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Robert-Martin Montag

FDP 30.01.2020 Sitzungen 7/5

Grundsätzliche, über den Einzelfall hinausgehende Auslegung einer Vorschrift der Geschäftsordnung gemäß § 122 der Geschäftsordnung

Unsere Verantwortung ist es gerade, abzuwägen und uns alle Möglichkeiten offenzuhalten, darüber zu entscheiden. Deswegen werden wir der Überweisung – und ich betone: nur der Überweisung – des Antrags der CDU-Fraktion zustimmen. Das ist explizit kein Präjudiz dafür, wie wir uns nach dem Austausch der Argumente im Justizausschuss verhalten werden. Ich glaube, wir sollten sehr vorsichtig sein, dem einen oder dem anderen moralisierend Fehlverhalten vorzuwerfen, denn das ist am Ende das, was die parlamentarische Demokratie insgesamt angreift. Vielen Dank. (Beifall CDU, FDP)

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