Bergner
Wahl von Mitgliedern und deren Vertreterinnen bzw. Vertretern des Staatsanwaltswahlausschusses gemäß § 66 in Verbindung mit § 65 Abs. 2, §52 des Thüringer Richterund Staatsanwältegesetzes
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Marx. Das Wort hat jetzt Minister Lauinger für die Landesregierung. Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Abgeordnete, ich habe mich gemeldet und möchte keinerlei Bemerkungen dazu machen, welche Wahlvorschläge von wem eingereicht, nicht eingereicht, akzeptiert, nicht akzeptiert worden sind, sondern ich möchte Ihnen noch mal die Situation schildern, in der junge Richter und Staatsanwälte in Thüringen sind. Wir haben eine Situation, die demografisch so ist, dass schon sehr viele in den Ruhestand gegangen sind. Wir haben 90 Kollegen gehabt, die in dieser Legislaturperiode in den Ruhestand gegangen sind. Wir haben, nachdem es in den vergangenen Jahren oftmals nur vier oder fünf Einstellungen pro Jahr gegeben hat, tatsächlich in dieser Legislaturperiode 150 junge Richter und Richterinnen, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte eingestellt. Davon stammt etwa die Hälfte aus anderen Bundesländern, weil wir überhaupt nicht mehr in der Lage sind, diesen Bedarf nur mit Referendaren aus Thüringen zu decken. Ich habe mir die Mühe gemacht, mit jedem der in Thüringen diese Urkunde bekommen hat, auch persönlich zu reden und habe ihn nach seiner Motivation gefragt. Ganz oft habe ich in den letzten Monaten die Rückkopplung bekommen, die Art und Weise, wie in Thüringen junge Proberichter behandelt worden sind, wie sie von älteren Kollegen aufgenommen worden sind, wie man ihnen versucht hat zu helfen, wie auch die Zuarbeit mit dem Justizministerium war, war etwas, was viele bewogen hat, sich in Thüringen zu bewerben. Wir haben Bewerbungen aus Bayern, wir haben Bewerbungen aus Sachsen, aus Niedersachsen, ganz viele aus umliegenden Ländern. Und ein Argument war immer auch, dass wir gesagt haben: Wenn die dreijährige Probezeit eines Proberichters vorbei ist, sind wir der Meinung, ihn auf Lebenszeit zu ernennen. Das war tatsächlich ein Kriterium, was viele bewogen hat, sich nach Thüringen zu bewerben, vor dem Hintergrund zu sagen, ich habe ein langes Studium, ich habe dann noch eine Referendarzeit und ich habe – vielleicht hören Sie auch mal an der einen oder anderen Stelle zu, das ist wirklich wichtig –
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) dann noch eine dreijährige Probezeit. Inzwischen passiert es uns, dass wir die Leute trotz der Zusage, wir ernennen sie hier in Thüringen auf Lebenszeit, nicht ernennen können, weil dieser Richterwahlausschuss schon so lange nicht arbeitsfähig ist. Sie haben hier eine Verantwortung, die über Ihren Streit hinausgeht, nämlich eine Verantwortung, dafür Sorge zu tragen, dass die Thüringer Justiz arbeitsfähig ist. Von daher würde ich auch an dieser Stelle noch mal mit großer Leidenschaft an Sie appellieren, sich – wie auch immer – zu einigen, damit dieser Richterwahlausschuss in Zukunft arbeiten kann, denn ansonsten bekommen wir in der Justiz tatsächlich erhebliche Probleme. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
