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Björn Höcke

AfD 30.01.2020 Sitzungen 7/5

Grundsätzliche, über den Einzelfall hinausgehende Auslegung einer Vorschrift der Geschäftsordnung gemäß § 122 der Geschäftsordnung

Dieses Angebot mache ich Ihnen. Mein Versprechen gilt, an mir soll es nicht scheitern. Denken Sie immer daran: Erst das Land, dann die Partei und zuletzt die Person. Ich hoffe, auch Sie handeln danach. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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