Jörg Kellner
c) Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Weiterer Ausbau der direkten Demokratie auf Landesebene
Also wir reden von der Verfassung. Die Hürde ist …
(Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Auch
Petition ist in der Verfassung! Nein, nein! – Die Hürde „Bürgerbegehren“ ist schon entsprechend hoch. Das sollte letztendlich auch so bleiben. Noch mal: Es kann nicht sein, dass Leute, die nicht – oder auf Dauer – längere Zeit in Thüringen sind, gemeldet sind, sie können letztendlich nicht dafür und mit unterschreiben. Ich sage es nach wie vor: Die Überprüfung wird schwierig sein. Ganz einfach. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
