Raymond Walk
Thüringer Gesetz für eine kommunale Investitionsoffensive 2020 bis 2024
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Besucher auf der Besuchertribüne, CDU- und FDP-Fraktion haben den vorliegenden Gesetzentwurf in Drucksache 7/54 auf den Weg gebracht, um gemeinsam unseren Kommunen kurzfristig – das heißt, schon mit Datum vom 15. März 2020 – und vor allen Dingen unbürokratisch mit einer Investitionspauschale von 168 Millionen Euro unter die Arme zu greifen. Fakt ist, den kommunalen Haushalten standen im KFA in der 6. Wahlperiode jährlich weniger Finanzausgleichsmittel zur Verfügung als im Jahr 2014. Damals waren es 2,7 Milliarden Euro, das heißt einschließlich des Garantiefonds und einschließlich aller Hilfspakete. Allein bei den Schlüsselzuweisungen hat Rot-Rot-Grün durch eine Änderung des KFA den Kommunen in den Jahren 2016 bis 2019 insgesamt 276 Millionen Euro weniger gegenüber dem von der CDU geschaffenen Rechtszustand aus dem Jahr 2015 ausgezahlt. Unter Berücksichtigung der Steuereinnahmeentwicklung bei Land und Kommunen und der umfassenden Auswertung des neuen KFA aus dem Jahr 2013 hat die Landesregierung die Chance verpasst, die Kommunen an den eigenen Rekordsteuereinnahmen angemessen teilhaben zu lassen, und bezogen auf das Jahr 2014 hat Rot-Rot-Grün über die Wahlperiode insgesamt gesehen mehr als 5 Milliarden Euro Mehreinnahmen zur Verfügung. Fakt ist jedoch auch: Die Kommunen bekommen für die eigenen Selbstverwaltungsaufgaben über den KFA jetzt weniger als im letzten Jahr der vergangenen Wahlperiode und die Investitionsquote sank mehrjährig auf historische Tiefstände.
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Das ist
ausdrücklich falsch!) Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Freistaat erzielt Rekordüberschüsse – darüber freuen wir uns –, das Bundesgeld sprudelt – darüber freuen wir uns auch –, aber die Thüringer Kommunen leiden noch immer unter den Kürzungen der Schlüsselmasse im Kommunalen Finanzausgleich. Es herrscht – und das ist das traurige Fazit – eine starke Unwucht, wenn auf der einen Seite allein im letzten Jahr 367 Millionen Euro zusätzlich an Steuern eingenommen werden, aber auf der anderen Seite Landesmittel wegen der überbordenden Bürokratie nicht bzw. nicht rechtzeitig abgerufen werden können. Das ist Fakt, Kollege Hey. Wir wollen ja diesen Widerspruch auflösen und deswegen wollen wir zusätzliche Haushaltsmittel als Investitionspauschale für kreisangehörige Gemeinden, kreisfreie Städte und Landkreise in Höhe eben dieser 168 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Und wir sagen: Die Verteilung soll sich an den Investitionsbedarfen der Kommunen nach dem Verhältnis der gemeindlichen und kreislichen Aufgaben im Kommunalen Finanzausgleich orientieren und die Investitionsbedarfe der kreisangehörigen Gemeinden und kreisfreien Städte werden im Vergleich zu den Landkreisen in einem Verhältnis von 75 zu 25 Prozent anerkannt.
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Sie stel-
len doch den KFA infrage!) Um diesen Bedarfen insgesamt Rechnung zu tragen, wird der Gesamtbetrag der Investitionspauschale auf rund 168 Millionen Euro festgesetzt. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das kann nach unserer festen Überzeugung allerdings nur der erste Schritt sein. Der zweite notwendige Schritt ist die grundlegende Reform des KFA insbesondere mit Blick auf die stetig anwachsenden Sozialausgaben.
(Beifall CDU)
Die Finanzierung der kommunalen Familie muss dauerhaft und auf solide Füße gestellt werden. Kommunen sind an den Rekordeinnahmen des Landes im Sinne einer gelebten Partnerschaft zu beteiligen und Bundeszuweisungen sollen nicht im KFA versickern, sondern sollen an die Kommunen durchgereicht werden. Das haben wir zugesagt und daran halten wir uns. Fazit für den ersten Teil: Unser heutiger Vorschlag soll zeitnah und unbürokratisch Investitionen für die Kommunen ermöglichen. Und ich bedanke mich bei der FDP-Fraktion für die gute Zusammenarbeit im Sinne unserer kommunalen Familie. Danke.
(Beifall CDU)
