Bergner
Wahl von Mitgliedern und deren Vertreterinnen bzw. Vertretern des Staatsanwaltswahlausschusses gemäß § 66 in Verbindung mit § 65 Abs. 2, §52 des Thüringer Richterund Staatsanwältegesetzes
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Die nächste Wortmeldung kommt von Frau Abgeordneter Marx.
