Keller
Grundsätzliche, über den Einzelfall hinausgehende Auslegung einer Vorschrift der Geschäftsordnung gemäß § 122 der Geschäftsordnung
Das Wort erhält nun Herr Abgeordneter Höcke, AfD-Fraktion.
(Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Jetzt
kommt der 9-Prozenter!)
