thueringer-landtag.de ↗

Christian Tischner

CDU 13.11.2020 Sitzungen 7/30

d) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft

Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren am Livestream, die Schulen in freier Trägerschaft sind unverzichtbar für unsere Schullandschaft. Sie sind eine Bereicherung für Schülerinnen und Schüler und sie sind ein Ort von pädagogischer, didaktischer und methodischer Vielfalt. (Beifall CDU) Diese Feststellung, so könnte man sagen und einwenden, ist doch selbstverständlich, sie sind sozusagen Grundkonsens. Dass die Landesregierung nicht in der Lage ist, für diesen essenziellen Pfeiler des Thüringer Schulsystems ein auslaufendes Gesetz zu erneuern, ist aus unserer Sicht ein Desaster. Dass dieses Gesetz ausläuft, ist seit fünf Jahren bekannt, ebenso wie bekannt ist, dass die Finanzzuweisungen spätestens seit drei Jahren die Schulen in freier Trägerschaft massiv abhängen. Die heutige Plenardebatte zu gleich vier Gesetzentwürfen zeigt auf offener Bühne den Zustand dieser Regierung. Es offenbart den desaströsen Zustand dieser Landesregierung, der geprägt ist von Missgunst, von fehlenden gemeinsamen Zielen und fehlendem Willen der Kompromissfindung am Kabinettstisch unter Leitung von Ministerpräsident Ramelow. (Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Das ist aber jetzt ein bisschen viel!) Dass wir heute gleich vier Gesetzentwürfe beraten, zeigt nicht nur die Zerrissenheit innerhalb der Landesregierung, sondern zeigt auch die Zerrissenheit innerhalb der sie tragenden Minderheitskoalition. Es ist gut, dass die CDU-Fraktion als konstruktive Opposition seit Jahren einen engen und kurzen Draht zu unzähligen Trägern von freien Schulen pflegt. So ist es auf die Initiative der CDU zurückzuführen, dass wir im Frühjahr eine gemeinsame Telefonschalte mit der Landesregierung, den am Stabilitätsmechanismus beteiligten Parteien und der Landesarbeitsgemeinschaft freie Schulen hatten. Im Ergebnis dieses guten Gesprächs, dieses guten Telefonats, standen damals zwei Dinge fest. Erstens: Die Finanzierung der freien Schulen und damit die Schülerkostensätze müssen dringend angepasst werden. Zweitens: Gemeinsam wolle man Kompromisse im parlamentarischen Raum finden. Dies schien uns damals wichtig, um die freien Schulen nicht wieder zum Gegenstand von Neiddebatten werden zu lassen und aus der Haushaltsdiskussion einigermaßen herauszuhalten. Das Bildungsministerium hat diese gemeinsame Zielsetzung allerdings kurzfristig selbst unterlaufen. Das Bildungsministerium hat ohne Rückkopplung mit den Fraktionen Zielgespräche geführt und zeitgleich liefen die Chefgespräche zwischen Minister Holter und Ministerin Taubert. Aber von den nötigen zusätzlichen Mitteln, so mussten wir ja den Zeitungen entnehmen, war in diesen ersten Gesprächen zwischen beiden Ministern keine Rede. Erst als das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport den größten Teil seiner ersten Forderungen, seines ersten Forderungskatalogs im Landeshaushalt sicher hatte, wurde die Situation der freien Schulen zum Gegenstand der Gespräche. Damit wird deutlich, dass das Bildungsministerium auf dem Rücken der freien Schulen gepokert hat, gepokert mit dem Ass im Ärmel: Wenn die Finanzministerin nicht mitspielt, dann muss es eben doch das Parlament richten, weil das Gesetz sowieso am 31. Dezember ausläuft und der Handlungsdruck auf den Thüringer Landtag automatisch entsteht. Dieses Spiel des Bildungsministeriums ist natürlich durchsichtig. Ich finde, es ist nicht nur innerhalb der Landesregierung unkollegial, es ist auch gegenüber dem Parlament unkollegial. Aber es ist aufgegangen. Herzlichen Glückwünsch, Frau Staatssekretärin! (Zwischenruf Ramelow, Ministerpräsident: Ist doch nicht zu glauben!) Aber um es gleich vorwegzusagen: Grundlage unseres Gesetzentwurfs ist nicht nur der sogenannte Verhandlungsstand der freien Schulen mit dem Bildungsministerium, sondern wir haben uns bei unserem Gesetzentwurf von drei Dingen leiten lassen: erstens von der Feststellung und der Überzeugung, dass Schulen in freier Trägerschaft ein unverzichtbarer Bestandteil der Thüringer Schullandschaft sind, zweitens von dem Willen, die freien Schulen dauerhaft und verlässlich zu finanzieren, und drittens von der Motivation, die freien Schulen endlich davor zu bewahren, dass sie regelmäßig zum Spielball finanzieller Diskussionen und in Teppichhändlerrunden zerpflückt werden. (Beifall CDU, FDP) Meine Fraktion hat unseren Entwurf vor wenigen Wochen mit fast über 50 Trägern in einem Schulforum diskutiert, die Anregungen sind in unseren Gesetzentwurf eingeflossen. Im Ergebnis kann festgestellt werden, dass der Gesetzentwurf der CDUFraktion das Weitestgehende widerspiegelt, was diskutiert wurde, und auch der am weitesten gehende Antrag ist, der heute vorliegt. Wir schlagen im Wesentlichen sieben Punkte vor: erstens die Entfristung der Regelung zur staatlichen Finanzhilfe, zweitens die Festschreibung von Schülerkostensätzen, die die Landesarbeitsgemeinschaft mit dem TMBJS verhandelt, diskutiert hat, aber über das Jahr 2021 hinaus. Wir schlagen eine 3-Prozent-Dynamisierung vor, die jährlich greifen soll, alle fünf Jahre Überprüfung der Kostensätze durch externe Gutachten. Wir schlagen fünftens eine Sonderregelung vor, zum Beispiel für den Fall, dass eine Höhergruppierung von Lehrern einer bestimmten Schulart stattfindet. Sechstens wollen wir eine Klarstellung, dass die staatliche Finanzhilfe auch für Personalkosten der Schulsozialarbeiter verwendet werden kann, und siebtens wollen wir Entbürokratisierung bei der Verwendungsnachweisführung. Vielen Dank. (Beifall CDU, FDP)

Alle Reden von Christian Tischner Protokoll ↗