Anja Müller
c) Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Weiterer Ausbau der direkten Demokratie auf Landesebene
Lieber Herr Abgeordneter Kellner, es ist nett, dass Sie mir diese Zwischenfrage erlauben. Ist Ihnen das Petitionsgesetz von Thüringen bekannt, wonach 1.500 Menschen unterzeichnen können, unabhängig davon, woher sie kommen und wer da unterzeichnet? Würden Sie mir recht geben, dass das dann ebenfalls auch mit der Unterschriftenunterzeichnung im Einklang ist, wenn es um einen möglichen Einwohnerantrag geht, die Anerkennung der Unterschriften, dass die da auch nicht kontrolliert werden?
