André Blechschmidt
Wahl von Mitgliedern und deren Vertreterinnen bzw. Vertretern des Richterwahlausschusses gemäß Artikel 89 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit den §§ 51 und 52 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes
Herr Präsident, vielleicht erst mal die Nachfrage, ansonsten würde ich es beantragen: Wir würden unsere Liste noch einmal zur Wahl stellen.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Wir auch!)
