Keller
Wahl der Mitglieder der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel-10-Gesetzes
Ich frage die Abgeordneten: Konnten Sie alle Ihre Stimme abgeben? Ich stelle fest, dass dem so ist, schließe den Wahlgang und bitte jetzt um die Auszählung der Stimmen. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich gebe die Ergebnisse der Wahl der Mitglieder der G 10-Kommission bekannt. Zum Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke: abgegebene Stimmzettel – 87, ungültige Stimmzettel – 2, gültige Stimmzettel – 85, anwesende Abgeordnete zum Sitzungsbeginn – 89. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke in Drucksache 7/172, Abgeordneter Steffen Dittes, entfielen Jastimmen – 46, Neinstimmen – 33, Enthaltungen – 6. Damit ist die Mehrheit von 46 Stimmen erreicht. Abgeordneter Dittes, ich gehe davon aus, dass Sie die Wahl annehmen?
(Zuruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Ja!)
Dann darf ich Ihnen gratulieren. Zum Wahlvorschlag der Fraktion der AfD: abgegebene Stimmzettel – 87, ungültige Stimmen – 0, gültige Stimmzettel – 87. Auf den Wahlvorschlag der AfD, Drucksache 7/189, Abgeordneter Torsten Czuppon, entfielen Jastimmen – 34, Neinstimmen – 44, Enthaltungen – 9. Damit ist die Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Zum Wahlvorschlag der Fraktion der CDU: abgegebene Stimmzettel – 87, ungültige Stimmzettel – 2, gültige Stimmzettel – 85. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU, Drucksache 7/191, Abgeordneter Raymond Walk, entfielen Jastimmen – 68, Neinstimmen – 10, Enthaltungen – 7. Damit ist die Mehrheit der Mitglieder des Landtags erreicht. Ich frage Herrn Abgeordneten Walk: Ich gehe davon aus, dass Sie die Wahl annehmen?
(Zuruf Abg. Walk, CDU: Ja!)
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, FDP) Dann gratuliere ich Ihnen und darf Ihnen alles Gute wünschen. Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt ab. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 23 Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/173 Gestatten Sie mir hier den Hinweis: Für die laufende 11. Mandatsperiode von Oktober 2016 bis Oktober 2020 hatte der 6. Landtag in seiner 53. Sitzung am 23. Juni 2016 als Mitglied des Kongresses den ehemaligen Abgeordneten Jörg Kubitzki benannt. Gemäß Artikel 2 Abs. 6 der Charta des Kongresses der Gemeinden und Regionen des Europarates soll die Mitgliedschaft einer Vertreterin bzw. eines Vertreters, die ihr bzw. der sein auf Wahlen beruhendes Mandat in einer Gemeinde oder Region verliert, nicht länger als sechs Monate nach dem Mandatsverlust andauern. Der ehemalige Abgeordnete Kubitzki ist mit der Konstituierung des 7. Landtags am 26. November 2019 aus dem Landtag ausgeschieden. Seine Mitgliedschaft endet daher, sobald der Landtag die Nachbenennung durchführt. Da das Wahlverfahren gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt ist, findet die allgemeine Verfahrensvorschrift des § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung Anwendung. Der Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke liegt Ihnen in der Drucksache 7/173 vor. Vorgeschlagen wurde Herr Abgeordneter Markus Gleichmann. Ist dazu die Aussprache gewünscht? Das kann ich nicht erkennen. Dann ist gemäß § 46 Abs. 2 der Geschäftsordnung bei Wahlen die Möglichkeit der Abstimmung durch Handzeichen gegeben, wenn kein Mitglied des Landtags widerspricht. Gibt es Widerspruch? Das kann ich nicht erkennen.
(Zwischenruf Abg. Heym, CDU: Doch!)
Oh, Entschuldigung, Herr Abgeordneter, ich habe Sie nicht gesehen. Damit ist der Wahlhandlung per Handzeichen widersprochen worden und es findet eine geheime Wahl statt. Ich erläutere den Stimmzettel: Für die Wahl erhält jede bzw. jeder Abgeordnete einen Stimmzettel. Auf diesem Stimmzettel können Sie mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Ich bitte die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, Herrn Abgeordneten Schubert, Herrn Abgeordneten Tiesler und Frau Abgeordnete Dr. Bergner, nach vorn. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die Schriftführerinnen bzw. Schriftführer, die Namen der Abgeordneten zu verlesen. Bitte schön.
