Björn Höcke
Grundsätzliche, über den Einzelfall hinausgehende Auslegung einer Vorschrift der Geschäftsordnung gemäß § 122 der Geschäftsordnung
Dieses Angebot mache ich Ihnen. Mein Versprechen gilt, an mir soll es nicht scheitern. Denken Sie immer daran: Erst das Land, dann die Partei und zuletzt die Person. Ich hoffe, auch Sie handeln danach. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
