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Madeleine Henfling

GRÜNE 30.01.2020 Sitzungen 7/5

Thüringer Gesetz für eine kommunale Investitionsoffensive 2020 bis 2024

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Präsidentin, liebe Gäste auf der Tribüne und am Livestream, es ist schon vieles gesagt. Der Kollege Hey und der Kollege Bilay haben hier zu den vorliegenden Gesetzentwürfen auch schon ausgeführt. Allerdings bedarf es – insbesondere auf den Redebeitrag von Herrn Walk – dann doch noch der einen oder anderen Erwiderung. Wir haben das alle heute gesagt, wir werden es auch alle sagen: Natürlich wollen wir die Kommunen gut ausstatten, natürlich wollen wir darüber reden, wie wir die finanzielle Situation der Kommunen tatsächlich verbessern können. Deswegen steht auch außer Frage, dass wir beide Gesetzentwürfe heute hier an die dafür zuständigen Ausschüsse überweisen, um dann tatsächlich auch in der Anhörung zu einem gemeinsamen Ergebnis zu kommen. Was mich aber an der Debatte genauso stört, wie das den Kollegen Hey stört, ist tatsächlich die Vermengung von Diskussionen, die aus meiner Sicht hier nichts zu suchen haben. Wir haben im Koalitionsvertrag richtigerweise festgestellt, dass Sonderinvestitionsprogramme keine Sicherheit für Kommunen schaffen. Das ist eine vielleicht banale Feststellung, aber wenn Sie transparente und tatsächlich fundierte Kommunen haben wollen, die auf einer transparenten Grundlage arbeiten, dann sind Sonderinvestitionsprogramme nicht das Mittel der Wahl, sondern da müssen wir tatsächlich über die Frage des Kommunalen Finanzausgleichs reden. Jetzt haben alle schon gesagt, dass wir darüber auch reden wollen. Das ist auch vollkommen richtig, aber das ist nicht die Debatte, die wir heute hier führen. Heute geht es darum, wie wir zusätzliche Mittel an die Kommunen geben können. Damit stellen wir nicht die kommunale Selbstverwaltung sicher; der Kommunale Finanzausgleich stellt diese kommunale Selbstverwaltung sicher und die zusätzlichen Mittel sind eben zusätzliche Mittel. Ich finde, das muss man auch noch einmal hier trennscharf sagen und auch darauf hinweisen, dass wir vielleicht diese Debatten nicht vermischen sollten, denn ich glaube, das hilft uns allen nicht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dann ist es nämlich sehr stringent und vollkommen logisch, was wir hier gemacht haben. Wir haben nämlich zusätzliche Mittel für zusätzliche Investitionen eingestellt. Das ist also nicht unlogisch, sondern das folgt einer sehr klaren Logik an dieser Stelle. Diese 568 Millionen Euro sind für zusätzliche Investitionen da und vor allen Dingen – das finde ich auch noch mal ganz besonders wichtig – bieten sie die Sicherheit, dass die Kommunen wissen, was in den nächsten Jahren hier passiert und unter welchen Bedingungen sie das machen. Es sind auch keine goldenen Zügel, wenn wir da reinschreiben, dass es schön wäre – denn mehr ist es nicht, denn da steht „insbesondere“ –, wenn sie es für bestimmte Bereiche ausgeben. Ich bin da komplett beim Kollegen Matthias Hey. Also wenn Sie es heute noch schaffen, mir einen Teil zu nennen, den man damit nicht finanzieren kann, dann bitte schön. (Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Dann können wir es doch weglassen!) Nein. Ich finde es schon wichtig, denn wenn wir von zusätzlichen Investitionen sprechen, wäre es auch gut, wenn wir vielleicht gegenüber den Kommunen den Anspruch oder Wünsche formulieren, wo wir zum Beispiel die Aufgaben und Zukunftsprojekte für die nächsten Jahre sehen. Ich finde, das ist als Leitfaden doch keine schlechte Sache. Was wir nicht wollen – da ist Ihr Gesetzentwurf eben nicht stringent, wenn Sie sagen, sie wollen tatsächlich, dass dort die Sachen investiert werden können, und Sie sprechen von investiven Mitteln. Wenn Sie etwas anderes darunter verstehen, müssen Sie mir mal erklären, was Sie damit anderes meinen als Investitionen? (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bei Ihnen ist immer noch das Problem – auch das hat der Kollege Bilay angesprochen –, dass in Ihrem Gesetzentwurf quasi drinsteht, dass diese Mittel auch mit anderen zusätzlichen Mitteln verrechnet werden können. Von daher frage ich mich tatsächlich, was genau denn da eigentlich der Vorteil ist, wenn Sie das Geld an die Kommunen geben. Wir haben das klarer geregelt. Bei uns steht drin, dass es nicht verrechnet wird, und vor allen Dingen haben wir auch den Druck von den Kommunen genommen, was ich für ganz wichtig erachte, indem wir gesagt haben: Wenn ihr es nicht schafft, das Geld in der Zeit auszugeben, dann könnt ihr das in die Rücklage geben und könnt es auch später verwenden und vor allen Dingen könnt ihr es auch als Eigenmittelanteil für rentierliche Investitionen und Kredite nutzen. Das ist eine ganz wichtige Sache, denn alle, die in Kommunalparlamenten sitzen, wissen, wie Verwaltungen derzeit auch damit beschäftigt sind, das Geld tatsächlich umzusetzen. Ich glaube nicht, dass es hilfreich ist, wenn wir da den Druck weiter erhöhen. Die Bautätigkeiten sind vielfältig in Thüringen und ich glaube tatsächlich, dass wir da auch die nötige Zeit geben müssen. Wir haben Personalprobleme – das wissen wir alle –, auch in bestimmten Bereichen in den Kommunen, wo zum Beispiel teilweise Fachpersonal fehlt, und das hindert uns auch an vielen Stellen, Investitionen umzusetzen. Darüber müssen wir auch reden, aber nicht an dieser Stelle, sondern bei der Frage des Kommunalen Finanzausgleichs. Womit wir immer noch ein bisschen hadern und ein Problem haben, das möchten wir aber gerne auch noch diskutieren, das ist genau die Frage, ob wir pauschal an alle Gemeinden einfach den Pro-Kopf-Betrag ausgeben. Wir haben Kleinstgemeinden, die schlicht und ergreifend – selbst wenn sie das über viele Jahre ansparen können – wahrscheinlich nicht auf einen Betrag kommen werden, der am Ende dazu führt, dass sie damit wirklich Investitionen tätigen können. Auch darüber wollen wir gerne in der Anhörung noch mal diskutieren. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube tatsächlich, dass der vorliegende Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün eine gute Grundlage für die Diskussion ist und schließe mich da dem Kollegen Hey auch an, Sie herzlich einzuladen, fundiert darüber zu diskutieren, um für die Kommunen das Beste herauszuholen. Gerne sind wir auch dabei, mittelfristig mit Ihnen über den Kommunalen Finanzausgleich zu diskutieren. Aber ich wiederhole mich, wenn ich sage: Ich wünsche mir, dass wir da jetzt erst mal stringent das eine und dann den Kommunalen Finanzausgleich im zweiten Schritt diskutieren. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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