Mike Mohring
Thüringer Gesetz für eine kommunale Investitionsoffensive 2020 bis 2024
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, es ist gut, dass wir aufgrund des Gesetzentwurfs der CDU- und FDP-Fraktion und auch des weiteren gemeinsamen Gesetzentwurfs heute über die Frage der Kommunalfinanzen sprechen und damit einen längeren Diskurs hier in diesem Haus eröffnen wollen. Was ist eigentlich die Ausgangslage für unsere Initiative von CDU und FDP? Die Ausgangslage ist, dass die Finanzministerin unseres Landes im November über den Haushaltsüberschuss des Jahres 2019 informiert hat und darüber informiert hat, dass gegenüber den geplanten Einnahmen vermutlich 367 Millionen Euro mehr an weiteren Steuereinnahmen für das Jahr 2019 zur Verfügung stehen. Daraufhin haben sich die beiden kommunalen Spitzenverbände zu Wort gemeldet und zu Recht darauf hingewiesen, dass den Kommunen aus diesen weiteren Überschüssen des Landes ein Anteil zusteht. Jeder hat das für sich in seiner Größenordnung berechnet. Das haben wir aufgegriffen und haben deshalb unseren Gesetzentwurf so formuliert – Raymond Walk hat es erläutert –, dass wir den jeweiligen Bedarf für den Landkreistag und den Gemeinde- und Städtebund in den berechneten 168 Millionen Euro einmalige Investitionspauschale zusammengefasst haben. Das ist der Diskussionsausgangsstand: Überschüsse beim Land, Rücklagen, die bis auf 1 Milliarde Euro angewachsen sind, und der Ruf der Kommunen, einmalig an diesen Überschüssen beteiligt zu werden. Das haben wir vorgelegt und darüber wollen wir gern in diesem Haus sprechen. Aber dieser Gesetzentwurf wie auch der weitere Vorschlag zu weiteren Investitionszuschüssen, den Herr Hey im Ergebnis der Debatte dann öffentlich und jetzt mit dem gemeinsamen Gesetzentwurf vorgelegt hat, lösen nicht die Frage der Kommunalfinanzen, die vor allen Dingen die Verwaltungshaushalte der Städte, Gemeinden und Landkreise in diesem Land beschwert. Darin liegt genau die Aufgabe für diesen Landtag, die beide Gesetzentwürfe heute nicht lösen wollten, aber auch nicht lösen können, weil die entscheidende Regelungsfrage noch vollkommen offen ist, wie wir es mit dem Kommunalen Finanzausgleich halten. Und da liegt der Ruf der vielen Ehrenamtlichen, Tausenden Gemeinderäte, Stadträte und Kreistagsabgeordneten, dass wir ihnen dabei helfen.
(Beifall CDU, FDP)
Das tun sie vor allen Dingen deshalb, weil sie in der letzten Wahlperiode Erfahrungen gesammelt haben, dass das Land sie dabei vergessen hat. 276 Millionen Euro haben die Kommunen in den Jahren 2016 bis 2019 weniger ausgezahlt bekommen gegenüber dem letzten aus der vorangegangenen Wahlperiode vorgelegten Haushalt für 2015, der noch die CDU-Handschrift getragen hat.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Das
stimmt doch nicht! Du vergleichst doch wieder Äpfel mit Birnen!) In der Summe 276 Millionen Euro – Sie können es doch nachlesen und einen Faktencheck machen, dagegen habe ich ja gar nichts – sind gegenüber dem letzten Regierungsentwurf für 2015 weniger ausgezahlt worden. Raymond Walk hat es vorhin schon mal erläutert: die eigene Finanzausgleichsmasse innerhalb des Finanzausgleichs, inklusive Sonderprogrammen, die wir gemeinsam mit der großen Koalition aufgelegt hatten. Es ist eben so, dass bei diesem Vergleich von 2014 zu 2019 den Kommunen über 100 Millionen Euro pro Jahr weniger ausgezahlt wurden. Das haben Sie mit dem Haushalt für 2020 korrigiert. Das ist richtig. Aber gleichzeitig, obwohl dann 2020 mehrere 100 Millionen Euro in den Verwaltungshaushalt geflossen sind, löst sich die Beschwer von 2019 auf, sind aber da die Investitionszuschüsse zurückgegangen. Für die Kommunen war das – das kann man nicht ganz vergleichen – ein Nullsummenspiel, weil sie sagen, wir kriegen zwar mehr Geld im Verwaltungshaushalt, aber die gleiche Summe weniger im Vermögenshaushalt. Wer in diesem Land aktiv Kommunalpolitik betreibt, der weiß, dass es im Gegensatz zum Landeshaushalt einen gravierenden Unterschied macht, welchen der beiden Haushalte ich ausfinanziere: den Vermögenshaushalt oder den Verwaltungshaushalt. Wir blicken mit unseren beiden Gesetzentwürfen durch die Investitionspauschalen nur auf den Vermögenshaushalt. Aber die Beschwer vieler Kommunalpolitiker liegt im Verwaltungshaushalt, den sie nicht mehr decken können. Es fehlen ihnen selbst die Mittel zur Zuführung in den Vermögenshaushalt und damit oft auch die Mittel, eigene Investitionsprogramme zu kofinanzieren. Deswegen jammern Finanzminister in Deutschland wie in Thüringen und im Bund, dass niemand ihre schönen zur Verfügung gestellten Mittel abruft, weil den Kommunen schlicht das Geld fehlt. Das müssen wir in dieser Wahlperiode ändern.
(Beifall CDU, FDP)
Deswegen müssen wir auch Fehler beseitigen, die gemacht wurden. Und einer der großen Fehler, der in der letzten Wahlperiode gemacht wurde, ist, dass gerade den kleinen Kommunen in ihren Verwaltungshaushalten bei den Zuschüssen aus der Hauptansatzstaffel die Mittel zusammengestrichen wurden. Kommunen kommen nicht mehr über die Runden, weil das Land ihnen diese Mittel gestrichen hat. Das müssen wir ändern und rückgängig machen.
(Beifall CDU, FDP)
Wir sehen auch durch unser Abstimmungsverhalten in den vergangenen Wahlperioden, dass es auch Kommunen wie kreisfreie Städte gibt, die mit ihren Aufgaben durch den Kommunalen Finanzausgleich nicht mehr adäquat ausfinanziert werden. Man kann das gut an der Stadt Suhl sehen. Die muss deshalb über die Frage ihrer Kreisfreiheit dauernd neu nachdenken, weil sie diese Aufgaben, die sie als kreisfreie Stadt hat, nicht aufgabenadäquat ausfinanziert bekommt. Deswegen werden wir auch im Rahmen der Verfassungsdiskussion, wenn wir das in diesem Haus intensiv machen, auch noch mal über die Frage der Verankerung des Konnexitätsprinzips nachdenken müssen, damit klar ist: Das, was oben auf Landesebene an Musik bestellt wird, muss bei den Kommunen ausfinanziert sein. So geht gemeinsame Aufgabe für Thüringen und so werden wir das auch in dieser Wahlperiode umsetzen und das am besten gemeinsam.
(Beifall CDU, FDP)
Deswegen ist es wichtig, dass wir hier in diesem Haus über die Vorschläge reden, gemeinsam reden. Und es macht doch auch Sinn, lieber Kollege Hey, dass wir das immer auch dann tun, wenn alle ihre Ideen auf den Tisch des Hauses gelegt haben. Ich habe sehr wohl vernommen, dass Sie sich nach unserer gemeinsamen Initiative von FDP und CDU zu unserem Gesetzentwurf dann im Radio geäußert und einen weiteren Vorschlag gemacht haben. Das ist doch gut und ich fand es spannend, dass Sie sich in die Debatte eingebracht und sich auch offensichtlich mit ihrer Idee durchgesetzt haben, jedenfalls fast, bis auf 100 Millionen Euro haben Sie ja das erreicht, was Sie im Radiointerview gesagt haben. Aber untermauert haben Sie es jetzt erst in dieser Woche mit der Vorlage Ihres Gesetzentwurfs. Und ich finde, es tut gut, wenn wir das auf den Tisch legen, was wir jeweils vorschlagen, und dann gemeinsam miteinander hier im Parlament reden, was wir machen. Aber nicht: Einer macht ein Radiointerview und dann treffen wir uns und dann schreiben wir uns gegenseitig Briefe und dann pumpen wir uns alle auf. Den Kommunen ist geholfen, wenn wir hier schnell, zügig und sachgerecht mit den Kommunen gemeinsam in dem zuständigen Ausschuss zu einer Lösung für die Investitionsfrage kommen und uns danach vornehmen, auch über die Frage der Neuaufstellung des kommunalen Finanzausgleichsgesetzes zu reden und zu schauen: Was ist falsch gelaufen, was können wir besser machen, bei den kleinen Kommunen, damit sie überlebensfähig sind und nicht in Zwangsgebietsreformschritte reingedrängt werden, nur weil wir sie nicht ausfinanzieren und damit Freiwilligkeit vortäuschen.
(Beifall CDU)
Dass wir die kreisfreien Städte so ausstatten, dass sie funktionieren können und dass sie nicht, lieber Innenminister, am Gängelband Ihres Hauses stehen müssen. Am Beispiel Suhl konnte man sehen, wie die Stimmungslage der rot-rot-grünen alten Landesregierung gekippt ist. Wie großzügig Sie waren, hier auf dieser Regierungsbankseite, als die Suhler gesagt haben, wir reden mal mit Schmalkalden-Meiningen über die Frage der Zusammenarbeit. Da ging es mit dem Füllhorn nicht mehr groß genug. 40 Millionen Euro waren im Gespräch, wenn die zusammengegangen wären.
(Beifall AfD)
Als sich die Suhler entschieden haben – ganz selbstbewusst –, wir wollen an unserer Kreisfreiheit festhalten, sehen aber, dass wir Hilfe vom Land brauchen, damit wir aufgabengerecht ausfinanziert sind, da haben Sie nicht nur die 40 Millionen Euro wieder eingesackt, sondern gleichzeitig noch beim Haushalt der Stadt Suhl, bei der Genehmigung, jede Menge Auflagen erteilt und die Stadt Suhl ans Gängelband genommen.
(Beifall AfD)
Ich glaube, so geht kommunales Selbstvertrauen und Zutrauen nicht, das muss besser werden.
(Beifall CDU)
Sie müssen der kommunalen Ebene mehr vertrauen und nicht bestimmen, was auf kommunaler Ebene passieren soll.
(Beifall AfD)
Wissen Sie, diesen Geist kann man auch im Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün sehen. Es macht einen Unterschied, ob ich den Kommunalverantwortlichen vor Ort zutraue, dass sie im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltungsaufgabe wissen, was sie im Gemeinderat, im Kreistag und im Stadtrat in Gemeinsamkeit an Investitionen für die Region beschließen, oder ob man ihnen das als Landesgesetzgeber auch noch vorschreibt und dann auch noch ins Gesetz schreibt, sie müssen das alles abrechnen. Wer die Investitionsmittel nicht adäquat nach Willen des Landesgesetzgebers ausgibt, der soll sie auch noch zurückzahlen. Praktisch heißt das doch Folgendes: Ich stelle der Kommune eine Investitionspauschale zur Verfügung, dann geben wir die aus und dann passt das dem Land nicht. Ausgegeben ist es, aber dann sollen sie es zurückzahlen. Und dann wollen Sie uns erzählen, dass Sie mit dem Gesetzentwurf die kommunale Finanzausstattung besser machen? Mit diesem Misstrauen machen Sie es nicht besser. Mit diesem Misstrauen machen Sie es schlechter, und darüber müssen wir im Ausschuss reden.
(Beifall CDU, FDP)
Wissen Sie, es ist wichtig, dass – ich hoffe, ich gehe auch davon aus, weil ich bei Ihrer Rede gerade den Eindruck hatte, dass Sie sehen, dass wir über diese Investitionsfragen hinaus zur Reform des KFA kommen müssen – wir dann wirklich die Zeithorizonte – auch wenn beantragt wurde, das heute gemeinsam zu beraten – auch noch mal auseinanderdividieren müssen. Es macht Sinn, wie das Dirk Bergner gesagt hat, diesen Gesetzentwurf, den unsere beiden Fraktionen eingereicht haben, zügig auf den Weg zu bringen, weil das Haushaltsjahr schon läuft und jetzt in den Tagen in den zweiten Monat geht.
(Beifall CDU, FDP)
Die Frage Ihres Gesetzentwurfs macht Sinn, die Haushaltsberatungen, die kommen werden, nicht aus den Augen zu verlieren und vorher zu beschließen, weil sie vollkommen richtig sind und weil es auch Sinn macht, über die Wahlperiode hinweg eine Perspektive zu geben und damit Verlässlichkeit zu schaffen. Da bin ich sehr bei Ihnen. Aber wir müssen auch schauen, dass wir eins nicht machen können, wenn wir die Reform des kommunalen Finanzausgleichsgesetzes angehen: dass wir nicht alles vorher aus der Rücklage des Landes, die zwar reichlich, aber in der Summe doch irgendwo endlich ist, raussammeln können und dann für die eigentliche Reform, die langfristig tragfähig sein muss, kein Geld mehr zur Verfügung haben.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Aber
weil sie langfristig gelten, können sie eben nicht aus der Rücklage finanziert werden!) Deswegen müssen wir die Frage der langfristigen Investitionspauschale, die Sie in der Summe mit weiteren 400 Millionen Euro aus der Entnahmerücklage definieren – das ist ja der Vorschlag im Gesetzentwurf –, sachgerecht ausfinanzieren. Aber wir müssen auch schauen, was kostet uns vielleicht eine Reform des Kommunalen Finanzausgleichs, wenn wir die kreisfreien Städte adäquat ausstatten, wenn wir die Kürzungen bei den Hauptansatzstaffeln für die kleinen Gemeinden rückgängig machen. Wir müssen schauen: Sind die Landkreise so ausfinanziert, dass sie ihre Sozialausgaben, die gesetzlich auf sie zugerollt sind, auch finanzieren können? Wir haben ja gelernt – und wir als Kommunalpolitiker erleben das jedes Jahr in unseren Haushaltsberatungen –, dass wir mittlerweile weit über 60 Prozent in diesem Etat im Einzelplan 04 in den kommunalen Haushalten dafür ausgeben und uns ganz schön die Luft abgeschnürt ist, um noch unsere Aufgaben zu finanzieren. Wenn ich das auch sachgerecht durchfinanziere, dann muss ich das irgendwoher nehmen und im Zweifelsfall auch aus der Rücklage finanzieren.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Wie oft
denn?) Deswegen muss man das zusammen betrachten und muss die Schritte sehen, dass man auch die Reform des Kommunalen Finanzausgleichs nicht nach weiteren Investitionspauschalen behandelt, sondern mindestens im gleichen Atemzug bespricht. Das muss sich dieser Landtag vornehmen, in dieser Reihenfolge. Jetzt schnell helfen aus den Überschüssen 2019 und dann die Reformschritte angehen. Wenn wir das beides in diesem Jahr auf den Weg bringen, dann haben wir unsere Aufgabe so erfüllt, dass Kommunalpolitiker in diesem Land wissen, sie werden wertgeschätzt, ihr Ehrenamt wird anerkannt und wir unterstützen sie bei ihrer Arbeit vor Ort, für ihre Dörfer, für ihre Städte und für ihre Landkreise. Vielen Dank.
(Beifall CDU, FDP)
