Corinna Herold
Fragestunde
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Erste Frage: Wann ist mit dem Abschluss des laufenden Rechtsbehelfsverfahrens zu rechnen? Und zweitens: Was hat die Landesregierung unternommen, um die grundsätzlichen Bedenken des Landesdatenschutzbeauftragten bezüglich der Fragebögen und des Eingriffs in die Privatsphäre der Bediensteten auszuräumen? Zu der Frage 1 habe ich bereits in meiner Antwort unter Hinweis auf das Klageverfahren geantwortet. Und zu der Frage 2: Nicht zuletzt auch die Hinweise, die der Landesdatenschutzbeauftragte gegeben hat, aber auch grundsätzliche Zweifel im Hinblick auf die Durchführung dieses Projekts – ich verweise noch mal darauf: es ist keine von der Staatskanzlei beauftragte Studie, sondern ein Projektantrag – waren für uns maßgeblich für die Entscheidung, bereits im Sommer des vergangenen Jahres deutlich zu machen, dass wir dieses Projekt als Freistaat Thüringen nicht weiter finanzieren wollen. Ich verweise auf die Debatte, die in unterschiedlichen Ausschüssen dazu geführt wurde – im Gleichstellungsausschuss und im Haushalts- und Finanzausschuss. Seitdem ist diesbezüglich kein neuer Sachstand hinzugekommen. Insofern verweise ich auf die Ausführungen, die ich damals bereits im Sommer des vergangenen Jahres gemacht habe und die in den Protokollen der Ausschüsse nachzulesen sind.
