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Astrid Rothe-Beinlich

30.01.2020 Sitzungen 7/5

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, vertreten durch Frau Ministerin Heike Werner. Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, bevor ich auf die Einzelfragen antworte, gestatten Sie mir noch eine Vorbemerkung: Alleiniger Gesellschafter der Krankenhaus Greiz GmbH und der Tochtergesellschaft Krankenhaus Schleiz ist der Landkreis Greiz. Das Aufsichtsgremium der GmbH hat die Geschäftsführung zu überwachen. Der Landkreis Greiz, der hier die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung als öffentliche Aufgabe nach § 2 Thüringer Krankenhausgesetz wahrnimmt, untersteht der kommunalen Rechtsaufsicht. Die Analyse zu den Ursachen der finanziellen Schieflage und der internen Personalführung liegt außerhalb der Zuständigkeit der Landesregierung. Dessen ungeachtet wird die Landesregierung die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen und steht beratend zur Seite, wenn dies vom Träger gewünscht ist. Namens der Landesregierung möchte ich die Mündliche Anfrage nun wie folgt beantworten: Zu Frage 1: Die Landesregierung hat durch die Berichterstattung der „Ostthüringer Zeitung“ im Oktober 2019 Kenntnis über eine mögliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation der Kreiskrankenhaus Greiz GmbH und der Kreiskrankenhaus Schleiz GmbH erhalten. Unmittelbar nach Amtsantritt informierte Anfang Dezember 2019 der neue Geschäftsführer der Kreiskrankenhaus Greiz GmbH das für das Krankenhauswesen zuständige Fachreferat im Ministerium direkt über die Lage der Krankenhäuser in Greiz und Schleiz sowie über die geplanten Maßnahmen der Geschäftsführung. Zu Frage 2: Ziel der Landesregierung ist es, eine gute und bedarfsgerechte stationäre Versorgung der Bevölkerung im Freistaat Thüringen sicherzustellen. Bei Entwicklungen wie in den Krankenhäusern Greiz und Schleiz sucht die Landesregierung darum gemeinsam mit Krankenhausträgern, zuständigen kommunalen Gebietskörperschaften und Kostenträgern nach Lösungen, damit bestehende Versorgungsaufträge an den jeweiligen Standorten erfüllt werden können. Im konkreten Einzelfall wird seitens der Landesregierung zudem zu prüfen sein, welche Fördermöglichkeiten bestehen, um beispielsweise Umstrukturierungen unterstützen zu können, die im Zusammenhang mit vorliegenden Sanierungskonzepten stehen. Zu Frage 3: In der Präambel zum neuen Koalitionsvertrag für Thüringen sprechen sich die Parteien Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen sehr klar für eine Gewährleistung von gleichwertigen Lebensverhältnissen in allen Teilen unseres Freistaats und eine Weiterentwicklung der öffentlichen Daseinsvorsorge aus. Dazu gehören selbstverständlich auch die Krankenhäuser. In der vergangenen Legislatur ist es uns dazu schon gelungen, die Krankenhausförderung von ursprünglich eingefrorenen 50 Millionen Euro sehr deutlich auf mittlerweile 75 Millionen Euro pro Jahr zu erhöhen. Darüber hinaus haben wir bereits Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von weiteren 182,6 Millionen Euro für die kommenden Jahre ausgebracht, um den Investitionsstau in den Krankenhäusern aufzulösen. Im Rahmen des 6. Thüringer Krankenhausforums im Oktober 2019 wurde vonseiten der Thüringer Krankenhausgesellschaft gefordert, jährlich einen Betrag von 150 Millionen Euro an Investitionen bereitzustellen. Um zu prüfen, wie belastbar diese Forderung ist, müsste dies aber zunächst seitens der Krankenhausgesellschaft untersetzt werden, um dann eine seriöse Prüfung und Bewertung dahin gehend vornehmen zu können, ob es sich dabei um notwendige und förderfähige Investitionen nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz handelt, die mit den Versorgungsaufträgen der Thüringer Krankenhäuser korrespondieren. Zu Frage 4: Der Landesregierung ist es ein sehr wichtiges Anliegen, gute Arbeit in allen Bereichen der Arbeitswelt zu stärken. Dazu gehören vor allem eine gute Bezahlung, gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit, die Stärkung der Tarifbindung, die Entwicklung von Schutzstandards und Bedingungen gesunder Arbeit, die Weiterentwicklung der Mitbestimmung und familienfreundliche Arbeitsbedingungen. Dabei haben wir insbesondere die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pflege im Blick. Viele Diskussionen und Entscheidungen sind dazu auf Bundesebene erfolgt und stehen auch weiterhin an, zum Beispiel zu den Arbeits- und Versorgungsbedingungen des Krankenhauspersonals, zur Aufwertung der Krankenhauspflege oder zur Einführung von Personaluntergrenzen sowie zur Personalbemessung und Finanzierung. Im Bundesrat haben wir uns unter anderem bei den Beratungen zum Pflegepersonal-Stärkungsgesetz, zum Pflegeberufegesetz und zum Pflegelöhneverbesserungsgesetz eingebracht sowie eigene Initiativen wie die Entschließung zur Festlegung für eine verbindliche durchschnittliche Personalausstattung in Krankenhäusern formuliert und eingesetzt. Ebenfalls möchte ich auf die Beratungen und Beschlüsse der Konferenzen der Gesundheitsministerinnen und -minister sowie der Arbeits- und Sozialminister und -ministerinnen der Länder im Jahr 2019 hinweisen, bei denen ein Schwerpunkt auf dem Thema „Pflege“ lag, zum Beispiel mit Blick auf Personalbemessung, Gewinnung und Bindung von Pflegepersonal, Vereinbarkeit von Pflege und Beruf und Fragen der Digitalisierung. Zentral wurde darüber hinaus auch das Thema der bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen Krankenhausversorgung behandelt. Erwähnen möchte ich an dieser Stelle, dass mein Haus auch auf Bundesebene an der konstatierten Aktion Pflege mitgearbeitet hat. Auf Landesebene bestehen allerdings nur wenige Möglichkeiten, um die Situation der Beschäftigten in Krankenhäusern zu verbessern, da das Land hier keinen eigenen gesetzlichen Spielraum hat. Die Landesregierung betreut die Thüringer Krankenhäuser im Rahmen rechts- und fachaufsichtlicher Zuständigkeit. Die Thüringer Krankenhäuser sind als Arbeitgeber in Kooperation mit den Personalvertretungen, den Beschäftigten sowie den Gewerkschaften für die Gestaltung der Arbeitsbedingungen selbst in Verantwortung. In diesem Zusammenhang möchte ich auch darauf hinweisen, dass insbesondere bei Krankenhäusern in öffentlicher Trägerschaft die zuständigen Gebietskörperschaften Mitglied in den jeweiligen Aufsichtsräten der Trägergesellschaften sind und im Rahmen ihrer Aufsichtspflichten die Ausgestaltung von Vergütungsvereinbarungen prüfen müssen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

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