 freien Schulen in Thüringen, das sind 11 Prozent. Das ist schon eine beachtliche Zahl und macht auch deutlich, dass es ein Interesse gibt, genau diesen pädagogischen Konzepten an diesen Schulen zu folgen. Ich glaube, es ist gar nicht mal die Frage, ob die Schule frei ist, denn es ist immer, welches Konzept bietet welche Schule an, und die Eltern diskutieren das in den Familien, ob man denn diesem Konzept zugeneigt ist und das als das richtige für das jeweilige Kind betrachtet. Das, glaube ich, ist die Motivation, sich für die eine oder andere Schulart zu entscheiden. Selbstverständlich – auch das ist kein Dissens – bedarf es einer auskömmlichen Finanzierung dieser Schulen in freier Trägerschaft. Die drei Säulen sind genannt worden: der Eigenanteil des Trägers, das Schulgeld und die Finanzhilfe des Freistaats. Klar ist, die staatliche Finanzhilfe ist dabei der größte Brocken und natürlich ist es vollkommen berechtigt, dass die Finanzierung der freien Schulen eine staatliche Aufgabe ist, und das wird auch so bleiben. Was ich nicht möchte, ist, dass die Schulen in freier Trägerschaft Schulen werden für eine bestimmte Klientel, für eine bestimmte Gruppe in der Gesellschaft – sprich: für die Besserverdienenden. (Beifall DIE LINKE, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP) Freie Schulen bedürfen des Zugangs für jedes Kind, egal aus welchem Haushalt und mit welchem Einkommen dieser Haushalt ausgestattet ist. Deswegen ist es auch eine sozialpolitische Frage, ob der Zugang zu den freien Schulen tatsächlich für alle möglich ist, wenn ich mich dann entscheiden will, wie ich schon gesagt habe, dem pädagogischen Konzept zu folgen. Das hat auch etwas mit dem zu tun, was diskutiert wurde, wie viel Geld denn den freien Schulen zur Verfügung steht. Ansonsten würden die Elternbeiträge in die Höhe schießen und bestimmte Familien – ist ja klar, welche das sind – könnten sich das dann nicht mehr erlauben. Die freien Träger erhalten bisher in der Regel 80 Prozent der Schülerkostenjahresbeträge, darüber ist gesprochen worden, und wir wissen, dass diese Finanzierungsregelung zum Jahresende ausläuft. Kollege Wolf hat hier berichtet, wie der Verhandlungsprozess gelaufen ist. Wir – Frau Heesen, meine Staatssekretärin, und ich – haben mit der Landesarbeitsgemeinschaft hier sehr intensiv und zügig verhandelt. Das waren auch Verhandlungen auf Augenhöhe, würde ich sagen, also wir sind da gar nicht sozusagen mit den Instrumenten aufeinander losgegangen – im Gegenteil –, sondern wir haben inhaltlich diskutiert, die unterschiedlichen Positionen ausgetauscht und sind dann zu einem Ergebnis gekommen. Ich darf feststellen, dass dieses Ergebnis weitestgehend Grundlage auch der Gesetzentwürfe hier im Hohen Hause ist. Das ist auch gut so und das Ergebnis – wie gesagt – ist bekannt und das ist die Grundlage Ihrer weiteren Diskussion. Jetzt liegt der Ball bei Ihnen und das, glaube ich, ist auch wichtig. Ich finde es schon einen Gewinn an parlamentarischer Arbeit, an parlamentarischer Kultur, dass wir jetzt vier Vorschläge haben, vier Gesetzentwürfe. Normalerweise ist es so, es gibt einen Gesetzentwurf und alle verhalten sich zu diesem Gesetzentwurf. Jetzt haben wir auf einmal vier Gesetzentwürfe, ich empfinde das wirklich als einen Gewinn an parlamentarischer Kultur, da kann man nämlich mal vergleichen, wer was will. Da wird nicht nur gesagt, also du willst das und deswegen bin ich dagegen, sondern viele haben sich hier eindeutig positioniert. Diese hier vorliegenden Gesetzentwürfe haben eines gemein: dass zum 31. Dezember das alte Gesetz ausläuft und wir eine neue Rechtsgrundlage brauchen. Und es ist natürlich auch wichtig, dass wir dann zum Jahresbeginn eine neue Rechtsgrundlage haben. Es steht mir fern und es widerspricht auch meinem Verständnis als Minister Ihnen gegenüber – das ist einfach mein Respekt –, die einzelnen Gesetzentwürfe jetzt zu bewerten. Sie werden sicherlich im Ausschuss klar darüber diskutieren, vielleicht auch Fragen an die Regierung haben, die wir auch gern beantworten werden. Ich erlaube mir aber, einen Hinweis zu geben. Das Verfassungsgericht hat ja nicht nur Entscheidungen getroffen, wie das Gesetz aussehen soll, sondern der Verfassungsgerichtshof in Thüringen hat auch gesagt, dass es um Transparenz geht, dass es um Verlässlichkeit geht, dass es um Nachvollziehbarkeit geht. Das müssen wir bei der Gesetzesarbeit immer berücksichtigen, das muss eigentlich jedem klar sein, dass das, was im Gesetz steht, egal was am Ende herauskommt, dann auch diesen Kriterien entspricht. Ansonsten hätten wir ein Problem mit dem, was uns der Verfassungsgerichtshof mit auf den Weg gegeben hat. Ja, der Ball liegt bei Ihnen, Sie sind jetzt zuständig, wie immer bei Gesetzgebungsverfahren. Ich bin optimistisch, wie es viele Rednerinnen und Redner gesagt haben, dass das auch zu leisten ist, weil es erstens das Bekenntnis der Fraktionen gibt zu den freien Schulen, zweitens eine Grundlage da ist, was die Schülerkostenjahresbeträge betrifft, und es auch den Willen gibt, so habe ich das zumindest verstanden, diese Arbeit noch in diesem Jahr auf den Weg zu bringen. Deswegen bin ich überzeugt, dass wir das gemeinsam in einem zügigen Tempo auch zu Ende bringen, um dann auch sagen zu können: Das Parlament hat es geschafft, eine gute Finanzgrundlage für die Finanzierung der freien Schulen ab 01.01.2021 zu geben. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. Danke schön. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Protokoll ↗