Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich heiße Sie zu unserem heutigen Sitzungstag willkommen, den ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, unsere Gäste auf der Zuschauertribüne und am Livestream sowie die Vertreterinnen und Vertreter der Medien. Für diese Plenarsitzung hat als Schriftführer Herr Abgeordneter Gottweiss neben mir Platz genommen, die Redeliste führt Frau Abgeordnete Dr. Klisch. Für die heutige Sitzung hat sich Herr Abgeordneter Herrgott zeitweise entschuldigt. Ich möchte an der Stelle die Gelegenheit nutzen, unserer amtierenden Ministerin Frau Heike Werner ganz herzlich zum Geburtstag zu gratulieren.
(Beifall im Hause)
Ich wünsche Ihnen Gesundheit und ein glückliches Jahr.
(Beifall im Hause)
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, aufgrund der Eilbedürftigkeit habe ich für Herrn Shanghai Drenger, Radio LOTTE Weimar, für die heutige Sitzung eine Genehmigung für Bild- und Tonaufnahmen gemäß den Regelungen für dringende Fälle nach § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung erteilt. Folgende Hinweise möchte ich zur Tagesordnung heute geben: Ich erinnere noch einmal daran, dass im Ältestenrat vereinbart wurde, den Tagesordnungspunkt 18 heute als ersten Punkt und die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 21 bis 27 heute nach der Fragestunde aufzurufen. Bei der Feststellung der Tagesordnung wurde vereinbart, die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zum Antrag auf grundsätzliche, über den Einzelfall hinausgehende Auslegung einer Vorschrift der Geschäftsordnung gemäß § 122 der Geschäftsordnung zu Tagesordnungspunkt 18 am Freitag nach der Fragestunde aufzurufen, sofern der Landtag den Prüfauftrag erteilt und der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz die Prüfung heute Abend abschließt. Weiterhin wurde bei der Feststellung der Tagesordnung vereinbart, die Tagesordnungspunkte 2 und 5 sowie die Tagesordnungspunkte 3 und 8 jeweils gemeinsam aufzurufen. Zu Tagesordnungspunkt 16 wurden Alternativanträge der Fraktion der AfD in Drucksache 7/213 sowie der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 7/214 verteilt. Weiterhin wurde noch ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 7/215 zu Tagesordnungspunkt 16 verteilt. Gemäß § 64 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung sind Änderungsanträge zu selbstständigen Vorlagen, die keinen Gesetzentwurf enthalten, nur mit Zustimmung der Antragstellerin bzw. Antragsteller zulässig. Ich frage deshalb die Fraktion der CDU: Erteilen Sie die Zustimmung zur Einbringung des Änderungsantrags in Drucksache 7/215 zu Ihrem Antrag, dann bitte ich jetzt um Ihr Handzeichen. Danke schön. Damit ist der Änderungsantrag zulässig und der Änderungsantrag wird hier aufgenommen. Ich frage Sie: Gibt es von Ihrer Seite noch Bemerkungen zur Tagesordnung, widerspricht jemand der Tagesordnung? Das kann ich nicht erkennen. Dann gilt die Tagesordnung so als beschlossen und wir verfahren entsprechend der Tagesordnung. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 18, den ich bereits im Verfahren erläutert habe Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/155 Wünscht die Fraktion der CDU das Wort zur Begründung?
(Zuruf Abg. Mohring, CDU: Ja!)
Herr Abgeordneter Schard, bitte schön.
Grundsätzliche, über den Einzelfall hinausgehende Auslegung einer Vorschrift der Geschäftsordnung gemäß § 122 der Geschäftsordnung
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Zuschauer und Zuhörer, auch von mir einen guten Morgen. Wir haben uns mit einem Problem zu beschäftigen, das in der Vergangenheit bei der jeweiligen Wahl des Regierungschefs in der Sache immer wieder angesprochen, jedoch nie abschließend behandelt wurde. Aufgrund der bekannten Umstände muss nun mehr denn je geklärt werden, was gilt und welche Folgen eintreten, wenn die Abgeordneten dieses Hauses ihre Stimme in einem gegebenenfalls dritten Wahlgang bei der Wahl des Ministerpräsidenten abgeben. Klar ist, dass einer rechtlichen Hängepartie oder einer eventuell vermeidbaren Verlagerung einer Antwort auf die Gerichtsbarkeit nicht der Vorzug zu geben ist. § 47 unserer Geschäftsordnung sieht in seinem Satz 3 vor, dass bei der Wahl zum Ministerpräsidenten nach zwei erfolglosen Wahlgängen ohne Mehrheit der Mitglieder des Landtags in einem dritten Wahlgang gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Für den Fall, dass lediglich ein Kandidat in einem solchen dritten Wahlgang zur Wahl steht, gibt es nun unterschiedliche und sich in der Sache gegenüberstehende Meinungen zu eben diesem Mehrheitserfordernis. Meine Damen und Herren, bis zum heutigen Tag ist nicht festgestellt, ob die Neinstimmen in einem solchen Fall unbeachtlich sein sollen oder ob es nur auf die Jastimmen ankommt oder ob es für eine erfolgreiche Wahl des Ministerpräsidenten mehr Jastimmen als Neinstimmen benötigt, wie es sich beispielsweise aus § 41 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung bzw. allen sonstigen Wahlverfahren ergibt. Auch in Auftrag gegebene Gutachten, zumindest in dieser materiellen Frage, konnten kein Licht ins Dunkel bringen, da beide Gutachten in ihrer Bewertung zu einem sich gegenüberstehenden Ergebnis kommen. Dieser Landtag muss nun entscheiden, wie er die Regeln auslegt, die er sich selbst mit seiner Geschäftsordnung gegeben hat.
(Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE: Die
Verfassung ist das Entscheidende!) Für die Klärung solcher Fragen hat die Geschäftsordnung auch ein Verfahren vorgesehen. § 122 sieht in einem grundsätzlichen Fall wie in unserem vor, die Auslegung der Geschäftsordnung vor einer Entscheidung durch den Justizausschuss prüfen zu lassen. Dafür hat er die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, wie etwa das Ergebnis gegebenenfalls bereits erfolgter Beratungen der Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Landesparlamente und des Deutschen Bundestages mit einzubeziehen. Um auch den Abgeordneten dieses Hauses eine Antwort auf aufgeworfene Fragen zu verschaffen und es eben nicht zu eventuell vermeidbaren rechtlichen Hängepartien kommen zu lassen, stellt die CDU-Fraktion diesen Antrag. Danke schön.
(Beifall CDU)
Grundsätzliche, über den Einzelfall hinausgehende Auslegung einer Vorschrift der Geschäftsordnung gemäß § 122 der Geschäftsordnung
Werte Präsidentin, meine Damen und Herren, wir haben jetzt gerade die Begründung vernommen. Bei einem ersten Blick auf diesen Antrag an den Justizausschuss nach § 122 der Geschäftsordnung könnte man den Eindruck bekommen, es ginge nur um die Frage der Wahl oder – genauer – eine Abstimmungslogik herzustellen. Da ist – wir haben es gehört – die Rede von § 47 oder von § 41 unserer Geschäftsordnung. Doch bei genauerem, zweiten Blick fällt auf: Das Verfahren nach § 122 Geschäftsordnung wird als eine Art Deckmantel gewählt, um ganz andere, weitreichende verfassungsrechtliche Fragen zu diskutieren und dann von einem Gremium, dem Justizausschuss, mit einem Instrument, mit einer Beschlussempfehlung faktisch entscheiden zu lassen, wofür sie gar nicht vorgesehen sind.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Die endgültige Entscheidung zur Klärung von verfassungsrechtlichen Divergenzen ist bezogen auf den Landtag und die Landesregierung und deren Akteure nach der Verfassung des Freistaats dem Thüringer Verfassungsgerichtshof vorbehalten – und nur diesem. Die Verfassung stellt zur Klärung dieser Konfliktfragen Instrumente wie den Organstreit und die Normenkontrolle zur Verfügung. Die CDU begründet ihren Antrag mit dem Ziel der Ausgestaltung des Wahlverfahrens nach Geschäftsordnung. Dazu müssen wir Ihnen antworten: Ihr eigener Antragstext spricht eine andere Sprache. Es geht Ihnen letztendlich nicht um die Frage der Verfahrenslogik, sondern um die abschließende Entscheidungsmacht über die Auslegung des Artikels 70 Abs. 3 der Thüringer Verfassung. Darf der Justizausschuss als Geschäftsordnungsausschuss der Präsidentin die Anwendung einer bestimmten Auslegung des Artikels 70 unserer Verfassung aufzwingen? Wir als Linke – und da bin ich mir mit meinen Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen einig – sagen: Nein, darf er nicht.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Meine Damen und Herren, nach absolut gängiger Rechtsmeinung und Rechtsprechung steht die Verfassung an der Spitze der innerstaatlichen Normenhierarchie. Die Geschäftsordnung des Landtags als bloßes parlamentarisches Selbstorganisationsrecht ohne direkte Auswirkungen steht in der Rangfolge weit unterhalb. Es gilt das Prinzip: Unterrangiges Recht darf übergeordnetes nicht einschränken. Hinzu kommt, dass der § 41 der Geschäftsordnung regelt, dass die GO-Vorschrift nur angewendet wird, wenn nichts anderes bestimmt ist. Ob etwa anderes bestimmt ist, entscheidet sich bei der geschilderten Sachlage und Rangfolge somit nach Artikel 70 unserer Verfassung. Die eigenständige Prüf- und Anwendungskompetenz der Landtagspräsidentin, die die Sache praktisch umsetzt, von Verfassungsrecht muss unangetastet bleiben. Also weder Wegdelegieren als Flucht vor der Verantwortung noch Wegnahme der Handlungskompetenz durch Fremdokkupation ist zulässig. Der Antrag der CDU-Fraktion ist daher – mit Verlaub – anmaßend in sehr hoher Potenz.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Was bedeutet der Streit um Artikel 70 Abs. 3 – Stichwort „dritter Wahlgang“ – nach verfassungsrechtlicher Sachlage? Die Diskussion ist geprägt – und das ist auch in der Begründung angesprochen worden – durch verschiedene Protagonisten, die die Diskussion teilweise gegenteilig darstellen. Auf der einen Seite – dort steht ab dem Jahr 2014 bei der damaligen Ministerpräsidentenwahl die CDUFraktion – gibt es damit verbunden die Position, die da lautet: Bei einer Einzelkandidatur heißt Meiststimmen mehr Ja- als Neinstimmen, und zwar als relative Mehrheit. Dazu liegen seit 2014 die Gutachten von Prof. Zeh und ein Gutachten der Landtagsverwaltung vor. Auf der anderen Seite – und dort steht die CDUFraktion nachweislich noch bei der MP-Wahl im Jahr 2009 – gibt es die Position, dass bei einer Einzelkandidatur Meiststimmen bedeutet: Es gibt eine gültige Wahl auch mit mehr Neinstimmen als Jastimmen, weil nur die Jastimmen zu betrachten sind. So stellen es ein Gutachten von Prof. Morlok im Jahre 2014, der frühere FDP-Fraktionsvorsitzende der 1. Wahlperiode Andreas Kniepert in einem MDR-Beitrag im November 2014 und ganz aktuell auch Prof. Brenner, Staatsrechtler an der FSU Jena – mit Verlaub, durch die CDU-Fraktion in der Vergangenheit oft als Anzuhörender und Gutachter benannt –, in einem MDR-Beitrag vom 21. Januar 2020 fest.
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Hört,
hört!) Andreas Kniepert sagte 2014 gegenüber dem MDR zu diesem Thema zur weiteren Erläuterung: „Unsere“ – also der damaligen Landtagsmehrheit bei der Schaffung des Artikels 70 – „Intention war, dass der Landtag im dritten Wahlgang entscheiden muss, wer Ministerpräsident wird.“ In der Verfassung sei, so Knieperts Feststellung, „immer nur von Stimmen für beziehungsweise den meisten Stimmen für einen Kandidaten geschrieben worden. Von Neinstimmen ist nicht die Rede. Aus meiner Sicht würde ein Wahlzettel nicht mit dem Text der Verfassung im Einklang stehen, auf dem eine Neinstimme möglich ist.“ Ja, es geht mir über die Lippen: Recht hat er.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Meine Damen und Herren, daraus abgeleitet folgende Fragen an die CDU-Fraktion: Warum vertreten Sie seit 2014 nicht mehr das Meiststimmenprinzip – also dass nur Jastimmen betrachtet werden und für die MP-Wahl zählen –, obwohl Sie alle, alle CDU-Abgeordnete, die hier sitzen, über das Meiststimmenprinzip in den Thüringer Landtag gewählt worden sind? Denn auf dem Wahlzettel kann man durch sein Kreuz immer nur bejahende Entscheidungen treffen. Gäbe es im Wahlkreis nur einen Kandidaten, wäre dieser mit nur einer Stimme, gegebenenfalls seiner eigenen, gewählt.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Das sagt das Thüringer Landeswahlgesetz. Sie sind als CDU-Fraktion im Thüringer Landtag der Ansicht, dass die Wahl des damaligen schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Friedrich Wilhelm Lübke verfassungswidrig war. Das Bundesverfassungsgericht sagt zu Schleswig-Holstein, dass das Mehrstimmenprinzip auch bei Einzelkandidaten zulässig ist und dass in diesem Fall die Wahl eines bestimmten Kandidaten nur durch die Aufstellung eines Alternativkandidaten verhindert werden kann; also das Angebot einer positiv zustimmungsfähigen Abstimmungsalternative ist notwendig. Wobei wir bei des Pudels Kern wären, der politischen Kernfrage an die CDU: Warum stellen Sie keinen eigenen Kandidaten auf?
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Dann bräuchten Sie diese vorgeschobene Verfassungsdiskussion auch gar nicht führen. Im Jahre 2009 kandidierte Bodo Ramelow im 3. Wahlgang gegen Christine Lieberknecht, zum einen, um dem schon damals recht unwürdigen verfassungsrechtlichen Gezerre um den dritten Wahlgang ein Ende zu bereiten. Denn Fakt ist: Seine Kandidatur als politische Alternative sorgte faktisch für ein Ergebnis im dritten Wahlgang, wie das zuvor auch zu erwarten war, und zwar für die CDU-Kandidatin Christine Lieberknecht. Falls Sie als CDU-Fraktion angesichts Ihrer konkreten politischen Situation nicht mehr die politische Möglichkeit oder die politische Kraft für ein alternatives strukturelles personelles Angebot für eine Regierung haben, gibt es zwar noch einen zweiten weiteren Fluchtweg, den Sie haben: Sie können sich – formal absolut zulässig – sogar noch in einen Organstreit vor dem Thüringer Verfassungsgericht über die Auslegung von Artikel 70 flüchten. Aber auch da – das sage ich Ihnen jetzt schon voraus – wird Ihnen dieses Gericht Ihre originäre politische Verantwortung für Thüringen nicht abnehmen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Deshalb an dieser Stelle die ganz dringende Bitte an die CDU-Fraktion: Beenden Sie Ihr Spiel auf Zeit und Ihre Flucht aus der politischen Verantwortung und machen Sie die praktische Umsetzung eben dieser staatspolitischen Antwort wenigstens darin, machen Sie den Weg frei für eine neue rot-rot-grüne Minderheitsregierung.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Grundsätzliche, über den Einzelfall hinausgehende Auslegung einer Vorschrift der Geschäftsordnung gemäß § 122 der Geschäftsordnung
Sehr geehrter Herr Abgeordneter, dann würde ich doch den Geschäftsführer bitten, die Redemeldung aktuell zu halten; auf unserer Redemeldung stand das jetzt drauf. Das wäre sehr großzügig. Danke.
Grundsätzliche, über den Einzelfall hinausgehende Auslegung einer Vorschrift der Geschäftsordnung gemäß § 122 der Geschäftsordnung
Beim nächsten Mal tun wir das, liebe Frau Präsidentin, denn ich selbst war es, der die Redeliste hier abgegeben hat. Lieber Herr Blechschmidt, ich habe Ihnen bei Ihrer Rede sehr aufmerksam zugehört. Ich teile einige Argumente von Ihnen. Ich glaube auch, dass wir als Parlamentarier gut daran tun abzuwägen, was wir tun. Unsere Verfassungsväter haben hier nicht, wie das manchmal im politischen Raum so scheint, nur zwei Verfassungsorgane vorgesehen: nicht nur das Parlament, nicht nur die Regierung, sondern eben auch das Verfassungsgericht. Deswegen bin ich auch nicht der Ansicht, dass – wie das vielleicht der eine oder andere Kollege durchaus zu Recht anders sehen mag – das Amt selbst beschädigt ist, wenn man das Recht und die Funktionalität des Checks and Balances, die sich ja aus diesem Dreiklang dieser Verfassungsorgane ergeben, nutzt und auch den Weg beschreitet, eine getroffene Entscheidung anzweifeln zu können. Aber, lieber Herr Blechschmidt, mich irritiert der letzte Satz, den Sie hier gesagt haben.
(Beifall CDU, FDP)
Denn all das, was Sie vorher hier vorgetragen haben, führt dieser Satz ad absurdum. Auch Ihnen geht es nicht um eine Verfassungsfrage und auch nicht um eine Frage der Geschäftsordnung, sondern auch Ihnen geht es einzig und allein – was auch Ihr gutes Recht ist – um eine Neugestaltung von Rot-Rot-Grün.
(Beifall AfD, CDU, FDP)
Nur: Wenn dem so ist und Sie das hier vorn auch feststellen, verbitte ich mir den moralisch erhobenen Zeigefinger.
(Beifall AfD, CDU, FDP)(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: In dem Ton – richtig glaubwürdig!) Denn auch unsere Geschäftsordnung ist das Arbeitsmittel für uns Abgeordnete. In § 122 ist bei Unsicherheiten, bei Unklarheiten, die wir ja gerade in dieser Debatte, die in den letzten Tagen, Wochen geführt worden ist, die wir auch jetzt widerspiegelnd sehen, eben nicht uneindeutig, wie wir als Parlamentarier handeln, wenn wir richtig handeln wollen.
Grundsätzliche, über den Einzelfall hinausgehende Auslegung einer Vorschrift der Geschäftsordnung gemäß § 122 der Geschäftsordnung
Unsere Verantwortung ist es gerade, abzuwägen und uns alle Möglichkeiten offenzuhalten, darüber zu entscheiden. Deswegen werden wir der Überweisung – und ich betone: nur der Überweisung – des Antrags der CDU-Fraktion zustimmen. Das ist explizit kein Präjudiz dafür, wie wir uns nach dem Austausch der Argumente im Justizausschuss verhalten werden. Ich glaube, wir sollten sehr vorsichtig sein, dem einen oder dem anderen moralisierend Fehlverhalten vorzuwerfen, denn das ist am Ende das, was die parlamentarische Demokratie insgesamt angreift. Vielen Dank.
(Beifall CDU, FDP)
Grundsätzliche, über den Einzelfall hinausgehende Auslegung einer Vorschrift der Geschäftsordnung gemäß § 122 der Geschäftsordnung
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube nicht, dass ich mich in der Begründung des Antrags so unklar ausgedrückt habe. Uns geht es um die Auslegung unserer Geschäftsordnung. Der Einzige, der über die Verfassung geredet hat, Herr Blechschmidt, waren Sie.
(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE:
Weil es darum geht!)
(Heiterkeit DIE LINKE)
Sie legen mir Worte in den Mund, die ich so nie gesagt habe.
(Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Dann
müssten Sie Ihren Satz zu Ende denken!) Uns geht es um die Auslegung der Geschäftsordnung. Deshalb möchte ich an dieser Stelle noch mal klarmachen, was in so einer Wahl, die unsere Geschäftsordnung vorsieht, passieren kann. Für den Fall, dass im dritten Wahlgang bei der Ministerpräsidentenwahl nur ein Kandidat antritt, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Die Mehrheit der Jastimmen gegenüber den Neinstimmen wird festgestellt. Dann hat der Landtag unzweifelhaft einen Ministerpräsidenten, einen Regierungschef gewählt. Oder aber: Der Kandidat, was auch möglich ist, erhält weniger Ja- als Neinstimmen, dann ist eben umstritten – um das noch mal klarzumachen –, ob ein solcher Wahlgang erfolgreich war. Unsere Geschäftsordnung spricht lediglich von den „meisten Stimmen“. Die Erstellung der gerade zitierten Gutachten im Jahr 2014 für eben diesen Fall durch zwei profunde Fachleute – die Professoren Morlok und Zeh, Letzterer immerhin ein ehemaliger Direktor beim Deutschen Bundestag – brachte kein Ergebnis zutage, da beide Gutachter in ihren Abhandlungen zu vollkommen unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Dieser Landtag muss nun entscheiden, welche Bezugsgröße gemeint sein soll, wenn er von den meisten Stimmen spricht, was schon dem Wortlaut nach ein Mehr gegenüber einem Weniger bedeuten muss. Stellen Sie sich zum Beispiel den – nach meiner Ansicht – aberwitzigen Fall vor, dass auf einem Wahlzettel nur ein Name steht, Bodo Ramelow zum Beispiel, lediglich ein Feld: Bodo Ramelow – Ja. Die Frage ist, kann das im Ergebnis bedeuten, wer für mich ist, ist für mich, und wer gegen mich ist, spielt keine Rolle? Zum gleichen Ergebnis kommt man, wenn man zwar ein Feld für Neinstimmen vorsieht, aber die Neinstimmen im Falle ihres Überwiegens gar nicht gezählt werden. Zu entscheiden ist, unter welchen demokratischen Prinzipien in einem solchen Fall von einer echten Wahl gesprochen werden kann und ob Neinstimmen nicht auch Stimmen im Sinne unserer Geschäftsordnung sind. Dieser Landtag muss entscheiden, ob die unterschiedlichsten Willensrichtungen oder Positionen der Abgeordneten Einfluss auf eine Regierungsbildung haben sollen oder nicht, indem die Frage geklärt wird, ob nicht alle Abgeordneten, die ihre Stimme abgeben, gleichwertig zu behandeln sind. Es ist zu entscheiden, ob eine Mehrheit von Neinstimmen – und im Extremfall eine einzelne Jastimme gegenüber 89 Neinstimmen – die Basis dafür sein soll, dass ein Auftrag des Landtags zur Regierungsbildung als erteilt gilt. Eine Regierung basiert auf der Legitimation des Parlaments, indem sich das Parlament mehrheitlich für einen Ministerpräsidenten ausspricht. Es ist also zu klären, ob eine solche Legitimation überhaupt vorliegen kann, wenn sich eine Mehrheit – in welchem Wahlgang auch immer – gegen einen Kandidaten positioniert. Die Frage ist auch, ob es mit unserem Grundverständnis überhaupt vereinbar ist, wenn eine Personalentscheidung – die im Fall des Falles mehrheitlich abgelehnt wurde und die nicht das Vertrauen der Mehrheit des Parlaments genießt – am Ende als eine souveräne Entscheidung für den eigentlich abgelehnten Kandidaten gelten bzw. umgedeutet werden soll. Entscheidungen über Personen dokumentieren immer das Vertrauen in den Kandidaten und einen entsprechenden Auftrag. Wie sonst käme man in einer Demokratie zu einer Feststellung, ob eine Person das Vertrauen genießt oder ob ihr ein Auftrag erteilt wird, wenn nicht in Form einer Befragung oder Wahl, in der sich die zur Entscheidung Berufenen positionieren? Wenn Sie sich positionieren, meine Damen und Herren – und das ist der Auftrag aller Abgeordneten, nämlich die Wahl eines Ministerpräsidenten –, dann ist zu entscheiden, ob Ihre Stimme erheblich sein soll oder nicht oder ob nur etwas zählt, wenn Sie sich zustimmend äußern. Diese Frage gilt es zu klären und diese Frage ist längst überfällig, meine Damen und Herren, weshalb ich für die antragsgerechte Entscheidung werbe. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD, CDU)
Grundsätzliche, über den Einzelfall hinausgehende Auslegung einer Vorschrift der Geschäftsordnung gemäß § 122 der Geschäftsordnung
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ja, die Wählerinnen und Wähler haben uns keine einfache Aufgabe gestellt. Die klassischen Bündnisse haben bei der letzten Landtagswahl keine Mehrheit bekommen, aber zwei Dinge sind klar: Erstens: Die Thüringerinnen und Thüringer wollten und wollen bis heute – wie wir diese Woche lesen konnten –, dass Bodo Ramelow Ministerpräsident bleibt.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Zweitens: 23 Prozent Stimmen für eine Partei, deren Verfassungsmäßigkeit infrage steht, sollten nicht zur Unregierbarkeit eines Landes führen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Mit Ihrem heutigen Antrag wollen Sie sicherstellen, dass mit einem von Ihnen geplanten Boykott der Ministerpräsidentenwahl auch im dritten Wahlgang möglichst keine Regierung zustande kommt.
(Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Ge-
nau!) Mitregieren mit Bodo Ramelow wollten Sie nicht. Ich persönlich hätte es gut gefunden, das wiederhole ich auch hier, das habe ich auch in meiner Partei gesagt. Neuwahlen wollen Sie auch nicht, das haben Sie in dem Beschluss Ihrer Klausurtagung vom 15.01.2020 festgehalten. Und es ist ja nicht so, wie Herr Schard eben versucht hat den Eindruck zu erwecken, dass Sie jetzt eine ergebnisoffene Prüfung einer Verfassungsfrage vornehmen wollen – auch wenn Sie behaupten, es sei nur eine Geschäftsordnungsfrage. Sie haben sich doch schon längst festgelegt, denn schon am 22. Januar 2020 um 16.12 Uhr war es bei Ihnen so weit. Da hat nämlich die Thüringer Landtagsfraktion getwittert: „Wenn #Höcke wie angekündigt einen Kandidaten ins Rennen schickt, hilft er @bodoramelow ins Amt, statt #r2g zu beenden.“ Klare Aussage. Soll heißen, übersetzt: Liebe Thüringerinnen und Thüringer, in einer Kampfabstimmung wird Ramelow gewinnen. Wir müssen deshalb auf eine negative, also destruktive Mehrheit setzen. Das ist unsere einzige Chance, seine Wahl zu verhindern. – Das ist die Übersetzung Ihres Tweets.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Liebe Thüringerinnen und Thüringer, ich wiederhole: 1. Die CDU will keine Neuwahlen. 2. Es soll aber dennoch nächste Woche kein Ministerpräsident gewählt werden. Und wozu soll das gut sein? Sie, Herr Kollege Mohring, erinnern seit dem Abend des 27. Oktober 2019 an einen Spieler, an dessen Konsole die Game-Over-Anzeige leuchtet und der versucht, mit dem ziellosen Bedienen aller möglicher Tasten irgendwie doch noch dazu zu kommen, dass diese Anzeige wieder erlischt.
(Heiterkeit und Beifall DIE LINKE, SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie wollen am nächsten Mittwoch unseren Bürgern zumuten, dass eine nur geschäftsführende Regierung mit verminderter Legitimation weitermacht, um aus Ihrem Traum vom Irgendwie-doch-noch-selbstan-der-Macht-Sein nicht aufwachen zu müssen. Ihren eigenen Parteifreunden wachsen derweil immer mehr graue Haare, weil auch die längst laut darüber nachdenken, dass das „Bitte nicht stören“Schild an Ihrer Bürotür mal langsam abgenommen werden müsste.
(Heiterkeit DIE LINKE)
Unsere Verfassungsväter und mütter haben 1993 ‑ tatsächlich nicht an destruktiv agierende Abgeordnete
(Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE:
19 Prozent!) und ihnen dabei folgende Parteien gedacht, sondern es für selbstverständlich gehalten, dass bei fehlenden absoluten Mehrheiten im dritten Wahlgang der mit den „meisten Stimmen“ durchs Ziel geht. Und sie haben damit regeln wollen – Herr Kniepert hat es ja auch noch mal betont –, dass der Person das Amt zu übertragen ist, die, wenn sie schon in zwei Wahlgängen keine absolute Mehrheit hinter sich versammeln kann, dann als Person das meiste Vertrauen im Haus genießt. Ihre Behauptung – die Eins –, dann könnte einer allein gewählt werden mit einer einzigen Jastimme, ist rein theoretisch. Das kann hier schon mal gar nicht eintreten, weil es hier eine Minderheitenkoalition gibt, die hinter dem Kandidaten steht. Die Eins, dass einer mit einer Stimme gewählt werden würde, würde voraussetzen, dass hier im Haus 89 destruktiv denkende Abgeordnete sitzen würden, die alle genau wie Sie sagen würden: Wir wollen nicht selbst, es soll sich aber auch sonst keiner zur Wahl stellen, und den einen, der es machen will, den lassen wir dann mit unseren Neinstimmen gemeinsam vor die Wand laufen. Das ist Ihre Logik. Ihre juristische Rechtfertigung haben wir auch gelesen und gehört: Das weiß doch jeder, ich kann so doch jeden Vereinsvorsitzenden durchfallen lassen. – Unser Freistaat Thüringen ist aber nicht irgendein Verein!
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Und noch mal: Was wollen Sie denn erreichen? Keine Auskunft dazu. Herr Minister Hoff bleibt fünf Jahre lang kommissarisch Landwirtschaftsminister. Die Bauern werden es Ihnen danken. Hier und heute im Artikel 70 Abs. 3 Satz 3 unserer Verfassung geht es darum, für unser Land mit offenem Visier ins Rennen zu gehen. Und damit sind wir beim besseren Beispiel, nämlich dem Laufen. Wer als Erster über die Ziellinie geht, gewinnt, und zwar auch dann, wenn sich keiner oder keine getraut hat, sich mit ihm zu messen. Wenn Sie beim Laufen in Ihrer Altersklasse allein starten sollten, werden Sie mit Ihrer noch so lahmen Zeit gewinnen, weil Sie auf der Strecke von niemandem überholt worden sind und nicht für die Feigheit oder das Unvermögen anderer, mitzulaufen, in Haftung genommen werden können.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Und genauso ist es beim dritten Wahlgang. Erst beim dritten Wahlgang der Ministerpräsidentenwahl gilt – im übertragenen Sinn – keine Mindestzahl mehr. Wer nicht antritt, wird im dritten Wahlgang nicht gezählt. Beim Ringen um die Verantwortung für dieses Land sind Kampfgeist und sportlicher Ehrgeiz statt Totalopposition gefragt. Das sagt unsere Verfassung.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Wenn Sie glauben, dass es irgendwen hier in unserer Runde oder draußen gibt, der in diesem Haus mehr Stimmen als Bodo Ramelow bei der Wahl zum nächsten MP bekommen sollte, dann haben Sie die Möglichkeit, diese Person am nächsten Mittwoch zur Wahl zu stellen. Zwingen können wir Sie dazu nicht, aber unsere Verfassung sieht keine Belohnung für Ihre Verweigerung einer eigenen Kandidatur aus Böswilligkeit oder Unfähigkeit vor. Und so war es gestern auch erst in der FAZ zu lesen: „Die taktischen Gründe, die Ramelows Rivalen dafür haben mögen, sich nicht zur Wahl zu stellen, werden von der Verfassung toleriert, aber nicht dadurch honoriert, dass eine negative Mehrheit die regierungswillige Minderheit am Regieren hindern dürfte.“ Ein Herr Nein oder eine Frau Niemand kann anstelle von Bodo Ramelow, den sich aktuell 60 Prozent der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes im direkten Vergleich mit Ihnen, Herr Mohring und Herr Höcke, als MP wünschen, im dritten Wahlgang nicht gewählt werden. So einfach und so eindeutig ist das. Also stellen Sie Ihr peinliches Schattenboxen doch bitte ein! Verehrte Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion, Hand aufs Herz: Es gibt kein ungelöstes Rechtsproblem in unserer Verfassung, sondern ein ungelöstes Personalproblem in Ihrer Partei. Das pfeifen die Thüringer Spatzen von den Dächern und das lösen wir auch nicht im Justizausschuss.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Grundsätzliche, über den Einzelfall hinausgehende Auslegung einer Vorschrift der Geschäftsordnung gemäß § 122 der Geschäftsordnung
Werte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Besucher auf der Tribüne! Frau Marx, es fällt mir ja schwer. Sie hatten mit Ihrer Rede in Teilen nicht ganz unrecht – ich muss es eingestehen. Ich will von vornherein sagen, dass ich hier nicht das tue, was meine Kollegen vor mir getan haben, nämlich als Hobby-Verfassungsjurist zu reden. Ich werde als Politiker reden, denn ich bin Politiker und Sie alle sind Politiker. Ich glaube, wir haben keinen Verfassungsrechtler als Abgeordneten im Hohen Hause sitzen. Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, die CDU stellte einen Antrag zur Debatte, mit der eine juristische Diskussion ins Hohe Haus eingespeist werden soll. Die Medien haben diesen Sachverhalt in den letzten Wochen ja schon begierig diskutiert, haben sich von der CDU – ich will mal sagen – ködern lassen. Ähnlich soll jetzt das Hohe Haus auch geködert werden. Wir sollen uns mit juristischen Sachverhalten beschäftigen. Wir wissen alle: Zwei Juristen, drei Meinungen, endlose Debatten sind garantiert.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Als Po-
litiker muss man ja nicht jeden Kalauer reißen!) Ich sagen Ihnen, meine Vermutung ist, dass wir hier im Hohen Haus, dass die Menschen draußen mit Nebensächlichkeiten beschäftigt werden sollen, damit ihnen das Wesentliche aus den Augen gerät. Das Wesentliche, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sollte sich für uns als Legislative immer noch in der politischen Sphäre abspielen. Punkt!
(Beifall AfD)
Was ist die politische Faktenlage in Thüringen? Fakt ist, dass Bodo Ramelow dem Tenor nach im Wahlkampf gesagt hat: Wer mich zum Ministerpräsidenten machen will, der wählt Rot-Rot-Grün. Fakt ist, dass der Thüringer Souverän Rot-Rot-Grün das Vertrauen entzogen hat. Sie sind abgewählt!
(Beifall AfD)
Wenn Bodo Ramelow Ehre im Leib hätte, würde er jetzt nicht mehr kandidieren.
(Heiterkeit DIE LINKE)
Ich hörte, er möchte kandidieren. Fakt ist, Herr Kollege Mohring, dass Sie im Wahlkampf wieder und immer wieder betont haben, dass eines Ihrer Hauptwahlkampfziele die Ablösung von Bodo Ramelow als Ministerpräsident, die Ablösung von RotRot-Grün in Thüringen ist. Das haben Sie immer und immer wieder betont und zu einem zentralen Wahlversprechen gemacht. Ich weiß nicht, wie viel Tausende, wie viel Hunderttausende Wähler Ihnen persönlich und Ihrer CDU die Stimme gegeben haben im Vertrauen auf Ihre Zusagen. Ich sage Ihnen: Sie haben Ihre Wähler belogen.
(Beifall AfD)
Sie verstecken sich hinter juristischer Akrobatik und glauben, dass man Ihnen nicht auf die Schliche kommt. Sehr geehrte Damen und Herren, 2014 hatten wir hier in Thüringen einen politischen Tabubruch zu konstatieren. Erstmals wurde ein Linker Ministerpräsident, ein Linker, der Mitglied einer Partei ist, die direkte Rechtsnachfolgerin der SED ist, der Mauermörderpartei mit Tausenden von Todesopfern. Das war 2014 ein politischer Tabubruch, der aber nicht zu verhindern war, das gestehe ich gerne. 2020 steht nun die zweite Legislatur für Bodo Ramelow und für die Ramelow-Regierung an, ermöglicht durch die CDU. Und das, liebe Kollegen von der CDU, ist kein politischer Tabubruch mehr, das ist ein politischer Sündenfall.
(Beifall AfD)
Dieser politische Sündenfall – wenn Sie ihn denn bis zum Ende durchexerzieren und Bodo Ramelow dann tatsächlich am 5. Februar 2020 in seine zweite Legislatur eintritt – wird, das prophezeie ich Ihnen, in die Geschichtsbücher eingehen, und zwar in zweierlei Hinsicht. Erstens: Er wird den Höhepunkt des Merkelismus markieren.
(Heiterkeit DIE LINKE)(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Vorsicht mit …ismus!) Der Merkelismus hat Ihre Partei inhaltlich und wertemäßig ausgezehrt. Sie sind als bürgerlich-konservative Kraft nicht mehr wiederzuerkennen.
(Beifall AfD)
Wenn Bodo Ramelow mit Ihrer indirekten Unterstützung eine zweite Legislatur erhält, dann wird – zweitens – in den Geschichtsbüchern stehen, dass hier der Point of no Return überschritten worden ist – von Ihnen, sehr geehrte CDU. Wenn Sie das zulassen, wenn Sie diesen politischen Sündenfall hier in Thüringen begehen, dann prophezeie ich Ihnen den Weg der italienischen Christdemokratie. Es ist der Weg in die politische Bedeutungslosigkeit.
(Beifall AfD)
Sehr geehrte Kollegen von der CDU, haben Sie eigentlich vergessen, was unter Herrn Ramelow in den letzten fünf Jahren hier in Thüringen geschehen ist?
(Zwischenruf Abg. Herrgott, CDU: Nein!)
Haben Sie vergessen, dass Bodo Ramelow in seiner Regierungserklärung 2014 das Projekt „Buntes Thüringen“ ganz oben auf seine politische Agenda gesetzt hat, dass stante pede ein Winterabschiebestopp beschlossen worden ist, der faktisch eigentlich zu einem Ganzjahresabschiebestopp geworden ist, unter dem wir seit fünf Jahren leiden?
(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Das war gut so!)
(Heiterkeit DIE LINKE)
Haben Sie vergessen, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete – ja, fragen Sie den Thüringer Steuerzahler, die Zahlen liegen ja vor, wie belastend dieser pauschale Ganzjahresabschiebestopp für den Thüringer Steuerzahler ist. Haben Sie vergessen, sehr geehrte Kollegen von der CDU, dass 2016 unter der Ägide dieses Mannes, unter der Ägide von Bodo Ramelow, eine Dokumentationsstelle für Menschenrechte, Grundrechte und Demokratie eingerichtet worden ist,
(Beifall und Unruhe DIE LINKE)
die wir als AfD-Fraktion im Rahmen eines Sonderplenums thematisierten? Eine Dokumentationsstelle, die nicht vom Parlament kontrolliert werden kann, die Sie, sehr geehrter Kollege Mohring, in der Debatte im Sonderplenum zu Recht als „Privatstasi“ bezeichnet haben.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Dass
Sie hier rumlaufen!) Haben Sie vergessen, dass Stephan Kramer Verfassungsschutzpräsident in Thüringen ist? Ein Mann ohne fachliche Eignung. Dafür sitzt der Mann aber im Stiftungsrat der Amadeu Antonio Stiftung, einer Stiftung, die vom ehemaligen Stasi-Spitzel Anetta Kahane geleitet wird. Haben Sie vergessen, dass in den letzten fünf Jahren Millionen in linksextreme Projekte geflossen sind?
(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Be-
leidigung von Vertretern des Freistaats!) Haben Sie vergessen, dass unter Bodo Ramelow ein Staatskanzleiminister operiert, der Narrenfreiheit hat? Ein Mann, der noch vor wenigen Monaten in einem Interview gesagt hat, dass die Antifa gar keine so schlechte Sache sei, also dass diejenigen, die ganze Stadtteile in Schutt und Asche legen, gar keine schlechte Sache seien,
(Beifall AfD)(Unruhe DIE LINKE)
und freimütig bekannt hat, dass er im schwarzen Block mitmarschiert ist.
(Zwischenruf Abg. Korschewsky, DIE LINKE:
Das ist so! Da haben Sie recht!) Ich sage Ihnen eines: Ich könnte noch endlos fortfahren. Unter Bodo Ramelow ist Thüringen zu einem Feuchtbiotop für Linksextremismus geworden.
(Beifall AfD)
Diesen roten Gesellen wollen Sie unser Land tatsächlich noch mal fünf Jahre ausliefern? Dann, sehr geehrter Kollege Mohring, wird vom Rechtsstaat Thüringen nicht mehr viel übrig sein. Dann wird Thüringen tatsächlich vollends ein Linksstaat sein. Danach wird auch Thüringen leider sein Leipzig-Connewitz haben – und Sie tragen dafür die Verantwortung.
(Beifall AfD)(Heiterkeit DIE LINKE)
Wir könnten so viel erreichen! Legen Sie mal die Wahlprogramme von CDU, AfD und FDP übereinander: Wir könnten den linken Zentralisierungswahn stoppen, wir könnten die Kommunen stärken,
(Unruhe DIE LINKE)
wir könnten das Subsidiaritätsprinzip leben, wir könnten die Bürokratie wirklich abbauen, wir könnten ein leistungsorientiertes Schulsystem etablieren, wir könnten die Ideologisierung unserer Schulen rückabwickeln, wir könnten perspektivisch Thüringen windkraftfrei machen,
(Beifall AfD)
wir könnten die illegale Einwanderung beenden, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete. Lassen Sie uns gemeinsam dieses Land wieder vom Kopf auf die Füße stellen, lassen Sie uns hier die geistig-moralische Wende einleiten,
(Beifall AfD)
die nicht nur in Thüringen, sondern deutschlandweit so dringend nötig ist und die Helmut Kohl angekündigt, aber niemals exerziert hat! Sehr geehrter Herr Mohring, ich mache Ihnen hier noch mal das Angebot: Unterbrechen wir die Landtagssitzung nach diesem Tagesordnungspunkt. Wir ziehen uns mit dem Kollegen Kemmerich zurück. Ich bin bereit, meine persönliche Karriere dem Staatsziel zu opfern, dass Thüringen gut regiert werden muss.
(Beifall AfD)(Heiterkeit DIE LINKE)
Wir werden gemeinsam einen bürgerlichen Ministerpräsidentenkandidaten finden, der dieses Land gut regiert.
Grundsätzliche, über den Einzelfall hinausgehende Auslegung einer Vorschrift der Geschäftsordnung gemäß § 122 der Geschäftsordnung
Dieses Angebot mache ich Ihnen. Mein Versprechen gilt, an mir soll es nicht scheitern. Denken Sie immer daran: Erst das Land, dann die Partei und zuletzt die Person. Ich hoffe, auch Sie handeln danach. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Grundsätzliche, über den Einzelfall hinausgehende Auslegung einer Vorschrift der Geschäftsordnung gemäß § 122 der Geschäftsordnung
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, geschätzte Kolleginnen und Kollegen hier im Thüringer Landtag! Herr Höcke, wir sehen vor allen Dingen die rechten Mörder, dass sie im Land unterwegs sind, und werden nicht wegsehen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Dieser Antrag der CDU ist das Ende der großen staatspolitischen Verantwortung dieser Partei. Ich frage mich: Wo ist sie hin, diese CDU, die große Verantwortungspartei, die ehemalige Regierungspartei, die Partei des Rechtsstaats, die klar erkennen müsste, wenn man so einen Antrag einbringt, dass heute hier nicht die Geschäftsordnung des Thüringer Landtags diskutiert wird, sondern die Verfassung? Und die Verfassung ist eben einer Befassung im Justizausschuss nicht zugänglich. Das muss ganz klar gesagt werden. Deshalb werden wir Ihren Antrag auch ablehnen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
(Beifall DIE LINKE)
Die Mohring-CDU und auch die FDP sind im Wahlkampf gestartet mit der Ansage: Wir beenden RotRot-Grün, wir beenden die Regierung von Ministerpräsident Bodo Ramelow. Das ist ein legitimes Ziel, man kann das versprechen, man kann damit um Stimmen werben. Das ist nicht mein Ziel, ich würde es nicht machen, aber Sie haben es gemacht. Und Sie haben damit einen Teilerfolg bewirkt: Rot-RotGrün hat keine Mehrheit. Es geht also um die Frage: Wie geht es nun mit dem Land nach der Wahl nach dieser Feststellung, die ergangen ist, nach Ihrer Ansage, verehrte Damen und Herren der CDU und FDP „Wir wollen das Alte ablösen und etwas Neues tun“ weiter? Man muss erkennen, dass Sie das Neue nicht tun können. Da, meine sehr verehrten Damen und Herren, hört all mein Verständnis für das Agieren der FDP-Fraktion und der CDUFraktion auf, weil Sie aufgefordert waren, nach dem Wahlkampf das Gute, das Beste des Landes zu suchen. Sie – die CDU – waren eingeladen, sich selbst zu entscheiden, etwas Neues anzugehen, ein Wagnis, ein Abenteuer – sicher –, aber stabile Verhältnisse in Thüringen durch eine Koalition mit der Linken zu schaffen. Sie waren eingeladen, mit einer konstruktiven Tolerierung am Guten des Landes mitzuwirken. Sie haben das abgelehnt. Sie waren eingeladen, in einer Teilkooperation teilweise zu sagen: Ja, da machen wir mit, da machen wir nicht mit. Aber Sie haben die Opposition gewählt.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Nein!
Das war eine Unwahrheit!) So haben Sie es zumindest in den letzten Monaten und Jahren gesagt. Damit, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist dieser Antrag nicht mehr und nicht weniger das Eingeständnis der CDU, dass sie die erfolgreiche Wahl des Ministerpräsidenten Bodo Ramelow in der nächsten Woche nicht verhindern wird, aber dass sie versucht, den Wahlakt und damit unsere Verfassung zu beschädigen – damit unseren Landtag, damit die Landtagspräsidentin und ihr Amt und damit auch das Amt des Ministerpräsidenten. Und das nehme ich Ihnen übel, sehr übel.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Meine sehr verehrten Damen und Herren, dass ich das nicht allein so sehe, kann man in einem schon von Kollegin Marx angesprochenen ganz wunderbaren FAZ-Kommentar nachlesen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich zitiere: „Man kennt den Witz von Herrn Doof, der in einem Mietshaus unter den Parteien Keiner und Niemand wohnt und ein unerfreuliches Erlebnis auf dem Balkon bei der Polizei zur Anzeige bringt.“ Er zeigt an: „‚Niemand hat mir auf den Kopf gespuckt und Keiner hat‘s gesehen!‘ Worauf ihn der diensttuende Beamte fragt, ob er doof sei. Doof stellt sich gerade die CDU […] im Landtag von Thüringen“. Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Autor dieses wunderbaren Kommentars Patrick Bahners führt dann unsere Rechtslage aus, zitiert die Rechtsnorm der Verfassung – eben nicht der Geschäftsordnung, sondern hier einschlägig der Verfassung – und kommt dann zu einem weiteren Satz, ich zitiere wieder: „Die meisten Stimmen erhält, wer mehr Stimmen auf sich vereinigt als jeder andere. Andersherum gewendet: Niemand hat mehr Stimmen erhalten.“ An dieser Stelle lädt der Kommentator die CDU ein mitzudenken und zu erkennen. Er zieht dabei ein Zwischenfazit und sagt: „Herr Niemand, der große Unbekannte, der einer Mehrheit des Landtags jedenfalls lieber ist als Ramelow!“ Und ich füge hinzu: ist dann gewählt. Also niemand wäre somit gewählt, wenn die Logik der CDU stimmen würde. Aber weil unsere Verfassung eben nicht will, dass am Ende des dritten Wahlgangs im Thüringer Landtag niemand regiert – niemand gewählt ist –, führt der Autor dieses wunderbaren Kommentars den klugen Schlusssatz und die Logik zu Ende: „Denn niemand kann nicht regieren, und jeder kann das sehen.“ Ich füge hinzu: Es sei denn, man will behaupten, Herr Doof zu sein. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Grundsätzliche, über den Einzelfall hinausgehende Auslegung einer Vorschrift der Geschäftsordnung gemäß § 122 der Geschäftsordnung
Die Redeliste ist erschöpft. Gibt es weitere Wortmeldungen aus den zur Verfügung stehenden Redezeiten? Das kann ich nicht erkennen. Damit stimmen wir über den Antrag der Fraktion der CDU in Drucksache 7/155 ab. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus FDP, CDU und AfD. Wer ist gegen den Antrag? Das sind die Stimmen aus Bündnis 90/Die Grünen, SPD und Linke. Damit ist der Antrag mit Mehrheit angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 1 in den Teilen Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/27 ERSTE BERATUNG Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 7/48 ERSTE BERATUNG Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/158 ERSTE BERATUNG Wünscht die CDU-Fraktion das Wort zur Begründung zum Gesetzentwurf? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Wünscht die Fraktion der AfD das Wort zur Begründung zu ihrem Gesetzentwurf? Ja, bitte schön. Herr Abgeordneter Laudenbach, Sie haben das Wort.
c) Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Weiterer Ausbau der direkten Demokratie auf Landesebene
Danke, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, rund 700.000 Thüringer sind in ihrer Freizeit ehrenamtlich tätig. Das ist erfreulich und wir alle haben Grund, all diesen Menschen dankbar zu sein, die sich für das gemeinsame Zusammenleben in unserem Land engagieren. Jeder weiß, dass freiwilliges ehrenamtliches Engagement keine Selbstverständlichkeit ist. Und doch investieren die Ehrenamtlichen Zeit, Arbeit, Erfahrung und Energie, weil sie gemeinsame Interessen, Hobbys pflegen wollen, weil sie anderen Menschen helfen oder einen Beitrag zum Gemeinwohl leisten wollen, weil sie Erfahrungen weitergeben wollen, weil sie Verantwortung übernehmen wollen oder sich selbst weiterbilden und weiterentwickeln wollen. Und so bringen sich die Menschen in Sportvereinen, Feuerwehren, Rettungsdiensten und Katastrophenschutz, in der sozialen Wohlfahrt, in Kirchen, Chören, Orchestern, in der Brauchtumspflege, in der Heimatforschung, beim Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz oder in Freizeitvereinigungen aller Art ein. Wir sehen mithin, dass das Ehrenamt ein Grundpfeiler unserer Gesellschaft darstellt. Tatsächlich wären Bereiche des öffentlichen und sozialen Lebens ohne die ehrenamtlich Tätigen kaum lebendig zu erhalten. Das Gemeinwesen wird von den Bürgern und für die Bürger gestaltet. All diesen Tatsachen trägt der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion Rechnung. Mit dem Gesetz wollen wir den Schutz und die Förderung des Ehrenamts als Staatsziel in der Verfassung verankern. Wir sehen in dieser verfassungsrechtlichen Verankerung eine sinnvolle Ergänzung und Weiterführung derjenigen Regelungen und Maßnahmen des Freistaats, die bereits der Förderung des ehrenamtlichen Engagements dienen. Es ist an der Zeit, das Ehrenamt auch auf Verfassungsebene anzuerkennen und zu würdigen. Zugleich ist aber wichtig, dass der Schutz und die Förderung des Ehrenamts in neutraler Weise zu erfolgen haben, wie sich dies für einen freiheitlichen Rechtsstaat gehört. Mit einer solchen Würdigung kann in besonderer Weise nicht nur zum Ausdruck gebracht werden, dass der Staat und mit ihm auch die Kommunen und die Landkreise eine Pflicht zum Schutz und zur Förderung des Ehrenamts haben. Vielmehr wird auch so besonders deutlich, dass der Freistaat Thüringen ein Staat der Bürger und nicht der Staat einer bürgerfernen Obrigkeit ist. Ich darf darauf verweisen, dass eine entsprechende Staatszielbestimmung bereits vor einem Jahr infolge einer Volksabstimmung in die Hessische Verfassung aufgenommen wurde. Es stünde Thüringen gut zu Gesicht, wenn wir den Hessen in diesem Punkt nicht nachstünden. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
c) Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Weiterer Ausbau der direkten Demokratie auf Landesebene
Vielen Dank. Wünscht jemand aus den Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen das Wort zur Begründung ihres Gesetzentwurfs? Bitte, Frau Abgeordnete Müller.
c) Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Weiterer Ausbau der direkten Demokratie auf Landesebene
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen, in der Drucksache 7/158 liegt Ihnen in erster Lesung ein Gesetzentwurf der rot-rot-grünen Koalitionsfraktionen zum weiteren Ausbau der direkten Demokratie auf Landesebene vor. Vielen von Ihnen wird das schon bekannt vorkommen, denn bereits in der vergangenen Legislatur hatten wir diesen Gesetzentwurf eingebracht. Aber mit dieser Wiedereinreichung des Gesetzentwurfs machen wir deutlich, dass wir die Verfassung in Sachen direkter Demokratie immer noch weiterentwickeln wollen, auch wenn die Arbeitsstrukturen im Landtag etwas komplexer geworden sind. Erst der jüngste Thüringen-Monitor hat es wieder gezeigt: Die Menschen im Freistaat wollen nicht nur in Wahlen über Personen abstimmen, sie wollen vor allem auch in konkreten Sachfragen mitentscheiden können. Daher sieht der vorliegende Gesetzentwurf die weitgehende Abschaffung des in Thüringen immer noch strengen Finanzvorbehalts bei Volksbegehren vor. Unser Vorbild für die Neuregelung ist die Berliner Lösung und dafür hat die Linke in Thüringen schon lange geworben. Sie bedeutet, nur der laufende Landeshaushalt ist von direktdemokratischen Entscheidungen ausgenommen und über alle anderen Fragen, die Geld kosten, kann direkt abgestimmt werden. Der Gesetzentwurf enthält auch die Absenkung des Wahlalters für die Landesebene auf 16 Jahre, sozusagen als Synchronisierung zur kommunalen Ebene, aber auch zum Ausbau der direkten Demokratie. Denn in Thüringen sind auch das Wahlalter und das Abstimmungsalter bei Volksbegehren bzw. bei Volksentscheiden synchronisiert. Das bedeutet, zukünftig dürfen dann auch 16-Jährige in Thüringen direktdemokratisch in vollem Umfang mitentscheiden. Auch das hat der Thüringen-Monitor deutlich gezeigt.
(Beifall DIE LINKE)
In diesem Sinne wird nun wie schon auf kommunaler Ebene auch für die Landesebene der bisherige Bürgerantrag in einen Einwohnerantrag umgestaltet. Auch das bedeutet, alle Menschen in Thüringen ab ihrem 14. Geburtstag dürfen unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft zu einem bestimmten Thema einen Antrag an den Landtag stellen und dann, wenn der Antrag von insgesamt 10.000 Menschen aus Thüringen unterstützt wird, muss sich das Parlament mit dieser Thematik beschäftigen. So haben alle Menschen, die in Thüringen leben und von den Entscheidungen des Landtags betroffen sind, unabhängig von der Staatsbürgerschaft die Möglichkeit, sich direkt mit ihrem Anliegen im Landtag bei Ihnen, sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen, Gehör zu verschaffen. Außerdem werden die bisherigen Quoren für Volksbegehren halbiert. Auch das ist eine Erleichterung in Sachen direkter Demokratie.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Noch eine kurze Anmerkung zum Schluss: Am Titel des Gesetzentwurfs auf der Tagesordnung war zu erkennen, dass wir als Koalitionsfraktionen in Sachen Weiterentwicklung der Verfassung noch mehr vorhatten – da ging es auch um die Staatsziele, die hatten wir mit in den Blick genommen. Aber kurz vor Einreichung des vorliegenden Gesetzentwurfs haben wir uns entschieden, die beiden Themen „Ausbau der Demokratie“ und „Ausbau der Staatsziele“ nicht in einem Gesetzentwurf zu vermischen. Vielmehr wird es zeitnah eine thematische, eigenständige Vorlage zur Weiterentwicklung von Staatszielen geben. Da muss Rot-Rot-Grün – also wir wollen schon länger – nicht nur eine Stärkung des Staatsziels Ehrenamt oder Nachhaltigkeitsprinzip diskutieren, wir müssen auch die UN-Kinderrechtskonvention in den Blick nehmen, aber auch die Forderungen aus der Enquetekommission zum Thema „Rassismus“ aus der vergangenen Legislaturperiode. Dafür brauchen wir noch etwas Zeit, denn lieber etwas Gutes mit Weile als etwas Schlechtes in Eile. Ich danke Ihnen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
c) Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Weiterer Ausbau der direkten Demokratie auf Landesebene
Vielen Dank. Damit ist die Einbringung erfolgt. Ich eröffne die gemeinsame Aussprache und rufe als erste Rednerin Frau Abgeordnete Meißner, CDUFraktion, auf.
c) Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Weiterer Ausbau der direkten Demokratie auf Landesebene
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, werte Zuschauer, ja, das ist heute eine besondere Plenarbefassung, denn es geht um die Änderung der Thüringer Verfassung. Wir haben im vorhergehenden Punkt schon gehört, dass es hier im Raum viele Verfassungshobbylobbyisten und noch mehr Politiker gibt. Aber ich glaube, an dieser Stelle eint uns alle eins: dass unsere Verfassung eins der höchsten Güter in diesem Land ist. Daran Änderungen vorzunehmen, ist schon etwas Besonderes. So war es uns als CDU-Fraktion ganz wichtig, diese neue Legislaturperiode gleich mit einer parlamentarischen Initiative zu beginnen, die uns sehr am Herzen liegt und die in den letzten Monaten schon intensiv diskutiert wurde. Wir als CDU-Fraktion wollen zwei neue Staatsziele in die Thüringer Verfassung einfügen, zum einen das Staatsziel der Ehrenamtsförderung und zum anderen das Staatsziel der Nachhaltigkeit. Gerade vor Weihnachten, als wir das hier auch schon auf der Tagesordnung hatten, war das Thema „Ehrenamt“ in aller Munde. Am 5. Dezember war der Internationale Tag des Ehrenamtes. Gerade vor Weihnachten merken wir auf eine ganz besondere Art und Weise, wie wichtig ehrenamtliches Engagement ist. Denn gerade da wird deutlich, wo Ehrenamt alles zutage tritt, beispielsweise bei ehrenamtlichen Besuchen in Seniorenheimen, bei der Telefonseelsorge, bei den Tafeln, bei den Grünen Damen oder auch im ambulanten Kinderhospizdienst. Darüber hinaus ist in der kalten Jahreszeit Ehrenamt bei den Bahnhofsmissionen oder bei der Patientenbegleitung im Krankenhaus oder letztendlich bei der Weihnachtspäckchenaktion zu finden. Ehrenamt ist etwas, was wir hier in Thüringen an vielen Stellen wahrnehmen, ohne das unsere Gesellschaft wesentlich kälter und ärmer wäre. Deswegen ist es uns so wichtig, dass wir das Staatsziel Ehrenamt endlich in die Thüringer Verfassung einfügen. Wir sind damit nicht allein. Der Thüringer Feuerwehrverband und das Kuratorium der Thüringer Ehrenamtsstiftung haben im vergangenen Jahr an mehreren Stellen deutlich gemacht, dass sie sich dieses Staatsziel wünschen. Bereits hier im Plenum haben wir in der letzten Legislatur darüber gesprochen. Ich habe an dieser Stelle auch aus den anderen Fraktionen Übereinstimmung gehört. Engagement ist Ausdruck einer Haltung, beim Einzelnen wie in unserer Gesellschaft insgesamt. Diese Haltung stärken wir dann, wenn wir auch Unbequemes aufgreifen und eine offene Diskussion über unsere Ansprüche und Hoffnungen in dieser Gesellschaft führen. Deswegen freue ich mich auf die Diskussion mit dem Ziel, dass wir an dieser Stelle letztendlich auch Taten sprechen lassen. Eine Tat ist, dieses Staatsziel in die Verfassung einzufügen und damit eine neue oder stärkere Richtlinie für unser politisches Handeln in der Verfassung festzuhalten. Damit erreichen wir einen höheren Stellenwert in unserem Rechtssystem – für das Ehrenamt, aber auch für Nachhaltigkeit. Ehrenamt ist letztendlich nicht nur ein Thema für den einzelnen Ehrenamtlichen selbst, sondern es ist Engagement, was für zwei Seiten Bedeutung hat: zum einen für sich persönlich, aber auch für das Gemeinwohl. Diese beiden Wirkungen sind die Ursache dafür, dass wir als Politik ihnen eine größere Aufmerksamkeit widmen sollten. Denn Ehrenamtliche opfern das Wichtigste, was man als Mensch hat: Ehrenamtliche opfern ihre persönliche Zeit für andere Menschen. Zeit ist nicht bezahlbar, Zeit ist nicht wieder einholbar. Deswegen soll das Ehrenamt einen besonderen Schutz und eine besondere Förderung genießen. Im Hinblick auf den Antrag der AfD sage ich das auch ohne Wenn und Aber. Aber dazu werde ich später noch ein paar Ausführungen machen. Andere Bundesländer haben es uns bereits vorgemacht. Es ist schon gesagt worden, in RheinlandPfalz, in Bayern, in Baden-Württemberg, auch in Hessen – nach einer Volksabstimmung – und in Sachsen-Anhalt gibt es das Staatsziel Ehrenamt in der Verfassung. Man muss an dieser Stelle aber auch sagen: Andere Bundesländer gehen sogar noch weiter und fügen in die Verfassung eine verpflichtende Förderung mit ein,
(Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Sehr
richtig!) wobei man an dieser Stelle aber feststellen muss, dass es noch keine Untersuchungen gibt, welche Wirkung die Staatsziele in der Gesetzgebung und im Verwaltungshandeln haben. Fakt ist aber eines: Wir wollen, dass jedes Gesetzgebungsverfahren, dass jede Verordnung daraufhin geprüft wird, ob es dem Ehrenamt hilft oder ob es dieses behindert. Und auch wenn es aus juristischer Sicht bezüglich dieses Staatsziels noch Fragen gibt, die die Unbestimmtheit des Begriffs betreffen, und es sicherlich auch noch weitere rechtliche Fragen gibt, so kann das Staatsziel für uns alle bewusstseinsbildend sein und es kann ein zusätzlicher Impuls für ehrenamtliches Engagement in unserem Freistaat sein. Letztendlich ist es auch das, was alle unsere Ehrenamtlichen in Thüringen verdienen, nämlich es ist Ausdruck unserer Wertschätzung für ihr persönliches Engagement, und das in einem der höchsten Güter, die dieses Land hat, in unserer Verfassung. Aber ich möchte an dieser Stelle auch sagen, dass es mir hier nicht nur um Lippenbekenntnisse geht, die ja viele von uns ehrlicherweise auch bei vielen Anlässen gegenüber Ehrenamtlichen aussprechen. Denn über das Staatsziel hinaus gibt es viele konkrete Dinge, wo wir tatsächlich Ehrenamtlichen helfen können. Deswegen möchte ich an dieser Stelle auch erwähnen, dass wir endlich konkrete Schritte einleiten müssen, was den Abbau bürokratischer Hürden für ehrenamtliche Arbeit betrifft, beispielsweise der Aufwand für Förderanträge und für Abrechnungssysteme, der immer wieder deutlich wird. Für kleine Gelder müssen Vereine manchmal große Formulare ausfüllen, wo man sich schon fragt, in welchem Verhältnis das steht. Darüber hinaus ist auch das Thema „Datenschutz“ eines, was unsere Vereine beispielsweise bei der Gestaltung ihrer Homepage vor große Herausforderungen stellt. Lassen Sie uns an der Stelle wirklich abwägen, was dieser Aufwand letztendlich für einen Nutzen bringt. Letztendlich möchte ich aber gerade auch aufgrund meiner Arbeit im Stiftungsrat der Thüringer Ehrenamtsstiftung sagen, dass wir unsere Stiftung, die wir hier seit 2004 haben, auch besser finanziell ausstatten müssen. Es gibt immer mehr Förderanträge, das Geld ist gleich geblieben, und was die Geschäftsstelle betrifft, habe ich an dieser Stelle schon oft kritisiert, dass auch diese Mittel erhöht werden sollten. Deswegen hoffe ich, dass in dieser Legislaturperiode die Stiftung keine stiefmütterliche Behandlung erfährt wie in der letzten Legislatur, sondern dass wir auch da ein großes Stück weiterkommen. Ich hoffe, dass wir in dieser Hinsicht letztendlich die Wertschätzung von gemeinnützigem Engagement in Thüringen auch mit konkreten Schritten untersetzen, beispielsweise der finanziellen Ausstattung unserer Stiftung, und auch darüber nachdenken, ob wir wieder zu einer institutionellen Förderung unserer Stiftung zurückkommen. Ein Stichwort in diesem Zusammenhang ist sicherlich auch „Vertrauen“. Ich persönlich weiß, dass viele Menschen, die von der Ehrenamtsstiftung in Thüringen profitieren, darauf warten, dass auch der Freistaat Thüringen der Stiftung dieses Vertrauen entgegenbringt. Ich möchte aber an dieser Stelle noch auf unser zweites Staatsziel in der Verfassung eingehen, nämlich auf die Nachhaltigkeit. Im neuen Artikel 16b soll auf unseren Antrag hin das Staatsziel Nachhaltigkeit eingefügt werden, um die Bedürfnisse heutiger Generationen in Thüringen zu achten und auch Gestaltungs- und Handlungsspielräume für die zukünftigen Generationen zu gewährleisten und nicht zu gefährden. Die CDU steht in ihrem Handeln stets für die Bewahrung der Schöpfung in allen Lebensbereichen unserer Gesellschaft. Wir wollen unseren Kindern und Enkeln durch eine nachhaltige Politik eine gute und lebenswerte Zukunft ermöglichen und die Lebensgrundlagen schützen. Dazu gehört neben der Produktion und Nutzung regionaler Produkte der Land- und Forstwirtschaft auch ein ressourcenschonender Flächenverbrauch. Das betrifft nicht zuletzt auch das Thema „Windräder im Wald“, aber das will ich an dieser Stelle mal besser nicht vertiefen. Wir wollen das Nachhaltigkeitsprinzip als ausdrückliches Staatsziel in der Thüringer Landesverfassung verankern. Dies ist ein wesentlich umfassenderer Ansatz als eine Beschränkung allein auf Klimafragen. Das umfasst zahlreiche Fragen der 17 UN-Ziele für eine bessere Welt wie Generationengerechtigkeit, Lebensqualität, Bildung, Gleichberechtigung, Zusammenhalt und gesellschaftlicher Frieden, genauso wie einen interessengerechten Klimaschutz, der mit Förderung, Anreizen und Offenheit für neue Technologien zur Einsparung von CO 2 beiträgt. Deswegen würde ich mich auch freuen, wenn wir dafür Ihre Unterstützung bekommen, um dieses zweite Staatsziel aus unserer Sicht in die Thüringer Verfassung mit einzufügen. Bevor ich meine Rede schließe, möchte ich aber an dieser Stelle noch auf den Gesetzentwurf der AfDFraktion eingehen, der aus meiner Sicht ehrenamtliche Tätigkeit nicht ohne Wenn und Aber fördern will. An dieser Stelle wird es interessant sein, was Ihre Formulierung eigentlich bedeutet, denn Sie wollen einen Artikel 30 a einfügen, der lautet: „Ehrenamtliche Tätigkeiten genießen unter Beachtung der weltanschaulichen, politischen und religiösen Neutralität den Schutz und die Förderung des Landes, der Gemeinden und der Landkreise.“ Liebe AfD-Fraktion, da müssen Sie sich schon fragen lassen: Für wen gelten denn diese Bedingungen?
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Heißt das, dass der Staat unabhängig von der Ausrichtung ehrenamtlichen Engagements alles fördern soll, oder heißt das vielmehr, dass Ehrenamtler nur einen Schutz und eine Förderung des Staats genießen können, wenn sie ihr Engagement neutral ausrichten? Das hätte wiederum zur Folge, dass gerade im kirchlichen Bereich kein ehrenamtliches Engagement mehr stattfinden oder vom Staat gefördert werden soll.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Das finde ich an dieser Stelle schon äußerst bedenklich, denn in Thüringen nimmt das kirchliche ehrenamtliche Engagement wirklich einen großen, breiten Raum ein. Ich denke da an die vielen karitativen und sozialen Tätigkeiten, die durch die Kirchen unterstützt werden, an die Jugendarbeit, an die Kirchgemeinderäte, an die Lektoren, Messdiener, ja selbst den Kirchenchor. Alles das ist ehrenamtliches Engagement. Sie müssen sich fragen lassen, was Sie mit Ihrer Formulierung letztendlich wollen. Fakt ist eins: Uns als CDU-Fraktion ist ehrenamtliches Engagement an jeder Stelle hier im Freistaat Thüringen wichtig. Deswegen haben wir diese Formulierung so gewählt, wie Sie sie vor sich finden. Deswegen haben wir auch nicht – wie es die AfD-Fraktion vorschlägt – diese Staatsziele irgendwo am Ende der Verfassung eingefügt, sondern wir wollen das als neuen Artikel 16a und b im ersten Abschnitt und eben nicht als Artikel 30 im dritten Abschnitt. Von daher darf ich Sie bitten, unseren Anträgen zuzustimmen, und beantrage an dieser Stelle die Ausschussberatung in den zuständigen Ausschüssen für Justiz, Migration und Verbraucherschutz, federführend, sowie für Soziales, Arbeit und Gesundheit und für Umwelt, Energie und Naturschutz. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
c) Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Weiterer Ausbau der direkten Demokratie auf Landesebene
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, worum geht es eigentlich? Es sollen neue Staatszielbestimmungen in die Verfassung aufgenommen werden. Dazu gibt es entsprechende Gesetzentwürfe. Mit den Gesetzentwürfen – Frau Meißner hat das eben ausgeführt – wird eine gemeinsame Forderung vom Thüringer Feuerwehrverband und vom Thüringer Landessportbund aufgegriffen. Wer das noch einmal nachlesen möchte: Es gab da eine gemeinsame Erklärung vom 28. August 2019. Die Gesetzentwürfe knüpfen dabei an die Regelungen aus anderen Bundesländern an. So wurden zum Beispiel zuletzt in Hessen 2018 sowohl das Ehrenamt als auch die Nachhaltigkeit als Staatsziele in die Verfassung aufgenommen. Aus grüner Sicht sind diese Vorschläge durchaus diskutabel, das will ich ganz deutlich sagen. Fraglich ist allerdings, ob sich die durch eine Verfassungsänderung erhofften Verbesserungen dann tatsächlich auch realisieren lassen. Das sind, nehme ich an, die Lippenbekenntnisse, die Frau Meißner auch meinte. Wir müssen diese tatsächlich auch in Taten umsetzen, wenn wir es ernst damit meinen, denn Staatszielbestimmungen verbleiben in ihrer Wirkung häufig nur auf der Ebene des Symbolhaften. Beim Staatsziel der Nachhaltigkeit kommt noch hinzu, dass es schon allein aufgrund der Unschärfe des Begriffs zu Widersprüchen zwischen Teilzielen kommen muss. Ich glaube, dass es keine Partei und keinen außerparlamentarischen Akteur/keine außerparlamentarische Akteurin gibt, die sich gegen die Stärkung des Ehrenamts oder gegen Nachhaltigkeit aussprechen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Es gibt aber gut begründete Vorbehalte, übrigens auch innerhalb unserer Partei, gegen eine immer weiter um sich greifende Aufnahme von Staatszielen in die Verfassung. Um grundsätzlich mit der CDU und allen anderen, die dies ernsthaft wollen, über Verfassungsänderungen ins Gespräch zu kommen, haben auch wir als Rot-Rot-Grün einen Verfassungsänderungsentwurf zum Ausbau der direkten Demokratie eingebracht. Zu diesem Bereich wird meine Kollegin Madeleine Henfling nachher noch etwas sagen. Zur Beratung und zur sachgerechten Abwägung sollten die Gesetzentwürfe von CDU und Rot-RotGrün zunächst in den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen werden. Aufgrund weiterer im Raum stehender Vorhaben zur Verfassungsänderung bietet sich aber auch – und dafür will ich eindrücklich werben – wie beispielsweise in Hessen die Einrichtung einer Enquetekommission an. Vor der Aufnahme von weiteren Staatszielbestimmungen in die Thüringer Verfassung bedarf es nämlich zunächst einer gründlichen Beratung in den parlamentarischen Gremien – vermutlich wäre das hilfreich –, auch unter Hinzuziehung von externem Sachverstand im Rahmen einer Enquetekommission oder eben eines anderen Ausschusses. Wir favorisieren dabei eindeutig die Einrichtung einer zeitlich befristeten Enquete. Als Grüne stehen wir ohne Wenn und Aber für die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und unterstützen folglich auch Maßnahmen zur Förderung des Ehrenamts. Der Begriff der Nachhaltigkeit war und ist schon immer mit unserer ökologischen Programmatik verbunden. Derzeit droht der Begriff allerdings zunehmend verwässert zu werden. Dem müssen wir uns entgegenstellen und uns vor allem, wenn er als Rechtsbegriff eingeführt werden soll, für Präzisierungen einsetzen.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Zu den einzelnen Themen „Staatszielbestimmungen“, „Ehrenamt“ und „Nachhaltigkeit“ können nämlich folgende Schlussfolgerungen gezogen werden: Zunächst will ich auf die Frage eingehen, ob Staatszielbestimmungen tatsächlich in die Verfassung gehören. Bedauerlicherweise gibt es bisher kaum Untersuchungen, inwieweit neue Staatsziele Gesetzgebungen und Verwaltungshandeln tatsächlich beeinflusst haben. Auf Bundesebene haben wir als Grüne in der Vergangenheit häufig die Aufnahme neuer Staatsziele ins Grundgesetz unterstützt, wie beispielsweise beim Umwelt- oder Tierschutz. Dennoch stellt sich die Frage, ob eine weitere, fast schon inflationäre Aufnahme von Staatszielen im Endergebnis dann tatsächlich auch zu sachgerechteren Lösungen in einzelnen Themenfeldern beiträgt.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP)
Als Gegenargument könnte nämlich gelten, dass durch Staatsziele eben keine individuell einklagbaren Rechte begründet werden. In der Rechtsfolgewirkung kommen sie über einen Symbolcharakter leider nicht hinaus. Es besteht die Gefahr, dass sich der Gesetzgeber mit Verweis auf das Staatsziel nicht mehr auf den mühseligen, aber im Endergebnis vermutlich wirkungsvolleren Weg der Gesetzgebung in den Einzelfragen begibt.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP)
Ein Pro-Argument ist allerdings, dass Staatsziele durchaus bewusstseinsbildend wirken. Gesetzgeber und Verwaltungen müssen sie dann nämlich in ihrem Handeln berücksichtigen. Wegen der Unbestimmtheit von Staatszielen gibt es in einigen Bundesländern Legaldefinitionen, bei denen aber dennoch fraglich bleibt, wie hilfreich sie wirklich sind. In der Verfassung von Sachsen-Anhalt lautet Artikel 3 Abs. 3 beispielsweise, ich zitiere: „Die nachfolgenden Staatsziele verpflichten das Land, sie nach Kräften anzustreben und sein Handeln danach auszurichten.“ In Hessen wiederum heißt es in Artikel 26a der Verfassung, ich zitiere: „Staatsziele verpflichten den Staat, die Gemeinden und Gemeindeverbände im Rahmen ihrer Zuständigkeit und Leistungsfähigkeit zur fortlaufenden Beachtung und dazu, ihr Handeln nach ihnen auszurichten.“ Im Frühjahr 2019 haben sich unsere bayerischen Grünen mit Verweis auf die Wirkungslosigkeit des Staatsziels Umweltschutz in der Bayerischen Verfassung bei der Abstimmung über die Aufnahme des Staatsziels Klimaschutz im Landtag enthalten und somit dazu beigetragen, dass diese Verfassungsänderung scheiterte. Die hessischen Grünen hingegen haben 2018 beispielsweise die Aufnahme des Staatsziels Nachhaltigkeit unterstützt. Ähnlich widersprüchliche Beispiele finden sich zu anderen Themenfeldern in weiteren Bundesländern. Für uns in Thüringen stellt sich also zunächst einmal die Frage einer grundsätzlichen Positionierung zu Staatszielbestimmungen. Sollten wir im Einzelfall dann die Aufnahme von Staatszielen befürworten, müssen wir allerdings zwingend darauf achten, dass eine Verfassungsänderung mit der Erarbeitung einer entsprechenden Gesetzgebungstätigkeit zur Erreichung der eigentlichen Ziele verknüpft wird. So sollte beispielsweise – und jetzt werde ich konkret beim Beispiel Staatsziel Ehrenamt – auch ein Ehrenamtsgesetz auf den Weg gebracht werden, wenn wir es ernst meinen. Außerdem gibt es neben den von der CDU beantragten Staatszielen noch weitere, die aus grüner Sicht zu thematisieren wären. Ich nenne hier einfach nur einmal als Beispiele die Stärkung der Kinderrechte oder aber auch das Staatsziel Antirassismus. In einigen Bundesländern ist das Ehrenamt als Staatsziel aufgenommen – in Hessen in Artikel 26f, in Bayern, in Baden-Württemberg und in RheinlandPfalz gibt es sinngleiche Regelungen. Auf der rechtlichen Ebene stellt sich aber schon durch die Unschärfe des Begriffs „Ehrenamt“ die Schwierigkeit beispielsweise bei der Unterscheidung einer ehrenamtlichen Tätigkeit im Bereich der öffentlichen Verwaltung und der Gerichtsbarkeit einerseits und im zivilgesellschaftlichen Engagement andererseits dar. Als Grüne befürworten wir grundsätzlich unterstützende Maßnahmen für das Ehrenamt als einen Beitrag zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Aufgrund der Debatte zu einer Aktuellen Stunde am 11. September 2019 gibt es für uns als Thüringer Grüne bereits eine gewisse Vorfestlegung für die Aufnahme des Staatsziels Ehrenamt. Die hessischen Grünen haben 2018 ebenfalls zugestimmt, dieses Staatsziel in die Verfassung aufzunehmen. Bei der aktuellen Diskussion in Berlin sind die Einschätzungen für eine Aufnahme allerdings eher zurückhaltend. Sollten wir eine Aufnahme weiter befürworten, wollen wir dies – wie gesagt – durch ein Ehrenamtsgesetz ergänzen. Jetzt komme ich aber auch noch mal zu dem Punkt, den Frau Meißner schon mal ausgeführt hat, der nämlich die Gesetzentwürfe von AfD und CDU unterscheidet. Mit dem Gesetzentwurf der AfD schlägt diese einen neuen Artikel 30 a vor, der da lautet: „Ehrenamtliche Tätigkeiten genießen unter Beachtung der weltanschaulichen, politischen und religiösen Neutralität den Schutz und die Förderung des Landes, der Gemeinden und der Landkreise.“ Im Unterschied zum CDU-Gesetzentwurf, wo es im Artikel 16a heißt: „Das Land schützt und fördert den ehrenamtlichen Einsatz für das Gemeinwohl.“ Mit der Formulierung knüpft die AfD – manche werden sich erinnern – an ihren Gesetzentwurf für ein Neutralitätsgesetz, Drucksache 6/2246, aus dem Jahr 2016 an. Worauf die AfD mit ihrer Formulierung wirklich abzielt, ergibt sich aus der Begründung in dem Gesetzentwurf unter dem Gliederungspunkt A – Problem- und Regelungsbedürfnis –. Dort heißt es nämlich, Zitat: „Durch die vermehrte Zuwanderung aus dem islamischen Raum erhöht sich die religiöse Heterogenität der thüringischen Gesellschaft innerhalb einer kurzen Zeit. Dies bringt gesellschaftliche Konflikte mit sich. Die Sicherstellung von Ordnung, Sicherheit und Frieden ist eine primäre Staatsaufgabe.“ Die eigentliche Motivation für die Formulierung liegt demnach nicht in einer auch im linken politischen Spektrum diskutablen Ausrichtung an einem laizistischen Staatsmodell, sondern in der Positionierung gegen eine vermeintliche Islamisierung. Es ist leicht ersichtlich, was die AfD mit der Formulierung in ihrem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf eigentlich erreichen will, nämlich beispielsweise die Neuauflage einer Kopftuchdebatte, mit der man Musliminnen dann von der Ehrenamtsförderung ausschließen könnte.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Als Grüne haben wir uns in der Debatte 2016 zudem klar auf ein säkulares Staatsmodell bezogen und darauf hingewiesen, dass die Bundesrepublik durch die in Artikel 4 Grundgesetz festgelegte Religionsfreiheit ein säkulares, aber kein laizistisch verfasstes Land ist. Auch jetzt ist mit uns eine Abschwächung des Schutzes der Religionsfreiheit durch die Hintertür, wie mit diesem Gesetzentwurf der AfD beabsichtigt, nicht zu machen.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Deswegen werden wir der Verweisung des AfD-Gesetzentwurfs an den Ausschuss auch nicht zustimmen. Der Begriff der Nachhaltigkeit – nur noch kurz – ist mit unserer Parteigeschichte verwachsen und dessen Auslegung und Konkretisierung ein urgrünes Thema. Dennoch stellt sich die Frage der Sinnhaftigkeit bei der Einführung der Nachhaltigkeit als Rechtsbegriff. Außerdem stellt sich die Frage, wie das Staatsziel ausgelegt werden soll, wenn es in der Zielerreichung zu offensichtlichen Widersprüchen kommt. Als Grüne wissen wir, dass es bei der Förderung des Klimaschutzes massiver Investitionen bedarf, durch die dann aber auch eventuell die derzeit gültigen Haushaltsgrundsätze – in Klammern: schwarze Null – infrage gestellt werden müssen. Wie soll dies dann mit dem von der CDU in ihrem Antrag beschriebenen Begriff einer finanziellen Nachhaltigkeit in Einklang gebracht werden? Die hessischen Grünen haben 2018 der Aufnahme in die Hessische Verfassung zugestimmt. Wir sollten uns genau anschauen, ob wir uns das zum Vorbild nehmen können. Wenn ja, sollten wir auch darauf dringen, den Begriff sachbereichspezifisch zu verankern. Wir plädieren für eine Verweisung der beiden Gesetzentwürfe von CDU und Rot-Rot-Grün an den Justizausschuss und dann für die Einrichtung einer Enquetekommission, um diese Fragen auch mit Sachverstand angemessen diskutieren zu können. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
c) Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Weiterer Ausbau der direkten Demokratie auf Landesebene
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, es besteht, denke ich, hier insgesamt im Haus Einigkeit, dass man Verfassungsänderungen nicht vom Zaun brechen kann und dass sie einer ausführlichen Debatte bedürfen. Deswegen beschließen wir auch heute mindestens die Verweisung von 1 a) und 1 c) an die zuständigen Ausschüsse. Es steht für uns als SPD außer Frage, dass wir das Staatsziel der Ehrenamtsförderung gern aufnehmen wollen. Das steht im Übrigen auch in dem Zukunftsvertrag der Minderheitskoalition, die sich hier zur Wahl stellen wird, auf der Seite 7. Dennoch muss man über Einzelheiten reden. Am 25. Oktober 1993 beschlossen die Abgeordneten des damaligen Landtags unsere Verfassung. Das 30. Verfassungsjubiläum 2023 fällt in unsere Wahlperiode und bietet deswegen Anlass und Gelegenheit, die Thüringer Verfassung zu evaluieren und weiterzuentwickeln. Ich habe schon mal vor einigen Jahren die Gelegenheit gehabt: Als unsere Verfassung 20 Jahre alt wurde, haben wir von meiner Fraktion einen Infostand hier auf dem Anger in Erfurt gemacht und haben so Zettelchen aufgeklebt und bestimmte Verfassungsziele, Staatsziele dort angepinnt. Das war eine sehr lustige Debatte oder auch sehr spannend, erfreulich und sehr schön, weil viele Leute sagten: Oh, das steht tatsächlich schon alles in der Verfassung. Also unsere Thüringer Verfassung ist sehr modern, auch wenn sie demnächst schon 30 wird. Ich möchte nur mal daran erinnern, dass wir schon in Artikel 1 – das macht keine Verfassung, die ich bisher irgendwo gelesen habe – nicht nur vom schönen Leben, vom würdigen Leben, sondern sogar schon vom würdigen Tod reden. Es geht weiter mit dem Schutz der Privatsphäre, daraus abgeleitet ein Datenschutzerfordernis in Artikel 6, das wird ja nun immer wichtiger in unser aller Alltag. Wir haben schon jetzt in der Verfassung ein breites Mitbestimmungsmodell in den Schulen, das – was mich als Schülervertreterin, als die ich mal als junges Mädchen angefangen habe, sehr gefreut hat – auch eine Mitwirkung von Eltern, Lehrern und Schülern an der Gestaltung der Schullandschaft vorschreibt. In Artikel 30 haben wir etwas relativ Unbekanntes, was oft gar nicht öffentlich diskutiert wird: nicht nur die Verpflichtung unseres Landes, seine reichen Kulturschätze zu achten, zu pflegen, zu hegen und zu schützen, sondern auch im Rahmen der Gesetze möglichst immer auch für alle Bürgerinnen und Bürger zugänglich zu halten – alles auch sehr modern. Weil wir auch verstärkt über Nachhaltigkeit, Naturschutz und Umwelt reden, sind der Schutz der natürlichen Ressourcen und der sparsame Ressourcenverbrauch schon jetzt in Artikel 31 unserer Verfassung festgelegt. Schließlich haben wir in Artikel 32 den Tierschutz und in Artikel 39 ein Recht auf freies und öffentliches Ausüben von Religionsfreiheit. Das ist auch, denke ich, ein sehr wichtiger Punkt. Da kollidiert in der Tat das Ehrenamtspapier der AfD mit unseren Grundsätzen, wie sie jetzt schon in der Verfassung stehen. Da möchte ich mich ausdrücklich bei Frau Kollegin Meißner bedanken und mich ihren Ausführungen insoweit hier anschließen. Es ist eine Besonderheit der Länderverfassungen, dass sie im Gegensatz zu unserem Grundgesetz, das nur sehr begrenzte Möglichkeiten der direkten Demokratie vorsieht, von Beginn an eine sachunmittelbare Gesetzgebung durch Volksbegehren und Volksentscheid ermöglichen. Das gilt auch für die Thüringer Landesverfassung. Die Anforderungen an die Volksgesetzgebungen insbesondere durch die erforderlichen Quoren sind dabei seit vielen Wahlperioden Gegenstand politischer Debatten gewesen, auch in der Rechtsprechung des Thüringer Verfassungsgerichts. Die aktuellen Regelungen zum Bürgerantrag zu Volksbegehren und Volksentscheiden sind auch deshalb nicht mehr die gleichen wie 1993, sondern waren das Ergebnis eines Volksbegehrens „Mehr Demokratie in Thüringen“ im Jahr 2000 – daran erinnere ich mich auch noch –, das seinerzeit 387.469 Menschen unterstützt haben und das im November 2003 dann zu einer vom Landtag einstimmig – ich betone: einstimmig – beschlossenen Reform und Erleichterung der Volksgesetzgebung führte. Man könnte deswegen auch sagen, dass die Volksgesetzgebung in ihrer bestehenden Form durch die Thüringerinnen und Thüringer selbst erstritten wurde. Auch die rot-rot-grünen Fraktionen hielten es schon in der letzten Wahlperiode für notwendig, dass wir die direkte Demokratie in Thüringen weiter stärken sollten. In einem ersten Schritt haben wir im Jahr 2016 das Thüringer Gesetz zur direkten Demokratie auf kommunaler Ebene beschlossen, mit dem erstmals das Verfahren für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide gesetzlich geregelt und die Anforderungen bürgerfreundlich gestaltet wurden. In einem zweiten Schritt brachten die Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen einen Gesetzentwurf ein, um die Verfassung in Bezug auf die direkte Demokratie und das Wahlrecht weiterzuentwickeln. Dieser Gesetzentwurf ist durch das Ende der letzten Wahlperiode der Diskontinuität anheimgefallen und deswegen bringen wir diese Grundsätze neu ein. Reformbedarf bestand und besteht weiterhin hinsichtlich des Bürgerantrags, Artikel 68 unserer Verfassung, der bisher noch nie erfolgreich angewandt wurde. Im Vergleich zu einer öffentlichen Petition, die der Unterstützung von mindestens 1.500 Unterstützern bedarf, ist das für Bürgeranträge notwendige Unterstützungsquorum von bisher 50.000 Unterschriften unverhältnismäßig hoch. Wir wollen das Unterstützungsquorum deshalb auf 10.000 Unterschriften absenken und den Bürgerantrag analog zur kommunalen Ebene, zum Einwohnerantrag weiterentwickeln. Auch die Unterstützungsquoren für Volksbegehren erscheinen mit Blick auf andere Bundesländer in Thüringen mittlerweile als zu hoch. So gelten in Brandenburg, Bremen, Schleswig-Holstein und Hamburg erheblich geringere Quoren für Volksbegehren. Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir diese auf 4 Prozent für die Amtseintragung und 5 Prozent für die freie Sammlung senken. Auch der Finanzvorbehalt für Volksbegehren, insbesondere verbunden mit der Klagepflicht der Landesregierung, ist reformbedürftig, weil er stets den Eindruck erweckt, die Landesregierung verklage quasi das eigene Volk. Auch hierfür unterbreitete der Gesetzentwurf damals einen Änderungsvorschlag. Die Senkung des Mindestalters zur Ausübung des aktiven Wahlrechts war in der letzten Wahlperiode schon zweimal Gegenstand von Gesetzesinitiativen: einmal als Gesetzentwurf der Landesregierung, in deren Ergebnis wir das Mindestalter für Kommunalwahlen auf 16 Jahre gesenkt haben, und einmal als Bestandteil des Gesetzentwurfs der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen zum Ausbau der direkten Demokratie auf Landesebene. Wir bedauern, dass in der letzten Wahlperiode trotz der vielen Änderungsvorschläge keine Verständigung mehr zwischen den Fraktionen erzielt werden konnte, die zu der notwendigen Zweidrittelmehrheit geführt hätte. Wir sind aber überzeugt, in dieser Wahlperiode mit einer parteiübergreifenden Einigung der demokratischen Landtagsfraktionen ein wichtiges Zeichen für unsere Demokratie setzen zu können. Aus diesem Grund bringen wir heute, wie gesagt, unseren damaligen Gesetzentwurf erneut ein und laden gleichzeitig CDU und FDP ein, sich mir ihren Vorstellungen in die Debatte einzubringen und diese in einer Enquetekommission des Landtags zu diskutieren. Das wäre uns nach wie vor das Liebste, denn wir haben jetzt auch schon an den bisherigen Redebeiträgen gesehen, dass es doch auch teilweise noch sehr grundsätzlichen Erörterungsbedarf gibt, auch in dem unterschiedlichen Verständnis von dem, was der eine oder die andere zum Beispiel unter dem Begriff eines Staatsziels versteht. Das wäre auch in unserem Sinne erforderlich. Den heute ebenfalls zur Diskussion stehenden Vorschlag der CDU-Fraktion nach der Einführung der Ehrenamtsförderung als Staatsziel haben wir als SPD Fraktion schon in der letzten Wahlperiode un‑ terstützt und unterstützen ihn auch heute wieder ausdrücklich für die weitere Beratung. Auch hier kann man natürlich und sollte man auch noch mal genauer dahinter schauen. Wir befürworten, dass das als Staatsziel in die Verfassung kommt. Es ist – wie ich anfangs schon sagte – auch Gegenstand des Zukunftsvertrags, Seite 7, ich erinnere noch mal daran. Aber natürlich kann es auch nicht sein, dass, wenn man das Ehrenamt zum Staatsziel erklärt und Ehrenamt fördert, sich der Staat dann aus seiner eigenen Garantenpflicht für die Gewährleistung sicherer, sozialer, menschlicher und zugangsgleichberechtigter Lebensbedingungen in unserem Staat zurückzieht. Das ist mir an dieser Stelle auch noch wichtig zu sagen. Ich freue mich gemeinsam mit Ihnen allen – hoffe ich – auf eine ausführliche Debatte für ein Brush up, für einen Refresh unserer Thüringer Verfassung und denke, dass wir da gemeinsam zu guten Ergebnissen kommen können. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
c) Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Weiterer Ausbau der direkten Demokratie auf Landesebene
Vielen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauer hier oder auch am Livestream, auch die FDP Fraktion hat ein paar Ideen, wie man die Ver‑ fassung modernisieren könnte. Insofern schließe ich mich den Ausführungen der Abgeordneten Rothe-Beinlich gerne an, in einer konzertierten Aktion gemeinsam die verschiedenen Ideen zu brainstormen und zu einem guten Text umzuwandeln. Was die vorliegenden Gesetzentwürfe angeht, haben wir ein bisschen differenzierte Positionen. Wir sind kein großer Freund von Leerformeln in Verfassungen, wir sehen gerne konkrete Sachen in Gesetzestexten, die dann auch Aufgaben mit sich bringen.
(Beifall FDP)
Das Ehrenamt ist eine wesentliche Säule unseres gesellschaftlichen Miteinanders, da sind wir uns, glaube ich, einig. Aber sowohl das Engagement selbst als auch der Spaß an der Sache ändert sich nicht, wenn dies als stärkenswert in der Verfassung steht. Denn man engagiert sich nicht im Ehrenamt, weil es im Gesetz steht, sondern weil man sich für seine Mitmenschen, sein direktes Umfeld oder für eine ganz persönliche Herzenssache einsetzt.
(Beifall FDP)
Um Politik zu steuern, kann es sicher helfen, dass man sagt: Ehrenamt ist ein ganz wichtiger Verfassungsgrundsatz. Dann lasst uns aber lieber auch an die Sachen denken, die konkret Vorteile bringen! Lasst uns die Kommunalhaushalte aufstocken, damit Ehrenamt finanziell unterstützt werden kann!
(Beifall FDP)
Und lasst uns dafür sorgen, dass bürokratische Hürden, die momentan das Ehrenamt mit verhältnismäßig wenig Spaß versehen, abgebaut werden! Für uns ist wichtig: Wer sich in Thüringen ehrenamtlich engagiert, darf nicht in den Mühlen der Bürokratie zerrieben werden.
(Beifall FDP)
Daran ändert aber auch eine Verfassungsänderung nichts. Wir hätten da die Vorstellung einer Ehrenamtsstrategie, die auch neutral ist – und zwar nicht im Sinne einer weltanschaulichen Neutralität, wie sie die AfD-Fraktion vorschlägt, sondern für uns ist Ehrenamt gleich Ehrenamt, egal von welcher Seite das kommt; da schließe ich mich den Ausführungen der Abgeordneten Meißner an. Kommen wir zu dem Begriff „Nachhaltigkeit“: Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich hat darauf hingewiesen, wie komplex der Begriff ist. Auch Frau Marx wies darauf hin, dass wir da schon eine ganze Reihe Dinge in der Thüringer Gesetzeslage stehen haben. Das sehen wir ähnlich. Wenn wir über Nachhaltigkeit sprechen, lasst uns konkret über die Sachen sprechen, die wir nachhaltig bedacht haben wollen. Artikel 31 der Thüringer Verfassung spricht über den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, Artikel 38 spricht über die Ökologieverpflichtung der Marktwirtschaft, in der Landeshaushaltsordnung haben wir Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Das sind aus unserer Sicht aktuell die wichtigsten Punkte, die unter Nachhaltigkeit subsumiert werden können, und sie sind damit an dieser Stelle viel konkreter formuliert. Nichtsdestotrotz halte ich es für wichtig, dass wir darüber diskutieren, welche Teile nachhaltiger Politik wir noch in der Verfassung ergänzen können. Eine Stärkung der Bürgerbeteiligung wünschen wir uns auch. Die Absenkung des Wahlalters – das haben Sie verfolgt – ist auch eine Position der Freien Demokraten, das haben wir im Wahlkampf thematisiert. Insofern begrüßen wir diesen Schritt. Es sei aber erwähnt, dass wir die Absenkung des Wahlalters nicht umsetzen können, ohne dass wir einen starken Fokus auf politische Bildung setzen. Das ist auch unabhängig von der Absenkung des Wahlalters eine notwendige Maßnahme. Wir müssen auch immer darüber sprechen, dass Recht mit Pflicht und Verantwortung einherkommt und dass dies denjenigen, die dieses Recht innehaben, auch bewusst ist.
(Beifall FDP)
Zusammenfassend sei gesagt: Wir beteiligen uns hier sehr gern an einer weiterführenden Diskussion. Wir werden die Anträge zur Verfassungsänderung in Sachen Ehrenamt, Nachhaltigkeit und auch zur Bürgerbeteiligung gern an den Ausschuss mit überweisen und unterstützen hier jegliche weiterführende konstruktive Arbeit sehr gern. Vielen Dank.
(Beifall FDP)
c) Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Weiterer Ausbau der direkten Demokratie auf Landesebene
Sehr geehrte Frau Abgeordnete, welchen Ausschuss meinen Sie bezüglich der Überweisung?
(Zuruf Abg. Baum, FDP: Justizausschuss!)
Okay – Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, dann nehme ich das so auf.
(Zuruf Abg. Baum, FDP: Ja, danke!)
Ich rufe Abgeordneten Laudenbach, AfD-Fraktion, auf.
c) Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Weiterer Ausbau der direkten Demokratie auf Landesebene
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Zuschauer auf der Tribüne, in einer freiheitlichen Bürgergesellschaft geht ohne ehrenamtliches Engagement nichts. Das ist jetzt bereits mehrfach ausgesprochen worden und man kann auch nicht genug hervorheben, dass das eine wichtige Aufgabe in unserer Gesellschaft ist. Der Freistaat Thüringen unterstützt ehrenamtliches bürgerliches Engagement auf vielfache Weise, und das ist auch gut so. Da gibt es die finanziellen Zuwendungen für Vereine, Projekte und Institutionen. Da gibt es die Thüringer Ehrenamtsstiftung, an der sich der Freistaat beteiligt. Der Thüringer Verdienstorden geht meist an Personen, die vorbildhaft im Ehrenamt tätig sind. Auf all dies und mehr kann man verweisen, wenn es um die Förderung des Ehrenamts in Thüringen geht. Aber hierüber hinaus halten wir es für wünschenswert, dass der Schutz und die Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit auch in der Verfassung gewürdigt und auf Verfassungsebene anerkannt werden. Durch die Formulierung eines entsprechenden Staatsziels, wie wir es in unserem Gesetzentwurf vorgeschlagen haben, erhält das Ehrenamt auch einen verfassungsrechtlichen Status. Das Ehrenamt wird auf diese Weise normativ gestärkt und der Staat bekennt sich symbolisch zur Bedeutung des Ehrenamts. Wir von der AfD sind der Überzeugung, dass die ehrenamtlich Tätigen dies verdient haben. Uns von der AfD ist dabei wichtig, dass der Schutz und die Förderung ehrenamtlicher Tätigkeiten in einer neutralen Art und Weise zu erfolgen haben. In Zeiten stärkerer gesellschaftlicher und politischer Fragmentierung ist die Versuchung groß, bürgerschaftliche Vereine, Verbände, Gruppen oder Projekte beispielsweise auf dem Weg der Mittelvergabe politisch zu vereinnahmen. Solchen Tendenzen, die in einem freiheitlichen Rechtsstaat nicht zulässig sind, ist selbstredend entgegenzuwirken.
(Beifall AfD)
Deshalb hebt unsere Formulierung als Staatsziel Ehrenamt auch hervor, dass Schutz und Förderung ehrenamtlicher Tätigkeiten unter strikter Wahrung der weltanschaulichen, politischen und religiösen Neutralität zu erfolgen haben. Unter anderem hierin unterscheidet sich unser Gesetzentwurf von demjenigen der CDU, dem ich mich jetzt zuwende. Soweit es das Ehrenamt betrifft, stimmt der Antrag der AfD in den Zielen durchaus mit jenen der CDU überein. Aber der CDU-Antrag bleibt doch defizitär. Das betrifft zum einen den eben schon genannten Aspekt der staatlichen Neutralität und der verfassungssystematischen Einordnung des Staatsziels Ehrenamt. Die Union möchte einen Artikel 16 a in die Verfassung einfügen. Dann hätte dieses Staatsziel seinen Ort im ersten Abschnitt des ersten Teils der Verfassung. Dieser Abschnitt ist aber ganz auf die Freiheits- und Gleichheitsgrundrechte ausgerichtet, sodass das Staatsziel Ehrenamt hier eher deplatziert ist. Unser Gesetzentwurf will das Staatsziel Ehrenamt als Artikel 30 a einfügen, nämlich in dem Abschnitt der Verfassung, der sich der Bildung und der Kultur widmet. Es ist offenkundig, dass das Ehrenamt genau hier hingehört. Auch textlich schließt sich unser Entwurf direkt an den Artikel 30 an, der unter anderem den Schutz und die Förderung des Sports durch das Land und seine Gebietskörperschaften regelt. Da sind wir dann schon bei einem weiteren Defizit des CDU-Entwurfs. Der sieht nämlich nur eine Verpflichtung des Landes vor, klammert aber die Gebietskörperschaften hiervon aus. Zwar wird in der Begründung bemerkt, man könne im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren auch eine Einbeziehung der Gebietskörperschaften beraten, es bleibt aber unerfindlich, warum die Union dies nicht gleich in den Text eingearbeitet hat, wo unsere Verfassung doch entsprechende Formulierungen bei Staatszielbestimmungen kennt. Unser AfD-Entwurf hat dies von vornherein berücksichtigt und zielt selbstredend auch auf die Gebietskörperschaften, die ja nicht außerhalb der Verfassungsordnung und ihrer Staatsziele stehen. Man gewinnt also den Eindruck, dass der Entwurf der CDU gewissermaßen mit heißer Nadel und entsprechend unzureichend gestrickt wurde. Es fällt nicht schwer, den Grund hierfür zu identifizieren. Wir erinnern uns, dass Ministerpräsident Ramelow nach der Landtagswahl die Verankerung des Ehrenamts in der Verfassung als ein Beispiel für die Gemeinsamkeit zwischen seiner Partei und der CDU nannte. Die Union will mit ihrem Vorstoß jetzt offenbar testen, ob der Ministerpräsident das ernst gemeint hat. Und weil es im CDU-Entwurf vor allem um diese parteitaktischen Spielchen geht, hat man die Sache in handwerklicher Hinsicht auch nur eher oberflächlich zusammengeschustert.
(Zwischenruf Abg. Herrgott, CDU: Wer hat
Ihnen das denn aufgeschrieben?) Es geht also wieder um Parteitaktik.
(Beifall AfD)
Und darum geht es auch beim zweiten Teil des CDU-Entwurfs, nämlich beim Vorschlag, ein Staatsziel Nachhaltigkeit als Artikel 16 b in die Verfassung einzufügen. Natürlich ist auch hier der verfassungsrechtliche Ort der vorgeschlagenen Regelung unpassend und natürlich werden auch hier die Gebietskörperschaften ohne Grund wieder ausgeklammert.
c) Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Weiterer Ausbau der direkten Demokratie auf Landesebene
Jetzt nicht. All das zeigt, dass sich die Union gar nicht sorgfältig mit der Sache befasst hat. Es geht ihr nur darum, sich einen grünen Anstrich zu verschaffen und auf den Zug der gegenwärtigen Klimahysterie aufzuspringen, wie auch die Begründung des CDUEntwurfs deutlich zu erkennen gibt, wenn wir einmal davon absehen – das bleibt noch die Blamage –, dass die CDU hier ein Staatsziel in die Thüringer Verfassung schreiben will, das der Sache nach längst in der Verfassung enthalten ist. Ausdrücklich heißt es in Artikel 44, dass der Freistaat Thüringen dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlage der Menschen verpflichtet sei.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Nachhaltigkeit ist etwas anderes!) Ausführlich geht die Verfassung dann in Artikel 31 auf den Natur- und Umweltschutz ein, der sich im Abschnitt über Natur und Umwelt findet. In diesem Artikel 31 ist ohne Zweifel die Verpflichtung der umweltpolitischen Nachhaltigkeit enthalten, denn der dort angesprochene Schutz des Naturhaushalts und seiner Funktionstüchtigkeit ist nichts anderes als nachhaltig.
(Beifall AfD)
Die CDU will also ein Staatsziel in die Verfassung schreiben, das bereits in der Verfassung festgeschrieben ist. Das ist natürlich verfassungspolitischer Unfug, den wir von der AfD nicht mitmachen werden.
(Beifall AfD)
Es bleibt also sinnvollerweise bei unserem Vorschlag, den Schutz und die Förderung des ehrenamtlichen Engagements als Staatsziel in die Verfassung aufzunehmen, und zwar als Artikel 30 a, mit der Verpflichtung der Gebietskörperschaften sowie unter Betonung der staatlichen Neutralität. Ich beantrage die Überweisung unseres Gesetzentwurfs an den Innenausschuss als federführenden Ausschuss sowie an den Sozialausschuss als mitberatenden Ausschuss. Ich danke ihnen vielmals.
(Beifall AfD)
c) Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Weiterer Ausbau der direkten Demokratie auf Landesebene
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne, am Livestream und wo auch immer, ich habe so ein bisschen das Gefühl, es plätschert gerade ein bisschen dahin. Dabei reden wir über etwas ganz Spannendes, nämlich über die Thüringer Verfassung und mögliche Änderungen darin. Die Thüringer Verfassung regelt, wie wir in Thüringen miteinander leben wollen. Da gibt es drei Gesetzentwürfe: einen, den die CDU-Fraktion eingebracht hat, mit den Staatszielen Ehrenamt und Nachhaltigkeit, einen von der AfD und natürlich einen zum Ausbau der direkten Demokratie, der von Rot-Rot-Grün in diesem Hause kommt. Das wollte ich zu Beginn mal festhalten, denn es plätschert doch. Jetzt werden wir vielleicht ein bisschen emotionaler. Das würde ich mir für diese Debatte echt wünschen. Der Ausbau der direkten Demokratie ist nämlich unverzichtbar, um die Demokratie in Thüringen lebendiger zu gestalten, um mehr Menschen zu mehr Interesse und Engagement für Politik zu bewegen. Gleichzeitig ist sie aber auch unverzichtbar, um bei emotionalen, manchmal sehr schwierigen Themen für mehr Akzeptanz bei den Menschen in Thüringen zu werben. Wenn man sich die bisherigen Volksbegehren in Thüringen mal anschaut, dann haben diese doch gezeigt, wie die direkte Demokratie die Themendiskussion befeuern und bereichern kann; zwei gab es zum Ausbau der direkten Demokratie, eins für Verbesserungen bei den Kindergärten und eins für die sozialere Gestaltung von Kommunalabgaben. Viele engagierte Menschen bringen ihre Erfahrungen, ihr Sach- und Fachwissen direkt in die Diskussion ein. Unterschiedlichste Themengesichtspunkte werden intensiv und in allen Facetten von oben bis unten kritisch beleuchtet. Das ist doch ein spannendes Ringen um die besten Lösungen. So, sehr geehrte Abgeordnete, soll die lebendige Demokratie doch auch sein. Aber all diese eben genannten Volksbegehren haben eins gemeinsam: Auch wenn sie inhaltlich irgendwann erfolgreich waren, musste immer der Landtag mit Gesetzentwürfen nachhelfen. Woran lag das? Am Finanzvorbehalt in unserer Verfassung. Denn die damaligen Regierungen haben mit Verweis auf das sogenannte Finanztabu die Begehren mit Klagen vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof gestoppt. Die Regelung, dass Volksbegehren zum Landeshaushalt nicht zulässig sind, wird bisher vom Thüringer Verfassungsgerichtshof sehr ausgedehnt ausgelegt. Das bedeutet auch: Gesetze, die eigentlich kaum mehr Kosten verursachen, sind im Wege des Volksbegehrens unzulässig, da angeblich ein Verstoß gegen das Budgetrecht des Parlaments vorliegt. Da sage ich Ihnen bestimmt nichts Neues: Es ärgert mich tierisch, wenn Volksbegehren immer wieder wegen des Budgetrechts vor dem Verfassungsgericht landen. Das schadet der Glaubwürdigkeit von Demokratie und Verfassung. Da wird mehr versprochen, als die praktischen Instrumente tatsächlich bewirken können. Abhilfe aus diesem jahrelangen Thüringen-Dilemma zeigt ein Blick auf das Land Berlin. Dort heißt es in der Landesverfassung: „Volksbegehren zum Landeshaushaltsgesetz […] sind unzulässig.“ Und das Berliner Verfassungsgericht hat vor einigen Jahren – übrigens auch am konkreten Fall eines Kindergartenvolksbegehrens – im Detail entschieden, was das praktisch bedeutet. Danach ist nur der laufende, im Vollzug befindliche Landeshaushalt – aktuell wäre das in Thüringen der Haushaltsplan 2020 – dem Volksbegehren entzogen. Nur für diesen hat das Landesparlament sein Budgetrecht bereits konkret ausgeübt. Soweit es für zukünftige Jahre noch kein Landeshaushaltsgesetz gibt, darf durch Volksbegehren und Volksentscheid auch über Gesetzesänderungen entschieden werden, die Geld kosten und Haushaltsmittel verbrauchen. Der vorliegende Gesetzentwurf übernimmt diese Berliner Lösung, diese sechs Buchstaben, die die direkte Demokratie in Thüringen so bereichern können. In Artikel 82 der Thüringer Verfassung wird nun bestimmt, dass Volksbegehren zum Landeshaushaltsgesetz unzulässig sind. Damit sind für alle finanzrelevanten Volksbegehren die Türen auf, deren Wirkungen außerhalb des im Vollzug befindlichen Haushaltsgesetzes liegen. Allerdings müssen die Vorhaben mit den Grund- und Menschenrechten und den Staatsprinzipien wie Sozialstaat, Rechtsstaat und Menschenwürdegarantie vereinbar sein. Ein starkes Minarett-Verbot wie in der Schweiz ist da nicht möglich und auch rechtspopulistischen Stammtischparolen wie „Todesstrafe für Kinderschänder“ ist ein Riegel vorgeschoben, denn das eine verstößt gegen die Religionsfreiheit und das andere gegen die Menschenwürdegarantie.
(Beifall DIE LINKE)
Bleiben die Befürchtungen von Kritikern, die Abschaffung des Finanzvorbehalts würde zur Geldverschwendung führen. Aber gerade Erfahrungen aus anderen Ländern belegen das Gegenteil. Der Gesetzentwurf hat hier auch eine Sicherung und diese heißt Deckungsvorschlag. So wie sich die Landtagsfraktionen bei Sachgesetzentwürfen unter dem Punkt „Kosten“ im Vorblatt eines Gesetzes Gedanken über die finanziellen Auswirkungen ihres Gesetzes machen müssen, sollen die Initiatoren von Volksbegehren eine Einschätzung zu Kosten und Finanzierbarkeit ihres Vorhabens geben. Allerdings dürfen die Anforderungen an diesen Begründungsteil „Kosten“ nicht zu hoch sein. Die ehrenamtlichen Initiatoren sollen nicht vor unüberwindbare Hürden geraten, denn sie haben keinen Einblick in parlamentarische Haushaltsspezialitäten und die Neuregelung soll auch kein falsches Versprechen sein, sondern eine wirkliche Stärkung der direkten Demokratie. Erfahrungen und wissenschaftliche Untersuchungen auch von Wirtschaftswissenschaftlern, die nun nicht linksverdächtig sind, zeigen doch auf: Bei direktdemokratischen Entscheidungen werden zumeist finanziell sinnvollere, sparsamere Lösungen beschlossen als manchmal im Parlament. Die direkte Demokratie geht also auf lange Sicht finanziell nachhaltiger mit den Steuergeldern der Menschen um. Das Quorum für das Zustandekommen eines Volksbegehrens soll auf 4 Prozent bei der Amtseintragung und 5 Prozent bei der freien Sammlung abgesenkt werden. Die Einführung des Einwohnerantrags ist für die Koalition ein wichtiges Signal an alle Menschen in Thüringen. Niemand – egal welchen Pass sie oder er hat – soll und darf bloßes Objekt staatlichen Handelns sein.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Der Landtag ist für alle Menschen verantwortlich, die von seinen Entscheidungen betroffen werden, und das sind eben alle Einwohnerinnen und alle Einwohner in Thüringen. Der Einwohnerantrag ab 14 Jahre und die Absenkung des Wahl- und Abstimmungsalters auf 16 Jahre sind wichtige Signale an die Jüngeren im Land. Und ich habe es mit Freude vernommen, liebe Frau Baum, dass auch Sie das so begrüßen. Allerdings – und da sind wir uns einig – ist es klar: Die Demokratieerziehung muss in den Schulen, in der Jugendarbeit, vor allem aber auch in den Familien stattfinden. Das ist uns allen bewusst. Um dann auch tatsächlich wirksam zu sein, müssen sich Jugendliche so früh wie möglich in der praktischen Mitbestimmung üben können. Dazu gehört nun mal auch das Wählen, denn Demokratie als Trockenschwimmübung funktioniert nicht. Zum Schluss noch ein Blick darauf, wie es nach Ansicht der Linken-Fraktion weitergehen könnte in Sachen Ausbau der direkten Demokratie und Weiterentwicklung der Verfassung. Da, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, haben Sie mich so ein bisschen enttäuscht. Ich war richtig traurig. Ich habe Ihr 22-Punkte-Programm gelesen und habe etwas vermisst: Das war das fakultative Referendum. In der letzten Wahlperiode ein hohes Maß, was Sie wollten, und in dem 22-Punkte-Programm nicht mehr vorhanden. Ich möchte gerne mit Ihnen darüber diskutieren und lade Sie gerne dazu ein, im Zuge der Ausschussüberweisung diese Anträge, auch über dieses Mittel der direkten Demokratie zu debattieren, weil ich echt traurig war. Nun komme ich zu den beiden Gesetzentwürfen, welche sich mit den Staatszielen auseinandersetzen. Beginnen wir mit dem chronologisch älteren von der CDU. Dieser spricht zwei Staatsziele an: einmal die Förderung des Ehrenamts und dann noch die stärkere Berücksichtigung des Nachhaltigkeitsprinzips. Der AfD-Entwurf bezieht sich nur auf das Ehrenamt. Ich beginne mal mit der Erinnerung an die Aktuelle Stunde zur Förderung des Ehrenamts, auch das hat Kollegin Rothe-Beinlich ja schon im September 2019 getan. Damals verwies mein Kollege Steffen Dittes bereits auf 19.000 Thüringer Vereine, darunter 3.400 Sportvereine, auf 30.000 ehrenamtliche Feuerwehrmenschen und 16.000 engagierte Menschen in der Jugendarbeit landesweit als praktische Beispiele. Es ist ja auch nicht neu, dass sich unsere Fraktionen – egal ob wir damals noch PDS hießen oder jetzt Linke – immer für die Förderung des Ehrenamts in Thüringen eingesetzt haben. Nur bisher fanden wir noch keine Mehrheiten für ein konkretes Ehrenamtsgesetz und deswegen finde ich das auch gut, dass diese Diskussion jetzt beginnt. Da will ich auch bei Ihnen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen bei der CDU, noch mal in der Wunde bohren: Sie sprechen vom Ehrenamt. Wenn es dann aber an die konkrete finanzielle Ausgestaltung geht, dann haben Sie uns noch enttäuscht, gerade in den Debatten zum Landeshaushalt 2020. Alle Anträge, die sich mit der Stärkung des Ehrenamts bei den Feuerwehren oder sonst wo beschäftigt haben, wurden aus Ihren Reihen, aus den Oppositionsreihen auch immer wieder mal abgelehnt, immer, alle. Da halten wir mal fest: Wenn es um das ganz Konkrete geht, ums Eingemachte, zur Unterstützung des Ehrenamts und nicht um bloße Lippenbekenntnisse, dann kneifen Sie leider. Aber Rot-Rot-Grün steht. Sie hören, wir sind keinesfalls gegen ein Staatsziel Ehrenamt oder Nachhaltigkeit und dennoch werde ich weiter ein bisschen Kritik üben müssen. Sie haben die beiden Staatsziele ziemlich lieblos und unserer Ansicht nach unüberlegt einfach als Artikel 16 a und b hinter Artikel 16 geklebt. Artikel 16 als Grundrecht bzw. Staatsziel betrifft aber den Schutz vor Obdachlosigkeit und hat inhaltlich nichts mit Ehrenamt und Nachhaltigkeit zu tun. Vielleicht nur so viel: dass sozial engagierte Vereine auch obdachlosen Menschen helfen und deren Unterkünfte möglichst nachhaltig gebaut sein sollten. Wir als Linke sehen den Standort des Staatsziels Ehrenamt eher in Artikel 30, in dem schon jetzt die Förderung von Kultur und Brauchtum sowie des Sports als Staatsziele verankert sind.
(Beifall AfD)
Darüber hinaus ist die linke Fraktion der Ansicht, dass ein tatsächlich wirksames Staatsziel Ehrenamt nicht nur aus einem Satz bestehen darf. Denn in der Regelung zum Staatsziel muss auch eine Finanzierungsgarantie mit enthalten sein. Erst das sorgt nämlich mit dafür, dass Ehrenamt auch für alle bezahlbar ist. Fazit: Der CDU-Vorschlag für das Staatsziel ist im Ansatz nicht falsch, aber zu wirkungslos ausgestaltet. Nun noch ein kurzer Blick auf den AfD-Vorschlag zum Staatsziel Ehrenamt. Ja, er ist im ersten Moment dem der CDU sehr ähnlich, beinhaltet aber als Bedingung der Unterstützung von Ehrenamt ein Neutralitätsprinzip – und provokativ möchte ich sagen: Oder ist es ein Maulkorbprinzip? Das gerade von einer Partei, die immer sagt, sie sind die, wo Sie alles sagen können und wo die Meinungen geäußert werden können, sie möchte doch eigentlich Ehrenamtlichen einen Maulkorb verpassen. Das erleben wir ja auch gerade in öffentlichen Diskussionen, wie das Neutralitätsgebot Auswirkungen haben kann. Also ich möchte nicht, dass sich ein ehrenamtlich tätiger Feuerwehrmensch in einer kleinen Gemeinde, der vielleicht auch noch in einem Gemeinderat tätig ist, überlegen muss, was er denn irgendwo äußert, ob das politisch neutral ist, ob das im Sinne der AfD-Fraktion ist oder ob er mit einer Klage rechnen muss, wo dann vielleicht dem Verein auch noch die Gemeinnützigkeit entzogen werden muss oder aber sonst was.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Wenn das Ihre Wende 2.0 ist, dann sage ich, diese möchte ich nicht erleben. Von dem her wird es Sie auch nicht wundern, dass wir diesen Gesetzentwurf ablehnen, denn eine Maulkorbpflicht für Ehrenamtliche lassen wir nicht mit uns machen, das gibt es nicht.
(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Das ma-
chen Sie doch schon!) Denn – und ich möchte auch noch mal den Blick in die Thüringer Verfassung werfen – weder die Thüringer Verfassung noch das Grundgesetz sind inhaltlich völlig neutral. Vielmehr stellt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts das Grundgesetz schon eine positive inhaltliche Werteordnung dar. Das gilt auch für die Verfassungen der Bundesländer, also auch für Thüringen. Diese positive Werteordnung der Verfassung kommt auch am Staatsziel Ehrenamt zu tragen und ist auch bei der weiteren praktischen Umsetzung von Ehrenamtsförderung zu beachten. Diese positive Werteordnung beinhaltet unter anderem das Prinzip der Unantastbarkeit der Menschenwürde, der Gleichheit aller Menschen, damit auch spezielle Diskriminierungsverbote – wie zum Beispiel wegen der ethnischen Herkunft oder aber auch der sexuellen Orientierung –, aber auch das Prinzip einer pluralistischen, weltoffenen Gesellschaft oder den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen. Für diese Werteordnung dürfen und sollen sich ehrenamtlich engagierte Menschen in Thüringen einsetzen können.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Und wohin leider – das habe ich vorhin schon mal angedeutet – falsch verstandene Neutralität beim Umgang mit Ehrenamt führen kann, haben in der letzten Zeit einige Finanzämter und Gerichte in Deutschland auf schmerzhafte Weise vorgeführt: Attac, Campact, VVN-BdA – all diese haben das zu spüren bekommen. Campact bringt es dann auf den Punkt mit dem Kommentar: „Die Zivilgesellschaft ist gemeinnützig!“ Und aus unserer Sicht sei ergänzt: Die Umsetzung der positiven Werteordnung der Verfassung ist immer gemeinnützig.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Und Antifaschismus auch!) Antifaschismus auch, da gebe ich meiner Kollegin recht.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Sie stellen sich gestern wieder vor Bürgerinitiativen hin und sprechen immer wieder, wie toll Sie das finden. Aber im Grunde genommen wollen Sie den Menschen einen Maulkorb aufsetzen
(Unruhe AfD)
und irgendwann werden das hoffentlich auch die Menschen kapieren, was Sie da fabrizieren.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Abschließend noch ein Blick auf das Staatsziel der Nachhaltigkeit im Gesetzentwurf der CDU. In Zeiten der Klimakrise ist es nicht notwendig, die Sinnhaftigkeit dieses Staatsziels zu begründen. Allerdings gilt auch für diesen Vorschlag der CDU: Er ist zu plakativ, wirkungslos und systematisch steht er leider auch nicht an der richtigen Stelle. Wir sehen die Stärkung des Staatsziels Nachhaltigkeit eher in Artikel 31 der Thüringer Verfassung am besten verortet. Dort sind schon Teilbereiche dieses Staatsziels geregelt. Auch das wurde eben schon mehrfach betont. Ebenso gehört für uns ein finanzielles Fördergebot zur Unterstützung konkreter Nachhaltigkeitsstrategien schon in die Verfassung. Von daher nehmen wir das Angebot der CDU gern mit an, wollen uns intensiv mit den Staatszielen in der Verfassung auseinandersetzen und hoffentlich auch noch über weitere diskutieren. Dazu gehört, wenn wir einmal bei der Verfassung sind, natürlich Ausbau der Kinderrechte, das Staatsziel Antirassismus, wie es auch die Enquetekommission der letzten Legislaturperiode eingefordert hat. Wenn man einmal bei der Verfassung ist: Wir als Linke streiten schon immer für die Abschaffung der automatischen Diätenerhöhung. Vielleicht kommen wir über die Thüringer Verfassung auch darüber in ein Gespräch.
(Beifall DIE LINKE)
Von daher werden wir die Überweisung des Gesetzentwurfs der CDU an den Justizausschuss mit unterstützen. Den AfD-Antrag lehnen wir ab. Ich danke Ihnen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
c) Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Weiterer Ausbau der direkten Demokratie auf Landesebene
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, werte Gäste auf der Tribüne, „Weiterer Ausbau der direkten Demokratie auf Landesebene“, Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün, den hat Frau Müller gerade wortreich eingebracht bzw. hat sie ihre Rede dazu gehalten, wie wichtig das ist. Wir sehen das ja auch so, dass es immer wichtig ist, direkte Demokratie zu stärken, gar keine Frage. Die Frage ist nur, wie man das am besten macht, dass es hinterher funktioniert. Darauf komme ich noch zurück. Aber eines vorweggeschickt: Wir reden über die Verfassung. Das ist ein hohes Gut und da sollte man aufpassen, dass man sie nicht überfrachtet. Denn Sie haben jetzt einen ganzen Strauß gebracht, was da alles noch reingepackt werden könnte. Ich warne davor, dass man gerade in dem Bereich der Verfassung hier mit vielen Wünschen versucht, das so weit aufzuweichen, dass hinterher nicht mehr die Stabilität gegeben ist, die man von einer Verfassung erwarten kann und erwarten muss. Sie haben drei Ziele: Absenkung des Wahlalters, Einwohnerantrag und Finanzvorbehalt. Ich beginne mal mit der Absenkung des Wahlalters. Dazu haben wir in den letzten Legislaturperioden schon mehrfach hier diskutiert, also das ist alles kein ganz neues Thema. Auf der kommunalen Ebene wurde es durch Rot-Rot-Grün eingeführt. Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass diese Abkopplung des Wahlalters von der Volljährigkeit nicht der richtige Weg ist. Das ist nach wie vor unser Credo. Wir sind der Meinung, dass jemand, der eine Stimme in einer Wahl abgeben und damit mitbestimmen kann, wie in diesem Land durch wen auch immer regiert wird, eine hohe Verantwortung trägt. Auf der anderen Seite soll aber dann die Volljährigkeit keine Rolle mehr spielen. Wir sehen das etwas anders. Die Volljährigkeit letztendlich auch beim Strafgesetz lässt klare Regeln zu. Da geht man davon aus, wer volljährig ist, weiß um sein Handeln, er weiß, was er tut. Das ist unter der Volljährigkeit nicht der Fall. Jetzt sagt man: Das ist alles nicht so schlimm, wenn man eine Wahl macht, da spielt das nicht so die große Rolle. Herr Adams hat das auch in einer der Diskussionen hier im Landtag gesagt. Herr Adams hat bei der letzten Diskussion zu diesem Thema kommentiert, man müsse für seine Wahlentscheidung nicht persönlich geradestehen, man müsse bei seiner Wahlentscheidung nicht Verantwortung für sein eigenes Handeln übernehmen. Das sehen wir grundsätzlich anders. Was Verantwortung anbelangt, was Rechte und Pflichten sind, sehen wir das anders.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Die Wahl ist doch geheim! Sie können niemanden dafür zur Verantwortung ziehen!) Nein, man muss aber wissen, welche Auswirkungen das hat, wenn ich die Stimme abgebe.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Und das weiß ein 16-Jähriger nicht?) Ich muss das letztendlich auch abschätzen können und das ist genau der Punkt. Das sehen Sie anders, Sie sagen, das ist völlig egal. Wir sehen das anders.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Das gilt aber für alle!) Ein Wahlrecht erfordert auch ein hohes Maß an Verantwortung
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Oh ja!) und wir sehen das halt so, dass es nicht von der Volljährigkeit loszulösen ist. Die Gesellschaft hat dazu nämlich gerade gesagt: Erst mit der Volljährigkeit ist er voll verantwortlich für sein Handeln. Erst mit der Volljährigkeit. Diese Abkopplung, das haben wir auch in den letzten Diskussionen zu dem Thema gesagt …
(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
c) Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Weiterer Ausbau der direkten Demokratie auf Landesebene
Frau Henfling, Sie haben doch nachher Zeit genug.
(Beifall AfD, CDU)
Nach wie vor hat sich an der Stelle nichts geändert. Wir werden das auch weiter so einbringen und diese Trennung können wir nicht nachvollziehen. Ich komme zum Einwohnerantrag. Das ist jetzt auch ein großes Thema gewesen, auch bei Frau Müller, wie wichtig mehr Mitsprache ist. Da sind wir wirklich ganz bei Ihnen. Unsere Verfassung regelt in Artikel 68 den Bürgerantrag. Antragsberechtigt soll jeder sein, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Thüringen hat. Jetzt versuchen Sie, einen Einwohnerantrag zu machen, wo es keine Rolle mehr spielt, wie lange jemand in Thüringen ist oder nicht ist. Er ist auf der Durchreise, für wenige Wochen hier, unterschreibt dann ein Volksbegehren, einen Bürgerantrag und zieht weiter. Das ist nicht unsere Auffassung von direkter Demokratie, dass Leute, letztendlich jeder, der gern möchte, etwas unterschreibt, ohne hinterher auch mit den Konsequenzen zu leben, wenn er nicht mehr da ist. Das unterscheidet uns eklatant von Ihrem Antrag. Wir sollten es bei dem Bürgerantrag lassen. Wir haben es letztendlich beim Wahlrecht auch, man muss mindestens drei Monate Wohnsitz haben, damit man wahlberechtigt ist. Wer will denn das hinterher überprüfen, ob die Unterschriften noch rechtmäßig sind oder nicht? Wer will denn die Rechtssicherheit von so einem Einwohnerantrag feststellen, wenn er nur kurzzeitig da ist? Auch das sollte man wirklich bedenken. Ich denke, wir werden das mit an den Ausschuss überweisen.
c) Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Weiterer Ausbau der direkten Demokratie auf Landesebene
Zum Schluss. Wir werden das im Ausschuss ausgiebig diskutieren können. Aber das ist unserer Ansicht nach nicht der richtige Weg, um Demokratie zu stärken. Frau Müller hat das ja ausgeführt und da erinnere ich mich an das Volksbegehren zur Gebietsreform.
(Beifall FDP)
Sie hat das ganze Land bewegt. Zu Recht!
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Im Mo-
ment nur Herrn Bergner!)
(Heiterkeit DIE LINKE)
Da gab es auch große Zustimmung! Es gab viele Unterschriften. Und was machen Rot-Rot-Grün und die Landesregierung? Sie klagen dagegen oder haben dagegen geklagt. Und jetzt erzählen Sie hier, wir müssen alles dafür tun, das Volksbegehren zu stärken, den Bürger zu ermutigen, noch mehr einzugreifen.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Es ist
die Verfassungsregelung, die zur Klage geführt hat! Das wissen Sie doch!) Herr Dittes, es bleibt trotzdem dabei, Sie sind rechtlich dagegen vorgegangen,
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Nein,
gar nicht! Die Regierung war nach der Verfassung dazu verpflichtet!) gegen die zigtausend Unterschriften, die damit nicht einverstanden waren. Natürlich war das nicht in Ihrem Interesse, aber ich denke, das war ein deutliches Zeichen zum Volksbegehren. Das hatte man auf den Weg gebracht, Sie haben dagegen geklagt
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Ich
doch nicht!) – oder die Landesregierung. Jetzt höre ich gerade das Gegenteil, wie wichtig das ist. Ich denke, wir werden sicherlich noch darüber diskutieren können, was wir letztendlich in die Verfassung hineinbringen. Der Finanzvorbehalt wurde hier schon angesprochen, der in Artikel 82 Abs. 2 geregelt ist, wonach ein Volksbegehren nur unzulässig ist, wenn das sachpolitische Anliegen finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt hat und zu einer Störung des Gleichgewichts des gesamten Haushalts führt und damit eine Beeinträchtigung des Budgetrechts des Parlaments zu befürchten ist. Ich denke, wir haben dieses Thema in der letzten Legislatur schon intensiv diskutiert. Das ist nun mal das Königsrecht des Parlaments, was den Haushalt anbelangt. Damit muss man schon sehr vorsichtig und sorgfältig umgehen, wie weit man das öffnet. Das Verfassungsgericht hat nicht umsonst diese Entscheidung schon mehrfach bestätigt. Auch darüber kann man im Ausschuss sprechen. Ich würde mich auf die Diskussion freuen. Dann schauen wir mal, was letztendlich aus dem Ausschuss zurückkommt. Wir würden gern an den Innenausschuss und an den Justizausschuss überweisen. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
c) Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Weiterer Ausbau der direkten Demokratie auf Landesebene
Lieber Herr Abgeordneter Kellner, es ist nett, dass Sie mir diese Zwischenfrage erlauben. Ist Ihnen das Petitionsgesetz von Thüringen bekannt, wonach 1.500 Menschen unterzeichnen können, unabhängig davon, woher sie kommen und wer da unterzeichnet? Würden Sie mir recht geben, dass das dann ebenfalls auch mit der Unterschriftenunterzeichnung im Einklang ist, wenn es um einen möglichen Einwohnerantrag geht, die Anerkennung der Unterschriften, dass die da auch nicht kontrolliert werden?
c) Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Weiterer Ausbau der direkten Demokratie auf Landesebene
Also wir reden von der Verfassung. Die Hürde ist …
(Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Auch
Petition ist in der Verfassung! Nein, nein! – Die Hürde „Bürgerbegehren“ ist schon entsprechend hoch. Das sollte letztendlich auch so bleiben. Noch mal: Es kann nicht sein, dass Leute, die nicht – oder auf Dauer – längere Zeit in Thüringen sind, gemeldet sind, sie können letztendlich nicht dafür und mit unterschreiben. Ich sage es nach wie vor: Die Überprüfung wird schwierig sein. Ganz einfach. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
c) Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Weiterer Ausbau der direkten Demokratie auf Landesebene
Weitere Nachfrage? Nein. Na gut. Es ist noch ganz viel Redezeit. Die Landesregierung hat sich zu Wort gemeldet und die darf jederzeit. Der Ministerpräsident hat das Wort. Bitte. Sehr geehrter Herr Kellner, ich würde gern auf das eingehen, was Sie gerade ausgeführt haben. Denn ich finde, was man nicht tun sollte, ist: Man sollte keine neuen Mythen und Legenden auf den Weg bringen, um dann zu sagen, dass aus den Legenden und Mythen die Argumentationsmuster erkennbar wären, mit denen man dann mehr partizipative Elemente der Bevölkerung verhindern könnte. Sie haben das Volksbegehren gegen die Gebietsreform angesprochen. Ich will nur erwähnen: Ich bin Gründungsmitglied von Mehr Demokratie e. V. in Thüringen. Ich habe beim ersten Volksbegehren in Thüringen – da ging es um mehr Demokratie – die Unterschriften mit gesammelt. Wir haben damals als Mehr Demokratie e. V. – das war noch in meiner Zeit als Gewerkschaftschef – mit der Regierung Althaus darüber verhandelt, wie wir die Verfassung ändern. Es war die Regierung Althaus, die dann diesen Haushaltsvorbehalt eingeführt und in die Verfassung geschrieben hat. Dieser Haushaltsvorbehalt, lieber Herr Kellner, sagt: Immer dann, wenn ein Volksbegehren Geld kostet – Sie haben das sogar gerade in Ihren Schlussausführungen noch nach vorne gestellt –, nämlich das Budgetrecht des Parlaments tangiert, immer dann ist die Verfassung tangiert, es darf kein Volksbegehren zugelassen werden, das über das Budgetrecht des Parlaments gestellt wird. Das ist der Widerspruch! Deswegen hat nicht das Parlament gegen das Volksbegehren geklagt, sondern die Landesregierung hat beim Verfassungsgericht Klage eingelegt. Das will ich schon klarstellen. Und ich will Ihnen politisch sagen, dass es für mich ein schwerer Tag war, weil ich die Entscheidung, dagegen zu klagen, falsch gefunden habe. Ich hätte gern das Volksbegehren zugelassen gesehen, weil ich es inhaltlich falsch fand, dass wir uns der Debatte mit der Bevölkerung nicht stellen. Ich darf daran erinnern, dass das Volksbegehren gar nicht das Entscheidende war, sondern ein fehlendes Protokoll im Landtag, für das wir als Regierung überhaupt nicht zuständig sind. Sie haben beim Verfassungsgericht geklagt und das Verfassungsgericht hat gesagt, die Gebietsreform ist obsolet, weil hier im Parlament ein Protokoll gefehlt hat, obwohl alle Abgeordneten wussten, wie die Beratung gelaufen ist. Ich habe damals im Kabinett gesagt, ich finde es schwer für mich durchsetzbar, dass wir jetzt eine Entscheidung treffen müssen, die verfassungsrechtlich geboten ist. Da der Haushaltsvorbehalt in der Verfassung steht, hatten wir gar kein Ermessen. Wir standen überhaupt nicht in der Frage. Es wurde öffentlich behauptet: Da, seht sie euch an, die rotrot-grüne Landesregierung klagt jetzt gegen das Volk. Das war eine großartige Szene, weil Sie verschwiegen haben, dass dieser Teil der Verantwortung bei Ihnen liegt, dass er nämlich mit dem Haushaltsvorbehalt in der Verfassung geregelt wurde. Deswegen habe ich damals schon gesagt: Wir müssen irgendwann dazu kommen, dass wir wenigstens bayerische Verhältnisse kriegen. Die dürften Ihnen doch gar nicht so unbekannt sein. Die müssten Ihnen doch sogar politisch näher stehen als der Ministerpräsident mit dem Parteibuch hier in Thüringen. Die CSU hat es mittlerweile bei den Volksbegehren geschafft, dass sich die Bürger im Rahmen von haushaltsrechtlichen Freiheiten, die das Parlament akzeptiert, entscheiden können und dass damit die Bevölkerung eingeladen ist, wenn es um Geld geht, darüber entscheiden zu können. Mehr ist in dem Antrag nicht vorgesehen, nämlich die Entscheidung, dass wir verfassungsrechtlich dafür sorgen sollten, dass sich in Zukunft so etwas wie bei dem Volksentscheid Gebietsreform nie wieder wiederholt. Wenn Sie sich also ernst nehmen wollen, Herr Kellner, dann appelliere ich an Sie, dass Sie niemals mehr anschließend sagen: Aber das Budgetrecht des Parlaments darf durch die Bürger nicht berührt werden. Wenn Sie diesen Spagat überhaupt nicht im Blick haben, dann würde ich Ihren Fraktionsund Parteivorsitzenden gar nicht verstehen, der ja mit dem fakultativen Referendum gesagt hat, die Bevölkerung soll nachher auch die Möglichkeit haben, Entscheidungen noch mal zu korrigieren, die wir als Parlament getroffen haben.
(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Aber nur
bei bestimmten Fragen!) Ich habe Herrn Mohring dabei öffentlich immer unterstützt, weil ich immer gesagt habe: Ich finde das einen spannenden Vorschlag, den Herr Mohring zur Modernisierung unserer staatsrechtlichen Betrachtung gemacht hat, wie wir den Wähler, also den Souverän, dazu befähigen, sich auch innerhalb der Amtsperiode von fünf Jahren aktiv am politischen Geschehen des Parlaments zu beteiligen. Deswegen sehe ich beides in einem inneren Zusammenhang. Wenn Herr Mohring vorschlägt, nach einer Entscheidung des Parlaments soll der Souverän korrigieren können, dann sagen wir: Bitte, vorher soll er es auch können. Also wenn wir schon die Verfahren öffnen, müssen wir beides in einer Balance haben. Deswegen wollte ich das noch mal deutlich machen. Für mich war der Tag der Klage der Landesregierung gegen das Volksbegehren politisch kein schöner Tag, weil ich gegen meine innere Entscheidung, gegen meine innere Auffassung das erfüllt habe, was uns die Verfassung vorgibt. Was nicht geht, Herr Kellner, ist, dass die CDU das damals durchgesetzt hat, dass wir den Kompromiss – ich habe an den Verhandlungen persönlich teilgenommen und Herr Althaus hat damals persönlich verlangt, dass dieses in die Verfassung aufgenommen wird, weil wir gesagt haben, lasst es uns in ein einfaches Gesetz hineinnehmen, weil es dann mit einer einfachen Mehrheit hier auch korrigiert werden kann. Dann probieren wir mehr direkte Demokratie Stück für Stück aus und dann werden wir Erfahrungen sammeln, wie es geht. Sie erinnern sich vielleicht, Herr Kellner, da ging es noch um Unterschriftensammlung in der Amtsstube, Unterschriftensammlung auf der Straße, wie es am besten ist. All diese Fragen waren damals Neuland für uns und ich finde, dieses Neuland war sogar großartig, weil es ein Verständnis eröffnet, bei dem die Bevölkerung – das Wahlvolk, also der Souverän, der uns beauftragt, hier im Parlament überhaupt zu handeln – die Möglichkeit hat, innerhalb der fünf Jahre aktiv mitzuwirken. Deswegen wollte ich das noch mal ganz deutlich herausarbeiten. Ich finde, Ihr Argument ist ein gutes Argument, um es im Ausschuss zu behandeln, und Sie werden sich als CDU auch daran messen lassen, ob wir wenigstens beim Haushaltsvorbehalt aus der Verfassung zu einem Verfahren kommen, wie es in Bayern eine normale Selbstverständlichkeit ist, nämlich dem Souverän, dem Wähler die Möglichkeit zu geben, über bestimmte Entscheidungen des Landes oder in seiner Region auch zu entscheiden, wenn es Geld kostet. Die Bayern haben gute Erfahrungen damit gesammelt. Der eine oder andere wird sich erinnern: Als unsere Kommunen keinen Spaß mit Spaßbädern hatten, haben es die Bayern geschafft, darüber jeweils Volksbegehren auf den Weg zu bringen, die zu besseren Ergebnissen geführt haben. Am Ende hat die Region sogar Geld gespart. Man hat intensiver über die Geldausgabe geredet. Wenn man sich ansieht, wie selbst in der Schweiz darüber entschieden wird, wie Steuer, Regionalsteuer erhoben wird, was die Bevölkerung selbst entscheidet, da hätten wir noch eine ganze Menge an Bewegung. Ich bleibe dabei, in der neuen Amtszeit – so es denn am Mittwoch ein Votum dieses Hohen Hauses gibt – ist mein Credo: Mehr Demokratie und weniger Parteibuch wagen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
c) Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Weiterer Ausbau der direkten Demokratie auf Landesebene
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauer auf der Tribüne und auch an den Bildschirmen! Vielen Dank noch mal, Herr Ramelow, für Ihre Ausführungen, ich komme gleich noch mal darauf zurück. Die Stärkung der direkten Demokratie auf allen Ebenen ist für die Alternative für Deutschland ein zentrales Anliegen. Ich wiederhole: auf allen Ebenen, also kommunal, hier im Land und auch im Bund. Wiederholt hat die AfD-Fraktion in der vergangenen Legislaturperiode im Thüringer Landtag die parlamentarische Initiative ergriffen, um den in unserer Verfassung vorgesehenen direktdemokratischen Instrumenten und Verfahren eine bessere Wirksamkeit zu verschaffen. Und so begrüßten wir es, wenn nun ernsthaft und vernünftig an einer Verbesserung der direkten Demokratie in Thüringen gearbeitet würde. Unser Ziel ist es, die parlamentarische Demokratie mit der direkten Demokratie zu verknüpfen – im Ringen um die besten Lösungen für unsere Bürger in unserem Freistaat. Allerdings ist der hier vorgelegte Gesetzentwurf auf das Ganze gesehen leider kein vernünftiger Vorschlag zur Stärkung der direkten Demokratie. Die rot-rot-grünen Fraktionen haben vielmehr versäumt, den Entwurf in Richtung Vernunft und auch Zulässigkeit zu verbessern. Aber ich muss hier differenzieren: Ein paar Aspekte des rot-rot-grünen Gesetzentwurfs sind der Sache nach durchaus richtig. Ich denke da insbesondere an die Vorschläge zur Einschränkung des sogenannten Finanzvorbehalts – wir hatten es gerade noch mal gehört – nach Artikel 82 Abs. 2 der Landesverfassung. In der Tat ist die jetzige Regelung in ihrer verfassungsrechtlichen Interpretation eher dazu angetan, direktdemokratischen Initiativen das Wasser abzugraben, denn meist sind bei Ausführungen Finanzmittel vonnöten. Hier hat der Bürger momentan leider kein Mitspracherecht, was es zu ändern gilt. Ich darf allerdings daran erinnern, dass gerade diese Klausel der rot-rot-grünen Landesregierung vor einiger Zeit ganz gelegen kam, als es darum ging, gegen ein Volksbegehren zu klagen, das sich gegen die Gebietsreform richtete; wir haben es hier gerade noch mal gehört. Das nur mal zu der Wahrhaftigkeit der rot-rot-grünen Politik. Ich darf daran erinnern: Wir als AfD hatten schon beantragt, die direkte Demokratie dort einzuführen – zu Beginn der letzten Legislatur stand ich hier auch schon am Rednerpult – und auch diesen Finanzvorbehalt wegzunehmen. Sie, Herr Ramelow, hätten die Gelegenheit gehabt, das schon in der letzten Legislatur zu ändern, dann hätten Sie nicht solche Probleme mit Ihrem Gewissen gehabt, dagegen zu klagen.
(Beifall AfD)
Aber ich denke, diese Erläuterung, die Sie hier gemacht haben, war nur vorgeschoben. Das ist fadenscheinig, denn Sie hatten damals die Möglichkeit, dem AfD-Antrag zuzustimmen, dann hätten Sie das Problem nicht gehabt. Jetzt liegt der Vorschlag, den Finanzvorbehalt zu begrenzen, vor. Diesen Aspekt des Gesetzentwurfs können wir durchaus – auch mit Änderungen – entsprechend gutheißen. Das gilt tendenziell auch für die Vorschläge zur Absenkung der Quoren bei Volksbegehren und Volksentscheiden. Auch hierzu hat die AfD-Fraktion bereits in ihrem Antrag in Drucksache 6/986 Vorschläge gemacht und unterbreitet, die allerdings über den jetzt vorliegenden rot-rot-grünen Entwurf hinausgehen und mehr Vertrauen in die Mündigkeit unserer Bürger haben. Wir sind nämlich der Auffassung, dass es etwa für Volksentscheide über einfache Gesetze gar keiner Quoren bedarf. So viel zur positiven Modernisierung, wie eine der Floskeln in Ihrem Gesetzentwurf heißt. So viel Modernisierung ist von Rot-Rot-Grün dann allerdings doch nicht gewünscht. Es soll bei einem 5- bzw. 4-Prozent-Quorum bleiben. Über Quoren und Finanzvorbehalte kann man immerhin im Ausschuss diskutieren, darauf freue ich mich auch schon. Aber leider enthält der Gesetzentwurf ja noch allerhand ideologisches Marschgepäck, das die AfD keineswegs mittragen kann. In der Sache geht es um die zwangsweise Schaffung einer multikulturellen Gesellschaft und die Zerstörung der politischen Kultur und der Selbstbestimmung unserer Staatsbürger. Meine Damen und Herren, das macht die AfD nicht mit. Wir machen es auch nicht mit, weil es gegen das Prinzip der direktdemokratischen Souveränität verstößt und weil es auch die Mehrheit der Menschen hier in diesem Land so nicht will. Herr Kellner von der CDU hat auch noch dazu ausgeführt, was ich entsprechend meine. Wie also denken sich die rot-rot-grünen Fraktionen das? Das Einfallstor soll eine Änderung der Regelung zum Bürgerantrag nach Artikel 68 der Thüringer Verfassung sein; der Bürgerantrag soll zu einem Einwohnerantrag umgebaut werden. Das bedeutet: Nicht mehr die Bürger gemäß Verfassung sollen die politische Agenda bestimmen, sondern das können dann alle tun, die in Thüringen mal eben so wohnen, also auch beispielsweise illegal im Land lebende Ausländer.
(Beifall AfD)
Jeder, der in Thüringen gerade wohnt, soll nach dem Willen von Rot-Rot-Grün dem Landtag die Agenda vorschreiben können – Herr Kellner hat es auch noch mal gesagt. Da die Sache aber gegen das Grundgesetz verstößt, versucht die Koalition herumzulavieren. So behauptet man einfach mal, dass die Idee des Einwohnerantrags vom Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Oktober 1990 nicht betroffen sei. Aber in diesem Urteil geht es um das Wahlrecht für Ausländer im Land SchleswigHolstein. Das Bundesverfassungsgericht stellte damals unmissverständlich fest, dass die Ausübung der deutschen Staatsgewalt durch das deutsche Volk zwingend an die deutsche Staatsangehörigkeit gekoppelt ist – Punkt.
(Beifall AfD)
Natürlich gilt dieses Urteil auch für die rot-rot-grüne Idee des Einwohnerantrags. Da nützt es auch nichts, wenn man behauptet, es geht beim Einwohnerantrag gar nicht so um Teilhabe an Wahlen und Entscheidungsprozessen – nein, meine Damen und Herren. Dass es wenig mit Logik und viel mit Ideologie zu tun hat, geht schon aus dem Gesetzentwurf selbst hervor, wenn man den mal ordentlich liest. Denn wenige Zeilen davor ist doch die Rede davon, dass man mit dem Einwohnerantrag den Zugang zu den Entscheidungsprozessen für alle Einwohner eröffnen wolle – da haben Sie es selbst auch entzaubert. Immerhin soll ja auch das Gesetz Gegenstand eines Einwohnerantrags sein. Es geht also auch sehr wohl um parlamentarische Entscheidungen und um Ausübung von Staatsgewalt, meine Damen und Herren. Nach den Regeln nicht nur der Thüringer Verfassung, sondern auch des Grundgesetzes gibt es keine Demokratie ohne Volkssouveränität.
(Beifall AfD)
Das bedeutet auch, dass es keine Demokratie jenseits der Volkssouveränität gibt. Daher hat der Gesetzentwurf der Koalition mit dem Blick auf die Regelungen zum Einwohnerantrag keineswegs die Stärke und Demokratie zum Ziel, sondern genau das Gegenteil. Wenn die Verfassungsänderung tatsächlich die erforderliche Zweidrittelmehrheit bekäme, dann wäre das der Einstieg in den Ausstieg aus der Demokratie als die politische Selbstbestimmung des Volkes.
(Beifall AfD)
Selbstredend wollen die Bürger des Freistaats das nicht und daher wird die AfD-Fraktion das auch nicht unterstützen. Der Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün umfasst noch andere Regelungen, insbesondere die Herabsetzung des Alters für das aktive Wahlrecht auf 16 Jahre. Warum man das passive Wahlrecht komischerweise dann nicht auch herabsetzen will, bleibt unklar und ist auch widersprüchlich.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Das
Verfassungsgericht hat die Klagen abgewiesen!) Aber sei es drum, für uns von der AfD ist klar, dass das aktive Wahlrecht sinnvollerweise an die Volljährigkeit gebunden ist, und das soll auch vorerst so bleiben.
(Beifall AfD)
Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf der Koalition ist eine Mogelpackung. Nur auf den ersten Blick geht es Ihnen um die Stärkung einer lebendigen Demokratie, tatsächlich aber geht es Ihnen darum, die Demokratie als Selbstbestimmung des Volkes, wie sie in der Verfassung festgelegt ist, auszuhöhlen. Solche Zielsetzungen lehnt die AfD-Fraktion aufs Schärfste ab. Aber jetzt sind wir mal gespannt, was die Ausschüsse dazu sagen, denn ich beantrage auch die Überweisung unseres Antrags an den Ausschuss für Inneres und Kommunales und an den Ausschuss für Justiz und Verbraucherschutz – hier entsprechend in der Federführung. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
c) Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Weiterer Ausbau der direkten Demokratie auf Landesebene
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Präsidentin, liebe Schülerinnen und Schüler auf der Tribüne und am Livestream, es ist schon ziemlich auffällig, dass die Anträge, die CDU und auch AfD hier heute vorgelegt haben, zwar schön erzählen, wie wichtig wir Ehrenamt finden und dass wir das als Staatsziel aufnehmen wollen. Wenn es dann aber konkret um die Fragen von direkter Demokratie und der Einbindung von den Menschen geht, die in Thüringen leben, dann ziehen Sie den Schwanz ein. Dann sagen Sie: „Ach, um Gottes willen“, machen Ihr Volksgeblubber, was Sie da immer von sich geben.
(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Sie haben
nicht zugehört!) Wir haben schon einen Einwohnerantrag auf kommunaler Ebene. Das heißt, egal ob die Menschen zum Beispiel deutsche Staatsangehörige sind, können sie auch jetzt schon einen Einwohnerantrag auf kommunaler Ebene einbringen. Wir leben in globalisierten Zeiten, wir leben in Zeiten, in denen Gott sei Dank nicht mehr überall nur die gleichen oder die vermeintlich gleichen Leute leben, sondern in denen viele spannende Menschen bei uns leben. Ich komme aus einer Stadt, die mit einer Technischen Universität – nämlich der TU Ilmenau – einen Ausländerinnenanteil von 40 Prozent hat. Diese Menschen leben für mehrere Jahre bei uns und profitieren, aber sind auch durchaus benachteiligt durch bestimmte Entscheidungen, die wir hier unter anderem im Parlament treffen, die die Kommune vor Ort trifft. Warum sollen diese Menschen nicht die Möglichkeit mit einem Einwohnerantrag haben – also man nimmt ein Stück Papier und schreibt drauf, was das Problem ist, und gibt das dem Parlament. Und das Parlament entscheidet dann immer noch darüber, wie es damit umgeht. Was soll denn daran das Problem sein? Warum sollen denn die Menschen, die hier mit uns leben, die übrigens auch – das ist vielleicht für die einen oder anderen wichtig – mit ihrer Arbeit für ein gutes Bruttoinlandsprodukt sorgen, nicht tatsächlich hier partizipieren können? Das erschließt sich mir nicht, außer bei der AfD erschließt es sich mir natürlich, ja. Da kommt das Völkische durch, da kann man nicht über den Schatten springen, da muss man tatsächlich Leute ausgrenzen, die aus Ihrer Position nicht zu uns gehören. Ich sage, Menschen, die sich einbringen wollen, gehören natürlich zu uns. Da ist es mir völlig egal, welchen Pass die in der Tasche haben, meine sehr geehrten Damen und Herren.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Ich will noch eine Sache sagen, weil ich glaube, wir reden hier von unterschiedlichen Sachen. Meine Kollegin Astrid Rothe-Beinlich hat noch mal zu den Staatszielen ausgeführt. Das Staatsziel Nachhaltigkeit ist nicht Umweltschutz. Nachhaltigkeit ist ein viel umfassenderer Begriff. Es dreht sich darum, einen langfristig angelegten, verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen zu pflegen. Da geht es auch nicht nur um Ressourcen, die materieller Natur sind, sondern da geht es auch um ganz andere Ressourcen. Zum Beispiel ist auch ein Nachhaltigkeitsgedanke in der Kulturpolitik enorm wichtig. Deswegen hat sich die Kollegin Mitteldorf hier die ganze Zeit immer aufgeregt, als alle nur von Umweltschutz gesprochen haben. Nachhaltigkeit ist etwas, was sich durch alle Politikbereiche durchzieht. Das macht diesen Begriff so schwer und deswegen kann man nicht einfach sagen, wir schreiben den Begriff „Nachhaltigkeit“ in die Verfassung rein, sondern wir müssen uns hier in einem längeren Prozess – ich glaube, das wird ein Aushandlungsprozess sein – überhaupt erst mal überlegen, was wir damit eigentlich meinen. Das können wir nicht einfach hier in einer Plenardebatte machen, sondern dazu braucht es aus meiner Sicht auch die Hinzuziehung von Expertinnen und Experten. Jetzt bin ich nicht so wahnsinnig überrascht, dass, wenn Rot-Rot-Grün hier einen Gesetzentwurf einbringt, der der Diskontinuität anheimgefallen ist, den wir in der letzten Legislatur nicht zu Ende behandelt haben, dann CDU und AfD losspringen und sagen, das finden sie aber ganz schlimm, was wir da reingeschrieben haben. Diese Diskussion hatten wir ja schon. Ich will aber trotzdem noch mal ein paar Sachen zu Ihren Argumenten sagen. Zunächst hat Bodo Ramelow zu der Frage des Finanzvorbehalts alles gesagt. Wenn Sie wollen, dass Volksbegehren in Thüringen möglich sind, dann müssen Sie an den Haushaltsvorbehalt ran – Punkt, Ende, aus. Das müssen Sie machen, als CDU müssen Sie über diesen Schatten springen. Warum haben wir das in der letzten Legislatur nicht gemacht? Weil wir dafür eine Zweidrittelmehrheit brauchen, Herr Kießling.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Ja, ich weiß, es fällt schwer. Es ist immer schwer mit den Mehrheiten, das mit dem Rechnen kriegen Sie nicht so gut hin; das haben wir ja auch gestern gemerkt, dass das schwierig ist. Wir brauchen eine Zweidrittelmehrheit und diese hatten wir genau zu diesem Punkt eben nicht – da hat die CDU in der letzten Legislaturperiode gekniffen. Und sich dann hierhinzustellen und zu sagen, die böse Regierung hat aber die armen Bürgerinnen und Bürger verklagt, das ist scheinheilig. Da müssen Sie sich mal fragen, was Sie denn nun eigentlich wollen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin auch die Diskussion um das Wahlalter ein wenig leid. Wer tatsächlich glaubt, dass die Volljährigkeit darüber entscheidet, ob jemand zur Wahl gehen kann oder nicht, tut mir leid, aber das ist wirklich nicht das Entscheidungskriterium. Herr Kellner hat immer von Verantwortung gesprochen. Wie will man denn bei einer geheimen Wahl Verantwortung übernehmen, Herr Kellner? Sie können ja nicht mal nachprüfen, was der oder diejenige gewählt hat.
(Unruhe CDU)
Selber zu Hause auf dem Sofa sagen: Oh man, da habe ich aber eine falsche Entscheidung getroffen. Das müssten Sie als CDU doch auch sehen. Wenn Sie sich die Wahlergebnisse der letzten Wahl ansehen, müssten Sie doch eigentlich sagen: Da haben aber ein paar ganz schön daneben gegriffen aus unserer Perspektive, oder nicht? Und die waren ja nun alle über 18.
(Beifall DIE LINKE)(Heiterkeit AfD)(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Sie haben
gar keinen Respekt vor dem Volk, Frau Kollegin!) Auch diese ganze Diskussion mit Verträgen. Es geht doch nicht darum, Verträge abzuschließen. Es geht darum, dass die Menschen, die hier leben, tatsächlich auch mitbestimmen können. Und warum sollen wir Menschen mit 14 – ich bin sogar für 14 –,
(Unruhe und Heiterkeit AfD)
die sozusagen die Generation sind, die das aushalten muss, was wir hier entscheiden, nicht mitreden lassen? Warum sollen wir denen nicht die Möglichkeit geben, tatsächlich ihre Stimme abzugeben?
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Die CDU diskutiert allerorten über die Absenkung der Strafmündigkeit. Sie wollen die Strafmündigkeit auf zwölf Jahre absenken – zwölf, das sind Kinder! Aber wenn es dann darum geht, denen hier eine Stimme zu geben, da stellen sie sich hin und sagen, dafür können sie nicht verantwortlich gemacht werden, das geht aber gar nicht. Aber wenn sie vielleicht klauen, da ist es mit zwölf schon in Ordnung, wenn sie dafür eine richtig saftige Strafe bekommen und Verantwortung übernehmen. Das ist nämlich genau das Gleiche. Aber dann eben mit sehr schwierigen Konsequenzen.
c) Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Weiterer Ausbau der direkten Demokratie auf Landesebene
Ich komme zum Schluss. Ich glaube diese Diskussion bedarf einer viel breiteren Diskussion mit Expertinnen und Experten –
(Beifall AfD)
ja, ich weiß, dass Sie sich darüber freuen, wenn ich fertig bin mit reden, da triggert es –, und ich glaube tatsächlich, dass wir das nicht nur im Ausschuss machen können und würde mich freuen, wenn wir tatsächlich ernsthaft über die Enquete „Verfassung“ nachdenken. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
c) Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Weiterer Ausbau der direkten Demokratie auf Landesebene
Sehr geehrte Frau Präsidentin, lieber Herr Kellner – dass ich mal so anfange wie meine Kollegin Frau Mitteldorf mit „lieber Herr Kellner“. Wir sind noch nicht beim Vornamen, aber Sie haben mich jetzt noch mal dazu gebracht, nach vorn zu gehen. In der Thüringer Verfassung gibt es einen Artikel 14. Dieser lautet: „Jeder hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich oder mündlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden. Es besteht Anspruch auf begründeten Bescheid in angemessener Frist.“ Wissen Sie, welcher Artikel das ist? Das Petitionsrecht. Jetzt komme ich mal zu dem, was als Denkanstoß gedacht ist, auch im Zuge der Diskussion dann im Ausschuss. Nehmen Sie es mal mit. Der Einwohnerantrag soll nur ein Thema hier im Plenum behandeln. Das wird in einigen Gemeinden praktiziert und beinhaltet nicht, dass darüber dann irgendeine positive Abstimmung stattfinden muss. Wir müssen uns mit einem Thema auseinandersetzen und je nach dem Pro und Contra austauschen. Das Recht haben alle Menschen, die in Thüringen leben, auch jetzt schon im Sinne eines Petitionsrechts. Im Petitionsrecht – das ist wieder der Unterschied zum Einwohnerantrag – ist es erst mal nur der Ausschuss, der sich in immer noch leider geschlossener Sitzung damit auseinandersetzt, welche Beschwerde der- oder diejenige hat. Denn meistens kommen Petitionen zustande, wenn man mit etwas unzufrieden ist. Dieser Einwohnerantrag kann auch Impulsgeber für uns hier im Parlament sein. Das vielleicht als Denkanstoß, wenn wir im Ausschuss zusammensitzen. Jetzt möchte ich mal etwas zum Wahlalter mit 16 sagen. Sie kritisieren immer, wir würden Menschen, die noch nicht vernünftig denken können, irgendetwas ermöglichen. Ich habe manchmal auch Angst. Mein Teenager ist jetzt fast 15 Jahre. Wenn der seinen Mopedführerschein macht und dann im Straßenverkehr irgendwelchen Blödsinn baut, auch da klopft mir das Herz. Trotzdem haben wir diesen jungen Menschen Möglichkeiten gegeben, den Führerschein zu machen, schon viel früher, als das mit 18 Jahren möglich ist. Ich glaube, die sind im Köpfchen schon ganz schön weit und können schon ganz bewusst unterscheiden, was ist wichtig, wie setze ich mein Wahlrecht auch bestimmt ein. Nehmen Sie auch das mal mit, denn Sie kommen immer mit der Strafmündigkeit und, und, und. Aber ich glaube, wir sollten den jungen Menschen viel mehr zutrauen. Darum würde ich werben.
(Beifall DIE LINKE)
Jetzt noch ein Blick zur AfD, die eben geäußert hat, es gibt ein Bundesverfassungsgerichtsurteil von 1990. Ja, es gibt eins, aber das hat sich mit dem Wahlrecht auseinandergesetzt. Und das ist der Unterschied. Der Einwohnerantrag ist in dem Sinne nicht gleichzusetzen mit dem Wahlrecht, denn im Wahlrecht geben sie etwas ab und beim Einwohnerantrag sagen sie nur, das Parlament soll sich mit einem Thema auseinandersetzen, es kann sich mit einem Thema auseinandersetzen. Das ist der Unterschied. Mir war wichtig, das deutlich zu machen, weil ich glaube, solche Lügen, solche Fakes darf man hier nicht ungestraft davonkommen lassen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
c) Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Weiterer Ausbau der direkten Demokratie auf Landesebene
Es wird wohl länger dauern, Herr Maier, es tut mir leid. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, Frau Präsidentin, ich muss auch noch mal zu ein paar Sachen etwas sagen.
(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Nein!)
Vielleicht noch mal ganz kurz zum Begriff der Nachhaltigkeit, weil den Frau Henfling noch mal so schön angesprochen hat. Da haben Sie eine wirklich schöne Äußerung getätigt, die will ich noch mal aufspießen: Wir müssen erst mal festlegen, was wir damit überhaupt meinen. Wissen Sie, Gesetze – insbesondere natürlich auch Verfassungsnormen – müssen bestimmt sein. Die müssen bestimmt genug sein, damit sie überhaupt handhabbar sind.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Sie sind so ein Klugscheißer!) Wenn man also beispielsweise den Begriff der Nachhaltigkeit einführt, dann muss man schon als Gesetzgeber ganz genau wissen, was man darunter eigentlich versteht. Weiß man das eigentlich nicht, dann besteht nämlich die Gefahr des Rechtsmissbrauchs, zum Beispiel dadurch, dass man dieses Gesetz einfach ideologisch auflädt und dann unter dem Begriff der Nachhaltigkeit die eigene, vielleicht sogar verfassungswidrige Programmatik versucht umzusetzen. Und das, meine Damen und Herren, werden wir mit Sicherheit nicht mitmachen.
(Beifall AfD)
Das ist auch der Grund, warum wir diese Offerte der CDU an die Grünen – bei den Grünen gehört es ja zur politischen DNA –, irgendwelche hohle Phrasen in die Politik reinzuschieben und dann je nachdem, wie man es braucht, auszulegen, nicht mittragen. Gleichwohl werden wir natürlich unterstützen, dass alle Gesetzentwürfe in den Ausschuss kommen. Aber das liegt, wie gesagt, einfach daran, dass wir diese dann sachlich dort diskutieren wollen. Eine Zustimmung zu der Position wird es von uns nicht geben. Zweiter wesentlicher Punkt, der hier immer wieder benannt worden ist und der unseren Gesetzentwurf betrifft, ist der Begriff der Neutralität, an dem sich hier viele stören, also dass die Förderung von Ehrenamt an das Gebot der weltanschaulichen Neutralität – auch der religiösen Neutralität – gekoppelt ist. Meine Damen und Herren – das sage ich jetzt Richtung CDU –, da geht es uns natürlich nicht um die Förderung des Kirchenchors. Damit haben wir kein Problem.
(Unruhe DIE LINKE)
Daran soll es auch nicht scheitern, dass wir dort beispielsweise eine klarstellende Bemerkung in den Gesetzentwurf reinbringen. Da sind wir also gern bereit, entsprechend auch diese Position abzurunden, wenn Sie das für sinnvoll halten. Aber grundsätzlich ist die weltanschauliche Neutralität natürlich ein Gebot für jeden demokratischen Rechtsstaat.
(Beifall AfD)
Wer jetzt behauptet, das wäre so ein Ding, womit jetzt im Grunde genommen Ehrenamt eigentlich unterminiert werden soll: Meine Damen und Herren, schauen Sie mal bitte in den Artikel 2 Abs. 3 der Thüringer Landesverfassung! Man sollte, bevor man Redebeiträge abgibt, immer erst mal in die Verfassung schauen, die Sie nämlich bindet, auch als Abgeordnete. Da steht drin, dass weltanschauliche Neutralität im Grunde schon deswegen geboten ist, weil eine Diskriminierung aus weltanschaulichen Gründen nicht zulässig ist. Das heißt, es gibt ein Gebot, dass sich der Staat weltanschaulich neutral verhält. Der kann das auch nicht dadurch umgehen, dass er beispielsweise irgendeinen linksextremistischen Verein fördert und den rechtsextremistischen Verein verfolgt. Beide dürfen nicht gefördert und beide müssen verfolgt werden, wenn sie Straftaten begehen.
(Beifall AfD)
Und das, meine Damen und Herren, geschieht spätestens seit fünf Jahren nicht mehr, weil nämlich der Staat unter der Regierung von Rot-Rot-Grün einen ganz starken Linksdrall hingelegt hat und nur nach rechts schielt, was Gefahren angeht. Bei der Finanzierung, da brauche ich nur mal den Stadthaushalt von Erfurt anschauen, da finde ich genug Vereine, da finde ich genug Positionen – das finde ich übrigens auch im Landeshaushalt –, wo entsprechende Versuche unternommen werden, die eigene ideologische Zielstellung durch Vereinsförderung zu erreichen. Das geht nicht. Das ist nicht Ehrenamt.
(Beifall AfD)
Dann noch ein Wort zu Frau Rothe-Beinlich: Also das war wirklich massiv unter der Gürtellinie, hier zu behaupten, unser Gesetzentwurf würde in irgendeiner Form Islamfeindlichkeit ausleben.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN: Das steht in Ihrem Neutralitätsgesetz!) Erzählen Sie nicht irgendwelchen substanz- und zusammenhanglosen Unsinn!
(Beifall AfD)
Wenn Sie sich unseren Gesetzentwurf ansehen, finden Sie die Vokabel „Islam“ oder „Muslim“ oder was auch immer gar nicht. Das, was Sie hier behauptet haben, hat mit diesem nicht mal ansatzweise was zu tun.
(Beifall AfD)(Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Und wenn Sie, Frau Rothe-Beinlich, unkonstruktive Abgeordnete sein wollen, wenn Sie sich nicht sachlich mit einem Gesetzentwurf auseinandersetzen wollen, dann sagen Sie es doch einfach.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Sie verwechseln da etwas!)
(Zwischenruf Abg. Kellner, CDU: Das muss
gerade die AfD sagen!) Es weiß doch im Grunde eh jeder.
(Beifall AfD)
Dann vielleicht abschließend noch mal kurz was zum Thema „Gesetzentwurf der Linken“ – das ist ja nun eigentlich schon Rot-Rot-Grün, der ist schon relativ ausführlich behandelt worden. Also, Herr Kellner, das wollte ich auch noch mal sagen: Sie sprachen beispielsweise diese Abkopplung der Einflussnahme auf den Landtag von der Volljährigkeit durch die Absenkung des Wahlalters an, das ist natürlich ein wichtiger Punkt. Wir sehen auch, wie wichtig das ist. Bis vor Kurzem war das Wahlalter von 16 Jahren sozusagen im Fokus. Jetzt geht es schon wieder einen Schritt weiter, Frau Henfling bietet 14 Jahre. Da kann man warten, bis wir dann irgendwann bei der Kleingruppe im Kindergarten angekommen sind.
(Beifall AfD)(Unruhe DIE LINKE)
Man wird es immer irgendwie unterbieten können. Und ich sage Ihnen eines: Uns kann es egal sein. Wenn wir uns das Wählerpotenzial der AfD anschauen, dann ist es bei den jungen Wählern recht hoch und bei den älteren Wählern leider etwas geringer. Daran müssen wir noch ein bisschen arbeiten, uns ist ja jede Wählerstimme wichtig. Aber aus demokratietheoretischen Überlegungen verbietet es sich, das Wahlrecht von der Verantwortung zu entkoppeln. Insofern kann man solchen Vorschlägen natürlich nicht zustimmen und noch weniger kann man natürlich Vorschlägen zustimmen, die darauf hinauslaufen, dass jeder, der hier ins Land kommt – und mittlerweile wird ja jeder ins Land gelassen, der es nur einigermaßen nachhaltig will –, dass jeder, der ins Land gelassen wird,
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Dann haben Sie aber keine Ahnung!) am Ende auch direkten Einfluss auf Gesetzgebungsvorhaben bei uns hier im Thüringer Landtag nehmen kann. Da sage ich Ihnen ganz einfach eines: Schauen Sie auch da einfach mal in die Verfassung, meine Damen und Herren vom rot-rot-grünen Lager, denn die Verfassung, unsere Verfassung des Thüringer Freistaats sagt unter anderem in Artikel 47, dass die Gesetzgebung vom Landtag und vom – hören Sie zu! – Volk ausgeht. Und wenn Sie meinen, das ist völkisch, dann fragen Sie sich mal, was die Verfassung ist.
(Beifall AfD)
Das sollten Sie sich vielleicht mal durch den Kopf gehen lassen. Und das kann man auch nicht relativieren – Frau Müller, Sie wissen es nicht, Sie sind Hobbyjuristin –,
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Ich bin
politisch!)
(Heiterkeit DIE LINKE)
indem man mal eben so aus dem Petitionsgesetz zitiert und sagt: Oh, jedermann hat das Recht, Petitionen zu stellen.
(Unruhe DIE LINKE)(Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Sie lü-
gen!) Da sage ich Ihnen ganz ehrlich eines, Frau Müller: Ja, Petitionen schon, weil Petitionen sind Bitten und Beschwerden und in einem aufgeklärten demokratischen Staat hat natürlich jeder das Recht, Bitten und Beschwerden zu stellen, auch Ausländer. Warum denn nicht?
(Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Hat
auch ein Einwanderer ein Recht?) Aber Einfluss auf die Gesetzgebung hat kein Ausländer zu haben, jedenfalls nicht nach unserer Verfassung,
(Beifall AfD)
weder nach dem Grundgesetz noch nach der Thüringer Landesverfassung. Und wenn Sie das abschaffen wollen, dann haben Sie nicht nur den Nationalstaat abgeschafft, sondern auch das, was die Demokratie prägt, nämlich die Volkssouveränität.
(Beifall AfD)(Unruhe DIE LINKE)
Dass Sie das nicht verstehen, weil Sie es nicht verstehen können oder nicht verstehen wollen, das ist mir klar. Aber deswegen wird Ihr Gesetzentwurf hoffentlich keine Mehrheit in diesem Punkt haben. Danke.
(Beifall AfD)
c) Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Weiterer Ausbau der direkten Demokratie auf Landesebene
Gibt es weiteren Redebedarf? Die Landesregierung noch mal? Nein. Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur Abstimmung. Es ist zu den diversen Gesetzentwürfen die Überweisung beantragt worden. Ich gehe jetzt in der Reihenfolge der Tagesordnung vor. Zunächst stimmen wir über die Überweisungsanträge zum Gesetzentwurf der Fraktion der CDU in Drucksache 7/27 ab. Hier ist die Überweisung an mehrere Ausschüsse beantragt worden, und zwar an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung und den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz. Dann stimmen wir einzeln darüber ab. Wer der Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Abgeordneten aller Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Enthaltungen? Dann ist diese Ausschussüberweisung so beschlossen. Weiter wurde beantragt, diesen Gesetzentwurf an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung zu überweisen. Wer stimmt diesem Überweisungsbegehren zu? Das sind die Fraktionen der AfD, der CDU und der FPD. Wer stimmt gegen diese Überweisung? Das sind die Koalitionsfraktionen. Gibt es Stimmenthaltungen? Die gibt es nicht. Damit ist die Überweisung mehrheitlich mit den genannten Stimmen beschlossen. Dann wurde noch die Überweisung an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz beantragt. Wer stimmt für diesen Überweisungsantrag? Das sind die Fraktionen von AfD und CDU. Wer stimmt dagegen? Das sind die Koalitionsfraktionen und 1 Stimme aus der FDP-Fraktion. Wer enthält sich? Der Rest der FDP-Fraktion. Dann ist es numerisch wohl so, dass mehrheitlich der Beschluss gefasst ist, das so zu überweisen. Nein? Wir müssen jetzt auch erst das Rechnen ein bisschen lernen. Jetzt hätten wir hier oben ein vorläufiges Ergebnis, wenn das nicht bezweifelt wird, dass es Stimmengleichheit gab, also 44 Jastimmen und 44 Neinstimmen und der Rest Enthaltungen.
(Unruhe im Hause)
Aber wir stimmen jetzt doch noch mal ab, ob der Antrag der CDU-Fraktion in der Drucksache 7/27 an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz überwiesen werden soll. Die Stimmen dafür bitte. Und jetzt zählen wir mal. Da haben wir die Stimmen aus der AfD-Fraktion und die Stimmen aus der CDU-Fraktion. Wenn alle da wären, sind das 43 Stimmen. Dann haben wir jetzt die Gegenstimmen. Wer ist gegen diese Überweisung?
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Es sind
nicht alle da!) Bei der CDU fehlen zwei Abgeordnete?
(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Einer!)
Einer nur. Dann sind es 42 Stimmen bei CDU und AfD für die Überweisung. Wer ist dagegen? Dann haben wir die Koalitionsfraktionen – und da fehlen zwei. Dann fehlen dort zwei, dann können das also nur 40 Stimmen sein.
(Zwischenruf aus dem Hause)
Ja, die sitzen doch hier vorn, Frau Tasch. Und wer enthält sich jetzt der Stimme? Das ist die FDP-Fraktion. Dann ist es jetzt mehrheitlich tatsächlich aber doch beschlossen, dass dieser Antrag im Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz beraten werden muss.
(Beifall AfD)
Es war auch noch beantragt, dass der Gesetzentwurf im Innen- und Kommunalausschuss beraten werden soll. Wer stimmt diesem Überweisungsantrag zu? Das sind jetzt wieder AfD und CDU. Wer ist dagegen? Das sind die Koalitionsfraktionen. Stimmenthaltungen? Die haben wir bei der FDP. Dann ist mit dem gleichen Stimmenverhältnis auch der Innen- und Kommunalausschuss mit diesem Antrag befasst. Zur Federführung war beantragt, dass die beim Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz liegen soll. Darüber lasse ich abstimmen. Wer für die Federführung im Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind jetzt wiederum alle Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Enthaltungen? Das ist dann so der Fall. Dann kommen wir zum zweiten Antrag. Da stimmen wir jetzt über den Überweisungsantrag des Gesetzentwurfs der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/48 ab. Hier ist Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz und an den Innen- und Kommunalausschuss beantragt. Wir stimmen zunächst über die Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz ab. Wer diesem Überweisungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind CDU und AfD. Wer stimmt dagegen? Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich? Das ist 1 Stimme der CDU-Fraktion und die AfD-Fraktion, nein – die FDP-Fraktion hat sich enthalten.
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Immer
wenn Sie in die Mitte gucken, sind wir es!)
(Heiterkeit FDP)
Jetzt haben wir 42 Stimmen für die Überweisung und bei den Koalitionsfraktionen fehlt immer noch eine. Dann sind es nur 41 Stimmen und der Rest enthält sich. Dann ist auch diese Überweisung so beschlossen. Die zweite Überweisung ist an den Innen- und Kommunalausschuss beantragt. Wer ist dafür, dass dieser AfD-Antrag auch an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen wird? Da haben wir jetzt wieder die Stimmen aus der AfD-Fraktion und der CDU-Fraktion. Dann die Gegenstimmen. Das sind wieder die Koalitionsfraktionen. Stimmenthaltungen? Die Fraktion der FDP und Frau Meißner aus der CDU-Fraktion. Damit haben wir auch hier wieder mit 1 Stimme Mehrheit eine Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss beschlossen. Dann müssen wir über die Federführung abstimmen. Federführend soll sich der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz mit dem überwiesenen Antrag beschäftigen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind jetzt Stimmen aus der CDU, der AfD und der FDP. Wer ist dagegen? Vereinzelte Stimmen aus der Koalition. Wer enthält sich? Der Rest aus der Koalition. Es geht ja nur noch um die Federführung. Also auch hier Federführung im Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Jetzt kommen wir zum letzten Antrag, zur Überweisung des Gesetzentwurfs der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 7/158. Hier gibt es nur einen Überweisungsantrag, nämlich an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Wer dieser Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind jetzt alle Fraktionen des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Enthaltungen? Dann ist das überwiesen. Da nur ein Ausschuss das beraten soll, erübrigt sich die Frage nach der Federführung. Damit haben wir alle Überweisungsanträge behandelt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Wir kommen jetzt zum Aufruf der TagesordnungsGesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP - Drucksache 7/54 ERSTE BERATUNG und Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/151 - korrigierte Fassung ERSTE BERATUNG Wünscht jemand aus den Fraktionen der CDU oder der FDP das Wort zur Begründung zu Ihrem gemeinsamen Gesetzentwurf? Ja, Herr Abgeordneter Walk, bitte.
Thüringer Gesetz für eine kommunale Investitionsoffensive 2020 bis 2024
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Besucher auf der Besuchertribüne, CDU- und FDP-Fraktion haben den vorliegenden Gesetzentwurf in Drucksache 7/54 auf den Weg gebracht, um gemeinsam unseren Kommunen kurzfristig – das heißt, schon mit Datum vom 15. März 2020 – und vor allen Dingen unbürokratisch mit einer Investitionspauschale von 168 Millionen Euro unter die Arme zu greifen. Fakt ist, den kommunalen Haushalten standen im KFA in der 6. Wahlperiode jährlich weniger Finanzausgleichsmittel zur Verfügung als im Jahr 2014. Damals waren es 2,7 Milliarden Euro, das heißt einschließlich des Garantiefonds und einschließlich aller Hilfspakete. Allein bei den Schlüsselzuweisungen hat Rot-Rot-Grün durch eine Änderung des KFA den Kommunen in den Jahren 2016 bis 2019 insgesamt 276 Millionen Euro weniger gegenüber dem von der CDU geschaffenen Rechtszustand aus dem Jahr 2015 ausgezahlt. Unter Berücksichtigung der Steuereinnahmeentwicklung bei Land und Kommunen und der umfassenden Auswertung des neuen KFA aus dem Jahr 2013 hat die Landesregierung die Chance verpasst, die Kommunen an den eigenen Rekordsteuereinnahmen angemessen teilhaben zu lassen, und bezogen auf das Jahr 2014 hat Rot-Rot-Grün über die Wahlperiode insgesamt gesehen mehr als 5 Milliarden Euro Mehreinnahmen zur Verfügung. Fakt ist jedoch auch: Die Kommunen bekommen für die eigenen Selbstverwaltungsaufgaben über den KFA jetzt weniger als im letzten Jahr der vergangenen Wahlperiode und die Investitionsquote sank mehrjährig auf historische Tiefstände.
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Das ist
ausdrücklich falsch!) Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Freistaat erzielt Rekordüberschüsse – darüber freuen wir uns –, das Bundesgeld sprudelt – darüber freuen wir uns auch –, aber die Thüringer Kommunen leiden noch immer unter den Kürzungen der Schlüsselmasse im Kommunalen Finanzausgleich. Es herrscht – und das ist das traurige Fazit – eine starke Unwucht, wenn auf der einen Seite allein im letzten Jahr 367 Millionen Euro zusätzlich an Steuern eingenommen werden, aber auf der anderen Seite Landesmittel wegen der überbordenden Bürokratie nicht bzw. nicht rechtzeitig abgerufen werden können. Das ist Fakt, Kollege Hey. Wir wollen ja diesen Widerspruch auflösen und deswegen wollen wir zusätzliche Haushaltsmittel als Investitionspauschale für kreisangehörige Gemeinden, kreisfreie Städte und Landkreise in Höhe eben dieser 168 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Und wir sagen: Die Verteilung soll sich an den Investitionsbedarfen der Kommunen nach dem Verhältnis der gemeindlichen und kreislichen Aufgaben im Kommunalen Finanzausgleich orientieren und die Investitionsbedarfe der kreisangehörigen Gemeinden und kreisfreien Städte werden im Vergleich zu den Landkreisen in einem Verhältnis von 75 zu 25 Prozent anerkannt.
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Sie stel-
len doch den KFA infrage!) Um diesen Bedarfen insgesamt Rechnung zu tragen, wird der Gesamtbetrag der Investitionspauschale auf rund 168 Millionen Euro festgesetzt. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das kann nach unserer festen Überzeugung allerdings nur der erste Schritt sein. Der zweite notwendige Schritt ist die grundlegende Reform des KFA insbesondere mit Blick auf die stetig anwachsenden Sozialausgaben.
(Beifall CDU)
Die Finanzierung der kommunalen Familie muss dauerhaft und auf solide Füße gestellt werden. Kommunen sind an den Rekordeinnahmen des Landes im Sinne einer gelebten Partnerschaft zu beteiligen und Bundeszuweisungen sollen nicht im KFA versickern, sondern sollen an die Kommunen durchgereicht werden. Das haben wir zugesagt und daran halten wir uns. Fazit für den ersten Teil: Unser heutiger Vorschlag soll zeitnah und unbürokratisch Investitionen für die Kommunen ermöglichen. Und ich bedanke mich bei der FDP-Fraktion für die gute Zusammenarbeit im Sinne unserer kommunalen Familie. Danke.
(Beifall CDU)
Thüringer Gesetz für eine kommunale Investitionsoffensive 2020 bis 2024
Frau Präsidentin, vielen Dank. Meine sehr geehrten Damen und Herren, am 27. Oktober des letzten Jahres wurde gewählt und wir haben das vorhin ja schon in mehreren Debatten mitbekommen: Der Wähler hat uns eine ziemliche Rätselaufgabe auf den Tisch gelegt.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Der hat Ihnen
eine Klatsche gegeben, links und rechts!) Na ja, nur die Ruhe, Herr Möller, nur die Ruhe. Ich bin bei der Einbringung und nachher wische ich auch bei Ihnen noch mal feucht nach.
(Heiterkeit und Beifall DIE LINKE, SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Heiterkeit CDU)
Ich finde, dass der Wähler uns also eine ziemliche Aufgabe, eine Rätselaufgabe gegeben hat, weil es eben im Parlament keine Mehrheiten mehr im herkömmlichen Sinne gibt. Die einen – vorhin habe ich es wieder gehört – haben getönt, Rot-Rot-Grün sei abgewählt. Das sagen immer die, die selbst auch keine eigene Mehrheit gegen Rot-Rot-Grün zustande bringen; das ist immer ganz witzig. Aber es ist ja tatsächlich so, dass wir momentan in einer Situation sind, in der bestimmte Dinge deswegen eben genau im Parlament auch anders behandelt, auch anders untereinander abgestimmt werden müssen, das ist – glaube ich – uns allen mittlerweile klar. Ein sehr schönes Beispiel sind die beiden Gesetzentwürfe, die jetzt in den Tagesordnungspunkten 2 und 5 behandelt werden. Wir haben es eben schon bei der Einbringungsrede des Herrn Kollegen Walk gehört: Die Fraktionen der CDU und der FDP haben einen Antrag zur Unterstützung der kommunalen Familie mit investiven Mitteln von einmalig 168 Millionen Euro eingebracht. Auf Initiative der SPDFraktion hat sich dann Rot-Rot-Grün hinter einem weiteren Gesetzentwurf versammelt, der im Tagesordnungspunkt 5, also jetzt hier gemeinsam mit dem der CDU und FDP, behandelt wird. Damit soll behandelt werden, dass wir zunächst einmal fünf mal 100 Millionen Euro ausreichen wollen, und zwar in Jahresscheiben bis 2024, also bis zum Ende der Legislatur. Wir freuen uns sehr, dass der Gemeinde- und Städtebund dieses Vorhaben bereits begrüßt hat. Wir hatten auch bereits bei der Versammlung des Landkreistags Mitte Dezember die Gelegenheit, diese Idee vorzustellen. Auch dort ist sie auf große Gegenliebe gestoßen. Wie es nun aber dazu kommt, dass unser Gesetzentwurf nicht in der Form 5 mal 100 Millionen Euro, sondern jetzt in dieser Form 568 Millionen Euro vorliegt und wieso die Vorzüge unseres Gesetzentwurfs etwas sind, womit wir hier im Plenum werben wollen, und warum darüber im Vorfeld eigentlich keiner mit uns reden wollte, das alles verrate ich Ihnen, wenn ich dann generell zum Tagesordnungspunkt rede, weil das hier nur die Einbringung war. In diesem Sinne: Bleiben Sie dran, ich bin in Kürze wieder hier. Vielen Dank.
(Heiterkeit und Beifall DIE LINKE, SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Thüringer Gesetz für eine kommunale Investitionsoffensive 2020 bis 2024
Diese beiden Tagesordnungspunkte werden unter Berücksichtigung des Verlangens der Fraktion der CDU, den Tagesordnungspunkt 2 in einfacher Redezeit zu beraten, insgesamt in anderthalbfacher Redezeit beraten. Deswegen eröffne ich nun die gemeinsame Aussprache und gebe als erstem Redner Abgeordneten Bilay von der Fraktion Die Linke das Wort.
Thüringer Gesetz für eine kommunale Investitionsoffensive 2020 bis 2024
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin zunächst froh darüber, dass wir gleich zu Beginn dieser Legislaturperiode ein so wichtiges kommunalpolitisches Thema hier auf der Tagesordnung haben, weil damit die Chance besteht, die erfolgreiche Kommunalpolitik der letzten fünf Jahre auch wirksam und nahtlos fortzusetzen.
(Beifall DIE LINKE)
Herr Walk, ich finde es schon erstaunlich, wenn Sie sich hier als Kommunal- und Finanzexperte hinstellen. Nach meiner Erinnerung sind Sie im Eisenacher Stadtrat nicht mal mehr im Haupt- und Finanzausschuss. Sich dann hier hinzustellen und so zu tun, als würden Sie …
(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Sie sind gar
nicht im Stadtrat!) Ja, das hat auch Gründe, das wissen Sie. Wenn Sie mit mir über die Kommunalordnung und darüber reden wollen, dass auch Verwaltungsmitarbeiter künftig im Stadtrat sitzen dürfen, so wie es in der vorläufigen Kommunalordnung bis 1994 in Thüringen auch mal galt, dann können wir das gerne tun. Aber ich will endlich mit dieser falschen Erzählung aufräumen, dass Sie sich hier ständig hinstellen und wiederholen, dass Rot-Rot-Grün in den letzten fünf Jahren die Zuweisungen an die kommunale Ebene gekürzt hätte. Das stimmt ausdrücklich nicht.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Da empfehle ich Ihnen einfach mal einen Blick auf die Zahlen. Ich meine, dass die CDU Probleme mit Zahlen und Mengenlehre hat, das haben wir gestern mehrfach gehört; vielleicht konnten Sie ja über Nacht das Spielzeug von Frau Lehmann inzwischen mal auspacken und damit üben. Aber Sie müssen einfach mal zur Kenntnis nehmen, dass die Kommunen in Thüringen im Jahr 2019, im letzten Jahr, 1,2 Milliarden Euro mehr zur Verfügung gehabt haben als 2014, dem letzten Jahr, in dem die CDU in Thüringen an einer Regierung beteiligt gewesen ist. Und diese 1,2 Milliarden Euro speisen sich zum einen aus eigenen Steuermehreinnahmen in Höhe von 460 Millionen Euro und zusätzlich aus höheren Landeszuweisungen in Höhe von 730 Millionen Euro. Ihr Problem, und das haben Sie eben auch noch mal deutlich gemacht, ist: Sie schauen nur einseitig auf die Schlüsselzuweisungen. Der Kommunale Finanzausgleich ist aber komplexer. Der besteht nämlich nicht nur aus den Schlüsselzuweisungen. Sie wissen ja, dass die Schlüsselzuweisung nur die Differenz zwischen dem errechneten Bedarf und den tatsächlichen eigenen Steuereinnahmen ausgleicht, und das auch nicht vollständig, sondern diese Differenz wird nur zu 80 Prozent ausgeglichen. Und unter sonst gleichen Bedingungen ist es eben so, wenn die kommunalen Steuereinnahmen um 460 Millionen Euro steigen, dass in der Folge dessen die Schlüsselzuweisungen sinken. Aber RotRot-Grün hat das eben nicht einfach so zur Kenntnis genommen, sondern hat die sonstigen Landesmittel um 730 Millionen Euro erhöht. Und das führt nämlich am Ende dazu, dass die Kommunen im letzten Jahr 1,2 Milliarden Euro mehr zur Verfügung gehabt haben. Was Sie auch verschwiegen haben, wenn Sie den KFA thematisieren: Sie dürfen nicht nur die Schlüsselzuweisungen an sich anschauen, sondern Sie müssen auch zur Kenntnis nehmen, dass die kommunalen Mittel zugunsten des Mehrbelastungsausgleichs umgeschichtet worden sind. Aber ich will Ihnen ja eine Brücke bauen. Wenn Sie Ihr Gesetz als Anlass nehmen wollen, um mit uns beispielsweise die Bedarfsermittlung im KFA neu zu diskutieren, dann lade ich Sie recht herzlich dazu ein. Rot-Rot-Grün hat im Koalitionsvertrag dazu eine entsprechende Zielstellung formuliert, dass wir uns dieses Themas sehr intensiv annehmen wollen. Wenn Sie zusammen mit uns und den kommunalen Spitzenverbänden in die Debatte einsteigen wollen, dann würde mich das freuen. Ich würde mich auch freuen, wenn wir endlich aus dieser ständig wiederkehrenden periodischen Diskussion zum Grundsatz beim KFA rauskommen würden, weil am Ende die Kommunen dadurch nur verunsichert werden. Was wir aber brauchen, ist Berechenbarkeit und Verlässlichkeit. Und wenn wir einen gemeinsamen Grundkonsens schaffen würden, den Kommunalen Finanzausgleich über fünf Jahre und darüber hinaus nicht ständig neu zu diskutieren, wäre ich Ihnen ausdrücklich dankbar. Ihr Gesetz von CDU und FDP enthält – darauf ist Herr Hey eben schon kurz eingegangen – eine Schwäche. Sie reagieren nämlich nur auf eine ständig wiederkehrende Forderung, indem Sie einmalig 168 Millionen Euro in den Raum werfen. Das ist aus meiner Sicht kein wirklich durchdachtes Konzept und hat schon gar nichts mit einem eigenen Gestaltungsanspruch zu tun. Deswegen ist es aus meiner Sicht folgerichtig, dass wir vorschlagen – weil wir ein Konzept haben –, diese Mittel über die gesamte Legislaturperiode zu verstetigen, weil damit auf kommunaler Ebene Planungssicherheit hergestellt wird.
(Beifall DIE LINKE)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, niemand bezweifelt den Investitionsbedarf auf kommunaler Ebene. Es gibt unbestritten extreme Nachholebedarfe, aber ich will auch deutlich sagen: Wenn wir hier über 168 Millionen Euro von Ihnen oder 568 Millionen Euro von Rot-Rot-Grün reden, dann dürfen Sie nicht den Eindruck erwecken, als würden die Kommunen nicht investieren. Wenn Sie durch das Land fahren, sehen Sie überall Baustellen, das sind kommunale Investitionen. Wir reden über zusätzliche Investitionsmittel, es sollen zusätzliche Investitionen angereizt werden, die müssen am Ende auch tatsächlich kommen. Da empfinde ich es als befremdlich, wenn beispielsweise einzelne Landräte sagen, sie freuen sich über das Geld, weil sie damit ihre Investitionen abfinanzieren können, die sie ohnehin schon geplant haben, sich damit Spielräume im Verwaltungshaushalt schaffen und dann die Kreisumlage senken können und damit einer Debatte in ihren Kreistagen aus dem Weg gehen, weil das dort offensichtlich keine Mehrheit findet. Da muss ich deutlich sagen: Nein, das wollen wir nicht. Wir wollen mit den zusätzlichen Investitionsmitteln auch tatsächlich zusätzliche Investitionen in den Kommunen sehen. Und damit wir das sehen, haben wir in unseren Gesetzentwurf eine Evaluationsklausel geschrieben, indem wir vorschlagen, dass wir im Abstand von jeweils zwei Jahren überprüfen wollen, was mit dem Geld geschehen ist. Damit sorgen wir für Transparenz im politischen Handeln im gesamten politischen Raum und wir machen es auch für die Einwohnerinnen und Einwohner deutlich, was mit ihren Steuergeldern vor Ort konkret geschehen ist.
(Beifall DIE LINKE)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, bei aller Unterstützung für das Ansinnen, den Kommunen mehr Geld zu geben – und ich bin ausgesprochener Kommunalpolitiker und freue mich auch darüber, dass wir offensichtlich hier einen Grundkonsens haben –, müssen wir auch zur Kenntnis nehmen, dass die Kommunen tatsächlich Probleme haben, diese Mittel abzurufen. Da mag es, Herr Walk, bürokratische Hemmnisse geben, das will ich gar nicht bestreiten. Darüber kann man reden, wie man das auch weiter vereinfachen kann. Aber wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass die Kommunen gar nicht über ausreichend Kapazitäten verfügen, diese Mittel auch tatsächlich umzusetzen, weil die entsprechenden Planer und Fachleute in den Verwaltungen gar nicht mehr vorhanden sind und diese auch voll ausgelastet sind und selbst die Planungsbüros, die teilweise diese Aufgabe übernehmen würden, gar nicht über die entsprechenden freien Kapazitäten verfügen. Selbst wenn eine Kommune dazu gekommen ist, noch eine Planung auf den Weg gebracht zu haben, muss sie erst mal eine Baufirma finden, die in der Lage ist, ein Angebot abzugeben, die über freie Kapazitäten verfügt. Die kommunale Erfahrung ist doch, dass ein Großteil von Ausschreibungsverfahren aufgehoben werden muss, weil es gar keine Angebote mehr gibt oder die Baufirmen ein sogenanntes Abwehrangebot anbieten, wo die Preise so astronomisch hoch kalkuliert sind, dass sie davon ausgehen, sie kriegen den Zuschlag ohnehin nicht, wollen aber wenigstens mal wieder in der Verwaltung gelistet werden. Liebe Damen und Herren, wir müssen auch schauen, wie wir damit umgehen. Von daher ist es ein wirklich kluger Schachzug, dass wir vorschlagen, dass die Mittel nicht in diesem Jahr oder in den jeweiligen Jahren vollständig ausgegeben werden müssen, so wie es Ihr Gesetzentwurf nämlich vorsieht, sondern dass die Kommunen das ansparen können, in die Rücklage überführen können, damit auch in den Folgejahren dann größere Investitionsvorhaben realisieren können, oder aber für Zeiten, in denen vielleicht die Konjunktur abschwächt, eine Vorsorge getroffen haben und sich ein Polster für andere Investitionen aufgebaut haben.
(Beifall DIE LINKE)(Zwischenruf Abg. Plötner, DIE LINKE: Ein
sehr guter Vorschlag!) Und, meine sehr verehrten Damen und Herren, Ihr Vorschlag geht auch in anderen Punkten nicht weit genug, da sich gerade die Kommunen, die besonders hohe Investitionsbedarfe haben, die finanzschwach sind, die Not leidend sind, die gegebenenfalls von Bedarfszuweisungen abhängig sind, mit der Gefahr konfrontiert sehen, dass die Zuweisungen, die wir hier jetzt diskutieren, gegebenenfalls mit künftigen Bedarfszuweisungen verrechnet werden. Es wäre grober Unfug, wenn wir es zulassen würden, dass in den Kommunen, die unbestritten die enormsten Investitionsbedarfe haben – Herr Walk, ich lade Sie dazu ein, sich im Interesse von Eisenach auch da für unseren Vorschlag starkzumachen –, eine solche Verrechnung mit den Bedarfszuweisungen nicht erfolgt. Das wäre tatsächlich grober Unfug.
(Beifall DIE LINKE)
Und eine zweite Maßnahme: Herr Walk, ich gehe davon aus, dass Sie unseren Gesetzentwurf dann unterstützen. Sie wissen das. Gerade diesen Kommunen, die nicht mehr kreditfähig sind, weil sie in einer spezifischen Haushaltslage sind, wollen wir die Möglichkeit geben, dass sie insbesondere für rentierliche Investitionen diese Kredite aufnehmen dürfen, die dann gegebenenfalls auch als Eigenmittelersatz für Förderprogramme und Ähnliches dienen können, wenn es sich beispielsweise um rentierliche Investitionen handelt. Damit können die Kommunen in die Lage versetzt werden, einen großen Wurf zu meistern und gleichzeitig nachhaltige Zukunftsinvestitionen auf den Weg zu bringen, wenn es sich bei rentierlichen Maßnahmen beispielsweise um energetische Maßnahmen handelt, in der Energieeinsparung usw. usf., wodurch dann auch in den Folgejahren Betriebs- und Unterhaltungskosten deutlich und spürbar nachhaltig gesenkt werden können – also eine Vielzahl, eine ganze Palette von Maßnahmen, wozu wir als RotRot-Grün dankenswerterweise den Vorschlag von CDU und FDP aufgegriffen haben. Aber es war eben auch erforderlich, Ihren Vorschlag an einer ganzen Reihe von Punkten weiter zu qualifizieren. Dazu haben wir einen entsprechenden Vorschlag unterbreitet. Insofern freue ich mich auf die Beratung beider Gesetzentwürfe im Innen- und Kommunalausschuss und sehe dem mit Freude entgegen. Wir haben ja morgen die Sondersitzung, das haben wir schon beschlossen, um möglichst schnell in die Diskussion mit den kommunalen Spitzenverbänden kommen zu können. Auf diese Debatten freue ich mich. Insofern, Frau Präsidentin, darf das als Antrag verstanden werden, den Gesetzentwurf federführend an den Innen- und Kommunalausschuss und zur Mitberatung an den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringer Gesetz für eine kommunale Investitionsoffensive 2020 bis 2024
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste, ich habe gerade festgestellt, dass oben auf der Tribüne mehr sitzen als hier unten. Vielen Dank, dass Sie da sind.
(Beifall AfD)
Der Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und FDP zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Sicherung der kommunalen Haushalte und die Reaktionen hierauf lassen Thüringen hinsichtlich der finanziellen Ausstattung seiner Kommunen in der Öffentlichkeit einem Basar gleichkommen. Ich weiß nicht, ob Sie sich alle noch an die Presse von Anfang Dezember erinnern: Da kamen zuerst die FDP und die CDU mit einem Vorschlag von 168 Millionen Euro. Zwei Tage später kam sofort die SPD und brachte einen Vorschlag mit fünf mal 100 Millionen Euro. Erstaunlich ist, dass die beiden Parteien, die den stärksten Aderlass bei den Landtagswahlen am 27.10. hinnehmen mussten, jetzt das Geld in die Hand nehmen, was sie eigentlich fünf Jahre lang hätten verteilen können.
(Beifall AfD)
So frage ich Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen von den Noch-Regierungsfraktionen, was Sie in den vergangenen fünf Jahren in diesem Hohen Haus gemacht haben.
(Zwischenruf Abg. Plötner, DIE LINKE: Viel
Gutes!) Jetzt mit 568 Millionen Euro für die Kommunen in den nächsten fünf Jahren aufzuwarten, wird Ihnen das Wahlergebnis nicht zurückbringen. Auch wir sind seit Juni dieses Jahres in den Thüringer Kommunalparlamenten vertreten
(Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Lei-
der!) und haben dort erkennen müssen, dass die Aufgabenzuständigkeit der Kommunen und deren Ausfinanzierung einer grundlegenden Reform bedürfen. Es kann doch nicht sein, dass die kreisfreien Städte und Landkreise 50 und mehr Prozent ihrer Verwaltungshaushalte zur Finanzierung von Sozialleistungen aufwenden müssen, denen eine sehr spärliche Gegenfinanzierung von Bund und Land gegenübersteht. Dort werden bis einschließlich 2024 mehr als 568 Millionen Euro benötigt, verehrte Kolleginnen und Kollegen.
(Beifall AfD)
Aber auf diesem Auge waren Sie offenbar blind. Warum haben die bisherigen Landesregierungen an den eingefahrenen Gleisen des Kommunalen Finanzausgleichs festgehalten und sind dafür nicht neue Wege gegangen? Ich will es Ihnen sagen: weil es bequemer für sie war. Damit kann man aber nicht das Land und seine Menschen gewinnen. Denn sie messen Thüringen an den Gemeinden, Städten und Landkreisen, da, wo sie wohnen, in ihrer Heimat. Wir werden bei der Finanzierung unserer Kommunen in den nächsten fünf Jahren neue Wege gehen, was ich Ihnen jetzt schon versprechen kann. Warum kennt Thüringen eigentlich als einziges deutsches Bundesland kein Konnexitätsprinzip bei Pflichtaufgaben seiner Kommunen im eigenen Wirkungskreis?
(Beifall AfD)
Warum wird die Sozialleistungserbringung nicht im Freistaat Thüringen organisiert und vollständig ausfinanziert? Warum ist im Thüringer Finanzausgleichsgesetz keine feste prozentuale Beteiligung der Kommunen an den Landeseinnahmen geregelt? Wäre dies alles erfüllt, müsste man in diesem Hohen Haus nicht um die angemessene finanzielle Ausstattung unserer Kommunen feilschen.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Sie ken-
nen das Verfassungsurteil von 2005?!) Wegen Ihrer, von den Noch-Regierungsfraktionen mit offenen Augen verdrängten chronischen Unterfinanzierung müssen wir unseren Kommunen dauerhafte Hilfe geben. So werden wir in einem neu aufgelegten Kommunalen Finanzausgleich einer nachhaltigen finanziellen Ausstattung unserer Kommunen die Mehrheit verschaffen. Der von den NochRegierungsfraktionen vorgelegte Gesetzentwurf reicht – außer zu Populismus, einer Neuverschuldung der Kommunen und Abkehr vom geltenden kommunalen Haushaltsrecht – dafür nicht aus.
(Heiterkeit SPD)
Wir fordern Nachhaltigkeit und werden in einem ersten Schritt den Gesetzentwurf von CDU und FDP mit 168 Millionen Euro für unsere Kommunen im Jahr 2020 unterstützen, wobei hier allerdings noch mehr Handlungsfreiheit für diese bei der Verwendung der Mittel vorzusehen ist. Daran anschließend muss eine grundlegende Reform des Kommunalen Finanzausgleichs ab dem Jahr 2021 erfolgen, wo die verbleibenden rund 400 Millionen Euro des Gesetzentwurfs gleichwohl nachhaltig aufgehoben sind. Ich danke Ihnen vielmals.
(Beifall AfD)
Die Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss und an den Haushalts- und Finanzausschuss.
Thüringer Gesetz für eine kommunale Investitionsoffensive 2020 bis 2024
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Besucher auf der Besuchertribüne, lassen Sie mich mit dem Positiven beginnen. Ich denke, wir sind uns da einig, das haben die Wortbeiträge eben deutlich gemacht: Wir wollen, dass die Kommunen mehr Geld bekommen. Das Geld haben sie auch dringend nötig.
(Beifall SPD, FDP)
Wir wollen, dass dieses Geld auch unbürokratisch und zeitnah dort ankommt, wo es hingehört. So weit, so gut. Ich finde es ja gut, Herr Kollege Hey – ich sage noch was dazu, weil ich mir vorstellen kann, was Sie in Ihrer Rede noch anbringen werden.
(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Das wird
schön!) Ja, ich finde die Einladung von Ihnen gut. Ich finde auch die Einleitung gut, dass das Wahlergebnis eben ist, wie es ist, und dass wir jetzt hier im parlamentarischen Raum die besten Lösungen finden müssen. Das ist schwierig, aber es ist zu machen. Die Einladung von Ihnen nehme ich gerne an, stellvertretend mit allen anderen Fraktionen. Ich will dazu sagen, Sie spielen darauf an, dass Sie uns im Vorfeld eingeladen haben, sozusagen im außerparlamentarischen Bereich, und wir haben das abgelehnt. Das stimmt. Aber jetzt ist es da, wo es hingehört, und wir werden selbstverständlich sehr gern mit Ihnen darüber reden, wie wir zumindest den zweiten Teil, den Sie in Ihrem Gesetzentwurf ansprechen, gemeinsam so gestalten können, dass es für die Kommunen gut wird.
(Beifall CDU, FDP)
Im ersten Teil, das ist ja unser Gesetzentwurf, denke ich, dass wir keinen Dissens haben, denn Sie haben das ja eins zu eins wortgleich übernommen – bis auf einen Satz, dass die nicht abgeforderten Mittel in die Rücklagen fließen können. Insofern mache ich da schon mal gedanklich einen Haken dahinter. Da werden wir uns schnell einigen. Den zweiten Bereich, nämlich die Jahre 2021 bis 2024, denke ich, kriegen wir gemeinsam hin, denn Sie haben richtigerweise auch auf die hohe Bedeutung der kommunalen Spitzenverbände hingewiesen. Sie waren bereits im Gespräch, ich war mit denen auch im Gespräch. Meine Fraktion wird den Weg gemeinsam mit Ihnen so gehen, dass es für alle erfolgreich sein wird. Jetzt steige ich wieder ein: Hinter Artikel 1 Ihres Gesetzentwurfs habe ich – wie eben bereits beschrieben – einen positiven Haken gemacht, aber mit Artikel 2 des Gesetzentwurfs beginnt dann unser Dissens, den wir gemeinsam auflösen wollen. Sie ändern für die Jahre 2021 bis 2024 die Voraussetzungen für die Investitionspauschale. Das ist der wesentliche Unterschied zu unserem Gesetzentwurf, unabhängig von dem Finanzvolumen. Sie wollen nicht mehr frei verfügbare, sondern zweckgebundene Investitionspauschalen ausgeben und zudem soll das Geld nur für zusätzliche Investitionen in eng umfassten Bereichen fließen.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Na ja,
eng umfasst kann man jetzt nicht sagen, Herr Walk!) Investitionen, so steht es in Ihrem Entwurf, in Bildung, Brand-, Katastrophenschutz, Klimaschutz, Kultur, Mobilität und digitale Infrastruktur sind selbstverständlich begrüßenswert, aber dass Sie es zweckgebunden machen wollen, das wollen wir eben nicht. Alles, was zweckgebunden ist, ist mit einem bürokratischen Aufwand verbunden. Auch das wollen wir nicht.
(Beifall CDU, FDP)(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Es geht
um Aufgabenbereiche!) Ich stelle die Frage: Warum wollen Sie die Verwendung eigentlich einschränken? Ich denke, das ist nicht im Sinne der kommunalen Familie. Sie haben auch einen engen Draht dorthin und Sie wissen, wie deren Meinung dazu aussieht. Mit diesem Vorschlag, man kann es nicht anders sagen, werden die Kommunen am goldenen Zügel geführt. Das mag ja aus Sicht des einen oder anderen Landespolitikers durchaus nachvollziehbar sein. Dennoch: Die kommunale Selbstverwaltung stärkt es jedenfalls nicht.
(Beifall FDP)(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Dafür
gibt es ja den KFA!) Ein weiteres Problem ist, dass mit Ihrem Vorschlag kein Euro mehr in den Verwaltungshaushalt fließt. Wir haben es eben gehört, das ist auch nicht vorgesehen, auch nicht beabsichtigt. Wir haben dazu eine andere Auffassung. Und, liebe Kollegen von Rot-Rot-Grün, wenn ich es auf den Punkt bringen will: Ihr Vorschlag ist aus unserer Sicht nicht nachhaltig genug. Das ist keine verlässliche Politik, es ist auch keine Konsolidierung und es ist nicht die Hilfe, die die Kommunen zu Recht von uns erhoffen.
(Beifall AfD, CDU, FDP)
Nicht nur, dass Ihr Gesetzentwurf wieder mal Ihr Misstrauen gegenüber der kommunalen Familie widerspiegelt – vielleicht nicht jeder einzelnen Fraktion, aber Sie haben den Gesetzentwurf gemeinsam vorgelegt, deswegen müssen Sie sich auch gemeinsam dieser Verantwortung stellen. Ich weiß auch, dass es interne Diskussionen gab, dass das nicht so einheitlich ist, wie es dann in Druckform heute vor uns liegt. Aber es nutzt ja alles nichts, wir müssen jetzt das Beste daraus machen. Aber Sie widersprechen sich als Rot-Rot-Grün in ihrem Koalitionsvertrag selbst. Dort haben Sie sich nämlich gegenseitig versprochen – ich zitiere –, „die Finanzbeziehungen zwischen Kommunen und Land wesentlich im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs zu regeln. Sonderzuweisungen und gesonderte Finanzprogramme außerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs stellen dabei kein geeignetes Instrumentarium zur Sicherung der Finanzen in den Gemeinden, Städten und Landkreisen dar.“
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Das ist
doch richtig! Nein, eine Investitionspauschale für zusätzliche Investitionen!) Aber genau das wollen wir ja hier machen. Wir wollen zusätzliches Geld für die Kommunen und ich bin zuversichtlich, dass wir das auch hinbekommen. Ich will gern nochmals betonen: Über die schlechte finanzielle Lage der Kommunen streiten wir uns nicht, das habe ich bisher herausgehört. Darin stimmen wir überein. Aber Sie wollen die Zielrichtung des Kommunalen Finanzausgleichs evaluieren – ich habe ja den Koalitionsvertrag angesprochen – und bei Bedarf neu ausrichten. Da sagen wir: Das wollen wir nicht. Wir wissen, dass der KFA dringend überarbeitet werden muss und wir haben versprochen, das werden wir auch angehen,
(Beifall AfD, CDU, FDP)
denn wir wollen die Finanzierung der Kommunen langfristig auf eine solide Grundlage stellen. Kommunen sind eben keine Bittsteller, sondern sie haben einen Anspruch auf auskömmliche Finanzierung im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung. Was nützen denn alle Investitionsprogramme, wenn den Kommunen das Geld für Wartung und Erhaltung fehlt. Das ist ein Punkt, den wir bisher noch gar nicht angesprochen haben. Wir hatten Anfang der 90er-Jahre riesige Milliardeninvestitionen mit Konjunkturprogrammen, die auch unkompliziert angeschoben wurden und auch liefen. Aber diese Investitionen von damals in Brücken, in Schulen, in Hallen, sind jetzt eben 30 Jahre her und jetzt müssen wir uns gemeinsam Gedanken machen, wie wir denn diese Objekte – die Straßen und das, was ich angesprochen habe – auch unterhalten. Dafür brauchen die Kommunen das Geld, was sie von uns gemeinsam bewilligt bekommen sollen. Ich will noch etwas zur Frage des KFA sagen. Neben der nachvollziehbaren Ermittlung der Finanzausgleichsmasse müssen wir beispielsweise über die Art und Weise der KFA-Fortschreibung entsprechend des Thüringer Partnerschaftsgrundsatzes sprechen. Wir müssen darüber reden, wie wirksame Maßnahmen zur Begrenzung der Umlagenbelastung auf den Weg gebracht werden können. Wir müssen über die Stärkung der finanziellen Eigenverantwortung reden. Wir müssen auch über die Neuordnung der Kita-Finanzierung sprechen oder auch – und das ist besonders wichtig – über die Refinanzierung sozialer Leistungen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der KFA muss nachvollziehbar und überprüfbar werden und nicht zuletzt müssen wir die Benachteiligung kleiner Gemeinden – das ist auch noch nicht zur Sprache gekommen –, aber auch die Verschiebung in der Hauptansatzstaffel thematisieren, besprechen und letzten Endes regeln.
(Beifall CDU)
Wir glauben, dass die Kommunen zur Regelung ihrer eigenen Belange selbst in der Lage sind. Deshalb werden wir um Mehrheiten zur Reform des KFA ringen – und das gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich will das Ganze noch mal in vier Punkten zusammenfassen. Ich stelle erstens fest, dass wir hier keinen Dissens darin haben, dass unseren Kommunen mehr Finanzmittel gehören. Das wollen wir gemeinsam auf den Weg bringen. Allerdings – ich habe es angesprochen – besteht zweitens Dissens und keine Einigkeit darin, wie wir diesen Weg gehen. Zumindest der Weg ab 2021 bis 2024 ist noch offen. Die Zweckgebundenheit und die Auflagen – also das Anlegen von goldenen Zügeln – erscheinen uns nicht der richtige Weg. Dritter Punkt und das ist ein ehrliches Angebot, Herr Hey, ich habe es eben schon gesagt: Wir wollen diesen Dissens in den Ausschüssen auflösen, da gehört es hin. Vierter Punkt: Mittelfristig wollen wir – und zwar in dieser Legislatur – den KFA neu ausrichten. Die CDU-Fraktion, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wird für die Überweisung beider Gesetzentwürfe stimmen. Ich hoffe auf eine zügige und zielführende Beratung im Interesse der kommunalen Familie. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU, FDP)
Thüringer Gesetz für eine kommunale Investitionsoffensive 2020 bis 2024
Frau Präsidentin, vielen Dank. Meine sehr geehrten Damen und Herren und liebe Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, ich glaube, was uns alle eint, Herr Walk und auch alle anderen Vorredner: Die Kommunen brauchen Geld für weitere Investitionen – unbestritten. Ich finde das ja spannend, wie auch der Vorredner der AfD immer wieder hineinvermengt, was mit dem KFA passieren müsste. Das alles ist ja eine Extrabaustelle, die wir uns natürlich zusätzlich auch noch in den kommenden fünf Jahren vornehmen müssen. Gar keine Frage. Aber abseits von der nominellen Ausstattung der kommunalen Familie durch den Kommunalen Finanzausgleich, durch dieses große Regelwerk, machen wir jetzt den Vorschlag, dass wir außerhalb dieses KFA eine Investitionsoffensive für fünf Jahre starten – die Sie so schlecht nicht finden, Herr Walk, ich habe das eben zumindest aus Ihrem Redebeitrag so wahrnehmen können. Genau so ist auch der Passus in unserem Koalitionsvertrag zu verstehen, dass wir weg wollen von diesen ständigen Sonderinvestitionsprogrammen, die dann fast wie eine Art Entschuldigung seitens der Koalitionsfraktionen in den letzten Jahren ausgeschüttet wurden, unter anderem auch von 2009 bis 2014. Wir haben auch noch unter Schwarz-Rot genügend Rettungspakete geschnürt. Das ist eben der Paradigmenwechsel von Ihrem Gesetzentwurf zu unserem. Das ist es, was ich im Grunde bei der Debatte ein bisschen rauszuhalten versuche. Klar müssen wir uns über den KFA unterhalten, aber jetzt im Moment eben erst mal über diese beiden Gesetzesinitiativen, die hier vorliegen. Ich will mal zu unserer Idee sagen – vorhin bei der Einbringung habe ich schon versucht, das ein bisschen anzutexten –, woher das eigentlich kommt. Wir haben gesagt: Weg vom üblichen Verfahren, das CDU und FDP sicherlich auch berechtigterweise zu beschreiten versuchen, indem gesagt wird, für einmalige Zwecke, ein Mal für das Jahr 2020, schütten wir die 168 Millionen Euro aus. Sie haben vorhin bei der Einbringung und auch jetzt noch mal ganz kurz angetextet, wie es überhaupt zu dieser Summe kam, mit welchem Verteilungsschlüssel, nach welcher Systematik Sie das gemacht haben. Wir sagen: Nehmt fünf mal 100 Millionen Euro und gebt von Beginn an – von 2020 bis 2024, also bis zum Ende der Legislatur – diese Summe in Jahresscheiben an die Kommunen. Das hat folgende Vorteile: Zum einen, es besteht eine gewisse Planbarkeit. Die Kommunen wissen erstens sehr genau, welche Summe insgesamt zur Verfügung steht. Zweitens haben sie durch weitreichende Spielräume, die wir in unseren Gesetzentwurf eingebaut haben, auch eine Sicherheit. Selbst wenn das Geld in einem Jahr nicht aufgebraucht werden sollte – ich komme nachher noch mal dazu –, dann können sie es eben in den Folgejahren mit verwenden. Sie haben aber auf alle Fälle – zumindest wenn wir nach unserem Verteilungsschlüssel gehen – eine planbare Summe, die bis 2024 für zusätzliche Investitionen gilt. Das ist das eine. Das bedeutet auch – ich habe keine Glaskugel, genauso wie Sie nicht, Herr Walk, oder andere –, wenn konjunkturelle Zeiten anbrechen sollten, die trüber sind als die jetzigen – wir sind ja nach wie vor, wenn wir die Weltkonjunktur anschauen, auch was in Deutschland, auch was in Thüringen herrscht, eigentlich in einer ganz properen Situation –, sollte das aus bestimmten Gründen – die dämmern manchmal am Horizont herauf, Handelskriege usw. usf. – anders werden, auch dann ist die Sicherheit durch diesen Gesetzentwurf, durch diese Gesetzesinitiative, die wir hoffentlich gemeinsam auf den Weg bringen, für die kommunale Familie gegeben. Wie ich eben schon gesagt habe, die Planbarkeit macht sich insbesondere für die Kämmerer auch deswegen in der Form so gut, weil wir sagen – und das ist berechtigterweise ja auch immer eine Frage, die uns von der kommunalen Familie entgegengespiegelt wird –: Wenn du das Geld nicht schaffst, in einem Jahr auszugeben, tue es in die Rücklage und versuche das halt in den nächsten Jahren. Es ist ja auch so, dass es manche Kommunen gibt, die sagen, jetzt haben wir eine bestimmte Summe bis 2024, da brauchen wir noch Planungsleistungen, wir brauchen noch ein paar Abstimmungsprozesse, wir fangen damit meinetwegen erst 2022 an. Das ist überhaupt kein Problem, von der Summe wird dann nichts verloren gehen. Und dann haben wir zusätzlich – darauf ist im Moment noch gar keiner eingegangen – in Artikel 2 § 1 Abs. 2 letzter Satz Folgendes mit aufgenommen – und auch das war unter anderem eine Forderung der kommunalen Familie, die uns gespiegelt wurde –: „Die Kreditaufnahme für rentierliche Investitionen darf grundsätzlich nicht versagt werden, sofern die jährliche Tilgung die Investitionspauschale in den einzelnen Haushaltsjahren nicht übersteigt und spätestens im Jahr 2024“ – das ist ja die Laufzeit dieses Gesetzentwurfs – „von einer Rentierlichkeit der Maßnahme ausgegangen werden kann.“ Das ist für viele auch eine sehr wichtige Geschichte, weil es viele Kommunen gibt, die nur über diese Möglichkeit – nämlich die Möglichkeit, nach einer Kreditaufnahme überhaupt an frisches Geld zu kommen – dann auch von diesem Investpaket mit profitieren könnten. Deswegen steht es da auch so mit drin. Und wir haben außerdem – ich will es einfach nur mal kurz sagen, weil ich finde, dass das auch schon mal bemerkenswert ist und damit es hier einer am Mikrofon auch noch mal ausgesprochen hat – den Weg frei gemacht und versuchen das auch gemeinsam mit CDU und FDP für insgesamt eine halbe Milliarde Euro zusätzliche Investitionen. Das hat es seit 1990, also seit Bestehen des modernen Freistaats Thüringen, in der Form in einer Gesetzesinitiative – egal welches Farbenspiel hier auch im Landtag geherrscht hat – vorher noch nie gegeben. Ich finde, auch das ist ein Wert an sich, den man auch nach außen hin, glaube ich, offensiv vermarkten kann. Warum machen wir das Ganze eigentlich? Auch das ist relativ schnell erzählt. Zum einen ist es so, dass wir in jährlich wiederkehrenden Rhythmen immer wieder erlebt haben, dass insbesondere bei den großen Veranstaltungen, bei der Versammlung des Landkreistags, bei den großen Konvents des Gemeinde- und Städtebunds, wenn wir auf der Messe eingeladen sind, immer und immer wieder der Vorwurf kam, wir haben genügend Investitionsstau in den Kommunen, der wird immer höher, wir brauchen frisches Geld. Und um aus dieser Debatte rauszukommen und den Kommunen letzten Endes auch die mehr oder minder unfreiwillige Rolle von Bittstellern nicht mehr gewähren zu wollen oder zu sagen, damit muss jetzt Schluss sein, sagen wir: Dann machen wir eben mit diesem Vorschlag fünf mal 100 Millionen Euro Schluss mit dieser ständigen Debatte, ob es ein neues Rettungspaket gibt oder nicht. Sondern wir sagen ganz deutlich: Das ist das, was wir euch als kommunale Familie aus diesem Plenum heraus zusichern wollen. Auch das, finde ich, ist eine sehr schöne Geschichte. Jetzt haben Sie gesagt, Herr Walk: Na ja, gut und schön, aber der Gesetzentwurf von CDU und FDP ist allgemeiner gehalten. Ich habe den immer so gelesen, Sie schreiben da auch von investiven Mitteln, die Sie zur Verfügung stellen. Jetzt sagen Sie, das könnte man auch in den Verwaltungshaushalt einführen.
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Investi-
ve Mittel stehen im Vermögenshaushalt, Herr Walk!) Jetzt sage ich mal, okay, wenn das Geld jetzt dafür bereitgestellt werden soll – ich sage es jetzt mal sehr salopp –, damit Kommunen sich noch einen zusätzlichen Ordnungsamtsleiter im Verwaltungshaushalt leisten können, das wollen Sie bestimmt auch nicht – ich habe Ihre waagerechte Kopfbewegung eben mit wahrgenommen. Da werden wir im Ausschuss versuchen müssen, noch mal auf einen gemeinsamen Nenner zu kommen. Ich habe das immer so verstanden, dass auch Sie Ihren 168-Millionen-Euro-Vorschlag zum Auffrischen der Investitionen im Vermögenshaushalt gemacht haben. Und dann sagen Sie: Das ist aber am goldenen Zügel, denn Sie grenzen schon wieder ein, für was das Geld ausgegeben werden soll. Noch mal, einfach zur Verdeutlichung und damit es auch mal in die geöffneten Mikrofone reinerzählt werden kann, in Artikel 2 § 1 Abs. 2 steht: „Die Investitionspauschale […] ist für zusätzliche Investitionen,“ – jetzt kommt es – „insbesondere“ – insbesondere! – „in den Bereichen Bildung, Brand- und Katastrophenschutz, Klimaschutz, Kultur, Mobilität und der Modernisierung der digitalen Infrastruktur sowie zum Eigenmittelersatz im Rahmen investiver Förderprogramme zu verwenden.“ Und jetzt frage ich Sie, Herr Walk, ich frage Sie wirklich – ich habe Ihnen diese große Bandbreite von Möglichkeiten, Geld auszugeben und zu investieren, also diese Bereiche, jetzt genannt –: Nennen Sie mir irgendein kommunales Vorhaben, das nicht unter diese sechs großen Themenblöcken subsumiert werden könnte.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Die Kommu-
nen können selbst entscheiden, wo sie investieren möchten!)
(Unruhe CDU)
Da werden Sie keines finden und genau deswegen haben wir es auch so reingeschrieben. Und „insbesondere“ steht auch deswegen drin, weil wir die Kreativität vieler Kämmerer nicht unterschätzen – ich war selbst mal einer.
(Beifall SPD)
„Insbesondere“ bedeutet ja, dass man versuchen sollte, unter diesen sechs Themenblöcken – und wenn man wirklich irgendetwas findet, das da eventuell nicht reingeht, dann wäre das auch nicht schlimm. Das sage ich mal augenzwinkernd.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Nein,
dann müssen wir uns mal anschauen, was das ist!)
(Unruhe CDU)
Herr Walk, wir können doch im Ausschuss darüber reden. Ich will doch einfach nur verdeutlichen, dass der goldene Zügel, den Sie versucht haben, hier auf den Tisch zu legen, eigentlich gar nicht existiert und wollte ihn vom Tisch wieder runterräumen und genau deswegen habe ich das jetzt hier noch mal so erklärt.
(Beifall DIE LINKE)
Jetzt will ich zum Verfahren dieser ganzen Geschichte, Herr Walk – und das kann ich Ihnen jetzt nicht ersparen, Ihnen nicht und auch nicht den Kolleginnen und Kollegen der FDP –, und auch in eigener Sache noch mal ganz was Deutliches sagen, weil es mich auch selbst ein bisschen anpiept. Wir haben im Dezember eine Gesetzesinitiative von CDU und FDP wahrgenommen, da stehen einmalig 168 Millionen Euro. Zu diesem Zeitpunkt – das können Sie glauben oder auch nicht – waren wir neben den Verhandlungen, die wir mit möglichen Partnern zur Bildung der neuen Landesregierung geführt haben, auch mit der Frage beschäftigt: Wie hältst du es mit der Weiterfinanzierung von Investitionen der kommunalen Familie? Ihr Gesetzentwurf war schneller, gar kein Problem. Dann haben wir als SPD den Vorschlag gebracht, fünf mal 100 Millionen Euro. Und wir wussten schon bei der Versammlung des Landkreistags, dass hier zwei Gesetzesinitiativen nebeneinander den Landtag erreichen und diskutiert werden. Genau deswegen, weil ich sowohl bei dieser Versammlung des Landkreistags als auch über die Presse und die Medien immer wieder eingeladen und gesagt habe, dass wir das gar nicht schlecht finden, was CDU und FDP da gemacht haben, wir wollen es einfach nur in einen ganz anderen Rahmen führen, wir wollen ein ganz anderes Versprechen an die kommunale Familie geben und halten, habe ich als Fraktionsvorsitzender der SPD einen Brief an vier weitere Fraktionsvorsitzende geschrieben, die sich in diesen Gesetzesinitiativen zusammensammeln, nämlich an CDU, FDP, Linke und Grüne. Dann kommt ein Brief mit einem gemeinsamen Briefkopf von CDU und FDP zurück – das finde ich schön, dass Sie den schon kreiert haben und da eine Fraktionsgemeinschaft gebildet haben, zumindest postalisch, vielleicht wollte man auch Porto sparen, ist ja egal – und dann teilen mir beide Kollegen mit, darüber reden sie nicht mit mir, sondern nur im parlamentarischen Bereich und in den Ausschüssen. Jetzt sage ich Ihnen auch mal deutlich, Herr Walk, Sie haben es hier versucht zu begründen, ich fand es recht hölzern: Wenn Fraktionsvorsitzende außerhalb der Ausschüsse und im Plenum nicht mehr miteinander reden, dann haben wir es weit gebracht.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Das ist nicht die neue Form von Zusammenarbeit, die wir nach den Mehrheitsverhältnissen, nach dem 27. Oktober brauchen. Das sage ich mal ganz deutlich, weil mich das ziemlich gestört hat. Ich frage noch mal rein rhetorisch, aber ich muss es auch mal in den Raum stellen: Wenn es die kommunale Familie nicht wert ist, ein gemeinsames Gespräch zu führen, was denn dann?
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Das ist die Frage, die ich hier stelle, auf die ich gern eine Antwort hätte: Was denn dann? Denn eines ist doch Fakt: Wir wollen uns so weit wie möglich auf die Zielvorgabe Ihres Gesetzentwurfs zubewegen und Sie – ich habe es eben vernommen – auch das eine oder andere von unserem Gesetzentwurf, insbesondere natürlich die Höhe, mit übernehmen. Da wollte ich ganz einfach zu einem gemeinsamen Gespräch bei Heißgetränken und Nougat, wie es bei mir üblich ist, einladen und sagen: Wie hätten Sie es denn gern, CDU und FDP? Sollen wir einen eigenen Gesetzentwurf bringen, sollen wir unsere 500 Millionen Euro zu Ihren mit hinzupacken? Wie machen wir das am schnellsten mit der Anhörung im Ausschuss, damit die kommunale Familie eben ganz schnell an das Geld kommt? Da kriege ich einen Brief mit einem gemeinsamen Briefkopf und da steht drin: Wir reden aber nicht mit Ihnen. Und jetzt kommt von Ihnen das Angebot: Gern reden wir mit Ihnen, aber nur in den Ausschüssen und im Parlament. Herr Walk, unter uns: Das war selbst in der letzten Legislatur nie so, dass Fraktionsvorsitzende über besonders wichtige Themen nur im Parlament und im Ausschuss miteinander geredet hätten. Das ist doch weltfremd.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Deswegen weiterhin meine Einladung: Lassen Sie uns, weil das Ziel, nämlich die Unterstützung der kommunalen Familie, viel zu wichtig ist für solche taktischen Spielchen, weiterhin gemeinsam im Gespräch bleiben. Das ist meine feste Auffassung. Deswegen haben wir jetzt auch Folgendes gemacht: Wir haben, wenn man so will, die Summe, die Sie da reingeschrieben haben, gecovert. Wir haben gesagt, okay, nehmen wir die 168 Millionen Euro von CDU und FDP und legen 400 Millionen in den Jahresscheiben 2021 bis 2024 einfach daneben, dann sind es eben jetzt keine 500 Millionen Euro, wie wir vorgeschlagen haben, dann sind es 568. Das freut die Kommunen auch, wie ich finde. Das ist ein deutliches Zubewegen auf das, was Sie gemacht haben. Wir haben auch Ihre Systematik mit übernommen, die Berechnungsmethodik, die Sie vorhin hier vorgestellt haben, völlig zu Recht, dagegen habe ich gar nichts. Die haben wir auch weitestgehend in unserem Entwurf mit übernommen. Sie sagen, da ist noch ein goldener Zügel dabei, darüber müssen wir im Ausschuss reden. Aber all das ist ein deutliches Zubewegen auf etwas, was uns gemeinsam verbindet, nämlich mehr Investitionen für unsere kommunale Familie. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir im Ausschuss, glaube ich, auch da auf einen gemeinsamen Nenner kommen und etwas gemeinsam für die kommunale Familie tun können. Vorhin hat der Ministerpräsident auch noch mal was in Bezug auf die neuen Umstände gesagt, die uns auch in der Verfassungsdebatte mit bewegen, und er hat auch im Vorfeld immer gesagt: Im Grunde ist das, was jetzt nach dem 27. Oktober gekommen ist in diesem Parlament, ein Festspiel der Demokratie. Und ich lade Sie von CDU und FDP herzlich ein: Lassen Sie das auch ein Festspiel für die Kommunen werden. In diesem Sinne: Ich freue mich auf die Debatte im Ausschuss und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN)
Thüringer Gesetz für eine kommunale Investitionsoffensive 2020 bis 2024
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Präsidentin, liebe Gäste auf der Tribüne und am Livestream, es ist schon vieles gesagt. Der Kollege Hey und der Kollege Bilay haben hier zu den vorliegenden Gesetzentwürfen auch schon ausgeführt. Allerdings bedarf es – insbesondere auf den Redebeitrag von Herrn Walk – dann doch noch der einen oder anderen Erwiderung. Wir haben das alle heute gesagt, wir werden es auch alle sagen: Natürlich wollen wir die Kommunen gut ausstatten, natürlich wollen wir darüber reden, wie wir die finanzielle Situation der Kommunen tatsächlich verbessern können. Deswegen steht auch außer Frage, dass wir beide Gesetzentwürfe heute hier an die dafür zuständigen Ausschüsse überweisen, um dann tatsächlich auch in der Anhörung zu einem gemeinsamen Ergebnis zu kommen. Was mich aber an der Debatte genauso stört, wie das den Kollegen Hey stört, ist tatsächlich die Vermengung von Diskussionen, die aus meiner Sicht hier nichts zu suchen haben. Wir haben im Koalitionsvertrag richtigerweise festgestellt, dass Sonderinvestitionsprogramme keine Sicherheit für Kommunen schaffen. Das ist eine vielleicht banale Feststellung, aber wenn Sie transparente und tatsächlich fundierte Kommunen haben wollen, die auf einer transparenten Grundlage arbeiten, dann sind Sonderinvestitionsprogramme nicht das Mittel der Wahl, sondern da müssen wir tatsächlich über die Frage des Kommunalen Finanzausgleichs reden. Jetzt haben alle schon gesagt, dass wir darüber auch reden wollen. Das ist auch vollkommen richtig, aber das ist nicht die Debatte, die wir heute hier führen. Heute geht es darum, wie wir zusätzliche Mittel an die Kommunen geben können. Damit stellen wir nicht die kommunale Selbstverwaltung sicher; der Kommunale Finanzausgleich stellt diese kommunale Selbstverwaltung sicher und die zusätzlichen Mittel sind eben zusätzliche Mittel. Ich finde, das muss man auch noch einmal hier trennscharf sagen und auch darauf hinweisen, dass wir vielleicht diese Debatten nicht vermischen sollten, denn ich glaube, das hilft uns allen nicht.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Dann ist es nämlich sehr stringent und vollkommen logisch, was wir hier gemacht haben. Wir haben nämlich zusätzliche Mittel für zusätzliche Investitionen eingestellt. Das ist also nicht unlogisch, sondern das folgt einer sehr klaren Logik an dieser Stelle. Diese 568 Millionen Euro sind für zusätzliche Investitionen da und vor allen Dingen – das finde ich auch noch mal ganz besonders wichtig – bieten sie die Sicherheit, dass die Kommunen wissen, was in den nächsten Jahren hier passiert und unter welchen Bedingungen sie das machen. Es sind auch keine goldenen Zügel, wenn wir da reinschreiben, dass es schön wäre – denn mehr ist es nicht, denn da steht „insbesondere“ –, wenn sie es für bestimmte Bereiche ausgeben. Ich bin da komplett beim Kollegen Matthias Hey. Also wenn Sie es heute noch schaffen, mir einen Teil zu nennen, den man damit nicht finanzieren kann, dann bitte schön.
(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Dann können
wir es doch weglassen!) Nein. Ich finde es schon wichtig, denn wenn wir von zusätzlichen Investitionen sprechen, wäre es auch gut, wenn wir vielleicht gegenüber den Kommunen den Anspruch oder Wünsche formulieren, wo wir zum Beispiel die Aufgaben und Zukunftsprojekte für die nächsten Jahre sehen. Ich finde, das ist als Leitfaden doch keine schlechte Sache. Was wir nicht wollen – da ist Ihr Gesetzentwurf eben nicht stringent, wenn Sie sagen, sie wollen tatsächlich, dass dort die Sachen investiert werden können, und Sie sprechen von investiven Mitteln. Wenn Sie etwas anderes darunter verstehen, müssen Sie mir mal erklären, was Sie damit anderes meinen als Investitionen?
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bei Ihnen ist immer noch das Problem – auch das hat der Kollege Bilay angesprochen –, dass in Ihrem Gesetzentwurf quasi drinsteht, dass diese Mittel auch mit anderen zusätzlichen Mitteln verrechnet werden können. Von daher frage ich mich tatsächlich, was genau denn da eigentlich der Vorteil ist, wenn Sie das Geld an die Kommunen geben. Wir haben das klarer geregelt. Bei uns steht drin, dass es nicht verrechnet wird, und vor allen Dingen haben wir auch den Druck von den Kommunen genommen, was ich für ganz wichtig erachte, indem wir gesagt haben: Wenn ihr es nicht schafft, das Geld in der Zeit auszugeben, dann könnt ihr das in die Rücklage geben und könnt es auch später verwenden und vor allen Dingen könnt ihr es auch als Eigenmittelanteil für rentierliche Investitionen und Kredite nutzen. Das ist eine ganz wichtige Sache, denn alle, die in Kommunalparlamenten sitzen, wissen, wie Verwaltungen derzeit auch damit beschäftigt sind, das Geld tatsächlich umzusetzen. Ich glaube nicht, dass es hilfreich ist, wenn wir da den Druck weiter erhöhen. Die Bautätigkeiten sind vielfältig in Thüringen und ich glaube tatsächlich, dass wir da auch die nötige Zeit geben müssen. Wir haben Personalprobleme – das wissen wir alle –, auch in bestimmten Bereichen in den Kommunen, wo zum Beispiel teilweise Fachpersonal fehlt, und das hindert uns auch an vielen Stellen, Investitionen umzusetzen. Darüber müssen wir auch reden, aber nicht an dieser Stelle, sondern bei der Frage des Kommunalen Finanzausgleichs. Womit wir immer noch ein bisschen hadern und ein Problem haben, das möchten wir aber gerne auch noch diskutieren, das ist genau die Frage, ob wir pauschal an alle Gemeinden einfach den Pro-Kopf-Betrag ausgeben. Wir haben Kleinstgemeinden, die schlicht und ergreifend – selbst wenn sie das über viele Jahre ansparen können – wahrscheinlich nicht auf einen Betrag kommen werden, der am Ende dazu führt, dass sie damit wirklich Investitionen tätigen können. Auch darüber wollen wir gerne in der Anhörung noch mal diskutieren. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube tatsächlich, dass der vorliegende Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün eine gute Grundlage für die Diskussion ist und schließe mich da dem Kollegen Hey auch an, Sie herzlich einzuladen, fundiert darüber zu diskutieren, um für die Kommunen das Beste herauszuholen. Gerne sind wir auch dabei, mittelfristig mit Ihnen über den Kommunalen Finanzausgleich zu diskutieren. Aber ich wiederhole mich, wenn ich sage: Ich wünsche mir, dass wir da jetzt erst mal stringent das eine und dann den Kommunalen Finanzausgleich im zweiten Schritt diskutieren. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringer Gesetz für eine kommunale Investitionsoffensive 2020 bis 2024
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, zunächst einmal, Herr Kollege Hey, ein herzliches Dankeschön für das Erwähnen der kommunalen Familie. Hier steht einer aus der kommunalen Familie. Ich mache jetzt in diesem Jahr ein Vierteljahrhundert ehrenamtliche Kommunalpolitik.
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Res-
pekt!)
(Beifall AfD)
Ich möchte an dieser Stelle an die Vollversammlungen des Gemeinde- und Städtebunds anknüpfen. Die besuche ich persönlich seit 2004, damals als ehrenamtlicher Beigeordneter unserer kleinen Stadt und seit 2010 als ehrenamtlicher Bürgermeister. Immer stand vor dem Messegelände die Linke mit der Losung „Kommunen in Not“. Recht haben Sie gehabt, meine Damen und Herren, aber ich will Ihnen mal eins klar und deutlich sagen: Gemessen an der damaligen Zeit war das damals auf einem verdammt hohen Niveau gejammert. Die Not ist größer geworden, meine Damen und Herren.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Ach,
Herr Bergner! Jetzt erklären Sie doch mal die Ursachen!)
(Beifall AfD, CDU, FDP)
Ich will an dieser Stelle sagen: Es ist zwischenzeitlich seit 2014 leider, was die Not der kommunalen Familie anbelangt, aus Ihrer Richtung etwas ruhig geworden. Ich hätte mir da mehr gewünscht. Ich sage auch ganz ehrlich: Nach dem aus unserer Sicht unerfreulichen Wahlergebnis 2014 hatte ich eigentlich aufgrund der Diskussionen, die vorher geführt worden sind, auch aus Ihrer Richtung mehr Hilfe erwartet. Es gibt jede Menge Probleme vor Ort und da muss man durchaus auch Verwaltungs- und Vermögenshaushalt manchmal miteinander vermengen, weil nämlich einfach die Zuführungen aus dem Verwaltungshaushalt in den Vermögenshaushalt gar nicht mehr geleistet werden können. Dazu gehören auch massive Kostensteigerungen, die gerade in dem Verwaltungshaushalt auch durch Landesgesetze und Verordnungen geschehen – etwa die Entschädigungen in dem Haupt- und Ehrenamt, wie wir es jetzt gerade erfahren haben, aber eigentlich nicht so richtig wissen, wie sie abzudecken sind, die Kita-Betreuung. Oder in vielen Kommunen ist auch die Ausübung des Wunsch- und Wahlrechts zu einem echten finanziellen Problem geworden, wo wir durchaus auch darüber diskutieren müssen, wie man das besser gestalten kann. Neues Problem, gerade auch vom Gemeinde- und Städtebund auf die Tagesordnung gehoben: Die Finanzierung der Sportstätten, wo auf einmal die Kommunen allein dafür geradestehen sollen und eben nicht mehr der Schulsport in die Finanzierung mit einfließen soll. Das macht in vielen Kommunen – übrigens auch aus Ihren eigenen Reihen – richtig Probleme, über die wir reden müssen.
(Beifall CDU, FDP)
Hier ist natürlich eine Steigerung der Personalkosten dabei – wogegen ich nichts habe –, aber wir müssen uns über die Finanzierung unterhalten. Es sind die Digitalisierungskosten dabei, über die wir uns unterhalten müssen. Natürlich wollen wir Digitalisierung, gerade wir. Aber die Anschubfinanzierung, über die müssen wir uns eben unterhalten. Und nach wie vor ist die Frage des Kulturlastenausgleichs nicht sauber gelöst. Wer sich im ländlichen Raum über dem Durchschnitt engagiert – ich rede mal aus meiner kleinen Froschperspektive einer Kleinstadt im Ostthüringer Raum mit einer Burgruine, mit einem Museum, mit einem Bürgerhaus –, der ist im Kulturlastenausgleich schlechtergestellt als die Größeren. Auch darüber müssen wir reden, meine Damen und Herren.
(Beifall FDP)
Wenn wir darüber reden, dass es den Kommunen angeblich besser geht – ich habe das vorhin mit Erstaunen gehört –, dann will ich mal aus der eigenen praktischen Erfahrung von den Schlüsselzuweisungen reden: Ich weiß, man kann nicht allein über die Schlüsselzuweisungen reden, aber 2014 waren die Schlüsselzuweisungen, die wir in unserer kleinen Stadt hatten, 506.928,96 Euro. Heute stehen auf dem Plan 450.445,18 Euro und das hat nichts damit zu tun, dass angeblich die Steuereinnahmen so viel besser geworden wären, es ist einfach weniger Geld, was wir da haben. Dazu noch das Thema „Sportstätten“, das ich vorhin angefangen habe. Da steht das Wasser über der Unterkante Oberlippe. Und mal zum Vergleich: 2011, ein halbes Jahr, nachdem ich damals als Bürgermeister angefangen hatte, lagen wir damals – und da sage ich ganz eindeutig, das liegt nicht allein an Ihnen, deswegen nehme ich auch 2011 – bei 668.515 Euro Schlüsselzuweisungen. Das heißt also mal locker rund 218.000 Euro, die wir damals mehr zur Verfügung hatten als jetzt, und auch damals ging es uns nicht so gut, das will ich auch an dieser Stelle klar und deutlich sagen. Ja, die Einnahmen sehen da nicht so rosig aus, Frau Ministerin. Deswegen will ich klar und deutlich sagen: Wir haben nach wie vor das Problem, dass der Investitionsrückstau erstens besteht und zweitens im Kommunalen Finanzausgleich nicht berücksichtigt ist. Das heißt, um das mal zu erläutern, auch für die Leute, die an den Bildschirmen und auf den Besucherrängen sind: Wenn wir Geld nicht ausgeben, weil wir es nicht haben, nicht für Investitionen ausgeben, die dringend notwendig wären, dann wird bei der Ermittlung des Kommunalen Finanzbedarfs so getan, als hätten wir es nicht gebraucht – und das ist das eigentliche Problem. Das ist ungefähr so, als wenn ich ein Kamel durch die Wüste treibe, es hat kein Wasser und am Brunnen sage ich ihm dann, du bist die ganze Zeit ohne Wasser ausgekommen, dann bitte jetzt auch.
(Beifall FDP)
Deswegen müssen wir uns auch über den Kommunalen Finanzausgleich unterhalten und über den Investitionsrückstau. Ich komme nachher noch dazu. Fakt ist, Bäder und Museen, Straßenunterhaltung sind landauf, landab nicht mehr zu stemmen. Und ich möchte an dieser Stelle auch sagen, wir haben ganz deutlich auch Probleme bei einer Pflichtaufgabe, nämlich der Ausstattung der Feuerwehren. Und da sage ich,
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Da ha-
ben wir einen Vorschlag gemacht!)
(Beifall AfD)
– wir kommen auch dazu –, das Land lässt zu oft ehrenamtliche Kommunalpolitiker im Regen stehen.
(Beifall AfD)
An den ehrenamtlichen Kommunalpolitikern wird aber vor Ort der Ärger ausgelassen, wenn Bäder nicht öffnen, wenn Museen nicht mehr geschultert werden können, wenn Feuerwehrausstattungen nicht angemessen sind, wenn die Ausstattung der Jugendfeuerwehren beispielsweise aus Spenden finanziert wird, weil es sich die Kommunen nicht mehr leisten können, und darüber müssen wir reden. Es wird an den ehrenamtlichen Kommunalpolitikern vor Ort der Ärger ausgelassen, wenn die Schlaglöcher nicht geflickt werden und wenn die Reparaturen von Straßen Jahr für Jahr verschoben werden müssen, weil einfach das Geld nicht da ist. Das ist in meinen Augen eine deutliche Gefahr, denn in den Kommunen vor Ort wird Demokratie erlebt, wird erlebt, wie Demokratie funktioniert, und es wird eben auch erlebt, wie sie manchmal nicht funktioniert. Deswegen möchte ich das Angebot zum gemeinsamen Gespräch und zur gemeinsamen Debatte auf jeden Fall aufgreifen. Deswegen ist auch der Gesetzentwurf von CDU und FDP als Soforthilfe gedacht, nicht als die Lösung aller Probleme. Das ist auch in der Diskussion hier falsch angekommen. Ich freue mich, wenn unser Vorstoß einen gewissen Wettbewerb der Ideen anschiebt, wie Kommunen am besten geholfen werden kann. Aber es ist an dieser Stelle ein Denkfehler, die beiden Gesetzentwürfe konkurrierend nebeneinanderzustellen, sondern das Ziel unseres Gesetzentwurfs war es, jetzt erst einmal in der größten Not eine Soforthilfe zu leisten und dann können wir uns gerne weiter unterhalten, was man besser tun kann. Dafür bin ich sehr zu haben.
(Beifall CDU, FDP)
Deswegen zu dem, Herr Hey, was Sie angepiept hat – nicht dass es falsch verstanden wird, was ich gerade sage –: Wir wollten genau diese Debatte nicht auf die lange Bank schieben, sondern wollten jetzt erst einmal schnell reagieren. Und was das Thema „gemeinsamer Briefkopf“ anbelangt: Ich erinnere mich bereits aus der 5. Legislatur, dass unterschiedliche Fraktionen, wenn sie gemeinsam ein Schreiben verfasst haben, das natürlich auch mit dem Logo aller beteiligten Fraktionen getan haben; also das fand ich vorhin etwas albern, ehrlich gesagt. Kritikpunkte, die ich an Ihrem gemeinsamen Entwurf sehe, der ohne Zweifel Dinge enthält, die ich auch gut finde, sind in unseren Augen vor allem, dass eine feste Bindung festgeschrieben ist, anstatt Vertrauen in die Leute vor Ort zu haben. Wir sind der Meinung, wir haben quer durch Thüringen, quer durch die Parteienlandschaft überall engagierte Kommunalpolitiker vor Ort, die genau wissen, wo der Schuh drückt und wo dort das Geld gebraucht wird. Und da müssen wir uns, glaube ich, mit dem Festlegen der einzelnen Punkte auch etwas zurückhalten, meine Damen und Herren.
(Beifall AfD, CDU, FDP)
Wir wollen aber auch den Kommunalen Finanzausgleich – das ist nun heute in der Debatte mehrfach aufgetaucht – vom Kopf auf die Füße stellen, weil ich glaube, die Kritik ist quer durch die politische Parteienlandschaft überall zu hören, dass der Kommunale Finanzausgleich inzwischen so kompliziert ist, dass ihn kaum jemand versteht. Ja, ich sehe es so. Deswegen freue ich mich auch darauf, dass wir, wenn wir das schaffen, so eine schöne sachliche Ebene in den Ausschüssen zustande zu bringen, auch dieses Thema in absehbarer Zeit angreifen können, um dort zu besseren Lösungen zu kommen, die auch vor Ort verstanden werden. Ich habe hier vorhin etwas gehört von der tatsächlich bestehenden Problematik mangelnder Kapazitäten sowohl in Verwaltungen als auch in Planungen als auch im Baubereich. Zu der mangelnden Kapazität in Verwaltungen will ich mal eines sagen: Wenn es uns gelingt, Aufgaben zu vereinfachen, Lösungen leichter zu machen, dann sorgen wir dafür, dass in den Verwaltungen weniger Zeit für kostspielige, für aufwendige Fördermittelprozesse verbraten werden muss, dann sorgen wir dafür, dass wir mit weniger Leuten mehr Verwaltung erledigen können und dort auch Kapazitätsprobleme abbauen können, ohne dass wir an der Stelle neue Leute aus dem Hut zaubern müssen, die es nicht gibt. Und zum Thema „Kapazität in Planungsbüros“ – ich selbst bin Bauingenieur –, zum Thema „Kapazitätsprobleme in Baufirmen“ will ich mal auch eine Sache ganz deutlich sagen: Quer durch die unterschiedlichen politischen Verantwortlichkeiten ist in den letzten 20 Jahren das Bauwesen so gedrückt worden, dass die Kapazitäten eben nach unten gefahren worden sind. Und wenn man keine Chance auf auskömmliche Aufträge hat, fährt man die Kapazität nach unten, und die lässt sich auch nicht per Fingerschnipp sofort wieder nach oben fahren. Was wir brauchen, um dieses Problem zu lösen, ist Verlässlichkeit, ist eine gewisse Kontinuität in der Finanzierung der kommunalen Familie, ist eine Kontinuität, wie auch Kommunen wieder Aufträge auslösen können.
(Beifall FDP)
Erst dann, wenn der Markt merkt, da ist auch eine Nachfrage da, die dauerhaft ist und die nicht bloß eine Seifenblase ist, dann wird die Kapazität auf dem Baumarkt wieder zur Verfügung stehen. Ich glaube daran, dass das immer noch lösbar ist, meine Damen und Herren.
(Beifall AfD, CDU, FDP)(Zwischenruf Abg. Lukasch, DIE LINKE: Das
beißt sich aber mit dem Fachkräftemangel von gestern!) Nein, das beißt sich nicht mit dem Fachkräftemangel, weil es nicht heißt, dass man nicht auch so was entwickeln kann. Gehen Sie doch jetzt mal zum Beispiel an die Bauhaus-Universität. Wer will denn heute noch ein Studium als Bauingenieur machen? Wenn ich weiß, ich habe eine Chance, damit mein Leben zu finanzieren, dann finde ich auch wieder Studenten, die sich an einem so interessanten Studienplatz erfreuen und die das auch gern machen werden, meine Damen und Herren.
(Beifall FDP)
Natürlich wird es weniger Menschen geben, aber in dem Augenblick, in dem ich es schaffe, eine Berufsgruppe attraktiv darzustellen und ihr auch Verlässlichkeit anzubieten, habe ich auch eine Chance, dort die Kapazitäten wieder so zu entwickeln, dass wir damit umgehen können. Deswegen freue ich mich auf eine intensive Debatte in den Ausschüssen. Ich freue mich auch auf eine Debatte, von der ich mir erwarte, dass wir sie auf Augenhöhe führen, zielorientiert, nicht mit dem Ziel vorzuzeigen, wer jetzt die schönere Lösung gebracht hat, sondern am Ende ein gemeinsames Paket zu schnüren, das den Kommunen hilft, das den Landkreisen hilft, das dafür sorgt, dass vor Ort Leben wieder lebenswert ist. In diesem Sinne beantrage ich, Frau Präsidentin, auch namens meiner Fraktion die Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss und den Haushalts- und Finanzausschuss mit der Federführung im Innen- und Kommunalausschuss und bedanke mich ganz herzlich. Es hat mir Spaß gemacht, danke schön.
(Beifall AfD, CDU, FDP)
Thüringer Gesetz für eine kommunale Investitionsoffensive 2020 bis 2024
Vielen herzlichen Dank, Herr Bergner. Es gibt jetzt weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten, zunächst vom Abgeordneten Kießling, AfD-Fraktion.
Thüringer Gesetz für eine kommunale Investitionsoffensive 2020 bis 2024
Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, vielen Dank, meine Vorredner haben mich noch mal vorgetrieben. Deswegen möchte ich noch mal kurz was klarstellen, weil wir hier gerade von den Linken gehört haben, dass die kommunale Familie so viel mehr eingenommen hat – 1,2 Milliarden Euro waren im Raum, was Sie gesagt hatten.
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Nein,
Sie müssen richtig zuhören, in Summe 1,2 Milliarden!) Sage ich ja, 1,2 Milliarden Euro in Summe mehr eingenommen. Aber wenn ich mal richtig dazu ausführen darf: Gerade Ihre Kollegen haben ja in der letzten Legislatur dafür gesorgt, indem sie die Kommunen bei den Überweisungen finanziell ausgetrocknet haben. Da hat man damals gesagt – damals Herr Kuschel –, dass die Kommunen ihre Einnahmenoptionen erhöhen müssen. Das heißt auf Deutsch, die Kommunen sollen ihre Grundsteuern erhöhen, sollen die Hebesätze für die Gewerbesteuer erhöhen und sonstige Steuereinnahmen erhöhen. Dadurch haben wir ja jetzt die Mehreinnahmen. Aber die Mehreinnahmen sind nur von den Bürgern, was Sie den Bürgern quasi aus der Tasche geholt haben. Wie mein Vorredner Herr Bergner richtig gesagt hat, haben wir ja schon in der Kommune das Problem, dass teilweise Geld für die Pflichtaufgaben fehlt. Ich selbst sitze auch im Finanzausschuss des Kreises, also ich bin auch in der kommunalen Familie verankert. Wir haben erst gestern bei uns den Haushalt beschlossen und da haben wir festgestellt, dass Geld fehlt. Die Kämmerer sagen mir klipp und klar: Das Land überweist Aufgaben, aber ohne Geld. Das heißt, wir kriegen ständig Aufgaben zugewiesen. Früher gab es mal eine Mittelzuweisung mit entsprechender Bezeichnung, für welche Aufgaben das Geld ist. Mittlerweile gibt es pauschale Überweisungen – da können Sie gern noch etwas dazu sagen, Frau Finanzministerin – ohne Aufgliederung, für welche Aufgaben das eigentlich ist. Wie gesagt, es ist ja schön, wenn jetzt die SPD Herr Hey sagt: Wir machen jetzt den Weg frei, wir geben jetzt 5 mal 100 Millionen für eine Investitionsoffensive. Das ist schön, ja, wir brauchen das Geld. Aber wir brauchen auch verlässliche Sicherheit für längere Planungen, deswegen dieses Konnexitätsprinzip. Mein Kollege aus der AfD-Fraktion hat es schon angesprochen: Das Konnexitätsprinzip ist hier nicht verankert, das muss rein. Es kann ja nicht sein, dass wir hier Einnahmen haben, und die Kommunen haben das halt nicht, kriegen aber immer mehr Aufgaben zugewiesen. Das Geld fehlt quasi bei den freiwilligen Leistungen, weil die Pflichtaufgaben erfüllt werden müssen.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: So ein Quatsch!) Das darf nicht sein, denn das Konnexitätsprinzip sichert eine einheitliche Rechtsanwendung im föderalen Staat, was wir ja sind. Durch die Übertragung von Aufgaben, die Sie reihenweise machen und die auch der Bund macht, wird auch im Rahmen der Subsidiarität die Aufgabe erledigt, wo es sein muss. Die kommunale Selbstverwaltung gemäß Artikel 28 des Grundgesetzes ist gefährdet, wenn die Mittel nicht so überwiesen werden, wie sie gebraucht werden. Deswegen sind wir der Meinung, dass der KFA zwingend geändert werden muss, wo auch das Konnexitätsprinzip mit rein muss, denn es kann nicht sein, dass wir hier immer die Kommunen an der langen Leine vorführen und sagen: Wenn du ganz lieb bist, dann kriegst du ein bisschen Geld von uns. – Das darf nicht sein. Deswegen freue ich mich auf die Diskussion im Ausschuss. Aber ich wollte hier noch mal klarstellen, dass hier auch die Linken – also Rot-Rot-Grün – mit schuld daran sind, dass es momentan in der Kommune so schlecht ist. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Thüringer Gesetz für eine kommunale Investitionsoffensive 2020 bis 2024
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, es ist gut, dass wir aufgrund des Gesetzentwurfs der CDU- und FDP-Fraktion und auch des weiteren gemeinsamen Gesetzentwurfs heute über die Frage der Kommunalfinanzen sprechen und damit einen längeren Diskurs hier in diesem Haus eröffnen wollen. Was ist eigentlich die Ausgangslage für unsere Initiative von CDU und FDP? Die Ausgangslage ist, dass die Finanzministerin unseres Landes im November über den Haushaltsüberschuss des Jahres 2019 informiert hat und darüber informiert hat, dass gegenüber den geplanten Einnahmen vermutlich 367 Millionen Euro mehr an weiteren Steuereinnahmen für das Jahr 2019 zur Verfügung stehen. Daraufhin haben sich die beiden kommunalen Spitzenverbände zu Wort gemeldet und zu Recht darauf hingewiesen, dass den Kommunen aus diesen weiteren Überschüssen des Landes ein Anteil zusteht. Jeder hat das für sich in seiner Größenordnung berechnet. Das haben wir aufgegriffen und haben deshalb unseren Gesetzentwurf so formuliert – Raymond Walk hat es erläutert –, dass wir den jeweiligen Bedarf für den Landkreistag und den Gemeinde- und Städtebund in den berechneten 168 Millionen Euro einmalige Investitionspauschale zusammengefasst haben. Das ist der Diskussionsausgangsstand: Überschüsse beim Land, Rücklagen, die bis auf 1 Milliarde Euro angewachsen sind, und der Ruf der Kommunen, einmalig an diesen Überschüssen beteiligt zu werden. Das haben wir vorgelegt und darüber wollen wir gern in diesem Haus sprechen. Aber dieser Gesetzentwurf wie auch der weitere Vorschlag zu weiteren Investitionszuschüssen, den Herr Hey im Ergebnis der Debatte dann öffentlich und jetzt mit dem gemeinsamen Gesetzentwurf vorgelegt hat, lösen nicht die Frage der Kommunalfinanzen, die vor allen Dingen die Verwaltungshaushalte der Städte, Gemeinden und Landkreise in diesem Land beschwert. Darin liegt genau die Aufgabe für diesen Landtag, die beide Gesetzentwürfe heute nicht lösen wollten, aber auch nicht lösen können, weil die entscheidende Regelungsfrage noch vollkommen offen ist, wie wir es mit dem Kommunalen Finanzausgleich halten. Und da liegt der Ruf der vielen Ehrenamtlichen, Tausenden Gemeinderäte, Stadträte und Kreistagsabgeordneten, dass wir ihnen dabei helfen.
(Beifall CDU, FDP)
Das tun sie vor allen Dingen deshalb, weil sie in der letzten Wahlperiode Erfahrungen gesammelt haben, dass das Land sie dabei vergessen hat. 276 Millionen Euro haben die Kommunen in den Jahren 2016 bis 2019 weniger ausgezahlt bekommen gegenüber dem letzten aus der vorangegangenen Wahlperiode vorgelegten Haushalt für 2015, der noch die CDU-Handschrift getragen hat.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Das
stimmt doch nicht! Du vergleichst doch wieder Äpfel mit Birnen!) In der Summe 276 Millionen Euro – Sie können es doch nachlesen und einen Faktencheck machen, dagegen habe ich ja gar nichts – sind gegenüber dem letzten Regierungsentwurf für 2015 weniger ausgezahlt worden. Raymond Walk hat es vorhin schon mal erläutert: die eigene Finanzausgleichsmasse innerhalb des Finanzausgleichs, inklusive Sonderprogrammen, die wir gemeinsam mit der großen Koalition aufgelegt hatten. Es ist eben so, dass bei diesem Vergleich von 2014 zu 2019 den Kommunen über 100 Millionen Euro pro Jahr weniger ausgezahlt wurden. Das haben Sie mit dem Haushalt für 2020 korrigiert. Das ist richtig. Aber gleichzeitig, obwohl dann 2020 mehrere 100 Millionen Euro in den Verwaltungshaushalt geflossen sind, löst sich die Beschwer von 2019 auf, sind aber da die Investitionszuschüsse zurückgegangen. Für die Kommunen war das – das kann man nicht ganz vergleichen – ein Nullsummenspiel, weil sie sagen, wir kriegen zwar mehr Geld im Verwaltungshaushalt, aber die gleiche Summe weniger im Vermögenshaushalt. Wer in diesem Land aktiv Kommunalpolitik betreibt, der weiß, dass es im Gegensatz zum Landeshaushalt einen gravierenden Unterschied macht, welchen der beiden Haushalte ich ausfinanziere: den Vermögenshaushalt oder den Verwaltungshaushalt. Wir blicken mit unseren beiden Gesetzentwürfen durch die Investitionspauschalen nur auf den Vermögenshaushalt. Aber die Beschwer vieler Kommunalpolitiker liegt im Verwaltungshaushalt, den sie nicht mehr decken können. Es fehlen ihnen selbst die Mittel zur Zuführung in den Vermögenshaushalt und damit oft auch die Mittel, eigene Investitionsprogramme zu kofinanzieren. Deswegen jammern Finanzminister in Deutschland wie in Thüringen und im Bund, dass niemand ihre schönen zur Verfügung gestellten Mittel abruft, weil den Kommunen schlicht das Geld fehlt. Das müssen wir in dieser Wahlperiode ändern.
(Beifall CDU, FDP)
Deswegen müssen wir auch Fehler beseitigen, die gemacht wurden. Und einer der großen Fehler, der in der letzten Wahlperiode gemacht wurde, ist, dass gerade den kleinen Kommunen in ihren Verwaltungshaushalten bei den Zuschüssen aus der Hauptansatzstaffel die Mittel zusammengestrichen wurden. Kommunen kommen nicht mehr über die Runden, weil das Land ihnen diese Mittel gestrichen hat. Das müssen wir ändern und rückgängig machen.
(Beifall CDU, FDP)
Wir sehen auch durch unser Abstimmungsverhalten in den vergangenen Wahlperioden, dass es auch Kommunen wie kreisfreie Städte gibt, die mit ihren Aufgaben durch den Kommunalen Finanzausgleich nicht mehr adäquat ausfinanziert werden. Man kann das gut an der Stadt Suhl sehen. Die muss deshalb über die Frage ihrer Kreisfreiheit dauernd neu nachdenken, weil sie diese Aufgaben, die sie als kreisfreie Stadt hat, nicht aufgabenadäquat ausfinanziert bekommt. Deswegen werden wir auch im Rahmen der Verfassungsdiskussion, wenn wir das in diesem Haus intensiv machen, auch noch mal über die Frage der Verankerung des Konnexitätsprinzips nachdenken müssen, damit klar ist: Das, was oben auf Landesebene an Musik bestellt wird, muss bei den Kommunen ausfinanziert sein. So geht gemeinsame Aufgabe für Thüringen und so werden wir das auch in dieser Wahlperiode umsetzen und das am besten gemeinsam.
(Beifall CDU, FDP)
Deswegen ist es wichtig, dass wir hier in diesem Haus über die Vorschläge reden, gemeinsam reden. Und es macht doch auch Sinn, lieber Kollege Hey, dass wir das immer auch dann tun, wenn alle ihre Ideen auf den Tisch des Hauses gelegt haben. Ich habe sehr wohl vernommen, dass Sie sich nach unserer gemeinsamen Initiative von FDP und CDU zu unserem Gesetzentwurf dann im Radio geäußert und einen weiteren Vorschlag gemacht haben. Das ist doch gut und ich fand es spannend, dass Sie sich in die Debatte eingebracht und sich auch offensichtlich mit ihrer Idee durchgesetzt haben, jedenfalls fast, bis auf 100 Millionen Euro haben Sie ja das erreicht, was Sie im Radiointerview gesagt haben. Aber untermauert haben Sie es jetzt erst in dieser Woche mit der Vorlage Ihres Gesetzentwurfs. Und ich finde, es tut gut, wenn wir das auf den Tisch legen, was wir jeweils vorschlagen, und dann gemeinsam miteinander hier im Parlament reden, was wir machen. Aber nicht: Einer macht ein Radiointerview und dann treffen wir uns und dann schreiben wir uns gegenseitig Briefe und dann pumpen wir uns alle auf. Den Kommunen ist geholfen, wenn wir hier schnell, zügig und sachgerecht mit den Kommunen gemeinsam in dem zuständigen Ausschuss zu einer Lösung für die Investitionsfrage kommen und uns danach vornehmen, auch über die Frage der Neuaufstellung des kommunalen Finanzausgleichsgesetzes zu reden und zu schauen: Was ist falsch gelaufen, was können wir besser machen, bei den kleinen Kommunen, damit sie überlebensfähig sind und nicht in Zwangsgebietsreformschritte reingedrängt werden, nur weil wir sie nicht ausfinanzieren und damit Freiwilligkeit vortäuschen.
(Beifall CDU)
Dass wir die kreisfreien Städte so ausstatten, dass sie funktionieren können und dass sie nicht, lieber Innenminister, am Gängelband Ihres Hauses stehen müssen. Am Beispiel Suhl konnte man sehen, wie die Stimmungslage der rot-rot-grünen alten Landesregierung gekippt ist. Wie großzügig Sie waren, hier auf dieser Regierungsbankseite, als die Suhler gesagt haben, wir reden mal mit Schmalkalden-Meiningen über die Frage der Zusammenarbeit. Da ging es mit dem Füllhorn nicht mehr groß genug. 40 Millionen Euro waren im Gespräch, wenn die zusammengegangen wären.
(Beifall AfD)
Als sich die Suhler entschieden haben – ganz selbstbewusst –, wir wollen an unserer Kreisfreiheit festhalten, sehen aber, dass wir Hilfe vom Land brauchen, damit wir aufgabengerecht ausfinanziert sind, da haben Sie nicht nur die 40 Millionen Euro wieder eingesackt, sondern gleichzeitig noch beim Haushalt der Stadt Suhl, bei der Genehmigung, jede Menge Auflagen erteilt und die Stadt Suhl ans Gängelband genommen.
(Beifall AfD)
Ich glaube, so geht kommunales Selbstvertrauen und Zutrauen nicht, das muss besser werden.
(Beifall CDU)
Sie müssen der kommunalen Ebene mehr vertrauen und nicht bestimmen, was auf kommunaler Ebene passieren soll.
(Beifall AfD)
Wissen Sie, diesen Geist kann man auch im Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün sehen. Es macht einen Unterschied, ob ich den Kommunalverantwortlichen vor Ort zutraue, dass sie im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltungsaufgabe wissen, was sie im Gemeinderat, im Kreistag und im Stadtrat in Gemeinsamkeit an Investitionen für die Region beschließen, oder ob man ihnen das als Landesgesetzgeber auch noch vorschreibt und dann auch noch ins Gesetz schreibt, sie müssen das alles abrechnen. Wer die Investitionsmittel nicht adäquat nach Willen des Landesgesetzgebers ausgibt, der soll sie auch noch zurückzahlen. Praktisch heißt das doch Folgendes: Ich stelle der Kommune eine Investitionspauschale zur Verfügung, dann geben wir die aus und dann passt das dem Land nicht. Ausgegeben ist es, aber dann sollen sie es zurückzahlen. Und dann wollen Sie uns erzählen, dass Sie mit dem Gesetzentwurf die kommunale Finanzausstattung besser machen? Mit diesem Misstrauen machen Sie es nicht besser. Mit diesem Misstrauen machen Sie es schlechter, und darüber müssen wir im Ausschuss reden.
(Beifall CDU, FDP)
Wissen Sie, es ist wichtig, dass – ich hoffe, ich gehe auch davon aus, weil ich bei Ihrer Rede gerade den Eindruck hatte, dass Sie sehen, dass wir über diese Investitionsfragen hinaus zur Reform des KFA kommen müssen – wir dann wirklich die Zeithorizonte – auch wenn beantragt wurde, das heute gemeinsam zu beraten – auch noch mal auseinanderdividieren müssen. Es macht Sinn, wie das Dirk Bergner gesagt hat, diesen Gesetzentwurf, den unsere beiden Fraktionen eingereicht haben, zügig auf den Weg zu bringen, weil das Haushaltsjahr schon läuft und jetzt in den Tagen in den zweiten Monat geht.
(Beifall CDU, FDP)
Die Frage Ihres Gesetzentwurfs macht Sinn, die Haushaltsberatungen, die kommen werden, nicht aus den Augen zu verlieren und vorher zu beschließen, weil sie vollkommen richtig sind und weil es auch Sinn macht, über die Wahlperiode hinweg eine Perspektive zu geben und damit Verlässlichkeit zu schaffen. Da bin ich sehr bei Ihnen. Aber wir müssen auch schauen, dass wir eins nicht machen können, wenn wir die Reform des kommunalen Finanzausgleichsgesetzes angehen: dass wir nicht alles vorher aus der Rücklage des Landes, die zwar reichlich, aber in der Summe doch irgendwo endlich ist, raussammeln können und dann für die eigentliche Reform, die langfristig tragfähig sein muss, kein Geld mehr zur Verfügung haben.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Aber
weil sie langfristig gelten, können sie eben nicht aus der Rücklage finanziert werden!) Deswegen müssen wir die Frage der langfristigen Investitionspauschale, die Sie in der Summe mit weiteren 400 Millionen Euro aus der Entnahmerücklage definieren – das ist ja der Vorschlag im Gesetzentwurf –, sachgerecht ausfinanzieren. Aber wir müssen auch schauen, was kostet uns vielleicht eine Reform des Kommunalen Finanzausgleichs, wenn wir die kreisfreien Städte adäquat ausstatten, wenn wir die Kürzungen bei den Hauptansatzstaffeln für die kleinen Gemeinden rückgängig machen. Wir müssen schauen: Sind die Landkreise so ausfinanziert, dass sie ihre Sozialausgaben, die gesetzlich auf sie zugerollt sind, auch finanzieren können? Wir haben ja gelernt – und wir als Kommunalpolitiker erleben das jedes Jahr in unseren Haushaltsberatungen –, dass wir mittlerweile weit über 60 Prozent in diesem Etat im Einzelplan 04 in den kommunalen Haushalten dafür ausgeben und uns ganz schön die Luft abgeschnürt ist, um noch unsere Aufgaben zu finanzieren. Wenn ich das auch sachgerecht durchfinanziere, dann muss ich das irgendwoher nehmen und im Zweifelsfall auch aus der Rücklage finanzieren.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Wie oft
denn?) Deswegen muss man das zusammen betrachten und muss die Schritte sehen, dass man auch die Reform des Kommunalen Finanzausgleichs nicht nach weiteren Investitionspauschalen behandelt, sondern mindestens im gleichen Atemzug bespricht. Das muss sich dieser Landtag vornehmen, in dieser Reihenfolge. Jetzt schnell helfen aus den Überschüssen 2019 und dann die Reformschritte angehen. Wenn wir das beides in diesem Jahr auf den Weg bringen, dann haben wir unsere Aufgabe so erfüllt, dass Kommunalpolitiker in diesem Land wissen, sie werden wertgeschätzt, ihr Ehrenamt wird anerkannt und wir unterstützen sie bei ihrer Arbeit vor Ort, für ihre Dörfer, für ihre Städte und für ihre Landkreise. Vielen Dank.
(Beifall CDU, FDP)
Thüringer Gesetz für eine kommunale Investitionsoffensive 2020 bis 2024
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich finde es schon erstaunlich, dass jetzt in der Debatte der Fraktionsvorsitzende der CDU an das Rednerpult treten musste, weil offensichtlich der kommunalpolitische Sprecher Herr Walk nicht mehr in der Lage ist, die Debatte führen zu können.
(Unruhe CDU)
Herr Walk, ganz ruhig, ich habe eben erst angefangen.
(Heiterkeit DIE LINKE)
Herr Mohring, Ihr Redetalent ist ja durchaus auszeichnungswürdig und durchaus talentiert, aber Sie haben es eben nicht vermocht, die inhaltlichen Fehler von Herrn Walk wieder geradezurücken. Ich will mal auf ein paar Punkte eingehen. Wir haben ein paar politische Zielvorgaben in unseren Gesetzentwurf hineinformuliert, wo wir einen politischen Gestaltungsanspruch deutlich machen, wo wir davon überzeugt sind, das sind die Herausforderungen und Zukunftsaufgaben, wo die Kommunen investieren sollen, eingeschränkt auch noch durch das Wörtchen „insbesondere“. Jetzt frage ich Sie mal ehrlich, welcher Kommunalpolitiker vor Ort etwas gegen weitere Investitionen in die Zukunftsaufgabe Bildung haben soll. Dahinter wird sich jeder Bürgermeister versammeln können, weil jeder Bürgermeister einen Kindergarten bei sich in der Gemeinde hat. Das ist jetzt eine Bildungsaufgabe. Jeder Landrat wird sich hinter dieser Bildungsaufgabe versammeln können, weil jeder Landrat auch Schulen hat und das Geld da immer gut angelegt ist. Unter die Frage der Mobilität können Sie so viel fassen. Sie können in den Dörfern Radwege bauen, Sie können Fußwege bauen, Sie können damit Elektrobusse anschaffen. Es ist also sehr breit gefächert. Wo Sie da eine unzulässige Einschränkung sehen, kann ich nicht erkennen. Wir haben dort einen politischen Gestaltungsanspruch und wollen das auch in dieser Aufzählung deutlich machen. Herr Walk, Sie müssen sich mal entscheiden, was Sie wollen. Sie diskutieren ein zusätzliches Investitionshilfsprogramm, nennen das auch noch so, schreiben das sogar noch in die Überschrift in den Paragrafen und schreiben, dass es für Investitionen sein soll. Dann stellen Sie sich hin und sagen, die Kommunen sollen damit ihre Verwaltungshaushalte ausgleichen.
(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Da müssen
Sie genau zuhören!) Ich habe Ihnen sehr genau zugehört und habe festgestellt, dass Sie offensichtlich das System der Kommunalhaushalte noch immer nicht verstanden haben. Sie haben die Materie einfach nicht verstanden. Dabei bleibe ich.
(Beifall DIE LINKE)
Ich empfehle Ihnen einfach einen Blick in die entsprechende Rechtsgrundlage. In der Gemeindehaushaltsverordnung steht ganz am Anfang in § 1 Abs. 1 die entsprechende Definition, was unter Vermögenshaushalt zu verstehen ist. Ich will mal deutlich machen, da Sie immer wieder behaupten, dass wir oder Rot-Rot-Grün in den letzten Jahren das Geld für die Kommunen gekürzt hätten: Die Evaluierung des Finanzbedarfs der Kommunen hat ergeben, dass der errechnete Bedarf 300 Millionen Euro weniger wäre, als das, was Rot-Rot-Grün am Ende im Gesetz beschlossen hat. Die Koalition hat also 300 Millionen Euro über den Bedarf obendrauf gelegt. Wie Sie da zu einer Kürzung kommen können, kann ich nicht erkennen. Wenn Sie, Herr Mohring, hier wieder Äpfel mit Birnen vergleichen, ist das einfach unredlich. Sie können nicht einmal die Schlüsselmasse nehmen und da Sonderprogramme außerhalb des Finanzausgleichs obendrauf addieren und auf der anderen Seite nur die reinen Schlüsselzuweisungen betrachten. Das führt natürlich zu Verwerfungen, das sind Zahlen, die überhaupt nicht miteinander vergleichbar sind. Sie müssen sich mal entscheiden, was Sie zur Datengrundlage nehmen wollen.
(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Ich habe
von der Ausgleichsmasse gesprochen!) Wenn Sie, Herr Walk, das jetzige System der Bedarfsermittlung im Kommunalen Finanzausgleich kritisieren – das war vor Ihrer Zeit, das können Sie nicht wissen – : Es gab 2005 ein Urteil des Verfassungsgerichts, das hat klargemacht, dass das damalige System der Finanzzuweisung verfassungswidrig ist. Und da war es Ihr Finanzminister, Dr. Voß aus Sachsen, der dann hier in Thüringen Finanzminister von der CDU gewesen ist, der das System auf den Weg gebracht hat mit Blick auf das Urteil von 2005, das heute in wesentlichen Teilen noch immer Bestand hat. Also schieben Sie uns da nicht den Schwarzen Peter in die Schuhe, sondern schauen Sie einfach mal in Ihre eigenen Parteireihen! Ich will auch noch mal deutlich machen, wo die Koalition in den letzten fünf Jahren deutlich nachgebessert hat. Der Soziallastenansatz im Finanzausgleich ist von 8 auf 14 – das ist die Einwohnergröße – erhöht worden. Der Kinderansatz ist von 4,5 auf 6,7 erhöht worden. Es wurde ein Sonderlastenausgleich für Kurorte geschaffen, 10 Millionen Euro jedes Jahr. Es wurde eine Klausel eingeführt, die Sonderzuweisung Demografie, diese wirkt allerdings erst 2022, mit der besondere Härten abgemildert werden sollen. Und wir haben – da müssen Sie einfach mal entscheiden, was Sie jetzt sagen oder auch nicht verstanden haben – den Kulturlastenausgleich, der früher außerhalb des KFA gewesen ist, in den KFA integriert. Insofern ist es auch kein Widerspruch zu dem, was wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben, dass wir Sonderprogramme oder Sonderzuweisungen außerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs zurücktreten lassen wollen, sondern das ist genau im Einklang mit der bisherigen Politik. Zusätzlich zu den ganzen Mitteln, die ich jetzt eben aufgeführt habe, hat Rot-Rot-Grün in den letzten Jahren 200 Millionen Euro für freiwillige Gemeindefusionen und für die Rückkreisung von Eisenach in den Wartburgkreis noch mal 48 Millionen Euro obendrauf gelegt. Wie Sie bei der Aufsummierung dieser ganzen Zahlen weiterhin zu der Auffassung kommen, Rot-Rot-Grün hätte in den letzten Jahren bei dem Finanzausgleich oder bei den Zuweisungen an die Kommunen gekürzt, das erschließt sich mir nach wie vor nicht.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Das ist alles ein Beleg dafür, dass Rot-Rot-Grün den Kommunen in den letzten Jahren massiv Geld bereitgestellt hat. Wenn Sie einzelne Zahlen, Herr Bergner, vorgetragen haben – ich habe von 1,2 Milliarden Euro mehr in den Kommunen gesprochen, also eigene Steuereinnahmen und Zuweisungen des Landes an die kommunale Ebene. Das ist natürlich in der Gesamtbetrachtung für die gesamte kommunale Familie. Da gestehe ich ein, das kommunale Leben ist höchst ausdifferenziert, da gibt es Kommunen, denen geht es extrem gut, die kriegen auch keine Schlüsselzuweisungen und die sind teilweise abundant, die zahlen in das System ein. Aber Ihr Vorschlag sieht auch noch vor, dass selbst diese Kommunen zusätzliche Investitionsmittel bekommen sollen, bei denen einfach die Frage zu stellen ist, wie hoch tatsächlich deren Bedarfe sind. Wenn wir Kommunen haben, die Bürgerstiftungen bilden, weil sie nicht mehr wissen, wohin mit ihrem Geld, dann ist doch wirklich die Frage zu stellen, ob da diese Gleichmacherei tatsächlich sinnvoll ist. Und es gibt – darauf haben Sie hingewiesen, Herr Bergner, das ist zweifellos so – viele Gemeinden und Städte, insbesondere kleinere, aber auch kreisfreie Städte, die offensichtlich Finanzprobleme haben. Das liegt aber an der Struktur der kommunalen Ebene. Da müssten wir Strukturveränderungen diskutieren und am Ende durchsetzen, um diese Verwerfungen aufzuheben. Diese Probleme werden wir aber nicht dauerhaft mit noch mehr Geld überdecken. Herr Bergner, noch ein paar Zahlen zu Hohenleuben. Sie haben recht, ich habe nachgesehen, das Landesamt für Statistik ist sehr aussagekräftig und ein schönes Instrument – Schlüsselzuweisungen von Hohenleuben: Ich habe jetzt mal die Zahlen 2015 mit 2020 verglichen. Ich glaube, Sie hatten 2018, aber ich habe mich auf 2015 beschränkt. Bitte?
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: 2014!)
2014. Ich habe 2015 genommen, weil das das Jahr war, in dem Hohenleuben den höchsten Betrag an Schlüsselzuweisungen bekommen hat, das waren damals in etwa 550.000 Euro. Sie haben recht, die Schlüsselzuweisungen in diesem Jahr 2020 sind nur 450.000 Euro, also 100.000 Euro weniger, macht also 81 Prozent dessen aus, was Sie 2015 bekommen haben. Aber Sie müssen zur Ehrlichkeit auch dazu sagen, dass Ihre Steuerkraftmesszahl ganz einfach gestiegen ist. Die lag damals 2015 bei 455.000 und liegt jetzt bei 628.000, das sind also 138 Prozent dessen, was Sie 2015 hatten. Das ist einfach das System des Finanzausgleichs. Übrigens ist die Bedarfsmesszahl gleich geblieben, also Ihr ermittelter Bedarf, was Sie an Aufgabenerfüllung haben, ist von 1,1 auf 1,2 Millionen Euro gestiegen, also nahezu unverändert. Wenn Sie also bei einem gleichbleibenden Bedarf höhere eigene Steuereinnahmen haben, dann ist es doch nur nachvollziehbar – das ist eine einfache Mathematik und Rechnung –, dass im Gegenzug die Schlüsselzuweisungen sinken müssen.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Da können Sie sich nicht hinstellen und das als eine Ungerechtigkeit des Landes hier verkaufen wollen, dass man willfährig bei Ihnen gekürzt hätte, sondern es liegt einfach daran, dass Ihre eigene Steuereinnahmebasis gestiegen ist, Ihre Leistungskraft gestiegen ist. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringer Gesetz für eine kommunale Investitionsoffensive 2020 bis 2024
Vielen Dank, Herr Bilay. Als Nächster hat Abgeordneter Matthias Hey für die SPD-Fraktion das Wort. Frau Präsidentin, vielen Dank. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Mohring, Sie haben eben in Ihrer Rede dargestellt, dass es einen Zusammenhang zwischen Stärkung der Kommunen im Bereich investiver Mittel, aber natürlich auch dem Kommunalen Finanzausgleich gibt. Ich unterschreibe das mit Edding. Diese Debatte wollten wir aber mit unseren heutigen beiden Gesetzentwürfen, glaube ich, gar nicht aufmachen. Aber okay, Sie haben es mir noch mal gesagt. Was mich wirklich ein wenig in Feuer gebracht hat, ist, dass Sie sagen, es gibt bei uns diesen § 8 Thüringer Gesetz zur Sicherung der kommunalen Haushalte – Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung. Da sagen Sie: Na ja, da steht wieder, für die und die Zwecke gilt die ausgereichte Mittelverwendung und wenn die nicht nachgewiesen wird, dann müssen sie zurückzahlen und das wäre gegenüber der kommunalen Familie eine Art von Misstrauensnachweis. Ich sage Ihnen eines: Ihr Gesetzentwurf sattelt auf das Thüringer Gesetz zur Sicherung der kommunalen Haushalte vom 27. Februar 2014 auf. Da haben Sie einen § 6a mit den Investitionspauschalen einbringen wollen. Das ist im Großen und Ganzen Ihr Gesetzentwurf. In diesem alten Gesetz von 2014 gibt es einen § 8 und da steht drin, dass die Kommunen diese Mittel zweckentsprechend zu verwenden haben und wenn das nicht der Fall ist, dann müssen sie sie zurückzahlen. Wenn Sie diesen Gesetzentwurf quasi in das Alte reinbringen, dann haben Sie genau dasselbe Misstrauen, das insoweit gar nicht besteht, hier vorn am Pult zum Ausdruck gebracht, wie das, was Sie mir oder uns vorwerfen. Das, finde ich schon, ist nicht sehr redlich. Das ist das eine. Das andere ist – das wissen Sie auch: In der LHO steht immer drin, dass, wenn der Geldgeber Mittel ausreicht, er eigentlich immer auf die zweckentsprechende Verwendung achten muss und dass die Gelder immer zurückgezahlt werden. Das hat damit gar nichts zu tun. Wir wollen den Kommunen nicht in irgendeiner Form eine Vorschrift machen. Noch mal: Einmalig 500 Millionen Euro, eine halbe Milliarde Euro für ein halbes Jahrzehnt für beste Planungssicherheit – das ist es doch, was uns beide verbindet und was wir versuchen müssen, nach vorn zu bringen. Da will ich Ihnen auch noch eines sagen, vielleicht nicht unbedingt Ihnen, Herr Mohring – ich will gar nicht so scharf reagieren, aber das hat mich bei Herrn Walk vorhin auch so ein bisschen – oder doch, Herr Mohring. Sie haben vorhin die Frage gesagt wie sich beispielsweise Kommunen, die heute noch kreisfrei sind, haushalterisch aufstellen können und dass es ein Problem ist, in dieser Kreisstruktur in irgendeiner Art und Weise voranzukommen. Sie haben Suhl gebracht, wir könnten auch Eisenach bringen, die haben es jetzt auf einem anderen Weg gemacht, da wird nächstes Jahr hoffentlich dann auch mal Butter bei die Fische getan. Aber dann sage ich Ihnen eines: Als wir hier in diesem Plenarsaal vor wenigen Jahren noch über Kreisstrukturen und sinnvolle Kreisstrukturen gesprochen haben und die Frage, wie man das alles ausfinanzieren kann, da haben Sie im ganzen Land Klatschpappen verteilt. Ich habe eine davon noch aufgehoben. Das ist das eine. Das andere: Sie sagen, wir müssen auch immer die Rücklage im Kopf behalten und wenn wir jetzt die Millionen ausschenken – da bin ich ja auch ganz bei Ihnen und das stimmt ja auch –, müssen wir immer daran denken, dass die Rücklage endlich ist. Dieses Ansinnen hätte ich gern mal bei Ihrem Vorschlag gehört, als Sie noch vor wenigen Monaten hier gestanden und gesagt haben: Alle Straßenausbaubeiträge werden zurückgezahlt. Da spielte die Rücklage keine Rolle. Auch das ist eine Sache, da wundere ich mich immer. Aber so what, alles zur Seite geschoben, weil wir im Ausschuss miteinander debattieren wollen.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Da hat
er auch noch erzählt, dass die Rücklage geplündert worden ist!) Jetzt sage ich aber auch noch eines ganz deutlich, wenn ich einen Brief schreibe und eine Antwort zurückbekomme unter dem Motto, wir reden mit Ihnen nicht darüber, und hier vorne höre, aber in den Ausschüssen tun wir es, dann sage ich Ihnen eines: Diese Ausschüsse und dieser Plenarsaal sind dafür da, dass wir darüber reden. Das ist nicht nur verdammte Pflicht und Schuldigkeit, sondern das sind Gremien, die dafür geschaffen wurden. Das ist kein besonders nettes Angebot, sich hier vorn hinzustellen und zu sagen: Da reden wir im Übrigen mal in den Ausschüssen mit Ihnen über eine halbe Milliarde Euro. Was ich wollte, war, darüber hinausgehend einfach die Tatsachen untereinander zu klären, wie schnell, wie effektiv und wie zeitlich am schnellstmöglichen wir zu diesen 568 Millionen Euro für die kommunale Familie kommen, und da kriege ich eine Absage. Da sage ich auch deutlich: Das finde ich schwierig. Ich finde auch eines noch schwierig: All die netten Angebote, dass gesagt wird, es ist ja gut, dass wir darüber reden, hätte ich gern bei der Debatte zur Verabschiedung der Tagesordnung gestern auch mal vernommen. Das muss man mal auf Lunge rauchen: Da wurde beantragt, dass Ihr Antrag von CDU und FDP gemeinsam mit dem TOP 5, nämlich unserem Antrag, behandelt wird. Da haben Sie nicht etwa dafürgestimmt, da haben Sie sich enthalten. Sie waren insoweit sogar dagegen, dass wir diese beiden Punkte gemeinsam hier besprechen. Da will ich jetzt wirklich mal infrage stellen oder zumindest unter Beweis
Thüringer Gesetz für eine kommunale Investitionsoffensive 2020 bis 2024
– ja – gestellt haben auch im Ausschuss, wie viel uns die kommunale Familie wert ist. Ich lade Sie nach wie vor herzlich ein, das bei Heißgetränken und Nougat mit mir zu bereden. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Viel-
leicht mag er einfach keinen Nougat, Matthias!)
Thüringer Gesetz für eine kommunale Investitionsoffensive 2020 bis 2024
Vielen Dank, Frau Präsidentin, ich werde die Zeit nicht ausschöpfen. Aber erst mal ein Wort vorweg: Herr Kollege Bilay, die Art und Weise, wie Sie hier versucht haben, einen Kollegen verächtlich zu machen, fand ich schon unterirdisch, das habe ich so überhaupt noch nicht erlebt.
(Beifall AfD, CDU, FDP)
Ich finde es im Gegenteil sehr schön und auch sehr gut, dass sich die Fraktionsvorsitzenden bei uns ganz klar hinter das Thema „Kommunalfinanzen“ stellen, und das wird auch so bleiben. Danke schön. Ein Wort zu den 1,2 Milliarden Euro mehr. Da gilt das alte Wort: Die Kuh ersoff in einem durchschnittlich einen Meter tiefen Teich. Das werden wir in den Ausschüssen dann auch noch mal etwas genauer erörtern. Aber ich will auch etwas zu den abundanten Gemeinden sagen. Für alle, die es nicht wissen: Das sind die Gemeinden, denen man nachsagt, dass ihr eigenes Einkommen so auskömmlich wäre, dass sie gefälligst abzugeben haben – ich sage es mal ein bisschen salopp. Das Extrembeispiel hatten wir in der 5. Legislaturperiode in der Gemeinde Hohenölsen. Weil sie relativ viele Steuern bekam, ist sie als abundante Gemeinde eingestuft worden und war noch nicht einmal in der Lage, ihre Umlage an den Kreis und ihre Umlage an die VG zu bezahlen. Also auch das Kriterium der abundanten Gemeinden muss man sich sehr genau anschauen, wenn man schaut, welche Stellschraube möglicherweise wie zu stellen ist. Auch das ist in der Ausschussdebatte sicherlich sehr interessant. Einen Punkt möchte ich auch noch sagen, nämlich zum Thema „Strukturveränderungen“. Sie haben es bis heute nicht verstanden: Die Zwangseingemeindungen, die Zwangszusammenschlüsse, da hat bis heute niemand nachgewiesen, dass es in irgendeiner Weise finanziell positive Effekte gegeben hätte. Und deswegen wird es auch jetzt nicht besser, wenn Sie es ständig wiederholen.
(Beifall AfD, CDU, FDP)
Ich sehe, meine Redezeit schwindet. Deswegen beeile ich mich, noch einen Punkt zum Thema „Bedarf“ anzusprechen, denn das haben Sie auch unterschlagen. Sie haben gesagt, unser Bedarf ist gleich geblieben. Da sind wir bei dem, was ich vorhin zur Bedarfsermittlung gesagt habe: ja natürlich, weil wir nicht mehr ausgeben konnten. Aber deswegen ist der Bedarf viel größer als das, was als Bedarf ermittelt wird. Das ist ja das eigentliche Problem. Ich möchte Ihnen auch eines sagen: Wenn Sie die Zeit zwischen 2014 oder 2015 – völlig egal – bis heute vergleichen, da sind die Baupreise nicht nur verdoppelt, sie sind um ein Deutliches höher geworden. Allein deswegen ist der Bedarf dort eigentlich schon wesentlich höher, als er in der Theorie ausgewiesen wird. Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren.
(Beifall AfD, CDU, FDP)
Thüringer Gesetz für eine kommunale Investitionsoffensive 2020 bis 2024
Vielen Dank, Herr Bergner. Es liegen jetzt tatsächlich keine Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten mehr vor. Zu Wort gemeldet hat sich für die Landesregierung Herr Minister Maier. Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucherinnen und Besucher, es gibt schlimmere Tage im Leben eines Kommunalministers als den heutigen und auch die heutige Debatte. Es gibt gleich zwei Gesetzentwürfe, die darauf abzielen, die kommunalen Finanzen ordentlich zu stärken. Insofern bin ich in der angenehmen Position, das jetzt vonseiten der Regierungsbank mitzuverfolgen, weil die Initiative ja aus Ihren Reihen kommt und das macht das nicht schlechter; das finde ich sogar sehr gut. Denn, liebe Abgeordnete, in unseren Kommunen erleben die Menschen ganz praktisch und direkt die Auswirkungen unserer Entscheidungen in diesem Hohen Haus. Sie merken, ob das notwendige Geld vorhanden ist für Straßen, Straßenausbau, für Kindergärten, für andere kommunale Infrastrukturen, sonstige Angebote des täglichen Lebens und in welchem Zustand sie sich befinden. Ich bin jetzt in der Position, als Innenminister auch der Innenministerkonferenz vorzusitzen. Ich habe sehr deutlich gesagt, dass mir das Thema „Kommunales“ auch in diesem Zusammenhang von Bedeutung und wichtig ist, weil es auch direkt mit dem Zustand unserer Demokratie verknüpft ist. Wie gesagt, ich habe eben ausgeführt, wo die Menschen uns erleben – die Handlungsfähigkeit der Demokratie – und es ist die konkrete Lebenswirklichkeit in den Kommunen, auch gerade in den kleineren Kommunen. Wir müssen dafür sorgen, dass kommunale Verantwortungsträgerinnen und träger in ‑ der Lage sind, die Alltagssorgen der Menschen anzugehen in Fragen der Mobilität, der guten Bildung, der Gesundheitsversorgung und insbesondere – ganz wichtig – auch der Sicherheit; da sprechen wir insbesondere vom Thema „Brandschutz“. Das alles hat natürlich auch mit Geld zu tun. Wir sind aufgerufen – und das geschieht ja auch –, die Finanzausstattung der Kommunen nachhaltig zu verbessern, damit sie all diese Aufgaben entsprechend wahrnehmen können. Der erfreuliche Umstand, dass wir jetzt auch in der Lage sind, vonseiten des Landes Finanzen zur Verfügung zu stellen, ist Anlass genug, auch zu überlegen, wie wir das tun. Ich habe heute hier eine Debatte erlebt, die – wie ich fand – auf hohem Niveau stattgefunden hat, weil auch in unseren Reihen viele Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker vertreten sind, die auch wissen, wovon sie reden. Insofern finde ich das sehr belebend und auch für mich bereichernd, das hier mitzumachen. Auch ich bin Kommunalpolitiker in einer kleinen Stadt. Deswegen möchte ich auch noch mal auf Sie eingehen, Herr Bergner, denn Sie haben einige Themen angerissen, auf die ich auch im Sinne einer sachlichen Debatte schon noch mal zurückkommen möchte. Natürlich wurde jetzt auch vereinzelt immer am Kommunalen Finanzausgleich Kritik geübt. Ich habe, als ich ins Amt kam, auch bei der Versammlung des Gemeinde- und Städtebunds das Wort gesagt oder den Begriff geprägt: Das ist ein bürokratisches Monster. Je tiefer ich eingestiegen bin, desto mehr bin ich allerdings der Auffassung, dass der KFA nicht komplett abgeschafft gehört. Nein, im Gegenteil, er funktioniert relativ gut, aber er ist wie jedes Instrument auch immer mal wartungsbedürftig und das müssen wir jetzt angehen. Sie haben von dieser Abwärtsspirale gesprochen, dass die Bedarfe anhand der Vorjahreszahlen ermittelt werden. Auch da habe ich den Verdacht geäußert, dass das eine Abwärtsspirale ist, die dazu führt, dass die Kommunen quasi kaputtgespart werden. Aber wir haben jetzt valide Zahlen, dass es eben nicht so ist. Bei der Bedarfsermittlung in den letzten Jahren hat dieser Effekt eben nicht gegriffen, sondern – im Gegenteil – die Bedarfe, die auch im Kommunalen Finanzausgleich dann eine Rolle spielen, sind gewachsen. Das macht deutlich, dass das Instrument schon funktioniert, aber – wie gesagt – an bestimmten Stellen auch verbesserungswürdig ist. Sie haben auch vom Investitionsstau gesprochen. Und Sie sind ja ein Mann des Fachs – Bauingenieur. Ja, es gibt einen Investitionsstau, der ist ganz offensichtlich, man muss nur durchs Land fahren, man sieht es. Aber ich glaube, die Zusammenhänge sind an dieser Stelle ein bisschen komplizierter, warum es nicht gelungen ist, den abzubauen. Übrigens deuten ganz aktuelle Zahlen darauf hin, dass wir auf dem Weg sind, ihn abzubauen, denn in den letzten zwei Jahren sind die Investitionen der Kommunen um 25 Prozent gestiegen und das ist doch mal eine gute Botschaft. Das hat natürlich auch etwas damit zu tun, dass wir in den letzten fünf Jahren auch Geld zur Verfügung gestellt haben – einerseits über Investitionsprogramme, die noch nicht so abgerufen wurden, wie ich mir das auch vorstelle, andererseits auch über die Verstetigung der Finanzausgleichsmasse, 100 Millionen Euro auch für die Schlüsselmasse. So haben wir das für den Haushalt 2020 beschlossen. Also eine nachhaltige, in die Zukunft gerichtete kommunale Finanzpolitik, würde ich für mich behaupten, gibt es schon. Und wenn wir jetzt gemeinsam daran arbeiten, sie zu verbessern, bin ich jederzeit gern dabei. Aber Sie sprachen auch über – hier ist wieder der Begriff gefallen – „Zwangsfusionen“. Gab es eine Zwangsfusion?
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Aber die
Initiative dazu gab es, Herr Minister!)
(Beifall FDP)
Ja, aber sie hat nicht stattgefunden. Sorry, dass ich das jetzt einfach mal an dieser Stelle so sage. Das ärgert mich, wenn hier immer wieder so getan wird, als ob es Zwangsfusionen gegeben hat. Wir haben ganz klar auf Freiwilligkeit gesetzt.
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Wir haben
es verhindert!) Man muss schon mal die berühmte Kirche im Dorf lassen. Ich habe die FDP im letzten Landtag nicht wahrgenommen. Aber es geht mir jetzt nicht darum. Ich will jetzt nicht aufs hohe Ross steigen, sondern was ich eigentlich sagen will, ist, dass wir Folgendes brauchen: Wir brauchen auch effiziente Strukturen. Das hat nun mal was damit zu tun, dass wir auch Verwaltungseinheiten schaffen müssten, die dazu in der Lage sind – sage ich mal –, auch komplexe Bauvorhaben zu begleiten. Wir alle wissen ja, wie es ist. Bauen ist nicht einfacher geworden, bauen ist eine Herausforderung, weil tatsächlich – und da gebe ich Ihnen auch recht – die Bürokratie auch zugenommen hat, aus verschiedenen Gründen und die sind gar nicht so sehr in diesem Haus zu suchen, sondern auf den höheren Ebenen. Und da bin ich gerne mit dabei, auch dafür zu kämpfen, dass wir Bürokratie reduzieren. Ein weiteres Märchen, was hier erzählt wurde, ist, dass wir die Hauptansatzstaffel für die kleinen Kommunen verschlechtert haben. Das stimmt einfach nicht.
(Zwischenruf Abg. Henkel, CDU: Das stimmt,
aber klar!) Das haben wir nicht. Wir haben das ausgeglichen. Jedes Mal haben wir wieder 10 Millionen Euro in das System reingegeben, um auch den Kommunen – Ihr Argument war ja immer, wir wollten von hinten durch die kalte Küche mit finanziellem Druck dort Zwang ausüben. Das ist einfach Quatsch. Die Hauptansatzstaffel wurde von uns regelmäßig so angepasst, dass die Kommunen, die kleinen Kommunen auch so gestellt wurden wie zuvor.
Thüringer Gesetz für eine kommunale Investitionsoffensive 2020 bis 2024
Ich habe die Frage, Herr Minister: Sie widersprechen jetzt oder Sie sagen, die Hauptansatzstaffel ist definitiv nicht geändert worden. Das habe ich jetzt so entnommen. Ich kenne es aus 13 Jahren Erfahrung als Bürgermeister, dass im letzten KFA die Änderung an der Hauptansatzstaffel vorgenommen wurde. Es gab da lediglich einen Ausgleich für die kleineren Gemeinden, aber die Hauptansatzstaffel ist nach meinem Dafürhalten definitiv geändert. Ja, Sie haben natürlich recht, sie ist geändert worden, aber wir haben die kleinen Kommunen kompensiert, sodass sie nicht schlechtergestellt wurden. Das habe ich damit gemeint. Abschließend auch noch mal zum Thema „Suhl“. Was ich wirklich sehr bedauerlich finde, dass das nicht funktioniert hat, dass das nicht geklappt hat. Das kann ja noch mal funktionieren. Aber wir können jetzt natürlich nicht hingehen und dann Suhl – wie soll ich sagen –, die müssen jetzt allein weiter existieren. Die müssen allein schauen, wie sie klarkommen, und das wird nicht einfach. Da können wir natürlich vonseiten der Kommunalaufsicht nicht so tun, als wären sie doch fusioniert und würden das im Grunde so handhaben können. Wir müssen dafür Sorge tragen, dass Suhl jetzt erst mal auf mittlere Frist existieren kann, und das wird nicht einfach werden für diese Stadt, weil die Herausforderungen einfach so sind. Die Lasten, die dort zu tragen sind, sind erheblich. Insofern sind wir jederzeit bereit – und ich spreche regelmäßig mit dem Oberbürgermeister von Suhl, was wir tun können –, damit es auch Suhl allein oder im größeren Zusammenhang auch in Zukunft, auch was die kommunalen Finanzen angeht, besser geht, als es heute bereits der Fall ist. In diesem Sinne freue ich mich auch auf die Debatte in den Ausschüssen oder im Innenausschuss und denke, wir kriegen da was Gutes hin und danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringer Gesetz für eine kommunale Investitionsoffensive 2020 bis 2024
Vielen Dank, Herr Innenminister. Es liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Es wurde Ausschussüberweisung beantragt. Wir kommen zunächst zur Abstimmung zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP. Hier wurde die Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss und an den Haushalts- und Finanzausschuss beantragt. Ich würde zunächst über die Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss abstimmen lassen. Wer dieser zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Zustimmung aus allen Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Dann ist diese Ausschussüberweisung so angenommen. Weiterhin wurde beantragt, diesen Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind ebenfalls die Stimmen aus allen Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? Auch nicht. Damit ist auch diese Ausschussüberweisung einstimmig bestätigt. Jetzt geht es um die Federführung. Ich nehme an, der Innen- und Kommunalausschuss soll federführend sein, richtig? Dann lasse ich darüber abstimmen. Wer der Federführung im Innen- und Kommunalausschuss zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind wiederum die Stimmen aus allen Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? Auch nicht. Damit ist auch die Federführung einstimmig bestätigt. Jetzt kommen wir zur Abstimmung zum Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Auch hier wurde Ausschussüberweisung an den Innen- und Kommunalausschuss sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss beantragt. Ich lasse zunächst über die Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss abstimmen. Wer hier zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind ebenfalls die Stimmen aus allen Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? Auch nicht. Dann ist diese Ausschussüberweisung ebenfalls einstimmig bestätigt. Wir kommen zum Antrag auf Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wer hier zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? Ist auch nicht der Fall. Dann ist auch hier die Ausschussüberweisung einstimmig bestätigt. Jetzt müssen wir uns auch hier noch um die Federführung kümmern. Ich nehme an, ebenfalls im Innen- und Kommunalausschuss, der hier vorgeschlagen wird. Da bitte ich wiederum um Zustimmung, wer zustimmen möchte. Das sind Handzeichen aus allen Fraktionen. Vielen herzlichen Dank. Gibt es Gegenstimmen? Nicht. Stimmenthaltungen? Auch nicht. Dann ist auch hier die Federführung einstimmig festgelegt. Vielen herzlichen Dank und ich beende diesen Tagesordnungspunkt. Wir gehen jetzt in die Mittagspause und setzen um 14.25 Uhr mit dem Tagesordnungspunkt 28 fort, das ist die Fragestunde. Ich möchte darauf hinweisen, dass wir nach der Fragestunde dann mit den Wahlen weitermachen. 14.25 Uhr Fragestunde, danach die Wahlen. Vereinbarungsgemäß setzen wir fort. Vielleicht mal ganz kurz zur Erklärung für die Gäste auf unserer Tribüne: Es findet jetzt die Fragestunde statt. Das ist die Möglichkeit für die Abgeordneten, Fragen an die Landesregierung zu stellen. Wie Sie sehen, sind dann in der Regel die Abgeordneten da, die auch Fragen haben. Wir hoffen natürlich immer, dass es ein volles Haus gibt und ganz großes Interesse auch zu diesem Tagesordnungspunkt besteht. Es ist der Tagesordnungspunkt 28 Wir beginnen jetzt mit der ersten Frage. Das ist die Frage des Abgeordneten Mühlmann, Fraktion der AfD, in der Drucksache 7/116 – korrigierte Fassung.
Sehr geehrte Damen und Herren! Sachbeschädigungen durch ACAB-Schriftzug Der Schriftzug „ACAB“ wird insbesondere von linkem und linksextremistischem Klientel für die Verunglimpfung und Beleidigung von Polizistinnen und Polizisten gebraucht. In vielen Orten Thüringens und vor allem in der Landeshauptstadt Erfurt wurde dieser Schriftzug an unzähligen Stellen im öffentlichen Bereich gut sichtbar aufgebracht. Es ist wohl nicht weit hergeholt, wenn bei nahezu allen diesen Straftaten die Absicht zur öffentlichen Verunglimpfung und Beleidigung von Polizisten und Polizistinnen der Thüringer Polizei unterstellt wird. Nach meiner Auffassung hält dieser Zustand nun seit Jahren an. Sowohl im parlamentarischen Bereich der bisherigen Koalition als auch im Bereich der durch sie getragenen, nunmehr geschäftsführenden Landesregierung hat es nach meiner Auffassung erkennbar keine echte lösungsorientierte Problembearbeitung gegeben. Ich frage daher die Landesregierung: 1. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden im Januar 2020 mit Bezügen zu Sachbeschädigungen durch ACAB-Schriftzüge aufgenommen und durch den polizeilichen Staatsschutz bearbeitet? 2. Welchen Phänomenbereichen der politisch motivierten Kriminalität wurden diese Straftaten aus welchen Gründen zugeordnet? 3. Wie viele Tatverdächtige wurden im Zusammenhang mit derartigen Straftaten ermittelt? 4. Wie viele Verurteilungen gab es im Januar 2020 im Zusammenhang mit derartigen Straftaten? Vielen Dank.
Vielen herzlichen Dank. Es antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, Herr Minister Maier. Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Mühlmann beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Wenn Sie erlauben, würde ich die ersten drei Fragen in einem beantworten. Im Januar 2020 wurden in Thüringen bisher acht Sachbeschädigungen polizeilich registriert, bei denen der Schriftzug „ACAB“ festgestellt wurde. In einem Fall wurde ein Tatverdächtiger ermittelt. Die Ermittlungen zu den Fällen dauern noch an. Das beinhaltet auch die Prüfung der Motivation von Tatverdächtigen, anhand derer eine Zuordnung zu einem Phänomenbereich der politisch motivierten Kriminalität möglich ist. Eine konkrete Zuordnung zu einem Phänomenbereich der politisch motivierten Kriminalität ist in sieben Fällen daher gegenwärtig nicht möglich. In einem Fall ist eine politische Motivation des Tatverdächtigten nicht gegeben. Die Übernahme der Sachbearbeitung von den Kommissariaten Staatsschutz in den Kriminalpolizeiinspektionen wird gegenwärtig geprüft. Frage 4: Statistische Angaben im Sinne der Frage liegen nicht vor.
Vielen Dank, Herr Minister. Gibt es Nachfragen vonseiten des Fragestellers? Das sehe ich nicht. Weitere Fragen aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich auch nicht. Dann kommen wir zur nächsten Frage. Hier handelt es sich um die Anfrage der Abgeordneten Herold, Fraktion der AfD, in der Drucksache 7/117.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Stand der Diversitätsstudie „Vielfalt entscheidet Thüringen“ Die Landesregierung beauftragte ein Sozialunternehmen, im Rahmen der Studie „Vielfalt entscheidet Thüringen“ eine differenzierte Vollerhebung von sogenannten Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsdaten unter 20.000 Bediensteten der Landesverwaltung durchzuführen. Nach Auskunft der Landesregierung wurde das Vorhaben vorerst gestoppt und die Studie auf Eis gelegt. Der Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei verwies in einer Antwort zu einer Kleinen Anfrage, vergleiche Drucksache 6/7620, auf ein noch laufendes Rechtsbehelfsverfahren. Das Ziel der Landesregierung bestünde in jedem Fall darin, den erreichten Stand des Forschungsprojekts für die Zukunft zu sichern, darunter fielen beispielsweise entwickelte Softwareanwendungen oder ähnliche Zwischenergebnisse. Ich frage die Landesregierung: 1. Wurden inzwischen Erfüllungs- oder Schadensersatzansprüche gegenüber dem Freistaat Thüringen durch das oben in Bezug genommene Sozialunternehmen geltend gemacht; wenn ja, in welcher Höhe und wenn nein, wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen? 2. Welcher Forschungsstand sowie welche Projektdaten und Zwischenergebnisse wurden erreicht bzw. gesichert? 3. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung dazu, dass das oben in Bezug genommene Sozialunternehmen die Studie „Vielfalt entscheidet Thüringen“ noch immer als laufendes Projekt auf seiner Website führt? 4.Plant die Landesregierung eine Wiederaufnahme bzw. Fortführung der Studie „Vielfalt entscheidet Thüringen“?
Für die Landesregierung antwortet die Staatskanzlei, vertreten durch den Minister, Herrn Prof. Dr. Hoff. Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Frau Abgeordnete, in Ihrer Vorbemerkung ist Ihnen ein kleiner Fehler unterlaufen, auf den ich korrigierend hinweisen möchte. Es hat keine Beauftragung der Staatskanzlei hinsichtlich des Unternehmens gegeben, sondern das Unternehmen hat als Projektträger einen Antrag auf Projektförderung gestellt. Dieser Antrag ist bewilligt worden und insofern hat es keine Beauftragung gegeben. Zu Ihrer Frage 1 will ich darauf hinweisen, dass die Zuwendungsnehmerin, das von Ihnen benannte soziale Unternehmen, Klage vor dem Verwaltungsgericht Weimar gegen den Teilwiderrufsbescheid vom 30. Juli 2019 erhoben hat. Aufgrund des Teilwiderrufs kamen 87.704,48 Euro nicht mehr zur Auszahlung. Es kann aktuell nicht eingeschätzt werden, wann es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt. Zunächst muss die Klagebegründung durch die Klägerin eingereicht werden. Hierfür endet die Frist am 31. März 2020. Zu Frage 2: Die ausgewerteten Ergebnisse der Studie sollten – sofern die Studie erhoben worden wäre – der Landesverwaltung als Grundlage für ein zu erarbeitendes Diversity-Management-Konzept vom Projektträger zur Verfügung gestellt werden. Wie Sie jedoch wissen, wurde die Erhebung nicht durchgeführt und insofern liegen auch keine Forschungsergebnisse vor. Zu Frage 3: Auf den Umstand, dass das Unternehmen diese Studie weiterhin als laufendes Projekt aufführt, sind wir durch die Fragestellung aufmerksam geworden und weisen darauf hin, dass es sich um kein laufendes Vorhaben mehr handelt. Allein die Tatsache jedoch, dass die Klägerin vor Gericht gezogen ist mit dem Ziel, den Teilwiderruf gerichtlich zu kippen, sieht es das Unternehmen offenbar weiterhin als ein laufendes Vorhaben an. Ich habe – ehrlich gesagt – relativ wenig Lust, mich hier auf eine mehr oder weniger sophistische Debatte mit dem Unternehmen einzulassen. Insofern kann ich zu Ihrer Frage 4 sagen: Nein, die Landesregierung plant mit diesem Sozialunternehmen keine Wiederaufnahme bzw. Fortführung der Studie „Vielfalt entscheidet Thüringen“. Den Ausgang des Klageverfahrens warten wir ab. Wir sind im Gespräch mit der Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte mit dem Ziel, eine Untersuchung, die der Freistaat Sachsen auch in Abstimmung mit Personalvertretungen gemacht hat, für den Freistaat Thüringen in analoger Form umzusetzen und dort auch Fragen des Diversity-Managements aufzugreifen. Das wollen wir dann auch mit der ARGE HPR – das ist die Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte der Thüringer Verwaltungen – erörtern. Ich denke, darüber werden wir auch zu gegebener Zeit berichten. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Erste Frage: Wann ist mit dem Abschluss des laufenden Rechtsbehelfsverfahrens zu rechnen? Und zweitens: Was hat die Landesregierung unternommen, um die grundsätzlichen Bedenken des Landesdatenschutzbeauftragten bezüglich der Fragebögen und des Eingriffs in die Privatsphäre der Bediensteten auszuräumen? Zu der Frage 1 habe ich bereits in meiner Antwort unter Hinweis auf das Klageverfahren geantwortet. Und zu der Frage 2: Nicht zuletzt auch die Hinweise, die der Landesdatenschutzbeauftragte gegeben hat, aber auch grundsätzliche Zweifel im Hinblick auf die Durchführung dieses Projekts – ich verweise noch mal darauf: es ist keine von der Staatskanzlei beauftragte Studie, sondern ein Projektantrag – waren für uns maßgeblich für die Entscheidung, bereits im Sommer des vergangenen Jahres deutlich zu machen, dass wir dieses Projekt als Freistaat Thüringen nicht weiter finanzieren wollen. Ich verweise auf die Debatte, die in unterschiedlichen Ausschüssen dazu geführt wurde – im Gleichstellungsausschuss und im Haushalts- und Finanzausschuss. Seitdem ist diesbezüglich kein neuer Sachstand hinzugekommen. Insofern verweise ich auf die Ausführungen, die ich damals bereits im Sommer des vergangenen Jahres gemacht habe und die in den Protokollen der Ausschüsse nachzulesen sind.
Vielen Dank. Dann kommen wir jetzt zur dritten Anfrage. Hier handelt es sich um die Anfrage in der Drucksache 7/121 vom Abgeordneten Dr. Lauerwald von der AfD-Fraktion.
Die Anfrage lautet: Umgang mit hochpathogenen Erregern in Thüringen Der Bundesgesundheitsminister hat der Weltgesundheitsorganisation (WHO) im Kampf gegen das Ebola-Virus kürzlich weitere 3 Millionen Euro zugesichert und eine weitere Million soll der Afrikanischen Union zum Ausbau der Zentren für Seuchenbekämpfung (CDC) zugutekommen. Hochpathogene Erreger kennen keine Grenzen. Die geografische Verteilung der Sonderisolierstationen in Deutschland wird von Experten immer wieder angemahnt. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass Thüringen über kein Behandlungszentrum mit Sonderisolierstation zur Versorgung von Patienten mit hochpathogenen Erregern verfügt? 2. Wie viele Spezialfahrzeuge zum Transport hochinfektiöser Patienten gibt es in Thüringen? 3.Gibt es einen einheitlichen Notfallplan für die Einsatzkräfte der Polizei, der Feuerwehr und der Rettungsdienste im Umgang mit Verdachtsfällen, Ausbrüchen und im Falle einer Epidemie? 4. Gibt es in Thüringen ein Krankheitsmeldesystem zur frühzeitigen Erkennung und Warnung vor Ausbrüchen und Epidemien? Danke.
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Frau Ministerin Heike Werner. Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Für Thüringen, Sachsen und SachsenAnhalt steht die Sonderisolierstation am Klinikum St. Georg in Leipzig zur Verfügung, in der Patientinnen und Patienten mit hochpathogenen übertragbaren Erkrankungen behandelt werden können. Hierzu gibt es seit 2004 ein Verwaltungsabkommen zwischen den drei Bundesländern, in dem unter anderem die gemeinsame Finanzierung der Vorhaltekosten geregelt wird. Es existieren in Deutschland insgesamt sieben derartige Behandlungszentren, die jeweils von mehreren Bundesländern gemeinsam genutzt werden. Dass Thüringen nicht über ein eigenes Behandlungszentrum für den äußerst seltenen Bedarfsfall verfügt, stellt bundesweit keinen Einzelfall und keinen Nachteil für die Patientinnen und Patienten im Freistaat dar. Zu Frage 2: In Thüringen ist kein eigener Infektionsrettungswagen – nachfolgend IRTW genannt – stationiert. Ein IRTW für den Transport von Patientinnen und Patienten mit hochkontagiösen lebensbedrohlichen Erkrankungen steht für die drei Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen in der Branddirektion Leipzig zur Verfügung. Im I. Quartal dieses Jahres wurde ein neuer IRTW in der Branddirektion Leipzig in Betrieb genommen, an dessen Finanzierung, Haltung und Wartung sich die drei Länder gemeinsam beteiligen. Der Transport von Patientinnen und Patienten nach Leipzig ist also abgesichert. Zu Frage 3: Grundlage für den Umgang mit Patientinnen und Patienten, die mit hochpathogenen Erregern infiziert sind, oder in entsprechenden Verdachtsfällen bildet das Ebolafieber-Rahmenkonzept des Robert-Koch-Instituts, welches im Rahmen der Ebolafieber-Epidemie in Westafrika 2014 von Thüringen übernommen und mit thüringenspezifischen Informationen ergänzt wurde. Alle wichtigen Akteure und Behörden wurden in diesem Zusammenhang über die notwendigen Maßnahmen informiert und sensibilisiert. Dazu gehören zum Beispiel die Gesundheitsämter als die Verantwortlichen vor Ort nach Infektionsschutzgesetz und als wichtige Schnittstelle zu Rettungsdienst, Krankenhaus, Arzt, Bestatter usw. in den Kommunen, die Krankenhäuser, die Thüringer Landeskrankenhausgesellschaft, die Kassenärztliche Vereinigung und Landesärztekammer für die niedergelassenen Ärzte, das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz und das Landesverwaltungsamt als Schnittstellen für die Gesundheitsämter, die Landesapothekerkammer und die Landeszahnärztekammer für die Apotheker bzw. Zahnärzte, das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft insbesondere hinsichtlich des Flughafens Erfurt sowie das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales in seiner Zuständigkeit für Polizei, Rettungsdienste, Katastrophenschutz, Feuerwehr und Hilfsorganisationen. Zu Frage 4: Sehr geehrter Herr Dr. Lauerwald, Ihnen als Arzt ist sicher bekannt, dass seit 2001 mit dem Infektionsschutzgesetz ein umfassendes Meldesystem etabliert ist, welches in ganz Deutschland die Ärztinnen und Ärzte zur Meldung von Krankheits- und Verdachtsfällen von übertragbaren Krankheiten verpflichtet. Gemäß § 6 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz besteht selbstverständlich auch eine Meldepflicht für hochpathogene Erkrankungen, unter anderem für virusbedingte hämorrhagische Fieber wie zum Beispiel Ebolafieber oder Lassafieber, sowie nach § 6 Abs. 5 Infektionsschutzgesetz ganz allgemein für alle bedrohlichen übertragbaren Erkrankungen. Diese Meldung hat unverzüglich zu erfolgen und muss dem Gesundheitsamt innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntwerden der Erkrankung bzw. des Verdachts vorliegen. In § 7 Infektionsschutzgesetz sind außerdem Meldepflichten für den Nachweis bestimmter Erreger aufgeführt, darunter hochpathogener Erreger wie das Marburgvirus oder das Ebolavirus. Ergänzt werden diese Meldepflichten durch die Thüringer Infektionskrankheitenmeldeverordnung vom 15. Februar 2003, nach der auch das gehäufte Auftreten gleichartiger Erkrankungen, bei denen eine gemeinsame Ursache vermutet wird, meldepflichtig ist, selbst dann, wenn der übertragbare Charakter der Erkrankung noch nicht offensichtlich ist. Es existiert damit ein effektives Meldesystem, welches es den zuständigen Behörden erlaubt, epidemiologische Zusammenhänge schnell zu erkennen und die notwendigen Maßnahmen einzuleiten. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke schön für die Antworten. Erste Nachfrage: Wie bewertet die Landesregierung die Gefährdungslage durch das Coronavirus in Deutschland und Thüringen, wenn trotz massiver Isolation von Millionen Chinesen die Erkrankung bereits weltweit ausbricht? Zweite Nachfrage: Wie bewertet die Landesregierung, dass bei der Virulenz und Kontagiosität des Coronavirus durch Quarantänemaßnahmen eine Epidemie verhindert werden kann, wenn unerkannt Infizierte 14 Tage lang zahllose Menschen anstecken können, bis sie nach dieser Inkubationszeit erst erkranken und danach isoliert werden können? Zu der Frage der Ausbreitung einer möglichen Epidemie kann ich nur sagen, dass das Robert-KochInstitut derzeit die Möglichkeit als gering einstuft, dass es zu einer Epidemie in Deutschland kommen könnte. Trotz alledem ist es natürlich möglich, dass einzelne Fälle auftreten, wie beispielsweise jetzt in Bayern die vier Fälle, von denen wir gehört haben. Was die Inkubationszeit angeht, ist es zum einen so, dass noch nicht ganz klar ist, wie lang die Inkubationszeit tatsächlich ist. Es gibt hier verschiedene Vermutungen und ansonsten ist es so: Sobald Verdachtsfälle auftreten, wo von einem Risiko auszugehen ist, wird es an das Gesundheitsamt gemeldet, dann werden die Menschen entsprechend in den Krankenhäusern isoliert, es werden die Kontaktpersonen aufgesucht, um entsprechend zu schauen, ob hier noch mal Problemlagen vorliegen könnten. Insofern gehen wir davon aus, dass das derzeitige System der Meldung ausreichend ist und wir im Moment nach der Datenlage nicht davon ausgehen, dass es hier zu einem größeren Ausbruch kommen könnte.
Gibt es weitere Nachfragen von weiteren Abgeordneten? Das ist nicht der Fall. Dann vielen herzlichen Dank. Dann kommen wir zur nächsten Anfrage. Das ist die Anfrage in der Drucksache 7/123 des Abgeordneten Thrum von der AfD-Fraktion.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Einem Pressebericht der „Ostthüringer Zeitung“ vom 27. Dezember 2019 zufolge habe eine Krankenhausgesellschaft im Landkreis Greiz in den letzten zwei Jahren fast 4 Millionen Euro Verlust ausgewiesen. Das Pflegepersonal berichtet über eingefrorene Gehälter bei etwa 63 Prozent des Tariflohns und zwischen 10 und 20 Prozent unbezahlte Überstunden im Monat aufgrund Personalmangels. Darüber hinaus wird von Aufnahmestopps und einer geschlossenen Station für innere Medizin in einem Krankenhaus in Schleiz berichtet. Einem aktuellen Artikel in der „Ostthüringer Zeitung“ vom 11. Januar 2020 ist zu entnehmen, dass bereits Gerüchte über eine Komplettschließung kursieren würden. Ich frage die Landesregierung: 1.Hat die Landesregierung, und wenn ja seit wann, Kenntnis über die der Presse zu entnehmenden Fehlentwicklungen des Krankenhauses in Greiz und der Tochtergesellschaft in Schleiz? 2. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um den Krankenhausstandort Schleiz und somit die Grund-, Regel- und Notversorgung in einem weitläufigen ländlichen Gebiet zu sichern? 3. Wie rechtfertigt die Landesregierung die Diskrepanz zwischen den Investitionsmitteln für Thüringer Krankenhäuser von 75 Millionen Euro zu der von der Landeskrankenhausgesellschaft geforderten Summe von 150 Millionen Euro, damit das Land seiner gesetzlichen Investitionsverpflichtung vollumfänglich nachkommen kann? 4. Wie bewertet die Landesregierung das Vorhandensein von Haustarifen in zahlreichen Thüringer Krankenhäusern, die zum Teil ein erhebliches Missverhältnis zum Tariflohn aufweisen, um derartige öffentliche Einrichtungen vor der Insolvenz zu bewahren? Danke schön.
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, vertreten durch Frau Ministerin Heike Werner. Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, bevor ich auf die Einzelfragen antworte, gestatten Sie mir noch eine Vorbemerkung: Alleiniger Gesellschafter der Krankenhaus Greiz GmbH und der Tochtergesellschaft Krankenhaus Schleiz ist der Landkreis Greiz. Das Aufsichtsgremium der GmbH hat die Geschäftsführung zu überwachen. Der Landkreis Greiz, der hier die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung als öffentliche Aufgabe nach § 2 Thüringer Krankenhausgesetz wahrnimmt, untersteht der kommunalen Rechtsaufsicht. Die Analyse zu den Ursachen der finanziellen Schieflage und der internen Personalführung liegt außerhalb der Zuständigkeit der Landesregierung. Dessen ungeachtet wird die Landesregierung die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen und steht beratend zur Seite, wenn dies vom Träger gewünscht ist. Namens der Landesregierung möchte ich die Mündliche Anfrage nun wie folgt beantworten: Zu Frage 1: Die Landesregierung hat durch die Berichterstattung der „Ostthüringer Zeitung“ im Oktober 2019 Kenntnis über eine mögliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation der Kreiskrankenhaus Greiz GmbH und der Kreiskrankenhaus Schleiz GmbH erhalten. Unmittelbar nach Amtsantritt informierte Anfang Dezember 2019 der neue Geschäftsführer der Kreiskrankenhaus Greiz GmbH das für das Krankenhauswesen zuständige Fachreferat im Ministerium direkt über die Lage der Krankenhäuser in Greiz und Schleiz sowie über die geplanten Maßnahmen der Geschäftsführung. Zu Frage 2: Ziel der Landesregierung ist es, eine gute und bedarfsgerechte stationäre Versorgung der Bevölkerung im Freistaat Thüringen sicherzustellen. Bei Entwicklungen wie in den Krankenhäusern Greiz und Schleiz sucht die Landesregierung darum gemeinsam mit Krankenhausträgern, zuständigen kommunalen Gebietskörperschaften und Kostenträgern nach Lösungen, damit bestehende Versorgungsaufträge an den jeweiligen Standorten erfüllt werden können. Im konkreten Einzelfall wird seitens der Landesregierung zudem zu prüfen sein, welche Fördermöglichkeiten bestehen, um beispielsweise Umstrukturierungen unterstützen zu können, die im Zusammenhang mit vorliegenden Sanierungskonzepten stehen. Zu Frage 3: In der Präambel zum neuen Koalitionsvertrag für Thüringen sprechen sich die Parteien Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen sehr klar für eine Gewährleistung von gleichwertigen Lebensverhältnissen in allen Teilen unseres Freistaats und eine Weiterentwicklung der öffentlichen Daseinsvorsorge aus. Dazu gehören selbstverständlich auch die Krankenhäuser. In der vergangenen Legislatur ist es uns dazu schon gelungen, die Krankenhausförderung von ursprünglich eingefrorenen 50 Millionen Euro sehr deutlich auf mittlerweile 75 Millionen Euro pro Jahr zu erhöhen. Darüber hinaus haben wir bereits Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von weiteren 182,6 Millionen Euro für die kommenden Jahre ausgebracht, um den Investitionsstau in den Krankenhäusern aufzulösen. Im Rahmen des 6. Thüringer Krankenhausforums im Oktober 2019 wurde vonseiten der Thüringer Krankenhausgesellschaft gefordert, jährlich einen Betrag von 150 Millionen Euro an Investitionen bereitzustellen. Um zu prüfen, wie belastbar diese Forderung ist, müsste dies aber zunächst seitens der Krankenhausgesellschaft untersetzt werden, um dann eine seriöse Prüfung und Bewertung dahin gehend vornehmen zu können, ob es sich dabei um notwendige und förderfähige Investitionen nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz handelt, die mit den Versorgungsaufträgen der Thüringer Krankenhäuser korrespondieren. Zu Frage 4: Der Landesregierung ist es ein sehr wichtiges Anliegen, gute Arbeit in allen Bereichen der Arbeitswelt zu stärken. Dazu gehören vor allem eine gute Bezahlung, gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit, die Stärkung der Tarifbindung, die Entwicklung von Schutzstandards und Bedingungen gesunder Arbeit, die Weiterentwicklung der Mitbestimmung und familienfreundliche Arbeitsbedingungen. Dabei haben wir insbesondere die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pflege im Blick. Viele Diskussionen und Entscheidungen sind dazu auf Bundesebene erfolgt und stehen auch weiterhin an, zum Beispiel zu den Arbeits- und Versorgungsbedingungen des Krankenhauspersonals, zur Aufwertung der Krankenhauspflege oder zur Einführung von Personaluntergrenzen sowie zur Personalbemessung und Finanzierung. Im Bundesrat haben wir uns unter anderem bei den Beratungen zum Pflegepersonal-Stärkungsgesetz, zum Pflegeberufegesetz und zum Pflegelöhneverbesserungsgesetz eingebracht sowie eigene Initiativen wie die Entschließung zur Festlegung für eine verbindliche durchschnittliche Personalausstattung in Krankenhäusern formuliert und eingesetzt. Ebenfalls möchte ich auf die Beratungen und Beschlüsse der Konferenzen der Gesundheitsministerinnen und -minister sowie der Arbeits- und Sozialminister und -ministerinnen der Länder im Jahr 2019 hinweisen, bei denen ein Schwerpunkt auf dem Thema „Pflege“ lag, zum Beispiel mit Blick auf Personalbemessung, Gewinnung und Bindung von Pflegepersonal, Vereinbarkeit von Pflege und Beruf und Fragen der Digitalisierung. Zentral wurde darüber hinaus auch das Thema der bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen Krankenhausversorgung behandelt. Erwähnen möchte ich an dieser Stelle, dass mein Haus auch auf Bundesebene an der konstatierten Aktion Pflege mitgearbeitet hat. Auf Landesebene bestehen allerdings nur wenige Möglichkeiten, um die Situation der Beschäftigten in Krankenhäusern zu verbessern, da das Land hier keinen eigenen gesetzlichen Spielraum hat. Die Landesregierung betreut die Thüringer Krankenhäuser im Rahmen rechts- und fachaufsichtlicher Zuständigkeit. Die Thüringer Krankenhäuser sind als Arbeitgeber in Kooperation mit den Personalvertretungen, den Beschäftigten sowie den Gewerkschaften für die Gestaltung der Arbeitsbedingungen selbst in Verantwortung. In diesem Zusammenhang möchte ich auch darauf hinweisen, dass insbesondere bei Krankenhäusern in öffentlicher Trägerschaft die zuständigen Gebietskörperschaften Mitglied in den jeweiligen Aufsichtsräten der Trägergesellschaften sind und im Rahmen ihrer Aufsichtspflichten die Ausgestaltung von Vergütungsvereinbarungen prüfen müssen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Ministerin. Gibt es Nachfragen vonseiten des Fragestellers? Das ist nicht der Fall. Auch keine weiteren Fragen. Dann kommen wir jetzt zur fünften Anfrage. Die kommt vom Abgeordneten Malsch, CDU-Fraktion, in der Drucksache 7/126.
Vielen Dank. Überprüfung der Steuerbefreiung für Haustrunk Bier, das von Brauereien an ihre Angestellten und Arbeiter als Haustrunk unentgeltlich abgegeben wird, ist nach § 23 Abs. 2 Nr. 5 Biersteuergesetz von der Biersteuer befreit. Die Einnahmen aus der Biersteuer stehen den Ländern zu. Die aus dem steuerfreien Haustrunk resultierenden Mindereinnahmen für die Haushalte der Länder belaufen sich auf maximal rund eine Million Euro pro Jahr. Dies entspricht etwa 0,15 Prozent des Gesamteinnahmevolumens der Biersteuer. Das Bundesministerium der Finanzen hat sich mit Schreiben vom 20. November 2019 an die Finanzministerien der Bundesländer mit der Bitte gewandt, zu einer möglichen Abschaffung der Biersteuerbefreiung für Haustrunk an Brauereimitarbeiter Stellung zu beziehen. Begründet wird diese Anfrage mit dem vor Kurzem von der Bundesregierung verabschiedeten 27. Subventionsbericht, aus dem hervorgeht, dass der Fortbestand der Steuerbefreiung für Haustrunk an Brauereimitarbeiter gemeinsam mit den Bundesländern geprüft werden solle. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Bedeutung misst die Landesregierung dem Brauereigewerbe und insbesondere dem brauwirtschaftlichen Mittelstand in Thüringen bei? 2. Wie viele Mitarbeiter sind im Thüringer Brauereigewerbe beschäftigt und wie hoch sind derzeit die aus der Steuerfreiheit des Haustrunks resultierenden Mindereinnahmen für Thüringen? 3. Mit welchem Votum hat die Landesregierung zu einer möglichen Abschaffung der Steuerbefreiung für Haustrunk Stellung genommen und wie begründet sie dies? 4. Hat die Landesregierung Interessenvertreter des Brauereigewerbes beteiligt und wie wurden etwaige Stellungnahmen berücksichtigt?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Frage des Abgeordneten Malsch wie folgt: Als Vorbemerkung: Die Biersteuer ist eine der ältesten Abgaben auf Verbrauchsgüter, sie wurde schon im Mittelalter erhoben. Die Erträge aus der Bierteuer stehen den Ländern zu. Eine Überprüfung s der seit 100 Jahren bestehenden Steuerbefreiung für den Haustrunk ist Mitte November vom Bundesministerium der Finanzen auf fachlicher Arbeitsebene an die Länder herangetragen worden, um ein vor-läufiges Meinungsbild einzuholen. Das Ergebnis kann ich vorwegnehmen: Die Diskussion ist vom Tisch. Das Bundesministerium für Finanzen hat zwischenzeitlich mitgeteilt, dass es von einer Gesetzesinitiative zur Abschaffung der Steuerbefreiung für den Haustrunk absehen wird. Trotzdem möchte ich natürlich Ihre Fragen beantworten. Zu Frage 1: Traditionell haben das Brauereigewerbe und der brauwirtschaftliche Mittelstand in Thüringen eine hohe Bedeutung. So stammt das älteste Reinheitsgebot für Bier aus Thüringen. – Das stimmt. – Die Städte Weimar und Weißensee erließen in den Jahren 1433 und 1434 jeweils solche Reinheitsgebote. Insbesondere mittelständische Brauereien, die sich auf ihren regionalen Markt konzentrieren, sowie kleinere Craft-Beer-Brauereien haben einen Aufschwung zu verzeichnen und leisten einen Beitrag zur Beschäftigung, Identifikation und dem Traditionsbewusstsein der Region. Auch außerhalb von Thüringen sind die Thüringer Biere deutschlandweit und international sehr gefragt. Zu Frage 2: Den Angaben des Thüringer Landesamts für Statistik zufolge waren 2018 in den zehn mittelständischen Bierherstellungsbetrieben – das sind Betriebe mit über 20 Beschäftigten – insgesamt 685 Mitarbeiter beschäftigt. Diese erwirtschafteten einen Umsatz von 157,8 Millionen Euro. Insgesamt lag der Umsatz des verarbeitenden Gewerbes in Thüringen im Jahr 2018 bei 36 Milliarden Euro. Eigene Erkenntnisse zu den steuerlichen Auswirkungen des Haustrunks liegen nicht vor. Laut Bundesministerium für Finanzen belaufen sich die aus dem steuerfreien Haustrunk resultierenden Mindereinnahmen bundesweit auf maximal 1 Million Euro, davon rein rechnerisch unter Berücksichtigung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs der Mindereinnahmen rund 25.000 Euro auf den Landeshaushalt des Freistaats. Die Fragen 3 und 4 würde ich gern zusammen beantworten: Das Thüringer Finanzministerium hat sich, wie auch weitere sechs Länder, für die Abschaffung der Steuerbefreiung aus rein steuerfachlicher Sicht ausgesprochen. Das war eine Abfrage auf Arbeitsebene. Es hat also keine Abstimmung auf politischer Ebene dazu stattgefunden. In die Bewertung sind auf Bundesebene zum Beispiel die Stellungnahmen des Verbands Private Brauereien Deutschland e. V. und der Gewerkschaft NahrungGenuss-Gaststätten mit eingegangen. Das hat offensichtlich zu der Entscheidung geführt, aufgrund der Geringfügigkeit der Einnahmen darauf zu verzichten, die Steuerbefreiung abzuschaffen.
Nur damit ich es richtig verstanden habe: Aufgrund der geringen Menge – 25.000 Euro – hat sich das zuständige Ministerium trotzdem aus rein fachlichen Gründen dafür ausgesprochen, es abzuschaffen?
Genau. Man muss mal sagen, wie das abläuft. Wenn man in Ministerkonferenzen darüber weitere Entscheidungen trifft, wird erst mal auf Arbeitsebene über so etwas diskutiert, das wird die Hausleitung gar nicht erreichen. Als man dann den nächsten Schritt gehen wollte, hat man das schon eingestellt. Es wäre irgendwann mal die Finanzministerkonferenz damit beschäftigt gewesen und dann hätte es auch von uns sicher eine andere Meinung dazu gegeben.
Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Dann vielen herzlichen Dank. Wir kommen zur sechsten Anfrage des Abgeordneten Aust, AfD-Fraktion, in Drucksache 7/128.
Abrechnungsbetrug von Pflegeleistungen in Thüringen? Das Dritte Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften, Drittes Pflegestärkungsgesetz, verfehlt offenbar sein Ziel. Abrechnungsbetrug und Korruption fügen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung jährlich große finanzielle Schäden zu. Ambulante Pflegedienste rechnen laut einer Erhebung der Kaufmännischen Krankenkasse im Gesundheitswesen am häufigsten falsch ab. Einer Studie des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenkassen zufolge wurden in den Jahren 2016/2017 rund 6.900 sogenannte Fehlverhaltensfälle in der Pflegeversicherung und häuslichen Krankenpflege ermittelt. Nach Einschätzung des Bundeskriminalamts muss bei der Bekämpfung von Abrechnungsbetrug und Korruption im Gesundheitswesen von einer erheblichen Dunkelziffer ausgegangen werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Verdachtsfälle von Abrechnungsbetrug von Pflegeleistungen gab es nach Kenntnis der Landesregierung in den vergangenen fünf Jahren in Thüringen? 2. Wie viele Abrechnungsprüfungen wurden durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung Thüringen in den letzten fünf Jahren durchgeführt? 3. Wie viele Fälle von Abrechnungsbetrug von Pflegeleistungen konnten nach Kenntnis der Landesregierung in den vergangenen fünf Jahren in Thüringen nachgewiesen werden? 4. Wie viele Prozesse um Abrechnungsbetrug von Pflegeleistungen gab es nach Kenntnis der Landesregierung in den letzten fünf Jahren in Thüringen?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Frau Ministerin Heike Werner. Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Konkrete Zahlen sind der Landesregierung nicht bekannt. Die Landesregierung geht davon aus, dass es sich nur um Einzelfälle handeln kann. Die Pflegekassen der Krankenkassen konnten aufgrund der Kürze der Bearbeitungszeit nicht beteiligt werden. Zu Frage 2: Seit dem 1. Januar 2017 sind Abrechnungsprüfungen in den Qualitätsrichtlinien für ambulante Einrichtungen vorgesehen. Seitdem wurden vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung Thüringen 485 Prüfungen durchgeführt. Zu Frage 3 und 4: Der Landesregierung liegen zu den Fragen 3 und 4 auch vom MDK keine Erkenntnisse vor. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sind die Prüfungen des MDK Thüringen aus Sicht der Landesregierung dafür ausgelegt bzw. dafür geeignet, organisierte Kriminalität gegenüber den Pflege- und Sozialkassen offenzulegen? Ja, ich gehe davon aus, denn diese Prüfungen sind Regel-, Anlass- und Wiederholungsprüfungen und werden entsprechend durchgeführt. Insofern gehe ich davon aus, dass das auch nach Risiko entsprechend durchgesetzt und durchgeführt wird und ausreichend ist.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Beteiligung und Beschwerdemanagement in der Kita Das Thüringer Kindertagesbetreuungsgesetz regelt, dass Kinder in Kindergärten beteiligt und ihnen Möglichkeiten für Beschwerden eröffnet werden sollen. § 12 Abs. 7 des Gesetzes lautet dazu wie folgt: „Zum Wohl der Kinder und zur Sicherung ihrer Rechte sind für sie in den Kindertageseinrichtungen geeignete Verfahren der Beteiligung und die Möglichkeit der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten vorzusehen und zu praktizieren.“ Ich frage die Landesregierung: 1. Wie definiert die Landesregierung „geeignete Verfahren der Beteiligung“ in Kindergärten „zum Wohl der Kinder und zur Sicherung ihrer Rechte“? 2. Wie sieht aus Sicht der Landesregierung ein geeignetes Beschwerdemanagement aus, sodass Kindern eine gesetzeskonforme „Möglichkeit der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten“ eröffnet wird? 3. Wie wird die Umsetzung des § 12 Abs. 7 des schon mehrmals erwähnten Gesetzes überprüft und anhand welcher Kriterien wird dies bewertet? 4. Inwieweit sind Beschwerdemanagement sowie Formen, Methoden und Strategien zur qualitativen und altersgerechten Umsetzung von Beteiligungsprozessen Bestandteil der Ausbildung der in Thüringer Kindertageseinrichtungen tätigen pädagogischen Fachkräfte? Vielen Dank.
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, vertreten durch Herrn Minister Holter. Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Fraktionsvorsitzender, Herr Abgeordneter Höcke, Ihre Mündliche Anfrage beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt – dabei werde ich die ersten beiden Fragen zusammen beantworten –: Bereits 2016 hat das TMBJS, das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, auf Grundlage eines Beschlusses des Landesjugendhilfeausschusses eine fachliche Empfehlung zur Beteiligung und Beschwerde in Kindertageseinrichtungen herausgegeben. Die fachliche Empfehlung richtet sich an Träger, Leitungspersonal und pädagogische Fachkräfte von Kindertageseinrichtungen sowie an Fachberatungen und Elternvertretungen. Sie gibt eine konkrete Handlungsorientierung für Verfahren der Beteiligung von Kindern an der Entscheidung in der Einrichtung sowie Beschwerdeverfahren in persönlichen Angelegenheiten. Die Empfehlung enthält fachliche Definitionen von Beteiligung und Beschwerde und gibt Umsetzungshinweise sowohl für die Verankerung in der pädagogischen Konzeption der Einrichtung als auch für deren Umsetzung im pädagogischen Alltag. Ergänzt wird die Darstellung durch methodische Hinweise und Praxisbeispiele. Zur weiteren Unterstützung bietet die Empfehlung einen Katalog an Reflexionsfragen sowie empfehlenswerte weiterführende Literaturhinweise. Die fachliche Empfehlung wurde in der Praxis in Fachveranstaltungen und Fortbildungen implementiert und erfährt positive Rückmeldungen. Inhaltlich wird diese Empfehlung den Vorschriften des aktuellen Kindertagesbetreuungsgesetzes gerecht. Eine redaktionelle Anpassung des Textes der Empfehlung an die Formulierungen des 2017 novellierten Thüringer Kindertagesbetreuungsgesetzes – Veränderung der Paragrafenzählung – ist in Vorbereitung. Die fachliche Empfehlung zur Beteiligung und Beschwerde in Kindertageseinrichtungen ist im Internet bei bildung.thueringen.de abrufbar. Zu Frage 3, ich darf sie noch mal wiederholen: Wie wird die Umsetzung des § 12 Abs. 7 ThürKitaG geprüft und anhand welcher Kriterien wird dies bewertet? Eine Überprüfung erfolgt auf der Grundlage des genannten Gesetzes und der eben genannten fachlichen Empfehlung anlass- und ressourcenbezogen durch die Aufsicht über die Kindertagesbetreuung im Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport. Zu Frage 4, die da lautet: Inwieweit sind Beschwerdemanagement sowie Formen, Methoden und Strategien zur qualitativen und altersgerechten Umsetzung von Beteiligungsprozessen Bestandteil der Ausbildung der in Thüringer Kindertageseinrichtungen tätigen pädagogischen Fachkräfte? Thüringen setzt mit dem modernisierten Lehrplan für die Fachschule Sozialpädagogik den länderübergreifenden Rahmenlehrplan für Erzieherinnen und Erzieher um; hier geht es um Empfehlungen und Beschlüsse der Kultusministerkonferenz und der Jugendministerkonferenz aus dem Jahr 2012. Der angefragte Sachverhalt – also Beschwerdemanagement und Beteiligungsprozesse – ist hier inhaltlich dem Handlungsfeld 4 „Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen gestalten“ zuzuordnen. Seine Entsprechung findet dies in den entsprechenden Modulen im Thüringer Lehrplan für die Fachschule, Fachbereich Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik. Das sind im Einzelnen: „Gestaltung von Beziehungen“ ist ein Kernmodul mit 100 Stunden. „Lebenswelten und Erziehungspartnerschaften“ ist auch ein Kernmodul mit 140 Stunden. Herr Höcke, ich gebe Ihnen dann nachher die Liste, da brauchen Sie das jetzt nicht mitschreiben. „Spezifik der Arbeit mit unter Dreijährigen oder der Offenen Kinder- und Jugendarbeit oder Hilfen zur Erziehung“ sind Wahlpflichtmodule mit 60 Stunden, „Ausprägung konzeptioneller und kooperativer Fähigkeiten“ ist ein Praxismodul mit 240 Stunden, „Qualitätsmanagement in sozialpädagogischen Dimensionen“ ist ein Kernmodul mit 80 Stunden, „Differenziertes Handeln in verschiedenen Bildungsbereichen“ ist ein Wahlpflichtmodul mit 100 Stunden und „Entwurf eines individuellen Moduls der Professionalisierung“ ist ein Praxismodul, konkret ein Berufspraktikum mit 960 Stunden. Die Inhalte der jeweiligen Module können dem Lehrplan entnommen werden. So weit meine Antwort.
Erst mal vielen Dank, Herr Minister Holter, für Ihre Antwort. Ich habe noch zwei Nachfragen. Sie haben die Genese des Verfahrens relativ ausführlich beschrieben. Mich würde noch interessieren: Gibt es für konkrete Verfahren im Rahmen der Beteiligung von Kindergartenkindern bzw. im Rahmen von Aufnahmen von Beschwerden durch Kinder ein Beispiel oder finde ich das auf der Seite Ihres Hauses, des Ministeriums? Die zweite Frage wäre: Gibt es denn schon Evaluationsprozesse, sind die theoretisch schon angedacht oder sind die in diesem Bereich vielleicht schon durchgeführt worden? Zur ersten Frage kann ich Ihnen den Klassiker nennen, dass beispielsweise bei der Gestaltung der Außenanlagen, der Spielplätze oder auch entsprechender pädagogischer Gruppenräume Kinder mit einbezogen werden. Für Beschwerdefelder oder Beschwerdemanagement habe ich jetzt kein konkretes Beispiel parat, das steht aber – wie gesagt – alles auf der Internetseite und die ist hier in dem Text genau mit der Angabe formuliert, das können Sie dann nachlesen. Zur Evaluation: Ich will nicht lügen, ich weiß nicht, ob eine Evaluation durchgeführt wurde. Meines Wissens nicht, aber ich würde mich da gern sachkundig machen und Ihnen morgen früh Bescheid geben, ob es die Evaluation gegeben hat.
Herr Minister Holter, die Verwaltung bat mich, dass Sie die Liste uns geben, damit die Verwaltung sie allen Abgeordneten zugänglich machen kann. Okay, dann machen wir das über den Weg der Verwaltung.
Danke schön. Dann kommen wir jetzt zur nächsten Anfrage. Das ist die Anfrage von Frau Abgeordneter Madeleine Henfling, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, in der Drucksache 7/130.
Vielen Dank. Ortssprecherinnen oder Ortssprecher in Römhild Die Stadt Römhild hat durch Änderung ihrer Hauptsatzung beschlossen, für Ortsteile, „die durch kein Stadtratsmitglied im Stadtrat Römhild vertreten werden“, die Wahl von Ortsteilsprecherinnen oder Ortsteilsprechern zu ermöglichen (vergleiche § 3 Abs. 2 Satz 1 der Hauptsatzung der Stadt Römhild). Ortsteilrätinnen und Ortsteilräte oder Ortsteilbürgermeisterinnen und Ortsteilbürgermeister sind in dieser Satzung nicht vorgesehen. Zum einen kennt die Thüringer Kommunalordnung (vergleiche § 45 Thüringer Kommunalordnung) nach meiner Kenntnis keine derartigen Ortssprecherinnen oder Ortssprecher, sondern nur vergleichbare Ortsteilrätinnen und Ortsteilräte sowie Ortsteilbürgermeisterinnen und Ortsteilbürgermeister. Zum anderen impliziert die Formulierung nach meiner Auffassung, dass Ortsteile mit Stadträtinnen und Stadträten im Stadtrat von diesen vertreten werden. Die Stadt Römhild unterliegt der Rechtsaufsicht des Landes. Ich frage die Landesregierung: 1. Auf welcher Rechtsgrundlage wurde diese Änderung der Hauptsatzung vorgenommen? 2. Folgt die Landesregierung der Interpretation der oben zitierten Formulierung zur Vertretung der Ortsteile durch „ihre“ Stadträtinnen und Stadträte im Stadtrat und wie bewertet die Landesregierung diese Regelung vor dem Hintergrund, dass Stadträtinnen und Stadträte nicht für einzelne Ortsteile gewählt werden, sondern um die Belange der ganzen Stadt zu vertreten? 3. Gibt es andere Gemeinden in Thüringen, die ähnlich von der Thüringer Kommunalordnung abweichende Regelungen in ihren Hauptsatzungen verankert haben (bitte gegebenenfalls einzelne Gemeinden nennen und die Abweichung kurz beschreiben)? 4. Wie bewertet die Landesregierung den Umstand, dass ein Ortsteil nicht mehr im Stadtrat vertreten wäre, wenn das (einzige) Stadtratsmitglied aus diesem Ortsteil sein Mandat zurückgeben würde?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, vertreten durch Herrn Minister Georg Maier. Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Henfling beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Rechtsgrundlage für den Erlass einer Hauptsatzung sind die §§ 19 und 20 der Thüringer Kommunalordnung. Danach können die Gemeinden ihre Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises durch Satzungen regeln. Jede Gemeinde hat eine Hauptsatzung zu erlassen, in der mindestens das zu regeln ist, was nach den Bestimmungen der Thüringer Kommunalordnung einer Regelung durch die Hauptsatzung vorbehalten ist. Darüber hinaus können andere, für die Verfassung der Gemeinde wesentliche Fragen in der Hauptsatzung geregelt werden. Zu diesen wesentlichen Fragen gehören auch ehrenamtliche Tätigkeiten im Sinne von § 12 Thüringer Kommunalordnung wie die ehrenamtliche Tätigkeit eines Ortssprechers. Zu Frage 2: Die Stadtratsmitglieder sind als Vertreter aller Bürgerinnen und Bürger der Stadt gewählt. Sie haben die Interessen aller Bürgerinnen und Bürger der Stadt zu vertreten und sind dem Gemeinwohl verpflichtet. Zu Frage 3: Regelungen zu Ortssprechern enthalten neben der Stadt Römhild nach den bei den zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden vorliegenden Informationen die Hauptsatzungen der Städte Eisfeld und Hildburghausen im Landkreis Hildburghausen, der Stadt Rudolstadt im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt, der Gemeinde Remptendorf und Rosenthal am Rennsteig im Saale-Orla-Kreis und der Stadt Schalkau im Landkreis Sonneberg. Zu Frage 4: Lehnt eine für den Stadtrat gewählte Person die Wahl ab oder scheidet sie durch Tod, Rücktritt, Verlust der Wählbarkeit, durch Ungültigkeitserklärungen ihrer Wahl oder aus sonstigen Gründen aus, so ist ein Nachrücker zu berufen. Wie ich in meiner Antwort zu Frage 2 bereits ausgeführt habe, vertreten die Stadtratsmitglieder die Interessen aller Bürgerinnen und Bürger der Stadt und sind dem Gemeinwohl verpflichtet. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister. Gibt es Nachfragen vonseiten der Fragestellerin? Nachfragen aus dem Rund? Das sehe ich auch nicht. Dann kommen wir zur 9. Anfrage, das ist die Anfrage des Abgeordneten Korschewsky, Fraktion Die Linke, in Drucksache 7/150.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Weitere Entwicklung der Thüringer Landestourismusgesellschaft (TTG) Der Thüringer Landtag und die Thüringer Landesregierung haben in der 6. Legislaturperiode mit der Erarbeitung der Landestourismusstrategie 2025 gute Voraussetzungen geschaffen, um die Entwicklung des Thüringentourismus als starken Wirtschaftsfaktor weiter zu befördern und nach vorn zu bringen. Im Jahr 2019 zeigen sich nach ersten Einschätzungen erfreuliche Ergebnisse in dieser Richtung. Jetzt gilt es, diese Entwicklung weiter zu verfolgen. Aus den Medien vom 20. und 21. Januar 2020 ist zu entnehmen, dass die bisherige Geschäftsführerin der Thüringer Tourismus GmbH (TTG) zum 30. Juni 2020 ihre Funktion als Geschäftsführerin aufgibt. Ich frage die Landesregierung: 1. Ist der Landesregierung bekannt, dass neben der Geschäftsführerin der TTG, die zum 30. Juni 2020 die TTG verlässt, zum Jahresende 2019 weitere Führungskräfte bzw. Kreativkräfte die TTG verlassen haben bzw. demnächst verlassen werden, und wenn ja, welche Gründe gibt es für diesen massiven Personalverlust? 2. Welche Stellung sowie welchen Anteil an den Erfolgen und an den positiven Entwicklungen bis zum Jahresende 2019 misst das für Tourismus zuständige Thüringer Ministerium der TTG als 100-prozentiger Landestochter bei der erfolgreichen Umsetzung der Thüringer Tourismusstrategie 2025 bei? 3. Ist aus Sicht der Landesregierung zu befürchten, dass bei geballtem Weggang erheblicher Kompetenzen aus der TTG das Ziel der erfolgreichen Umsetzung der Landestourismusstrategie gefährdet ist, und wenn ja, wie wird dagegengewirkt, und wenn nein, wie kommt die Landesregierung zu dieser Aussage angesichts der positiven Entwicklung in den vergangenen Jahren? 4. Wird es aus Sicht der Landesregierung einen Strategiewechsel bei der Neuaufstellung der TTG nach den derzeitigen Personalverlusten geben und wenn ja, in welche Richtung? Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Korschewsky für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Dem für Tourismus zuständigen Ministerium und der Landesregierung sind die personellen Abgänge bei der Thüringer Tourismus GmbH, kurz TTG, bekannt. Es handelt sich konkret um drei Personen, die aus unterschiedlichen Gründen das Unternehmen verlassen haben. Angesichts von 52 Beschäftigten ohne duale Studenten und Auszubildende kann allerdings von einem massiven Personalverlust nicht gesprochen werden. Im Übrigen ist es im beruflichen Alltag durchaus üblich, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein Unternehmen verlassen und sich einer neuen beruflichen und persönlichen Herausforderung stellen. Zwei der drei in Rede stehenden Beschäftigen haben nach Kenntnis der Landesregierung ihre neue berufliche Herausforderung übrigens in Thüringen gefunden. Zu Frage 2: Gemäß Landestourismusstrategie wurde bei der TTG ein steuerndes und begleitendes Umsetzungsmanagement angesiedelt, dessen Aufgabe darin besteht, die Umsetzung der Strategie voranzutreiben, indem es die beteiligten Akteure motiviert und die Ziele operationalisiert, regelmäßige Abstimmungen mit den Verantwortlichen für die strategischen Schwerpunkte durchführt sowie die Sitzung der Steuerungsgruppe vorbereitet. Die Verantwortung für die strategischen Handlungsfelder „Marke und Zielgruppen“ sowie „Digitalisierung“ und die darin umzusetzenden Maßnahmen obliegt zum einen dem fachlich zuständigen Bereich der TTG. Die strategischen Handlungsfelder „Betriebe“ sowie „Organisation und Finanzen“ verantwortet das Referat Tourismus und Gastgewerbe im für Tourismus zuständigen Ministerium. Als bereits erreichte Meilensteine im Umsetzungsprozess können beispielsweise die Erlebniswerkstatt – auch bekannt als digitaler Produktleitfaden –, die Thüringer Content Architektur Tourismus – kurz ThüCAT genannt –, die ab diesem Jahr wirksam werdende Förderung der Destinationsmanagementorganisationen – kurz DMO – und die Werkstattgespräche mit den Betrieben einschließlich des Barcamp Tourismus angeführt werden. Zu Frage 3: Die erfolgreiche Umsetzung der Landestourismusstrategie ist aus Sicht der Landesregierung nicht gefährdet. Zum einen verantwortet das für Tourismus zuständige Ministerium selbst zwei der vier strategischen Schwerpunkte, nämlich „Betriebe“ sowie „Organisation und Finanzierung“, und ist hier ebenfalls sehr gut vorangekommen. Ich verweise an dieser Stelle etwa auf das Barcamp Tourismus und die Förderung der künftigen DMOs. Zum anderen wurde durch die Geschäftsführung in der Gesellschaft eine Position bereits intern nachbesetzt und für den Bereich des Umsetzungsmanagements läuft das Stellenbesetzungsverfahren. In Bezug auf die Neubesetzung der Geschäftsführung ist das Stellenbesetzungsverfahren ebenfalls durch den Gesellschafter eingeleitet worden mit dem Ziel, die Position zum 1. Juli 2020 zu besetzen. Zu Frage 4: Mit einem Wechsel in der Geschäftsführung einer Gesellschaft ist in der Regel immer ein gewisser Anpassungsprozess verbunden, da eine neue Geschäftsführung eigene Vorstellungen von den Entwicklungen eines Unternehmens und der zu bearbeitenden Themen einbringen wird. Herzlichen Dank.
Vielen Dank. Gibt es Nachfragen vonseiten des Fragestellers? Aus dem Rund? Auch nicht? Dann rufe ich auf die Anfrage des Abgeordneten Emde, Fraktion der CDU, in der korrigierten Fassung der Drucksache 7/159.
Beschäftigung von jugendlichen Kameraden in den Einsatzabteilungen von Feuerwehren In § 13 Abs. 1 des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes ist geregelt, dass der ehrenamtliche Dienst in der Einsatzabteilung der Feuerwehr frühestens mit dem vollendeten 16. Lebensjahr beginnen kann. Nach § 14 Abs. 1 des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes haben die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr „an angeordneten oder genehmigten Einsätzen, Übungen, Lehrgängen oder sonstigen Aus- und Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen“. Die Feuerwehr-Unfallkasse Mitte hat in einem kürzlich erschienenen Rundschreiben mitgeteilt, dass „Jugendliche im Alter zwischen 16 und 18 Jahren als aktive Feuerwehrangehörige der Einsatzabteilung ausschließlich an Ausbildungs- und Schulungsmaßnahmen teilnehmen dürfen.“ Diese Regelung soll im Zusammenhang mit der Neufassung der DGUVVorschrift 49 „Feuerwehren“ zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten sein. Ich frage die Landesregierung: 1. Ist die Aussage der Feuerwehr-Unfallkasse Mitte, dass Jugendliche zwischen dem vollendeten 16. und 18. Lebensjahr nicht an Feuerwehreinsätzen teilnehmen dürfen, zutreffend und wenn ja, wie ist dann die Regelung des § 14 ThürBKG mit der Verpflichtung zur Teilnahme an Einsätzen zu betrachten? 2. Ist es zutreffend, dass bisher Jugendliche, die am aktiven Einsatzdienst „außerhalb des Gefahrenbereichs“ teilgenommen haben, mit einfachen und altersgerechten Arbeiten betraut werden durften und somit wertvolle Erfahrungen für den späteren Einsatzdienst sammeln konnten? 3. Welche Gründe führten zu dieser neuen Regelung? 4. Sieht die Landesregierung die wohl ab 1. Januar 2019 in Kraft getretene neue Regelung kritisch und ist deshalb bestrebt, durch eine Konkretisierung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes oder durch Verordnung Rechtssicherheit für Führungskräfte, Betroffene, Aufgabenträger und die Feuerwehr-Unfallkasse zu schaffen, und wenn ja, in welchem Zeitrahmen?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, vertreten durch den Innenminister Georg Maier. Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Emde beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Ja, die Aussage ist zutreffend. Die Feuerwehr-Unfallkasse Mitte hat die Aufgabenträger im Brandschutz und der allgemeinen Hilfe Mitte Januar 2020 mittels des zitierten Rundschreibens über die aktuellen rechtlichen Vorgaben beim Einsatz von Jugendlichen in den Feuerwehren informiert. Es handelt sich hierbei um Hinweise an die Aufgabenträger. Dadurch werden keine eigenen neuen Standards gesetzt. Nach § 13 Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz beginnt der ehrenamtliche Dienst in den Einsatzabteilungen der Feuerwehren frühestens mit dem vollendeten 16. Lebensjahr und endet mit dem vollendeten 60. Lebensjahr. § 14 des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes beschreibt die Rechte und Pflichten der Angehörigen der freiwilligen Feuerwehren. Danach besteht unter anderem eine Verpflichtung, an angeordneten oder genehmigten Einsätzen, Übungen, Lehrgängen oder sonstigen Aus- und Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen und den dort ergangenen Weisungen nachzukommen. Das heiß zusammengefasst: Nach § 13 kann der ehrenamtliche Dienst in der Einsatzabteilung zwar beginnen, es dürfen jedoch für die Personengruppen im Alter von 16 bis 18 Jahren keine Einsätze angeordnet oder genehmigt werden.
(Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE: Also
die dürfen nichts machen, heißt das!) Zu Frage 2: Aufgrund einer anderen Rechtslage konnten bis zum 1. Januar 2019 Jugendliche beim aktiven Einsatzdienst außerhalb des Gefahrenbereichs unter Berücksichtigung ihrer Leistungsfähigkeit und ihres Ausbildungsstands und nur gemeinsam mit einem erfahrenen Feuerwehrangehörigen eingesetzt werden. Das bedeutet aber auch, dass der Jugendliche oder die Jugendliche nicht sofort mit dem 16. Lebensjahr an Einsätzen beteiligt werden konnte, unter anderem musste er zumindest den nach den Feuerwehrdienstvorschriften vorgeschriebenen Ausbildungsstand erreicht haben. Zu Frage 3: Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hat im Juni 2018 nach mehreren Jahren Überarbeitungszeit die DGUV-Vorschrift 49 „Feuerwehren“ verabschiedet. An der Neufassung dieser Vorschrift waren unter anderem das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik sowie der Deutsche Feuerwehrverband beteiligt. Darüber hinaus konnten sich alle betroffenen Kreise an zwei Stellungnahmeverfahren beteiligen. Die Vorschrift ist die bundesweite Spezialvorschrift für Träger öffentlicher Feuerwehren sowie für die Versicherten im ehrenamtlichen Dienst der Feuerwehren. Die Vertreterversammlung der FUK Mitte hat die Vorschrift per Beschluss zum 01.01.2019 in Thüringen und Sachsen-Anhalt in Kraft gesetzt. Der neu eingeführte Absatz 3 in § 17 der Vorschrift 49 enthält eine Änderung der bisherigen Regelung aus dem Jahr 1989 in der Fassung von 1997. Danach haben die Aufgabenträger der Feuerwehren nunmehr dafür zu sorgen, dass Kinder und Jugendliche als Feuerwehrangehörige an Feuerwehreinsätzen nicht teilnehmen, wobei abweichende landesrechtliche Regelungen hiervon unberührt bleiben. Hier steht der Schutz der Jugendlichen vor psychischen, aber auch vor möglichen physischen Gefährdungen maßgeblich im Vordergrund. Gemäß § 3 Abs. 7 Thüringer Feuerwehr-Organisationsverordnung sind die Unfallverhütungsvorschriften in den Thüringer Gemeinden anzuwenden. Abweichende landesrechtliche Regelungen existieren bisher nicht. Das Rundschreiben der FUK Mitte zur Information der Aufgabenträger über die geänderte Rechtslage wurde im Vorfeld mit meinem Ressort und dem Thüringer Feuerwehrverband abgestimmt. Der Verband hat diese Angelegenheit anlässlich einer Landesausschusssitzung beraten. Im Ergebnis dieser Beratung wurde seitens der Mehrheit der Vertreter – darunter auch die Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der Berufsfeuerwehren und der Arbeitsgemeinschaft der Kreisbrandinspektoren – keine Notwendigkeit für den Erlass einer landesrechtlichen Regelung für Ausnahmen von der Unfallverhütungsvorschrift gesehen. Aus Fürsorgegründen wird diese Meinung in meinem Haus bisher ebenfalls vertreten. Zu Frage 4: Nein, es ist nicht beabsichtigt, die rechtlichen Grundlagen in Thüringen hinsichtlich dieser Thematik zu ändern. Die Rechtssicherheit ist gegeben und wird im gemeinsam abgestimmten Schreiben der FUK Mitte, des Thüringer Feuerwehrverbands und meines Hauses dargelegt. Die Aufgabenträger werden darin über den aktuellen rechtlichen Stand informiert. Die Jugendlichen, die bereits in die Einsatzabteilungen übergetreten sind, können hier wertvolle Erfahrungen bei Ausbildungsund Fortbildungsveranstaltungen, Übungen sowie innerhalb der bestehenden Gemeinschaft sammeln. Damit kann die Integration in die Einsatzabteilungen Schritt für Schritt vollzogen werden. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen herzlichen Dank, Herr Minister. Gibt es Nachfragen vonseiten des Fragestellers? Das ist nicht der Fall, aus dem Rund auch nicht. Mit Blick auf die Uhr würde ich jetzt noch eine Anfrage aufrufen und gebe gleich zu bedenken: Die restlichen sieben Anfragen werden in der morgigen Fragestunde aufgerufen und wir setzen nach der letzten Anfrage, die wir jetzt noch behandeln, mit den Wahlen fort. Ich rufe die Anfrage der Abgeordneten Baum von der FDP-Fraktion in Drucksache 7/169 auf.
Danke, Frau Präsidentin. Es geht um die Autobahnmeistereien und den Übergang zum FernstraßenBundesamt. Ab dem 01.01.2021 werden die Planung und Finanzierung, der Bau und Erhalt sowie die Verwaltung der Autobahnen nicht mehr durch die Länder, sondern durch die Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen und das Fernstraßen-Bundesamt verantwortet. Es wurden gleichzeitig Regelungen zur Zuweisung der Landesbeamten an die neuen Strukturen oder ihre Versetzung dorthin als Bundesbeamte getroffen. Grundlage hierfür ist die Äußerung der Wechselbereitschaft. Die Betroffenen stehen nun vor der Frage, in welcher Form ihre Weiterbeschäftigung gestaltet wird. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Landesbeamte haben bisher ihre Bereitschaft geäußert, an die Bundesinstitutionen zu wechseln? 2. Welche Optionen wurden denjenigen Landesbeamtinnen und Landesbeamten angeboten, die ihre Bereitschaft zum Wechsel nicht bekundet haben? 3. In welchem Zeitrahmen wurden oder werden diese Alternativen an die Betroffenen kommuniziert und über welche Kommunikationswege?
Vielen herzlichen Dank. Für die Landesregierung antwortet das Thüringer Ministerium für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten, vertreten durch Herrn Staatssekretär Dr. Sühl.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, sehr geehrte Frau Abgeordnete Baum, Ihre Mündliche Anfrage beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Antwort zu Frage 1: Eine konkrete Wechselbereitschaft konnte bisher bei den betroffenen Landesbediensteten, die nur im Ausnahmefall Beamte sind, noch nicht abgefragt werden, da für die Abfrage noch Zuarbeiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur und der Autobahn GmbH des Bundes ausstehen. Belastbare Zahlen liegen deshalb noch nicht vor. Die Abfrage wird voraussichtlich im Februar oder März 2020 erfolgen. Bereits im November 2018 gab es jedoch eine unverbindliche Befragung aller betroffenen 255 Bediensteten hinsichtlich der Wechselbereitschaft. Demnach waren 38 Prozent der Befragten bereit zu wechseln, 57 Prozent noch unentschieden und 5 Prozent der Befragten wollten zum damaligen Zeitpunkt nicht wechseln. Da zu diesem Zeitpunkt aber weder die Struktur der Gesellschaft bekannt war noch Tarifverträge vorlagen, hatte das damalige Ergebnis nur bedingte Aussagekraft. Antwort zu Frage 2: Angebote erfolgten bisher nicht, da noch nicht feststeht, wer wechseln möchte und wer nicht. Eine Option besteht dabei in der gesetzlich normierten Möglichkeit, Beamtinnen und Beamte, die nicht wechseln wollen, im Zuge einer Personalzuweisung gemäß § 20 des Beamtenstatusgesetzes mit ihrem Einverständnis auch weiterhin mit Aufgaben an den Bundesautobahnen zu betrauen. Sie würden dann bei der Autobahn GmbH arbeiten, aber weiterhin Landesbedienstete bleiben. Antwort zu Frage 3: Die Bediensteten wurden seit Beginn der Reform im Jahr 2017 darüber informiert, dass ein Wechsel freiwillig ist. Allen Bediensteten war und ist bekannt, dass auch die Möglichkeit besteht, im Zuge einer Personalgestellung weiterhin Aufgaben an den Bundesautobahnen zu erledigen, ohne zur GmbH zu wechseln. Die Bediensteten wissen durch Informationsveranstaltungen des Landes, des Bundesministeriums für Verkehr und der GmbH, durch Informationsschreiben, entsprechende Frage-Antwort-Kataloge sowie den Internetauftritt der Autobahn GmbH, dass sie in diesem Fall Bedienstete des Freistaats Thüringen bleiben. Die Personalräte und Beauftragten sind über Arbeitsgruppen, Lenkungskreise sowie die Monatsgespräche mit den Dienststellenleitungen eingebunden. Zwei Bedienstete des Freistaats Thüringen sind Teil des Übergangsbetriebsrats der Autobahn GmbH. Auch in den entsprechenden Schreiben an die Bediensteten im Zuge der in der Antwort zu Frage 1 angesprochenen Abfrage werden die Alternativen aufgeführt und erläutert sein. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen herzlichen Dank, Herr Dr. Sühl. Gibt es Nachfragen vonseiten der Fragestellerin? Das ist nicht der Fall. Auch sonst sehe ich keine Nachfragen. Dann schließe ich die Fragestunde für heute und wir kommen jetzt zum Aufruf des TagesordnungsWahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/188 Gemäß § 2 Abs. 1 der Geschäftsordnung wählt der Landtag die Präsidentin bzw. den Präsidenten und die Vizepräsidentinnen bzw. Vizepräsidenten in besonderen Wahlgängen für die Dauer der Wahlperiode. Die Wahlen werden ohne Aussprache und geheim durchgeführt. Gemäß § 2 Abs. 2 der Geschäftsordnung schlagen die Fraktionen, die nicht die Präsidentin stellen, jeweils ein Mitglied des Landtags für die Wahl zur Vizepräsidentin bzw. zum Vizepräsidenten vor. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. In der ersten Sitzung des Landtags am 26. November 2019 und in der dritten Sitzung des Landtags am 12. Dezember 2019 hatte der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD für die Wahl zu einer von insgesamt fünf Vizepräsidentinnen bzw. Vizepräsidenten jeweils nicht die nötige Stimmenmehrheit erhalten. Für die heutige Wahl eines Vizepräsidenten des Landtags hat die Fraktion der AfD Herrn Abgeordneten Prof. Dr. Ing. Michael Kaufmann vorgeschlagen. Der Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 7/188 vor. Ich erläutere Ihnen jetzt den Stimmzettel. Für die Wahl erhält jeder bzw. jede Abgeordnete einen Stimmzettel. Es kann entweder „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ angekreuzt werden. Ich bitte jetzt die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, Herrn Abgeordneten Schubert, Herrn Abgeordneten Tiesler und Frau Abgeordnete Dr. Bergner, nach vorn. Ich sehe, alle Wahlhelfer und Wahlhelferinnen stehen an ihrem Platz. Ich eröffne damit die Wahlhandlung und bitte die Schriftführerin bzw. den Schriftführer, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.
Wahl einer Vizepräsidentin bzw. eines Vizepräsidenten des Thüringer Landtags
Konnten alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben? Ich stelle fest, dass dem so ist, schließe die Wahlhandlung und bitte um die Auszählung der Stimmen. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich stelle folgendes Wahlergebnis zur Wahl eines Vizepräsidenten des Thüringer Landtags fest: abgegebene Stimmzettel 89, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 89. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD in Drucksache 7/188, Abgeordneten Prof. Dr. Michael Kaufmann, entfielen 41 Jastimmen, 44 Neinstimmen, 4 Enthaltungen. Damit ist Abgeordneter Kaufmann nicht gewählt, er hat nicht die erforderliche Mehrheit erreicht. Ich frage: Gibt es einen weiteren Vorschlag vonseiten der AfD-Fraktion? Das ist nicht der Fall. Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 22 dazu: Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/172 dazu: Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/189 dazu: Wahlvorschlag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/191 Dazu gibt es folgenden Hinweis: Gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel-10-Gesetzes besteht die G 10-Kommission aus der bzw. dem Vorsitzenden, die bzw. der die Befähigung zum Richteramt haben soll, und zwei Beisitzerinnen bzw. Beisitzern. Die Mitglieder der Kommission werden zu Beginn jeder Wahlperiode vom Landtag aus seiner Mitte mit der Mehrheit seiner Mitglieder gewählt. Erforderlich sind also mindestens 46 Stimmen für jeden Wahlvorschlag. Dabei entfällt nach dem d‘hondtschen Höchstzahlverfahren auf die Fraktion Die Linke, auf die Fraktion der AfD und auf die Fraktion der CDU jeweils ein Mitglied. Die Wahlvorschläge liegen Ihnen in den Drucksachen 7/172, 7/189 und 7/191 vor. Vorgeschlagen wurden durch die Fraktion Die Linke Herr Abgeordneter Steffen Dittes, durch die Fraktion der AfD Herr Abgeordneter Torsten Czuppon und durch die Fraktion der CDU Herr Abgeordneter Raymond Walk. Ich frage: Wird die Aussprache hierzu gewünscht? Das kann ich nicht erkennen. Dann möchte ich den Hinweis geben, dass gemäß § 46 Abs. 2 der Geschäftsordnung bei Wahlen durch Handzeichen abgestimmt werden kann, wenn kein Mitglied des Landtags widerspricht. Gibt es Widerspruch? Ja, es gibt Widerspruch. Damit führen wir die Wahl in geheimer Abstimmung durch. Ich bitte die jeweiligen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, hier zu unterstützen. Ich möchte noch den Hinweis geben: Zur Erleichterung des Verfahrens in geheimer Wahl ist es möglich, die einzelnen Mehrheitswahlen gleichzeitig durchzuführen. Das bedeutet, dass Sie nach Ihrem Namensaufruf drei farblich unterschiedlich gestaltete Stimmzettel erhalten und mit allen Stimmzetteln nur einmal in die Wahlkabine gehen müssen. Die Stimmzettel sind farblich wie folgt zugeordnet: Der Stimmzettel für den Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke ist rot, der Stimmzettel für den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD ist blau und der Stimmzettel für den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU ist cremefarben. Ich erläutere den Stimmzettel: Für die Wahl erhält jede bzw. jeder Abgeordnete insgesamt drei Stimmzettel. Auf jedem dieser drei Stimmzettel können Sie mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Ich bitte nun die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, Herrn Abgeordneten Schubert, Herrn Abgeordneten Tiesler und Frau Abgeordnete Dr. Bergner, nach vorn. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die Schriftführerin bzw. den Schriftführer, die Namen der Abgeordneten zu verlesen. Bitte schön.
Wahl der Mitglieder der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel-10-Gesetzes
Wahl der Mitglieder der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel-10-Gesetzes
Wahl der Mitglieder der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel-10-Gesetzes
Ich frage die Abgeordneten: Konnten Sie alle Ihre Stimme abgeben? Ich stelle fest, dass dem so ist, schließe den Wahlgang und bitte jetzt um die Auszählung der Stimmen. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich gebe die Ergebnisse der Wahl der Mitglieder der G 10-Kommission bekannt. Zum Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke: abgegebene Stimmzettel – 87, ungültige Stimmzettel – 2, gültige Stimmzettel – 85, anwesende Abgeordnete zum Sitzungsbeginn – 89. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke in Drucksache 7/172, Abgeordneter Steffen Dittes, entfielen Jastimmen – 46, Neinstimmen – 33, Enthaltungen – 6. Damit ist die Mehrheit von 46 Stimmen erreicht. Abgeordneter Dittes, ich gehe davon aus, dass Sie die Wahl annehmen?
(Zuruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Ja!)
Dann darf ich Ihnen gratulieren. Zum Wahlvorschlag der Fraktion der AfD: abgegebene Stimmzettel – 87, ungültige Stimmen – 0, gültige Stimmzettel – 87. Auf den Wahlvorschlag der AfD, Drucksache 7/189, Abgeordneter Torsten Czuppon, entfielen Jastimmen – 34, Neinstimmen – 44, Enthaltungen – 9. Damit ist die Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Zum Wahlvorschlag der Fraktion der CDU: abgegebene Stimmzettel – 87, ungültige Stimmzettel – 2, gültige Stimmzettel – 85. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU, Drucksache 7/191, Abgeordneter Raymond Walk, entfielen Jastimmen – 68, Neinstimmen – 10, Enthaltungen – 7. Damit ist die Mehrheit der Mitglieder des Landtags erreicht. Ich frage Herrn Abgeordneten Walk: Ich gehe davon aus, dass Sie die Wahl annehmen?
(Zuruf Abg. Walk, CDU: Ja!)(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, FDP) Dann gratuliere ich Ihnen und darf Ihnen alles Gute wünschen. Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt ab. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 23 Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/173 Gestatten Sie mir hier den Hinweis: Für die laufende 11. Mandatsperiode von Oktober 2016 bis Oktober 2020 hatte der 6. Landtag in seiner 53. Sitzung am 23. Juni 2016 als Mitglied des Kongresses den ehemaligen Abgeordneten Jörg Kubitzki benannt. Gemäß Artikel 2 Abs. 6 der Charta des Kongresses der Gemeinden und Regionen des Europarates soll die Mitgliedschaft einer Vertreterin bzw. eines Vertreters, die ihr bzw. der sein auf Wahlen beruhendes Mandat in einer Gemeinde oder Region verliert, nicht länger als sechs Monate nach dem Mandatsverlust andauern. Der ehemalige Abgeordnete Kubitzki ist mit der Konstituierung des 7. Landtags am 26. November 2019 aus dem Landtag ausgeschieden. Seine Mitgliedschaft endet daher, sobald der Landtag die Nachbenennung durchführt. Da das Wahlverfahren gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt ist, findet die allgemeine Verfahrensvorschrift des § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung Anwendung. Der Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke liegt Ihnen in der Drucksache 7/173 vor. Vorgeschlagen wurde Herr Abgeordneter Markus Gleichmann. Ist dazu die Aussprache gewünscht? Das kann ich nicht erkennen. Dann ist gemäß § 46 Abs. 2 der Geschäftsordnung bei Wahlen die Möglichkeit der Abstimmung durch Handzeichen gegeben, wenn kein Mitglied des Landtags widerspricht. Gibt es Widerspruch? Das kann ich nicht erkennen.
(Zwischenruf Abg. Heym, CDU: Doch!)
Oh, Entschuldigung, Herr Abgeordneter, ich habe Sie nicht gesehen. Damit ist der Wahlhandlung per Handzeichen widersprochen worden und es findet eine geheime Wahl statt. Ich erläutere den Stimmzettel: Für die Wahl erhält jede bzw. jeder Abgeordnete einen Stimmzettel. Auf diesem Stimmzettel können Sie mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Ich bitte die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, Herrn Abgeordneten Schubert, Herrn Abgeordneten Tiesler und Frau Abgeordnete Dr. Bergner, nach vorn. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die Schriftführerinnen bzw. Schriftführer, die Namen der Abgeordneten zu verlesen. Bitte schön.
Nachwahl eines Mitglieds für den Kongress der Gemeinden und Regionen beim Europarat (KGRE) für die 11. Mandatsperiode (2016 bis 2020)
Ich frage die Abgeordneten: Konnte jeder/jede seine Stimme abgeben? Dann gehe ich davon aus. Ich schließe den Wahlgang und bitte um Auszählung der Stimmen. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich gebe das Ergebnis der Nachwahl eines Mitglieds für den Kongress der Gemeinden und Regionen beim Europarat bekannt. Abgegebene Stimmzettel: 87. Keine ungültigen Stimmzettel, gültige Stimmzettel: 87. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke, Drucksache 7/173, Abgeordneter Markus Gleichmann, entfielen Jastimmen: 45, Neinstimmen: 37, Enthaltungen: 5. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreicht. Ich frage Herrn Gleichmann: Nehmen Sie die Wahl an?
(Zuruf Abg. Gleichmann, DIE LINKE: Ja!)
Dann darf ich Ihnen dazu gratulieren. Ich schließe den Tagesordnungspunkt hiermit ab und ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 24 Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/174 mit folgendem Hinweis: Die 7. Wahlperiode des Ausschusses der Regionen begann am 26. Januar 2020 und dauert bis zum 25. Januar 2025 an. Thüringen steht in dieser 7. Mandatsperiode ein Sitz zu. Die geschäftsführende Landesregierung hat mit Schreiben vom 9. Dezember 2019 mitgeteilt, dem Landtag die Benennung eines stellvertretenden Mitglieds zu überlassen. Die Benennung erfolgt durch Wahl. Da das Wahlverfahren gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt ist, findet die allgemeine Verfahrensvorschrift des § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung Anwendung. Der Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke liegt Ihnen in der Drucksache 7/174 vor. Vorgeschlagen wurde Herr Abgeordneter Markus Gleichmann. Wird die Aussprache gewünscht? Das kann ich nicht erkennen. Gemäß § 46 Abs. 2 der Geschäftsordnung kann bei Wahlen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Mitglied des Landtags widerspricht. Gibt es Widerspruch? Ja, es gibt Widerspruch. Damit findet die Wahl geheim statt. Ich erläutere den Stimmzettel: Für die Wahl erhält jede bzw. jeder Abgeordnete einen Stimmzettel. Auf diesem Stimmzettel können Sie mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Ich bitte die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, Herrn Abgeordneten Schubert, Herr Abgeordneten Tiesler und Frau Abgeordnete Dr. Bergner, nach vorn. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die Namen der Abgeordneten zu verlesen. Bitte schön.
Wahl eines stellvertretenden Mitglieds für den Ausschuss der Regionen für die 7. Mandatsperiode (2020 bis 2025)
Sehr geehrte Abgeordnete, ich gehe davon aus, dass jede und jeder seine Stimme abgeben konnte. Damit schließe ich die Wahlhandlung und bitte um die Auszählung der Stimmen. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, das Ergebnis der Wahl eines stellvertretenden Mitglieds für den Ausschuss der Regionen für die 7. Mandatsperiode 2020 bis 2025 ist wie folgt: abgegebene Stimmzettel: 86, ungültige Stimmzettel: 1, gültige Stimmzettel: 85. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke in Drucksache 7/174, Abgeordneter Markus Gleichmann, entfielen: Jastimmen: 42, Neinstimmen: 36, Enthaltungen: 7. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht. Ich frage Herrn Abgeordneten Gleichmann: Nehmen Sie die Wahl an?
(Zuruf Abg. Gleichmann, DIE LINKE: Ja!)
Dann darf ich Ihnen gratulieren und alles Gute wünschen.
(Beifall DIE LINKE)
Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt und ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 25 dazu: Wahlvorschlag der Fraktion der FDP - Drucksache 7/145 dazu: Wahlvorschlag der Fraktion der SPD - Drucksache 7/147 dazu: Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/175 dazu: Wahlvorschlag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/192 dazu: Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/201 Es ergeht folgender Hinweis: Gemäß § 51 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes besteht der Richterwahlausschuss aus 15 Mitgliedern, darunter zehn Abgeordnete des Landtags. Für jedes Mitglied ist eine Vertreterin bzw. ein Vertreter zu wählen. Gemäß § 52 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes werden die dem Landtag angehörenden Mitglieder des Richterwahlausschusses und deren Vertreterinnen bzw. Vertreter vom Landtag jeweils mit Zweidrittelmehrheit gewählt. Jede Landtagsfraktion muss mit mindestens einer bzw. einem Abgeordneten im Richterwahlausschuss vertreten sein. Die Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP haben jeweils einen Wahlvorschlag eingebracht. Von der Fraktion der AfD liegt dagegen kein Wahlvorschlag vor. Die Wahlvorschläge haben die Drucksachennummern 7/145 /147 /175 /192 /201. Vorgeschlagen wurden: durch die Fraktion Die Linke als Mitglieder Frau Abgeordnete Cordula Eger, Herr Abgeordneter André Blechschmidt und Frau Abgeordnete Anja Müller, als Vertreterin bzw. Vertreter Herr Abgeordneter Steffen Dittes, Frau Abgeordnete Katharina KönigPreuss und Herr Abgeordneter Patrick Beier; durch die Fraktion der CDU als Mitglieder Frau Abgeordnete Beate Meißner und Herr Abgeordneter Stefan Schard, als Vertreterin bzw. Vertreter Frau Abgeordnete Christina Tasch und Herr Abgeordneter Henry Worm; durch die Fraktion der SPD als Mitglied Frau Abgeordnete Dorothea Marx, als Vertreter Herr Abgeordneter Dr. Thomas Hartung; durch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen als Mitglied Frau Abgeordnete Astrid Rothe-Beinlich, als Vertreterin Frau Abgeordnete Madeleine Henfling; durch die Fraktion der FDP als Mitglied Frau Abgeordnete Franziska Baum, als Vertreter Herr Abgeordneter Dirk Bergner. Wird die Aussprache gewünscht? Das kann ich nicht erkennen, dann ergeht auch hier der Hinweis: Gemäß § 46 Abs. 2 der Geschäftsordnung kann bei Wahlen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Mitglied des Landtags widerspricht. Gibt es Widerspruch? Ja, es gibt Widerspruch aus der Fraktion der AfD. Damit wird die Wahl geheim stattfinden. Auch hier schlage ich Ihnen zur Erleichterung des Verfahrens vor, die einzelnen Mehrheitswahlen gleichzeitig durchzuführen. Das bedeutet, dass Sie nach Ihrem Namensaufruf fünf farblich unterschiedlich gestaltete Stimmzettel erhalten und mit allen Stimmzetteln nur einmal in die Wahlkabine gehen. Die Stimmzettel sind farblich wie folgt zugeordnet: Der Stimmzettel für den Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke ist rot, der Stimmzettel für den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU ist cremefarben, der Stimmzettel für den Wahlvorschlag der Fraktion der SPD ist rosa, der Stimmzettel für den Wahlvorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist grün und der Stimmzettel für den Wahlvorschlag der Fraktion der FDP ist gelb. Ich erläutere die Stimmzettel. Für die Wahl erhält jede bzw. jeder Abgeordnete insgesamt fünf Stimmzettel. Auf jedem dieser fünf Stimmzettel können Sie mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Ich bitte die Wahlhelferin und Wahlhelfer, Herrn Abgeordneten Schubert, Herrn Abgeordneten Tiesler und Frau Abgeordnete Dr. Bergner, nach vorn. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die Schriftführerin bzw. den Schriftführer, die Namen der Abgeordneten zu verlesen. Bitte schön.
Wahl von Mitgliedern und deren Vertreterinnen bzw. Vertretern des Richterwahlausschusses gemäß Artikel 89 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit den §§ 51 und 52 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes
Wahl von Mitgliedern und deren Vertreterinnen bzw. Vertretern des Richterwahlausschusses gemäß Artikel 89 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit den §§ 51 und 52 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes
Wahl von Mitgliedern und deren Vertreterinnen bzw. Vertretern des Richterwahlausschusses gemäß Artikel 89 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit den §§ 51 und 52 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes
Konnten alle ihre Stimmen abgeben? Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann schließe ich den Wahlgang. Meine Damen und Herren, es liegt ein Ergebnis vor. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke wurden 87 Stimmzettel abgegeben – 1 ungültiger Stimmzettel, 86 gültige Stimmzettel. Damit haben wir 47 Jastimmen, 35 Neinstimmen und 4 Enthaltungen. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht. Damit ist der Wahlvorschlag nicht gewählt. Der Wahlvorschlag der CDU: 87 Stimmen wurden abgegeben – ungültig 0, gültig demzufolge 87; 68 Jastimmen, 17 Neinstimmen und 2 Enthaltungen. Damit ist die Zweidrittelmehrheit erreicht. Damit sind die Kollegen der CDU gewählt. Ich nehme an, Sie nehmen die Wahl an. Dann kommen wir zum Wahlvorschlag der SPD: 87 Stimmen wurden abgegeben – 1 ungültig, damit 86 gültige; 59 Jastimmen, 27 Neinstimmen und keine Enthaltung. Damit ist die Zweidrittelmehrheit erreicht. Damit wurden sie gewählt. Ich nehme an, die Gewählten nehmen die Wahl an. Danke schön. Dann kommen wir zum Wahlvorschlag der Fraktion der FDP: 87 Stimmen wurden abgegeben – 2 Stimmen sind ungültig, 85 gültige Stimmzettel liegen somit vor: 62 Jastimmen, 20 Neinstimmen, 3 Enthaltungen. Damit ist die Zweidrittelmehrheit erreicht. Ich nehme an, die Gewählte nimmt die Wahl an – und der Gewählte sagt das auch. Wir kommen zum Wahlvorschlag der Grünen – 87 abgegebene Stimmzettel, keine ungültigen, damit 87 gültige Stimmen: 52 Jastimmen, 34 Neinstimmen, 1 Enthaltung. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht. Herr Abgeordneter Blechschmidt.
Wahl von Mitgliedern und deren Vertreterinnen bzw. Vertretern des Richterwahlausschusses gemäß Artikel 89 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit den §§ 51 und 52 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes
Herr Präsident, vielleicht erst mal die Nachfrage, ansonsten würde ich es beantragen: Wir würden unsere Liste noch einmal zur Wahl stellen.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Wir auch!)
Wahl von Mitgliedern und deren Vertreterinnen bzw. Vertretern des Richterwahlausschusses gemäß Artikel 89 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit den §§ 51 und 52 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes
Ich habe den Zuruf verstanden, Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich. Beide Vorschläge werden noch einmal eingereicht. Wir brauchen eine kleine Unterbrechung, um die Wahlscheine noch mal schreiben zu können. Also unterbreche ich jetzt die Sitzung für 20 Minuten. Wir sehen uns dann um 18.20 Uhr hier wieder. So, meine Damen und Herren, dann rufe ich zur erneuten Abstimmung die Wahlhelfer und Wahlhelferinnen wieder nach vorn, Herrn Abgeordneten Tiesler, Abgeordneten Schubert und Frau Abgeordnete Dr. Bergner.
Wahl von Mitgliedern und deren Vertreterinnen bzw. Vertretern des Richterwahlausschusses gemäß Artikel 89 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit den §§ 51 und 52 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes
Wir fangen wieder mit dem namentlichen Aufruf an. Dirk Adams, René Aust, Franziska Baum, Patrick Beier, Dirk Bergner, Dr. Ute Bergner, Sascha Bilay, André Blechschmidt, Torben Braga, Andreas Bühl, Jens Cotta, Torsten Czuppon, Steffen Dittes, Cordula Eger, Volker Emde, Kati Engel, Karlheinz Frosch, Markus Gleichmann, Thomas Gottweiss, Birger Gröning, Lena Güngör, Ronald Hande, Dr. Thomas Hartung, Madeleine Henfling, Jörg Henke, Martin Henkel, Susanne Hennig-Wellsow, Corinna Herold, Christian Herrgott, Matthias Hey, Michael Heym, Björn Höcke, Nadine Hoffmann, Denny Jankowski, Ralf Kalich, Prof. Dr. Michael Kaufmann, Birgit Keller, Jörg Kellner, Thomas Kemmerich, Olaf Kießling, Dr. Cornelia Klisch, Tosca Kniese, Dr. Thadäus König, Katharina KönigPreuss, Knut Korschewsky, Maik Kowalleck.
Wahl von Mitgliedern und deren Vertreterinnen bzw. Vertretern des Richterwahlausschusses gemäß Artikel 89 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit den §§ 51 und 52 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes
Dieter Laudenbach, Dr. Wolfgang Lauerwald, Diana Lehmann, Lutz Liebscher, Ute Lukasch, Dr. Gudrun Lukin, Georg Maier, Marcus Malsch, Dorothea Marx, Katja Maurer, Beate Meißner, Katja Mitteldorf, Mike Mohring, Stefan Möller, Robert-Martin Montag, Ringo Mühlmann, Anja Müller, Olaf Müller, Ralf Plötner, Bodo Ramelow, Daniel Reinhardt, Astrid Rothe-Beinlich, Thomas Rudy, Christian Schaft, Stefan Schard, Andreas Schubert, Lars Schütze, Robert Sesselmann, Anja Siegesmund, Karola Stange, Christina Tasch, Heike Taubert, Uwe Thrum, Stephan Tiesler, Christian Tischner, Jonas Urbach, Prof. Dr. Mario Voigt, Marit Wagler, Raymond Walk, Philipp Weltzien, Heike Werner, Torsten Wolf, Henry Worm, Christoph Zippel.
Wahl von Mitgliedern und deren Vertreterinnen bzw. Vertretern des Richterwahlausschusses gemäß Artikel 89 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit den §§ 51 und 52 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes
Meine Damen und Herren, ich frage: Hatten alle die Gelegenheit, ihre Stimme abzugeben? Es erhebt sich kein Widerspruch. Damit schließe ich den Wahlgang und bitte um Auszählung. Meine Damen und Herren, wir haben ein Wahlergebnis. Auf den Wahlvorschlag der Linken entfallen 85 abgegebene Stimmzettel, kein ungültiger Stimmzettel, damit 85 gültige. Es sind 55 Jastimmen, 30 Neinstimmen. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht. Die Kollegen sind also nicht gewählt. Zum Wahlvorschlag von Bündnis 90/Die Grünen wurden 85 Stimmen abgegeben, keine ungültigen Stimmen, damit 85 gültige Stimmzettel. Es sind 55 Jastimmen, 30 Neinstimmen, keine Enthaltung. Damit ist also auch keine Zweidrittelmehrheit erreicht, meine Damen und Herren.
(Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Da
wählen wir noch mal!)
(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Drit-
te Runde!) Damit, meine Damen und Herren, schließe ich den Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesorddazu: Wahlvorschlag der Fraktion der FDP - Drucksache 7/146 dazu: Wahlvorschlag der Fraktion der SPD - Drucksache 7/148 dazu: Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/176 dazu: Wahlvorschlag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/193 dazu: Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/202 Gemäß § 66 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes besteht der Staatsanwaltswahlausschuss aus 15 Mitgliedern, darunter zehn Abgeordnete des Landtags. Für jedes Mitglied ist eine Vertreterin bzw. ein Vertreter zu wählen. Gemäß § 65 Abs. 2 in Verbindung mit § 52 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes werden die dem Landtag angehörenden Mitglieder des Staatsanwaltswahlausschusses und deren Vertreterinnen bzw. Vertreter vom Landtag jeweils mit Zweidrittelmehrheit gewählt. Jede Landtagsfraktion muss mit mindestens einer bzw. einem Abgeordneten im Staatsanwaltswahlausschuss vertreten sein. Die Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP haben jeweils einen Wahlvorschlag eingebracht. Von der Fraktion der AfD liegt dagegen kein Vorschlag vor. Die Wahlvorschläge haben die Drucksachennummern 7/146, 7/148, 7/176, 7/193 und 7/202. Vorgeschlagen wurden durch die Fraktion Die Linke als Mitglieder Herr Abgeordneter Steffen Dittes, Frau Abgeordnete Katharina König-Preuss und Herr Abgeordneter Patrick Beier, als Vertreterinnen bzw. Vertreter Frau Abgeordnete Cordula Eger, Herr Abgeordneter André Blechschmidt und Frau Abgeordnete Anja Müller; durch die Fraktion der CDU als Mitglieder Frau Abgeordnete Beate Meißner und Herr Abgeordneter Stefan Schard, als Vertreterin bzw. Vertreter Frau Abgeordnete Christina Tasch und Herr Abgeordneter Henry Worm; durch die Fraktion der SPD als Mitglied Frau Abgeordnete Dorothea Marx, als Vertreter Herr Abgeordneter Dr. Thomas Hartung; durch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen als Mitglied Frau Abgeordnete Astrid Rothe-Beinlich, als Vertreterin Frau Abgeordnete Madeleine Henfling; durch die Fraktion der FDP als Mitglied Frau Abgeordnete Franziska Baum, als Vertreter Herr Abgeordneter Dirk Bergner. Wird die Aussprache gewünscht? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Doch? Entschuldigung. Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich, Sie haben das Wort.
Wahl von Mitgliedern und deren Vertreterinnen bzw. Vertretern des Staatsanwaltswahlausschusses gemäß § 66 in Verbindung mit § 65 Abs. 2, §52 des Thüringer Richterund Staatsanwältegesetzes
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin versucht zu sagen, so geht organisierte Verantwortungslosigkeit, wenn ich auf den letzten Wahlgang schaue.
(Heiterkeit und Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Frosch, AfD: Das sagen
ausgerechnet Sie!) Das Richtergesetz sagt uns ganz klar, dass alle Fraktionen Vertreterinnen in den Richterwahlausschuss entsenden müssen,
(Unruhe AfD)
Wahl von Mitgliedern und deren Vertreterinnen bzw. Vertretern des Staatsanwaltswahlausschusses gemäß § 66 in Verbindung mit § 65 Abs. 2, §52 des Thüringer Richterund Staatsanwältegesetzes
Meine Damen und Herren, Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich hat das Wort.
Wahl von Mitgliedern und deren Vertreterinnen bzw. Vertretern des Staatsanwaltswahlausschusses gemäß § 66 in Verbindung mit § 65 Abs. 2, §52 des Thüringer Richterund Staatsanwältegesetzes
damit überhaupt Richterinnen und Richter ernannt werden können. Das ist eine völlig andere Situation als beim Präsidium.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Ja, ja!)
Da können Sie schreien, wie Sie wollen. Denn für das Präsidium gibt es kein Gesetz, was dieses vorschreibt, sondern für das Präsidium gibt es natürlich auch eine Wahl. Und ich akzeptiere Wahlentscheidungen.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Wir auch!)
Ich möchte nur Folgendes zu bedenken geben: Seit anderthalb Jahren können in Thüringen keine Richterinnen und Richter und keine neuen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte benannt werden,
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Ihre Schuld!)
weil es die AfD abgelehnt hat, auch nur einen Wahlvorschlag einzureichen.
(Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Das ist eure Schuld!) Auch heute ist das so – schauen Sie in Ihre Unterlagen –, dass es keinen Wahlvorschlag von der AfD gibt. Sie hatten von Anfang an gar nicht vor, diese Gremien arbeitsfähig zu machen. Bitte erklären Sie das der Justiz, erklären Sie das denjenigen, nach denen Sie sonst rufen, wenn es Ihnen angeblich um Sicherheit für alle geht. Ich möchte noch einmal an Sie alle plädieren: Es findet jetzt die Wahl des Staatsanwaltswahlausschusses statt. Wir alle wissen, dass wir sowohl Richterinnen und Richter als auch Staatsanwältinnen und Staatsanwälte brauchen. Und inzwischen dürften nach dem zweiten Wahlgang auch alle wissen, dass es dafür eine Zweidrittelmehrheit braucht. Wenn wir uns also selbst ernst nehmen, wenn wir unsere demokratischen Gremien ernst nehmen, wenn es uns darum geht,
(Unruhe AfD)
die Justiz – nicht wie die AfD, die, wie gesagt,
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: So eine Heu-
chelei!)
(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: So eine Heu-
chelei!) zwar den Justizausschussvorsitzenden stellt, aber nicht einmal einen Wahlvorschlag eingereicht hat … Sie haben mich gerade Heuchlerin genannt; ich glaube, das ist ordnungsrufwürdig, aber das müssen Sie mit sich verantworten, wie Sie hier agieren. Da kann ich nur sagen: Entscheiden Sie alle selbst, aber seien Sie sich dessen bewusst, was dies für Folgen hat, was dies bedeutet. Die Richterinnen und Staatsanwältinnen, die jetzt von der Universität kommen, werden sich dann wohl ein anderes Bundesland suchen müssen. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Wahl von Mitgliedern und deren Vertreterinnen bzw. Vertretern des Staatsanwaltswahlausschusses gemäß § 66 in Verbindung mit § 65 Abs. 2, §52 des Thüringer Richterund Staatsanwältegesetzes
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Den Zwischenruf habe ich nicht gehört, aber ich behalte mir vor, das im Protokoll zu prüfen. Als nächster Redner hat sich Abgeordneter Möller von der AfD-Fraktion gemeldet.
Wahl von Mitgliedern und deren Vertreterinnen bzw. Vertretern des Staatsanwaltswahlausschusses gemäß § 66 in Verbindung mit § 65 Abs. 2, §52 des Thüringer Richterund Staatsanwältegesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, das darf nicht unwidersprochen bleiben, was Sie hier abgezogen haben, Frau Rothe-Beinlich, das muss ich Ihnen mal sagen, erstens weil es gelogen war. Es war eiskalt gelogen. Die AfD-Fraktion, hat – das können Sie in den Protokollen nachlesen,
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Wo ist Ihr Vorschlag?)
(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Wo ist Ihr Vorschlag?) schauen Sie einfach mal ins Protokoll, statt dazwischenzurufen – Wahlvorschläge für Richterwahlausschüsse gebracht, zum Beispiel im letzten Jahr, im letzten Sommer haben wir darüber abgestimmt. Raten Sie mal, wie Sie abgestimmt haben!
(Beifall AfD)(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Stellen Sie sich nicht hierher und tun so, als ob das die Schuld der AfD gewesen wäre, dass Sie unseren Wahlvorschlag haben durchfallen lassen – zweimal haben wir ihn aufgestellt, zweimal; das war nämlich ich persönlich, zweimal ist er durchgefallen.
(Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Kein einziges Mal in dieser Legislatur!) Das war in den letzten anderthalb Jahren. Sie hat von anderthalb Jahren gesprochen und in diesen letzten anderthalb Jahren haben wir zwei Wahlvorschläge gebracht.
(Beifall AfD)
Gescheitert sind sie an Ihrer bockigen Grundhaltung, an Ihrem unkonstruktiven Verhalten. Was Sie jetzt hier machen, ist nichts als blanke Heuchelei. Wenn Sie jetzt sagen, wir müssten doch die demokratischen Regeln beachten,
(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Nein, Rechtsstaat!) dann müssten Ihnen eigentlich die Balken auf den Kopf fallen. Aber Sie merken das gar nicht mehr, wie sehr Sie heucheln.
(Beifall AfD)
Sie merken das gar nicht mehr!
(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Wir
dokumentieren, warum Sie nicht wählbar sind!) Ich will Ihnen mal eines sagen: Richtig, die Justiz ist wichtig. Die Justiz ist sehr wichtig. Staatsanwälte müssen eingestellt werden, Richter müssen eingestellt werden. Aber wissen Sie, was auch wichtig ist? Demokratie, dass man nämlich akzeptiert, wie ein Wahlergebnis ausgefallen ist.
(Beifall AfD)
Und wenn ein Wahlergebnis sagt, 24 Prozent im Parlament sind die Abgeordneten einer Partei, dann ist dieses Wahlergebnis nach den Regeln dieses Landes, auch dieses Hauses anzuwenden auch auf die Gremien, und Sie wählen diese Vertreter dann einfach nicht, dann machen Sie nichts anderes, als das Wählervotum von 24 Prozent der Thüringer Wähler zu missachten.
(Beifall AfD)
Und da sagen Sie mir bitte mal, was schwerer wiegt. Ich will es gar nicht bestimmen. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, es ist beides nicht gut. Wenn die Justiz nicht arbeiten kann,
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Ja, wo ist Ihr Wahlvorschlag?!) ist es genauso wenig akzeptabel, als wenn man das Votum der Wähler nicht berücksichtigt, sondern diese Wähler aus wichtigen Gremien in diesem Land aussperrt.
(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Sie müssen einfach nur einen Vorschlag machen!) Wir können gern mal miteinander reden, und zwar von Angesicht zu Angesicht und auf Augenhöhe. Aber diese arrogante Grundhaltung, die Sie haben, dass Sie uns permanent und unsere Wähler permanent im Grunde genommen raus vor die Tür schicken, uns ausgrenzen, das können wir vielleicht für uns selbst ertragen, aber für unsere Wähler müssen wir es noch lange nicht. Und das werden wir auch zukünftig nicht tun, meine Damen und Herren.
(Beifall AfD)
Wahl von Mitgliedern und deren Vertreterinnen bzw. Vertretern des Staatsanwaltswahlausschusses gemäß § 66 in Verbindung mit § 65 Abs. 2, §52 des Thüringer Richterund Staatsanwältegesetzes
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Die nächste Wortmeldung kommt von Frau Abgeordneter Marx.
Wahl von Mitgliedern und deren Vertreterinnen bzw. Vertretern des Staatsanwaltswahlausschusses gemäß § 66 in Verbindung mit § 65 Abs. 2, §52 des Thüringer Richterund Staatsanwältegesetzes
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte noch mal auf den Kern der Sache hinweisen. Wir können uns gegenseitig ja alles Mögliche vorwerfen. Aber das Ergebnis, dass wir dann am Ende keine funktionsfähige Kommission gewählt haben, da sind dann das Ziel der Rache hier nicht irgendwelche Kollegen untereinander, sondern das sind dann die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte und die Richterinnen und Richter und daran kann doch wirklich niemandem in diesem Haus gelegen sein. Wir haben jetzt die nächste Wahlperiode, die 7.Wahlperiode. Wir müssen diese Kommission neu besetzen und, Herr Möller, Ihre Fraktion hat keinen Wahlvorschlag eingereicht. Damit ist ganz klar, egal was jetzt hier noch gewählt worden ist oder leider nicht: Die Arbeitsfähigkeit ist in dieser Legislaturperiode nicht gegeben, bis jetzt für diesen neuen, sehr wichtigen Ausschuss. Es wurde schon auf die Berufsanfänger hingewiesen, die wir hier in Thüringen ausgebildet haben, die gerne bei uns anfangen würden, die wir gern bei uns im Justizdienst beschäftigen würden. Die Stellen sind da und wir schicken sie woanders hin, wenn wir da nicht handlungsfähig sind. Ich weiß nicht, wie es ist, aber vielleicht kann man ja auch bei Personalvorschlägen Fristverkürzung beschließen. Also ich wäre dabei. Wenn Sie Ihren Personalvorschlag jetzt noch nachholen wollen, fände ich es gut. Dann können wir über alles hier zusammen abstimmen. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE)(Unruhe AfD)(Zwischenruf Abg. Braga, AfD: Das liegt aber
nicht an uns!)
Wahl von Mitgliedern und deren Vertreterinnen bzw. Vertretern des Staatsanwaltswahlausschusses gemäß § 66 in Verbindung mit § 65 Abs. 2, §52 des Thüringer Richterund Staatsanwältegesetzes
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Marx. Das Wort hat jetzt Minister Lauinger für die Landesregierung. Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Abgeordnete, ich habe mich gemeldet und möchte keinerlei Bemerkungen dazu machen, welche Wahlvorschläge von wem eingereicht, nicht eingereicht, akzeptiert, nicht akzeptiert worden sind, sondern ich möchte Ihnen noch mal die Situation schildern, in der junge Richter und Staatsanwälte in Thüringen sind. Wir haben eine Situation, die demografisch so ist, dass schon sehr viele in den Ruhestand gegangen sind. Wir haben 90 Kollegen gehabt, die in dieser Legislaturperiode in den Ruhestand gegangen sind. Wir haben, nachdem es in den vergangenen Jahren oftmals nur vier oder fünf Einstellungen pro Jahr gegeben hat, tatsächlich in dieser Legislaturperiode 150 junge Richter und Richterinnen, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte eingestellt. Davon stammt etwa die Hälfte aus anderen Bundesländern, weil wir überhaupt nicht mehr in der Lage sind, diesen Bedarf nur mit Referendaren aus Thüringen zu decken. Ich habe mir die Mühe gemacht, mit jedem der in Thüringen diese Urkunde bekommen hat, auch persönlich zu reden und habe ihn nach seiner Motivation gefragt. Ganz oft habe ich in den letzten Monaten die Rückkopplung bekommen, die Art und Weise, wie in Thüringen junge Proberichter behandelt worden sind, wie sie von älteren Kollegen aufgenommen worden sind, wie man ihnen versucht hat zu helfen, wie auch die Zuarbeit mit dem Justizministerium war, war etwas, was viele bewogen hat, sich in Thüringen zu bewerben. Wir haben Bewerbungen aus Bayern, wir haben Bewerbungen aus Sachsen, aus Niedersachsen, ganz viele aus umliegenden Ländern. Und ein Argument war immer auch, dass wir gesagt haben: Wenn die dreijährige Probezeit eines Proberichters vorbei ist, sind wir der Meinung, ihn auf Lebenszeit zu ernennen. Das war tatsächlich ein Kriterium, was viele bewogen hat, sich nach Thüringen zu bewerben, vor dem Hintergrund zu sagen, ich habe ein langes Studium, ich habe dann noch eine Referendarzeit und ich habe – vielleicht hören Sie auch mal an der einen oder anderen Stelle zu, das ist wirklich wichtig –
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) dann noch eine dreijährige Probezeit. Inzwischen passiert es uns, dass wir die Leute trotz der Zusage, wir ernennen sie hier in Thüringen auf Lebenszeit, nicht ernennen können, weil dieser Richterwahlausschuss schon so lange nicht arbeitsfähig ist. Sie haben hier eine Verantwortung, die über Ihren Streit hinausgeht, nämlich eine Verantwortung, dafür Sorge zu tragen, dass die Thüringer Justiz arbeitsfähig ist. Von daher würde ich auch an dieser Stelle noch mal mit großer Leidenschaft an Sie appellieren, sich – wie auch immer – zu einigen, damit dieser Richterwahlausschuss in Zukunft arbeiten kann, denn ansonsten bekommen wir in der Justiz tatsächlich erhebliche Probleme. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Wahl von Mitgliedern und deren Vertreterinnen bzw. Vertretern des Staatsanwaltswahlausschusses gemäß § 66 in Verbindung mit § 65 Abs. 2, §52 des Thüringer Richterund Staatsanwältegesetzes
Vielen Dank, Herr Minister. Gibt es weitere Wortmeldungen? Herr Möller noch mal.
(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE:
Schon wieder!)
Wahl von Mitgliedern und deren Vertreterinnen bzw. Vertretern des Staatsanwaltswahlausschusses gemäß § 66 in Verbindung mit § 65 Abs. 2, §52 des Thüringer Richterund Staatsanwältegesetzes
Ich finde den Vorschlag von Frau Marx ja sehr vernünftig. Das kann man in der Tat machen, Kandidaten für den Richterwahlausschuss und auch für den Staatsanwaltswahlausschuss aufstellen. Ich würde das auch anbieten, allerdings nur unter der Bedingung, dass vorher noch mal die Wahl für den Vizepräsidenten durchgeführt wird, dann würden wir den Vizepräsidentenwahlgang noch mal reinbringen. Ja, ich sehe schon, Sie nehmen das Angebot nicht ernst.
(Zwischenruf Abg. Werner, DIE LINKE: Das
ist doch keine Demokratie!) Das zeigt mir aber auch, wie wichtig es Ihnen ist, den Wahlausschuss für die Richter und Staatsanwälte in Gang zu bringen.
(Zwischenruf Abg. Marx, SPD: Geiselnah-
me!) Wenn Ihnen das eine wichtig ist, dann muss Ihnen auch das andere wichtig sein. Es kann nicht sein, dass man sich immer nur die Rosinen rauspickt. Also das Angebot steht.
(Beifall AfD)
Ich brauche von Ihnen ein Signal. Wenn Sie mir sagen, ja, wir verfahren so, dann würde ich um 10 Minuten Unterbrechung bitten und dann machen wir die Wahlvorschläge fertig. Ansonsten geht es den normalen Gang der Dinge.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Das geht gar nicht nach Geschäftsordnung. Das sollten Sie wissen als Justizausschussvorsitzender!) Das geht sehr wohl, mit einer Zweidrittelmehrheit der Mitglieder im Haus ist das alles möglich, Frau Kollegin.
Wahl von Mitgliedern und deren Vertreterinnen bzw. Vertretern des Staatsanwaltswahlausschusses gemäß § 66 in Verbindung mit § 65 Abs. 2, §52 des Thüringer Richterund Staatsanwältegesetzes
Die nächste Wortmeldung kommt von Herrn Abgeordneten Adams.
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Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kollegen hier im Thüringer Landtag! Herr Möller, ich glaube, dass Sie etwas verwechseln. Sie verwechseln diesen Thüringer Landtag mit einem Basar, auf dem man etwas hin- und herverhandeln kann. Sie haben vorhin über Demokratie und demokratische Grundprinzipien gesprochen.
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Das
haben wir alle mitgekriegt, Herr Adams!) Ja, ja. Ich freue mich über den bemerkenswerten Zwischenruf aus der CDU-Fraktion.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)(Unruhe AfD, CDU)
Wahl von Mitgliedern und deren Vertreterinnen bzw. Vertretern des Staatsanwaltswahlausschusses gemäß § 66 in Verbindung mit § 65 Abs. 2, §52 des Thüringer Richterund Staatsanwältegesetzes
Wahl von Mitgliedern und deren Vertreterinnen bzw. Vertretern des Staatsanwaltswahlausschusses gemäß § 66 in Verbindung mit § 65 Abs. 2, §52 des Thüringer Richterund Staatsanwältegesetzes
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es geht hier nicht um Handelsgeschäfte, sondern es geht hier um die Frage …
(Unruhe CDU)
Ich darf es für das Protokoll noch mal deutlich sagen: Herr Kollege Heym hat sich gerade eben noch mal gemeldet. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie haben eben die demokratischen Gepflogenheiten von der AfD eingefordert und es ist bemerkenswert, dass die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag unter Führung von Mike Mohring der AfD hier so zur Hilfe springt.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Das ist nämlich auch der eigentliche Punkt. Herr Möller, wir haben da miteinander gar nichts zu diskutieren. Das Problem ist doch, dass Sie uns in politische Geiselhaft nehmen. Sie wissen genau, dass die gesetzlich zu besetzenden Ausschüsse, der Richterwahlausschuss und der Staatsanwälteausschuss, dafür notwendig sind, um jungen Menschen in einer wichtigen Position in Thüringen eine Zukunft zu geben.
(Zwischenruf Abg. Sesselmann, AfD: Neu-
wahl!) Und die AfD ruft gerade „Oh“, nur damit es auch gehört wird. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist das eine. Das andere ist die Frage, ob freie Demokraten, Menschen, die in dieses Parlament frei gewählt wurden, eine echte Entscheidung haben, jemanden zu wählen oder nicht zu wählen. Und wenn man appelliert, dass wir unter der Berücksichtigung eines gesetzlich zu besetzenden Ausschusses mit der Handlungsfähigkeit des Freistaats Thüringen argumentieren, dann ist es etwas vollkommen anderes, ob man sich entscheidet, einem Menschen Vertrauen auszusprechen oder eben nicht. Und wenn das alte Wort noch gilt, das die CDU andauernd im Munde führt, nämlich dass es zuerst um das Land geht, dann um die Partei und dann um die Person, dann werden wir das in dem nächsten, jetzt abzuhaltenden Wahlgang sehen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Wahl von Mitgliedern und deren Vertreterinnen bzw. Vertretern des Staatsanwaltswahlausschusses gemäß § 66 in Verbindung mit § 65 Abs. 2, §52 des Thüringer Richterund Staatsanwältegesetzes
Das war eine Punktlandung. Wenn ich das jetzt richtig gesehen habe, hat Abgeordneter Prof. Dr. Voigt noch mal um das Wort gebeten.
(Zuruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Nein!)
Es gibt dann keine weiteren Wortmeldungen mehr, soweit ich das richtig sehe. Gemäß § 46 Abs. 2 der Geschäftsordnung kann bei Wahlen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Mitglied des Landtags widerspricht. Gibt es Widerspruch? Jawohl, das ist der Fall. Damit können wir also wieder nicht offen abstimmen und ich bitte die Wahlhelfer, Abgeordneten Tiesler für die CDU-Fraktion, Abgeordneten Schubert aus der Fraktion Die Linke und Abgeordnete Frau Dr. Bergner aus der Fraktion der FDP, wieder nach vorn. Damit können wir den Wahlgang eröffnen. Das bedeutet, dass Sie nach Ihrem Namensaufruf fünf farblich unterschiedlich gestaltete Stimmzettel erhalten und mit allen Stimmzetteln nur einmal in die Wahlkabine gehen. Die Stimmzettel sind farblich wie folgt zugeordnet: Der Stimmzettel für den Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke ist rot, der Stimmzettel für den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU ist cremefarben, der Stimmzettel für den Wahlvorschlag der Fraktion der SPD ist rosa, der Stimmzettel für den Wahlvorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist grün und der Stimmzettel für den Wahlvorschlag der Fraktion der FDP ist gelb. Ich erläutere die Stimmzettel: Für die Wahl erhält jede bzw. jeder Abgeordnete insgesamt fünf Stimmzettel. Auf jedem dieser fünf Stimmzettel können Sie mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die Schriftführerinnen bzw. Schriftführer, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.
Wahl von Mitgliedern und deren Vertreterinnen bzw. Vertretern des Staatsanwaltswahlausschusses gemäß § 66 in Verbindung mit § 65 Abs. 2, §52 des Thüringer Richterund Staatsanwältegesetzes
Dirk Adams, René Aust, Franziska Baum, Patrick Beier, Dirk Bergner, Dr. Ute Bergner, Sascha Bilay, André Blechschmidt, Torben Braga, Andreas Bühl, Jens Cotta, Torsten Czuppon, Steffen Dittes, Cordula Eger, Volker Emde, Kati Engel, Karlheinz Frosch, Markus Gleichmann, Thomas Gottweiss, Birger Gröning, Lena Güngör, Ronald Hande, Dr. Thomas Hartung, Madeleine Henfling, Jörg Henke, Martin Henkel, Susanne Hennig-Wellsow, Corinna Herold, Christian Herrgott, Matthias Hey, Michael Heym, Björn Höcke, Nadine Hoffmann, Denny Jankowski, Ralf Kalich, Prof. Dr. Michael Kaufmann, Birgit Keller, Jörg Kellner, Thomas Kemmerich, Olaf Kießling, Dr. Cornelia Klisch, Tosca Kniese, Dr. Thadäus König, Katharina KönigPreuss, Knut Korschewsky, Maik Kowalleck.
Wahl von Mitgliedern und deren Vertreterinnen bzw. Vertretern des Staatsanwaltswahlausschusses gemäß § 66 in Verbindung mit § 65 Abs. 2, §52 des Thüringer Richterund Staatsanwältegesetzes
Christoph Zippel, Henry Worm, Torsten Wolf – ich fange alphabetisch von hinten an –, Heike Werner, Philipp Weltzien, Raymond Walk, Marit Wagler, Prof. Dr. Mario Voigt, Jonas Urbach, Christian Tischner, Stephan Tiesler, Uwe Thrum, Heike Taubert, Christina Tasch, Karola Stange, Anja Siegesmund, Robert Sesselmann, Lars Schütze, Andreas Schubert, Stefan Schard, Christian Schaft, Thomas Rudy, Astrid Rothe-Beinlich, Daniel Reinhardt, Bodo Ramelow, Ralf Plötner, Olaf Müller, Anja Müller, Ringo Mühlmann, Robert-Martin Montag, Stefan Möller, Mike Mohring, Katja Mitteldorf, Beate Meißner, Katja Maurer, Dorothea Marx, Marcus Malsch, Georg Maier, Dr. Gudrun Lukin, Ute Lukasch, Lutz Liebscher, Diana Lehmann, Dr. Wolfgang Lauerwald, Dieter Laudenbach.
Wahl von Mitgliedern und deren Vertreterinnen bzw. Vertretern des Staatsanwaltswahlausschusses gemäß § 66 in Verbindung mit § 65 Abs. 2, §52 des Thüringer Richterund Staatsanwältegesetzes
Meine Damen und Herren, hatten alle Abgeordneten die Gelegenheit, ihre Stimme abzugeben? Es erhebt sich kein Widerspruch. Damit schließe ich den Wahlgang und bitte um Auszählung. In der Pause bitte ich die Parlamentarischen Geschäftsführer aller Fraktionen zu mir. Meine Damen und Herren, ein Ergebnis liegt vor. Der Wahlvorschlag der Linken: 85 abgegebene Stimmzettel, 0 ungültige Stimmzettel, damit 85 gültige Stimmzettel. Es entfallen auf den Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke 56 Jastimmen, 28 Neinstimmen, 1 Enthaltung. Damit ist die Zweidrittelmehrheit bei der Fraktion der Linken erreicht. Ich gehe davon aus, die Gewählten nehmen die Wahl an. Wahlvorschlag der Fraktion der CDU: 85 abgegebene Stimmzettel, keine ungültigen. 78 Jastimmen, 6 Neinstimmen, 1 Enthaltung. Damit ist die Zweidrittelmehrheit erreicht. Auch da nehme ich an, die Gewählten nehmen die Wahl an. Wahlvorschlag der Fraktion der SPD: 85 abgegebene Stimmzettel, 1 ungültiger, 84 gültige. 61 Jastimmen, 23 Neinstimmen, keine Enthaltung. Damit ist die Zweidrittelmehrheit erreicht. Auch da gehe ich davon aus, dass die Gewählten die Wahl annehmen. Der Wahlvorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: 85 abgegebene und gültige Stimmzettel. 52 Jastimmen, 32 Neinstimmen, 1 Enthaltung. Damit ist hier die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht. Der Wahlvorschlag der Fraktion der FDP: 85 Stimmen abgegeben, 1 ungültige, damit 84 gültige Stimmen. 68 Jastimmen, 15 Neinstimmen, 1 Enthaltung. Damit ist die Zweidrittelmehrheit erreicht. Auch da gehe ich davon aus, dass die Gewählten die Wahl annehmen.
Wahl von Mitgliedern und deren Vertreterinnen bzw. Vertretern des Staatsanwaltswahlausschusses gemäß § 66 in Verbindung mit § 65 Abs. 2, §52 des Thüringer Richterund Staatsanwältegesetzes
Wahl von Mitgliedern und deren Vertreterinnen bzw. Vertretern des Staatsanwaltswahlausschusses gemäß § 66 in Verbindung mit § 65 Abs. 2, §52 des Thüringer Richterund Staatsanwältegesetzes
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat damit einen zweiten Wahlgang beantragt und wir brauchen 5 Minuten, um die Zettel vorzubereiten, also wieder eine kleine Pause. Danke schön. Besteht Einverständnis, dass ich die Stimmzettel nicht noch einmal erläutern muss? Ich sehe Zustimmung. Damit bitte ich die Wahlhelferin und die Wahlhelfer, Herrn Abgeordneten Schubert, Herrn Abgeordneten Tiesler und Frau Abgeordnete Dr. Bergner, nach vorn. Damit eröffne ich die Wahlhandlung und bitte die Schriftführerinnen bzw. Schriftführer, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.
Wahl von Mitgliedern und deren Vertreterinnen bzw. Vertretern des Staatsanwaltswahlausschusses gemäß § 66 in Verbindung mit § 65 Abs. 2, §52 des Thüringer Richterund Staatsanwältegesetzes
Dirk Adams, René Aust, Franziska Baum, Patrick Beier, Dirk Bergner, Dr. Ute Bergner, Sascha Bilay, André Blechschmidt, Torben Braga, Andreas Bühl, Jens Cotta, Torsten Czuppon, Steffen Dittes, Cordula Eger, Volker Emde, Kati Engel, Karlheinz Frosch, Markus Gleichmann, Thomas Gottweiss, Birger Gröning, Lena Saniye Güngör, Ronald Hande, Dr. Thomas Hartung, Madeleine Henfling, Jörg Henke, Martin Henkel, Susanne Hennig-Wellsow, Corinna Herold, Christian Herrgott, Matthias Hey, Michael Heym, Björn Höcke, Nadine Hoffmann, Denny Jankowski, Ralf Kalich, Prof. Dr. Michael Kaufmann, Birgit Keller, Jörg Kellner, Thomas Kemmerich, Olaf Kießling, Dr. Cornelia Klisch, Tosca Kniese, Dr. Thadäus König, Katharina KönigPreuss, Knut Korschewsky, Maik Kowalleck.
Wahl von Mitgliedern und deren Vertreterinnen bzw. Vertretern des Staatsanwaltswahlausschusses gemäß § 66 in Verbindung mit § 65 Abs. 2, §52 des Thüringer Richterund Staatsanwältegesetzes
Dieter Laudenbach, Dr. Wolfgang Lauerwald, Diana Lehmann, Lutz Liebscher, Ute Lukasch, Dr. Gudrun Lukin, Georg Maier, Marcus Malsch, Dorothea Marx, Katja Maurer, Beate Meißner, Katja Mitteldorf, Mike Mohring, Stefan Möller, Robert-Martin Montag, Ringo Mühlmann, Anja Müller, Olaf Müller, Ralf Plötner, Bodo Ramelow, Daniel Reinhardt, Astrid Rothe-Beinlich, Thomas Rudy, Christian Schaft, Stefan Schard, Andreas Schubert, Lars Schütze, Robert Sesselmann, Anja Siegesmund, Karola Stange, Christina Tasch, Heike Taubert, Uwe Thrum, Stephan Tiesler, Christian Tischner, Jonas Urbach, Prof. Dr. Mario Voigt, Marit Wagler, Raymond Walk, Philipp Weltzien, Heike Werner, Torsten Wolf, Henry Worm, Christoph Zippel.
Wahl von Mitgliedern und deren Vertreterinnen bzw. Vertretern des Staatsanwaltswahlausschusses gemäß § 66 in Verbindung mit § 65 Abs. 2, §52 des Thüringer Richterund Staatsanwältegesetzes
Meine Damen und Herren, hatten alle Abgeordneten die Gelegenheit, ihre Stimme abzugeben? Es regt sich kein Widerspruch. Damit schließe ich den Wahlgang und bitte um Auszählung. Meine Damen und Herren, wir haben ein Ergebnis. Bevor sich jemand beschwert, dass er nichts hören kann, bitte ich um ein bisschen Ruhe. Abgegeben wurden 81 Stimmen, gültig sind 81 Stimmen. Es wurden 45 Jastimmen abgegeben, 34 Neinstimmen, 2 Enthaltungen. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht. Meine Damen und Herren, die Parlamentarischen Geschäftsführer sind übereingekommen, dass heute der letzte Aufruf um 19.00 Uhr sein sollte, und sind auch darüber übereingekommen, dass der Tagesordnungspunkt 27 damit heute nicht mehr aufgerufen wird, sondern dass er morgen nicht direkt nach der Fragestunde kommt, da an dieser Stelle der Aufruf von Tagesordnungspunkt 6 a bereits festgelegt ist, sondern nach dem Tagesordnungspunkt 6 a. Ich mache darauf aufmerksam, dass sich in 10 Minuten der Justizausschuss trifft. Ansonsten beende ich jetzt die heutige Sitzung und wünsche Ihnen einen angenehmen Abend. Danke schön. Ja, danke für die Nachfrage. Es ist der Raum F 202, wo sich der Justizausschuss trifft – F 202 in 10 Minuten.