Bergner
Wahl von Mitgliedern und deren Vertreterinnen bzw. Vertretern des Staatsanwaltswahlausschusses gemäß § 66 in Verbindung mit § 65 Abs. 2, §52 des Thüringer Richterund Staatsanwältegesetzes
Vielen Dank, Herr Minister. Gibt es weitere Wortmeldungen? Herr Möller noch mal.
(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE:
Schon wieder!)
