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Keller

30.01.2020 Sitzungen 7/5

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich heiße Sie zu unserem heutigen Sitzungstag willkommen, den ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, unsere Gäste auf der Zuschauertribüne und am Livestream sowie die Vertreterinnen und Vertreter der Medien. Für diese Plenarsitzung hat als Schriftführer Herr Abgeordneter Gottweiss neben mir Platz genommen, die Redeliste führt Frau Abgeordnete Dr. Klisch. Für die heutige Sitzung hat sich Herr Abgeordneter Herrgott zeitweise entschuldigt. Ich möchte an der Stelle die Gelegenheit nutzen, unserer amtierenden Ministerin Frau Heike Werner ganz herzlich zum Geburtstag zu gratulieren. (Beifall im Hause) Ich wünsche Ihnen Gesundheit und ein glückliches Jahr. (Beifall im Hause) Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, aufgrund der Eilbedürftigkeit habe ich für Herrn Shanghai Drenger, Radio LOTTE Weimar, für die heutige Sitzung eine Genehmigung für Bild- und Tonaufnahmen gemäß den Regelungen für dringende Fälle nach § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung erteilt. Folgende Hinweise möchte ich zur Tagesordnung heute geben: Ich erinnere noch einmal daran, dass im Ältestenrat vereinbart wurde, den Tagesordnungspunkt 18 heute als ersten Punkt und die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 21 bis 27 heute nach der Fragestunde aufzurufen. Bei der Feststellung der Tagesordnung wurde vereinbart, die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zum Antrag auf grundsätzliche, über den Einzelfall hinausgehende Auslegung einer Vorschrift der Geschäftsordnung gemäß § 122 der Geschäftsordnung zu Tagesordnungspunkt 18 am Freitag nach der Fragestunde aufzurufen, sofern der Landtag den Prüfauftrag erteilt und der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz die Prüfung heute Abend abschließt. Weiterhin wurde bei der Feststellung der Tagesordnung vereinbart, die Tagesordnungspunkte 2 und 5 sowie die Tagesordnungspunkte 3 und 8 jeweils gemeinsam aufzurufen. Zu Tagesordnungspunkt 16 wurden Alternativanträge der Fraktion der AfD in Drucksache 7/213 sowie der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 7/214 verteilt. Weiterhin wurde noch ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 7/215 zu Tagesordnungspunkt 16 verteilt. Gemäß § 64 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung sind Änderungsanträge zu selbstständigen Vorlagen, die keinen Gesetzentwurf enthalten, nur mit Zustimmung der Antragstellerin bzw. Antragsteller zulässig. Ich frage deshalb die Fraktion der CDU: Erteilen Sie die Zustimmung zur Einbringung des Änderungsantrags in Drucksache 7/215 zu Ihrem Antrag, dann bitte ich jetzt um Ihr Handzeichen. Danke schön. Damit ist der Änderungsantrag zulässig und der Änderungsantrag wird hier aufgenommen. Ich frage Sie: Gibt es von Ihrer Seite noch Bemerkungen zur Tagesordnung, widerspricht jemand der Tagesordnung? Das kann ich nicht erkennen. Dann gilt die Tagesordnung so als beschlossen und wir verfahren entsprechend der Tagesordnung. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 18, den ich bereits im Verfahren erläutert habe Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/155 Wünscht die Fraktion der CDU das Wort zur Begründung? (Zuruf Abg. Mohring, CDU: Ja!) Herr Abgeordneter Schard, bitte schön.

Protokoll ↗