Dorothea Marx
Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Stärkung der Transparenz parlamentarischer Arbeit
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich bedauere doch ein bisschen hier die Eskalation. Mein Fraktionsvorsitzender hat mich gerade darauf hingewiesen – das ist genauso mit den Vorlagen vom Verfassungsausschuss –, es gibt immer so viele Welttage. Es gibt heute den Welttag der Nettigkeit, davon haben wir jetzt gerade etwas wenig mitbekommen.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, FDP)
Möglicherweise hat sich Freitag, der 13., da irgendwie drüber geschoben. Ich würde sagen, ich mache jetzt noch mal den Versuch mit dem Welttag der Nettigkeit. Ich finde es auch sehr schade, dass wir im Verfassungsausschuss jetzt doch sehr viele Vorlagen haben, sehr viele Anträge – und jetzt kommt noch einer hinzu –, die es wirklich verdient hätten, vielleicht doch noch ausführlicher beraten und beschlossen zu werden. Wir haben allerdings – das muss ich jetzt auch mal sagen – für die Koalitionsfraktionen etliche Herzensangelegenheiten von uns selber schon zurückgestellt und haben uns bemüht, zwischen den Linien und über die üblichen Verdächtigen hinweg auch mal zu gucken, was uns wichtig ist und was wir noch abschließen können. Dass jetzt ausgerechnet noch diese Ausschussöffentlichkeit hinzukommt, dafür bitte ich Sie insofern um Verständnis, da es ein unglücklicher Zufall ist, dass ausgerechnet in der Thüringer Rechtsordnung die Frage der Öffentlichkeit oder Nichtöffentlichkeit von Ausschüssen in der Verfassung geregelt ist. Andere Länder haben das nicht, da ist es in der Geschäftsordnung und da kann man es natürlich dann auch leichter ändern. Deswegen haben wir das nun als zusätzliche Aufgabe für den Verfassungsausschuss. Ich habe eigentlich gar nicht gedacht, dass das so ein Riesenproblem ist. Ich denke – in meiner Fraktion ist das jedenfalls so; ich weiß nicht, wie das bei Ihnen ist –, wir beschäftigten uns eigentlich immer und schon seit Jahren mit der Frage, wie wir die parlamentarische Arbeit etwas gängiger machen, etwas verbessern können. Und zur Öffentlichkeit der Ausschüsse gab es auch gerade in meiner Fraktion in den letzten Legislaturperioden überwiegend eine kritische Haltung. Die haben wir jetzt aufgegeben und würden uns auch sehr darüber freuen, wenn wir jetzt das Regel-Ausnahme-Verhältnis umkehren könnten mit den ausreichenden Ausnahmen, die es dafür in dem Vorschlag für die neue Verfassungsformulierung gibt. Der Grund ist eigentlich ein ganz einfacher. Wir haben ja heute wieder eine total überladende Tagesordnung. Wir werden das wieder nicht hinbekommen, leider auch in dem Abarbeitungsplenum nicht. Eigentlich läuft die inhaltliche Detailarbeit, die Feinarbeit immer in den Ausschüssen. Meine Hoffnung wäre, wenn wir die Ausschüsse öffnen können und dort mehr Öffentlichkeit zulassen und auch mehr Öffentlichkeit haben und auch Presseöffentlichkeit in dem einen oder anderem Punkt, dann könnte die eine oder andere Aussprache, entweder bei der ersten Aussprache oder bei der Schlussaussprache, hier vielleicht abgekürzt werden oder entfallen – also eine ganz pragmatische Arbeitserleichterungslösung. Weshalb meine Fraktion in den letzten Legislaturperioden eher dagegen war: Wir haben immer befürchtet, dass dann vielleicht solche Schaufensterkämpfe stattfinden, wie wir das manchmal oder heute im Plenum erleben. Ich denke aber, dass in der Arbeitsatmosphäre eines Ausschusses die Verführung nicht so groß ist und die Kolleginnen und Kollegen, die dort in dem Ausschuss sitzen, sich doch aus einem fachbezogenen Interesse dort wiederfinden und dann diese Befürchtung, dass da Schaukämpfe geführt werden, wenn die Öffentlichkeit da ist, und man nicht so sachlich ist, wie man sonst gern wäre – am Welttag der Nettigkeit und auch sonst –, doch nicht eintritt. Deswegen bitte ich Sie um Verständnis, dass jetzt dieses Päckchen zusätzlich noch in den Verfassungsausschuss kommt. Natürlich müssen wir sehen, ob wir das und auch vieles andere zeitlich überhaupt noch schaffen können, das ist einfach so. Ein kleiner Hinweis sei mir noch gestattet zu dem wörtlich zitierten Schreiben von der einen Sachverständigen bei den Kinderrechten mit Bezug auf die eine Woche: Das haben wir ausgewertet. Da gab es eine Kumulation ungünstiger Verstrickungen und Verkettungen, die dazu geführt hatten, dass nicht nur der Ausschuss relativ spät die Anhörung beschlossen hat, sondern das Schreiben durch die Landtagsverwaltung, die eben auch verdammt viel zu tun hat bei den vielen Vorlagen und Anträgen, die wir alle hier gerade produzieren, dann auch nur sehr verspätet versandt werden konnte. Das ist also nicht der Regelfall gewesen, dass wir Sachverständigen, die das freiwillig machen ohne Entgelt und sozusagen für Gottes Lohn, eine solche drangsalierende Frist hier ständig auferlegt hätten oder hätten auferlegen wollen. Ich bin zum Beispiel der Meinung, dass wir zu diesem Thema der Öffentlichkeit von Ausschusssitzungen gar nicht unbedingt eine Anhörung bräuchten, weil wir das als Abgeordnete aus unserer eigenen Sach- und Fachkenntnis der parlamentarischen Arbeit eigentlich alle ganz gut bewerten können, ob wir so etwas hier in Thüringen auch machen wollen. Wie gesagt, es ist kein Teufels- und kein Hexenwerk, in anderen Bundesländern funktioniert es. Ich würde mich zum Schluss hier auch noch mal für eine etwas abgekühltere Debattentemperatur einsetzen, vielleicht auch bei den kommenden Tagesordnungspunkten, und wünsche uns allen noch einen wunderschönen Tag der Nettigkeit und gleich fängt ja auch unsere Mittagspause an.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, FDP)
