Astrid Rothe-Beinlich
Thüringer Gesetz für eine kommunale Investitionsoffensive 2020 bis 2024
Vielen Dank, Herr Bilay. Als Nächster hat Abgeordneter Matthias Hey für die SPD-Fraktion das Wort. Frau Präsidentin, vielen Dank. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Mohring, Sie haben eben in Ihrer Rede dargestellt, dass es einen Zusammenhang zwischen Stärkung der Kommunen im Bereich investiver Mittel, aber natürlich auch dem Kommunalen Finanzausgleich gibt. Ich unterschreibe das mit Edding. Diese Debatte wollten wir aber mit unseren heutigen beiden Gesetzentwürfen, glaube ich, gar nicht aufmachen. Aber okay, Sie haben es mir noch mal gesagt. Was mich wirklich ein wenig in Feuer gebracht hat, ist, dass Sie sagen, es gibt bei uns diesen § 8 Thüringer Gesetz zur Sicherung der kommunalen Haushalte – Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung. Da sagen Sie: Na ja, da steht wieder, für die und die Zwecke gilt die ausgereichte Mittelverwendung und wenn die nicht nachgewiesen wird, dann müssen sie zurückzahlen und das wäre gegenüber der kommunalen Familie eine Art von Misstrauensnachweis. Ich sage Ihnen eines: Ihr Gesetzentwurf sattelt auf das Thüringer Gesetz zur Sicherung der kommunalen Haushalte vom 27. Februar 2014 auf. Da haben Sie einen § 6a mit den Investitionspauschalen einbringen wollen. Das ist im Großen und Ganzen Ihr Gesetzentwurf. In diesem alten Gesetz von 2014 gibt es einen § 8 und da steht drin, dass die Kommunen diese Mittel zweckentsprechend zu verwenden haben und wenn das nicht der Fall ist, dann müssen sie sie zurückzahlen. Wenn Sie diesen Gesetzentwurf quasi in das Alte reinbringen, dann haben Sie genau dasselbe Misstrauen, das insoweit gar nicht besteht, hier vorn am Pult zum Ausdruck gebracht, wie das, was Sie mir oder uns vorwerfen. Das, finde ich schon, ist nicht sehr redlich. Das ist das eine. Das andere ist – das wissen Sie auch: In der LHO steht immer drin, dass, wenn der Geldgeber Mittel ausreicht, er eigentlich immer auf die zweckentsprechende Verwendung achten muss und dass die Gelder immer zurückgezahlt werden. Das hat damit gar nichts zu tun. Wir wollen den Kommunen nicht in irgendeiner Form eine Vorschrift machen. Noch mal: Einmalig 500 Millionen Euro, eine halbe Milliarde Euro für ein halbes Jahrzehnt für beste Planungssicherheit – das ist es doch, was uns beide verbindet und was wir versuchen müssen, nach vorn zu bringen. Da will ich Ihnen auch noch eines sagen, vielleicht nicht unbedingt Ihnen, Herr Mohring – ich will gar nicht so scharf reagieren, aber das hat mich bei Herrn Walk vorhin auch so ein bisschen – oder doch, Herr Mohring. Sie haben vorhin die Frage gesagt wie sich beispielsweise Kommunen, die heute noch kreisfrei sind, haushalterisch aufstellen können und dass es ein Problem ist, in dieser Kreisstruktur in irgendeiner Art und Weise voranzukommen. Sie haben Suhl gebracht, wir könnten auch Eisenach bringen, die haben es jetzt auf einem anderen Weg gemacht, da wird nächstes Jahr hoffentlich dann auch mal Butter bei die Fische getan. Aber dann sage ich Ihnen eines: Als wir hier in diesem Plenarsaal vor wenigen Jahren noch über Kreisstrukturen und sinnvolle Kreisstrukturen gesprochen haben und die Frage, wie man das alles ausfinanzieren kann, da haben Sie im ganzen Land Klatschpappen verteilt. Ich habe eine davon noch aufgehoben. Das ist das eine. Das andere: Sie sagen, wir müssen auch immer die Rücklage im Kopf behalten und wenn wir jetzt die Millionen ausschenken – da bin ich ja auch ganz bei Ihnen und das stimmt ja auch –, müssen wir immer daran denken, dass die Rücklage endlich ist. Dieses Ansinnen hätte ich gern mal bei Ihrem Vorschlag gehört, als Sie noch vor wenigen Monaten hier gestanden und gesagt haben: Alle Straßenausbaubeiträge werden zurückgezahlt. Da spielte die Rücklage keine Rolle. Auch das ist eine Sache, da wundere ich mich immer. Aber so what, alles zur Seite geschoben, weil wir im Ausschuss miteinander debattieren wollen.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Da hat
er auch noch erzählt, dass die Rücklage geplündert worden ist!) Jetzt sage ich aber auch noch eines ganz deutlich, wenn ich einen Brief schreibe und eine Antwort zurückbekomme unter dem Motto, wir reden mit Ihnen nicht darüber, und hier vorne höre, aber in den Ausschüssen tun wir es, dann sage ich Ihnen eines: Diese Ausschüsse und dieser Plenarsaal sind dafür da, dass wir darüber reden. Das ist nicht nur verdammte Pflicht und Schuldigkeit, sondern das sind Gremien, die dafür geschaffen wurden. Das ist kein besonders nettes Angebot, sich hier vorn hinzustellen und zu sagen: Da reden wir im Übrigen mal in den Ausschüssen mit Ihnen über eine halbe Milliarde Euro. Was ich wollte, war, darüber hinausgehend einfach die Tatsachen untereinander zu klären, wie schnell, wie effektiv und wie zeitlich am schnellstmöglichen wir zu diesen 568 Millionen Euro für die kommunale Familie kommen, und da kriege ich eine Absage. Da sage ich auch deutlich: Das finde ich schwierig. Ich finde auch eines noch schwierig: All die netten Angebote, dass gesagt wird, es ist ja gut, dass wir darüber reden, hätte ich gern bei der Debatte zur Verabschiedung der Tagesordnung gestern auch mal vernommen. Das muss man mal auf Lunge rauchen: Da wurde beantragt, dass Ihr Antrag von CDU und FDP gemeinsam mit dem TOP 5, nämlich unserem Antrag, behandelt wird. Da haben Sie nicht etwa dafürgestimmt, da haben Sie sich enthalten. Sie waren insoweit sogar dagegen, dass wir diese beiden Punkte gemeinsam hier besprechen. Da will ich jetzt wirklich mal infrage stellen oder zumindest unter Beweis
