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Dieter Laudenbach

AfD 30.01.2020 Sitzungen 7/5

Thüringer Gesetz für eine kommunale Investitionsoffensive 2020 bis 2024

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste, ich habe gerade festgestellt, dass oben auf der Tribüne mehr sitzen als hier unten. Vielen Dank, dass Sie da sind. (Beifall AfD) Der Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und FDP zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Sicherung der kommunalen Haushalte und die Reaktionen hierauf lassen Thüringen hinsichtlich der finanziellen Ausstattung seiner Kommunen in der Öffentlichkeit einem Basar gleichkommen. Ich weiß nicht, ob Sie sich alle noch an die Presse von Anfang Dezember erinnern: Da kamen zuerst die FDP und die CDU mit einem Vorschlag von 168 Millionen Euro. Zwei Tage später kam sofort die SPD und brachte einen Vorschlag mit fünf mal 100 Millionen Euro. Erstaunlich ist, dass die beiden Parteien, die den stärksten Aderlass bei den Landtagswahlen am 27.10. hinnehmen mussten, jetzt das Geld in die Hand nehmen, was sie eigentlich fünf Jahre lang hätten verteilen können. (Beifall AfD) So frage ich Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen von den Noch-Regierungsfraktionen, was Sie in den vergangenen fünf Jahren in diesem Hohen Haus gemacht haben. (Zwischenruf Abg. Plötner, DIE LINKE: Viel Gutes!) Jetzt mit 568 Millionen Euro für die Kommunen in den nächsten fünf Jahren aufzuwarten, wird Ihnen das Wahlergebnis nicht zurückbringen. Auch wir sind seit Juni dieses Jahres in den Thüringer Kommunalparlamenten vertreten (Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Lei- der!) und haben dort erkennen müssen, dass die Aufgabenzuständigkeit der Kommunen und deren Ausfinanzierung einer grundlegenden Reform bedürfen. Es kann doch nicht sein, dass die kreisfreien Städte und Landkreise 50 und mehr Prozent ihrer Verwaltungshaushalte zur Finanzierung von Sozialleistungen aufwenden müssen, denen eine sehr spärliche Gegenfinanzierung von Bund und Land gegenübersteht. Dort werden bis einschließlich 2024 mehr als 568 Millionen Euro benötigt, verehrte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall AfD) Aber auf diesem Auge waren Sie offenbar blind. Warum haben die bisherigen Landesregierungen an den eingefahrenen Gleisen des Kommunalen Finanzausgleichs festgehalten und sind dafür nicht neue Wege gegangen? Ich will es Ihnen sagen: weil es bequemer für sie war. Damit kann man aber nicht das Land und seine Menschen gewinnen. Denn sie messen Thüringen an den Gemeinden, Städten und Landkreisen, da, wo sie wohnen, in ihrer Heimat. Wir werden bei der Finanzierung unserer Kommunen in den nächsten fünf Jahren neue Wege gehen, was ich Ihnen jetzt schon versprechen kann. Warum kennt Thüringen eigentlich als einziges deutsches Bundesland kein Konnexitätsprinzip bei Pflichtaufgaben seiner Kommunen im eigenen Wirkungskreis? (Beifall AfD) Warum wird die Sozialleistungserbringung nicht im Freistaat Thüringen organisiert und vollständig ausfinanziert? Warum ist im Thüringer Finanzausgleichsgesetz keine feste prozentuale Beteiligung der Kommunen an den Landeseinnahmen geregelt? Wäre dies alles erfüllt, müsste man in diesem Hohen Haus nicht um die angemessene finanzielle Ausstattung unserer Kommunen feilschen. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Sie ken- nen das Verfassungsurteil von 2005?!) Wegen Ihrer, von den Noch-Regierungsfraktionen mit offenen Augen verdrängten chronischen Unterfinanzierung müssen wir unseren Kommunen dauerhafte Hilfe geben. So werden wir in einem neu aufgelegten Kommunalen Finanzausgleich einer nachhaltigen finanziellen Ausstattung unserer Kommunen die Mehrheit verschaffen. Der von den NochRegierungsfraktionen vorgelegte Gesetzentwurf reicht – außer zu Populismus, einer Neuverschuldung der Kommunen und Abkehr vom geltenden kommunalen Haushaltsrecht – dafür nicht aus. (Heiterkeit SPD) Wir fordern Nachhaltigkeit und werden in einem ersten Schritt den Gesetzentwurf von CDU und FDP mit 168 Millionen Euro für unsere Kommunen im Jahr 2020 unterstützen, wobei hier allerdings noch mehr Handlungsfreiheit für diese bei der Verwendung der Mittel vorzusehen ist. Daran anschließend muss eine grundlegende Reform des Kommunalen Finanzausgleichs ab dem Jahr 2021 erfolgen, wo die verbleibenden rund 400 Millionen Euro des Gesetzentwurfs gleichwohl nachhaltig aufgehoben sind. Ich danke Ihnen vielmals. (Beifall AfD) Die Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss und an den Haushalts- und Finanzausschuss.

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