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Jörg Kellner

CDU 30.01.2020 Sitzungen 7/5

c) Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Weiterer Ausbau der direkten Demokratie auf Landesebene

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, werte Gäste auf der Tribüne, „Weiterer Ausbau der direkten Demokratie auf Landesebene“, Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün, den hat Frau Müller gerade wortreich eingebracht bzw. hat sie ihre Rede dazu gehalten, wie wichtig das ist. Wir sehen das ja auch so, dass es immer wichtig ist, direkte Demokratie zu stärken, gar keine Frage. Die Frage ist nur, wie man das am besten macht, dass es hinterher funktioniert. Darauf komme ich noch zurück. Aber eines vorweggeschickt: Wir reden über die Verfassung. Das ist ein hohes Gut und da sollte man aufpassen, dass man sie nicht überfrachtet. Denn Sie haben jetzt einen ganzen Strauß gebracht, was da alles noch reingepackt werden könnte. Ich warne davor, dass man gerade in dem Bereich der Verfassung hier mit vielen Wünschen versucht, das so weit aufzuweichen, dass hinterher nicht mehr die Stabilität gegeben ist, die man von einer Verfassung erwarten kann und erwarten muss. Sie haben drei Ziele: Absenkung des Wahlalters, Einwohnerantrag und Finanzvorbehalt. Ich beginne mal mit der Absenkung des Wahlalters. Dazu haben wir in den letzten Legislaturperioden schon mehrfach hier diskutiert, also das ist alles kein ganz neues Thema. Auf der kommunalen Ebene wurde es durch Rot-Rot-Grün eingeführt. Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass diese Abkopplung des Wahlalters von der Volljährigkeit nicht der richtige Weg ist. Das ist nach wie vor unser Credo. Wir sind der Meinung, dass jemand, der eine Stimme in einer Wahl abgeben und damit mitbestimmen kann, wie in diesem Land durch wen auch immer regiert wird, eine hohe Verantwortung trägt. Auf der anderen Seite soll aber dann die Volljährigkeit keine Rolle mehr spielen. Wir sehen das etwas anders. Die Volljährigkeit letztendlich auch beim Strafgesetz lässt klare Regeln zu. Da geht man davon aus, wer volljährig ist, weiß um sein Handeln, er weiß, was er tut. Das ist unter der Volljährigkeit nicht der Fall. Jetzt sagt man: Das ist alles nicht so schlimm, wenn man eine Wahl macht, da spielt das nicht so die große Rolle. Herr Adams hat das auch in einer der Diskussionen hier im Landtag gesagt. Herr Adams hat bei der letzten Diskussion zu diesem Thema kommentiert, man müsse für seine Wahlentscheidung nicht persönlich geradestehen, man müsse bei seiner Wahlentscheidung nicht Verantwortung für sein eigenes Handeln übernehmen. Das sehen wir grundsätzlich anders. Was Verantwortung anbelangt, was Rechte und Pflichten sind, sehen wir das anders. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die Wahl ist doch geheim! Sie können niemanden dafür zur Verantwortung ziehen!) Nein, man muss aber wissen, welche Auswirkungen das hat, wenn ich die Stimme abgebe. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Und das weiß ein 16-Jähriger nicht?) Ich muss das letztendlich auch abschätzen können und das ist genau der Punkt. Das sehen Sie anders, Sie sagen, das ist völlig egal. Wir sehen das anders. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das gilt aber für alle!) Ein Wahlrecht erfordert auch ein hohes Maß an Verantwortung (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Oh ja!) und wir sehen das halt so, dass es nicht von der Volljährigkeit loszulösen ist. Die Gesellschaft hat dazu nämlich gerade gesagt: Erst mit der Volljährigkeit ist er voll verantwortlich für sein Handeln. Erst mit der Volljährigkeit. Diese Abkopplung, das haben wir auch in den letzten Diskussionen zu dem Thema gesagt … (Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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