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Dr. Sühl

30.01.2020 Sitzungen 7/5

Fragestunde

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, sehr geehrte Frau Abgeordnete Baum, Ihre Mündliche Anfrage beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Antwort zu Frage 1: Eine konkrete Wechselbereitschaft konnte bisher bei den betroffenen Landesbediensteten, die nur im Ausnahmefall Beamte sind, noch nicht abgefragt werden, da für die Abfrage noch Zuarbeiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur und der Autobahn GmbH des Bundes ausstehen. Belastbare Zahlen liegen deshalb noch nicht vor. Die Abfrage wird voraussichtlich im Februar oder März 2020 erfolgen. Bereits im November 2018 gab es jedoch eine unverbindliche Befragung aller betroffenen 255 Bediensteten hinsichtlich der Wechselbereitschaft. Demnach waren 38 Prozent der Befragten bereit zu wechseln, 57 Prozent noch unentschieden und 5 Prozent der Befragten wollten zum damaligen Zeitpunkt nicht wechseln. Da zu diesem Zeitpunkt aber weder die Struktur der Gesellschaft bekannt war noch Tarifverträge vorlagen, hatte das damalige Ergebnis nur bedingte Aussagekraft. Antwort zu Frage 2: Angebote erfolgten bisher nicht, da noch nicht feststeht, wer wechseln möchte und wer nicht. Eine Option besteht dabei in der gesetzlich normierten Möglichkeit, Beamtinnen und Beamte, die nicht wechseln wollen, im Zuge einer Personalzuweisung gemäß § 20 des Beamtenstatusgesetzes mit ihrem Einverständnis auch weiterhin mit Aufgaben an den Bundesautobahnen zu betrauen. Sie würden dann bei der Autobahn GmbH arbeiten, aber weiterhin Landesbedienstete bleiben. Antwort zu Frage 3: Die Bediensteten wurden seit Beginn der Reform im Jahr 2017 darüber informiert, dass ein Wechsel freiwillig ist. Allen Bediensteten war und ist bekannt, dass auch die Möglichkeit besteht, im Zuge einer Personalgestellung weiterhin Aufgaben an den Bundesautobahnen zu erledigen, ohne zur GmbH zu wechseln. Die Bediensteten wissen durch Informationsveranstaltungen des Landes, des Bundesministeriums für Verkehr und der GmbH, durch Informationsschreiben, entsprechende Frage-Antwort-Kataloge sowie den Internetauftritt der Autobahn GmbH, dass sie in diesem Fall Bedienstete des Freistaats Thüringen bleiben. Die Personalräte und Beauftragten sind über Arbeitsgruppen, Lenkungskreise sowie die Monatsgespräche mit den Dienststellenleitungen eingebunden. Zwei Bedienstete des Freistaats Thüringen sind Teil des Übergangsbetriebsrats der Autobahn GmbH. Auch in den entsprechenden Schreiben an die Bediensteten im Zuge der in der Antwort zu Frage 1 angesprochenen Abfrage werden die Alternativen aufgeführt und erläutert sein. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Protokoll ↗