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Olaf Kießling

AfD 30.01.2020 Sitzungen 7/5

c) Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Weiterer Ausbau der direkten Demokratie auf Landesebene

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauer auf der Tribüne und auch an den Bildschirmen! Vielen Dank noch mal, Herr Ramelow, für Ihre Ausführungen, ich komme gleich noch mal darauf zurück. Die Stärkung der direkten Demokratie auf allen Ebenen ist für die Alternative für Deutschland ein zentrales Anliegen. Ich wiederhole: auf allen Ebenen, also kommunal, hier im Land und auch im Bund. Wiederholt hat die AfD-Fraktion in der vergangenen Legislaturperiode im Thüringer Landtag die parlamentarische Initiative ergriffen, um den in unserer Verfassung vorgesehenen direktdemokratischen Instrumenten und Verfahren eine bessere Wirksamkeit zu verschaffen. Und so begrüßten wir es, wenn nun ernsthaft und vernünftig an einer Verbesserung der direkten Demokratie in Thüringen gearbeitet würde. Unser Ziel ist es, die parlamentarische Demokratie mit der direkten Demokratie zu verknüpfen – im Ringen um die besten Lösungen für unsere Bürger in unserem Freistaat. Allerdings ist der hier vorgelegte Gesetzentwurf auf das Ganze gesehen leider kein vernünftiger Vorschlag zur Stärkung der direkten Demokratie. Die rot-rot-grünen Fraktionen haben vielmehr versäumt, den Entwurf in Richtung Vernunft und auch Zulässigkeit zu verbessern. Aber ich muss hier differenzieren: Ein paar Aspekte des rot-rot-grünen Gesetzentwurfs sind der Sache nach durchaus richtig. Ich denke da insbesondere an die Vorschläge zur Einschränkung des sogenannten Finanzvorbehalts – wir hatten es gerade noch mal gehört – nach Artikel 82 Abs. 2 der Landesverfassung. In der Tat ist die jetzige Regelung in ihrer verfassungsrechtlichen Interpretation eher dazu angetan, direktdemokratischen Initiativen das Wasser abzugraben, denn meist sind bei Ausführungen Finanzmittel vonnöten. Hier hat der Bürger momentan leider kein Mitspracherecht, was es zu ändern gilt. Ich darf allerdings daran erinnern, dass gerade diese Klausel der rot-rot-grünen Landesregierung vor einiger Zeit ganz gelegen kam, als es darum ging, gegen ein Volksbegehren zu klagen, das sich gegen die Gebietsreform richtete; wir haben es hier gerade noch mal gehört. Das nur mal zu der Wahrhaftigkeit der rot-rot-grünen Politik. Ich darf daran erinnern: Wir als AfD hatten schon beantragt, die direkte Demokratie dort einzuführen – zu Beginn der letzten Legislatur stand ich hier auch schon am Rednerpult – und auch diesen Finanzvorbehalt wegzunehmen. Sie, Herr Ramelow, hätten die Gelegenheit gehabt, das schon in der letzten Legislatur zu ändern, dann hätten Sie nicht solche Probleme mit Ihrem Gewissen gehabt, dagegen zu klagen. (Beifall AfD) Aber ich denke, diese Erläuterung, die Sie hier gemacht haben, war nur vorgeschoben. Das ist fadenscheinig, denn Sie hatten damals die Möglichkeit, dem AfD-Antrag zuzustimmen, dann hätten Sie das Problem nicht gehabt. Jetzt liegt der Vorschlag, den Finanzvorbehalt zu begrenzen, vor. Diesen Aspekt des Gesetzentwurfs können wir durchaus – auch mit Änderungen – entsprechend gutheißen. Das gilt tendenziell auch für die Vorschläge zur Absenkung der Quoren bei Volksbegehren und Volksentscheiden. Auch hierzu hat die AfD-Fraktion bereits in ihrem Antrag in Drucksache 6/986 Vorschläge gemacht und unterbreitet, die allerdings über den jetzt vorliegenden rot-rot-grünen Entwurf hinausgehen und mehr Vertrauen in die Mündigkeit unserer Bürger haben. Wir sind nämlich der Auffassung, dass es etwa für Volksentscheide über einfache Gesetze gar keiner Quoren bedarf. So viel zur positiven Modernisierung, wie eine der Floskeln in Ihrem Gesetzentwurf heißt. So viel Modernisierung ist von Rot-Rot-Grün dann allerdings doch nicht gewünscht. Es soll bei einem 5- bzw. 4-Prozent-Quorum bleiben. Über Quoren und Finanzvorbehalte kann man immerhin im Ausschuss diskutieren, darauf freue ich mich auch schon. Aber leider enthält der Gesetzentwurf ja noch allerhand ideologisches Marschgepäck, das die AfD keineswegs mittragen kann. In der Sache geht es um die zwangsweise Schaffung einer multikulturellen Gesellschaft und die Zerstörung der politischen Kultur und der Selbstbestimmung unserer Staatsbürger. Meine Damen und Herren, das macht die AfD nicht mit. Wir machen es auch nicht mit, weil es gegen das Prinzip der direktdemokratischen Souveränität verstößt und weil es auch die Mehrheit der Menschen hier in diesem Land so nicht will. Herr Kellner von der CDU hat auch noch dazu ausgeführt, was ich entsprechend meine. Wie also denken sich die rot-rot-grünen Fraktionen das? Das Einfallstor soll eine Änderung der Regelung zum Bürgerantrag nach Artikel 68 der Thüringer Verfassung sein; der Bürgerantrag soll zu einem Einwohnerantrag umgebaut werden. Das bedeutet: Nicht mehr die Bürger gemäß Verfassung sollen die politische Agenda bestimmen, sondern das können dann alle tun, die in Thüringen mal eben so wohnen, also auch beispielsweise illegal im Land lebende Ausländer. (Beifall AfD) Jeder, der in Thüringen gerade wohnt, soll nach dem Willen von Rot-Rot-Grün dem Landtag die Agenda vorschreiben können – Herr Kellner hat es auch noch mal gesagt. Da die Sache aber gegen das Grundgesetz verstößt, versucht die Koalition herumzulavieren. So behauptet man einfach mal, dass die Idee des Einwohnerantrags vom Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Oktober 1990 nicht betroffen sei. Aber in diesem Urteil geht es um das Wahlrecht für Ausländer im Land SchleswigHolstein. Das Bundesverfassungsgericht stellte damals unmissverständlich fest, dass die Ausübung der deutschen Staatsgewalt durch das deutsche Volk zwingend an die deutsche Staatsangehörigkeit gekoppelt ist – Punkt. (Beifall AfD) Natürlich gilt dieses Urteil auch für die rot-rot-grüne Idee des Einwohnerantrags. Da nützt es auch nichts, wenn man behauptet, es geht beim Einwohnerantrag gar nicht so um Teilhabe an Wahlen und Entscheidungsprozessen – nein, meine Damen und Herren. Dass es wenig mit Logik und viel mit Ideologie zu tun hat, geht schon aus dem Gesetzentwurf selbst hervor, wenn man den mal ordentlich liest. Denn wenige Zeilen davor ist doch die Rede davon, dass man mit dem Einwohnerantrag den Zugang zu den Entscheidungsprozessen für alle Einwohner eröffnen wolle – da haben Sie es selbst auch entzaubert. Immerhin soll ja auch das Gesetz Gegenstand eines Einwohnerantrags sein. Es geht also auch sehr wohl um parlamentarische Entscheidungen und um Ausübung von Staatsgewalt, meine Damen und Herren. Nach den Regeln nicht nur der Thüringer Verfassung, sondern auch des Grundgesetzes gibt es keine Demokratie ohne Volkssouveränität. (Beifall AfD) Das bedeutet auch, dass es keine Demokratie jenseits der Volkssouveränität gibt. Daher hat der Gesetzentwurf der Koalition mit dem Blick auf die Regelungen zum Einwohnerantrag keineswegs die Stärke und Demokratie zum Ziel, sondern genau das Gegenteil. Wenn die Verfassungsänderung tatsächlich die erforderliche Zweidrittelmehrheit bekäme, dann wäre das der Einstieg in den Ausstieg aus der Demokratie als die politische Selbstbestimmung des Volkes. (Beifall AfD) Selbstredend wollen die Bürger des Freistaats das nicht und daher wird die AfD-Fraktion das auch nicht unterstützen. Der Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün umfasst noch andere Regelungen, insbesondere die Herabsetzung des Alters für das aktive Wahlrecht auf 16 Jahre. Warum man das passive Wahlrecht komischerweise dann nicht auch herabsetzen will, bleibt unklar und ist auch widersprüchlich. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Das Verfassungsgericht hat die Klagen abgewiesen!) Aber sei es drum, für uns von der AfD ist klar, dass das aktive Wahlrecht sinnvollerweise an die Volljährigkeit gebunden ist, und das soll auch vorerst so bleiben. (Beifall AfD) Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf der Koalition ist eine Mogelpackung. Nur auf den ersten Blick geht es Ihnen um die Stärkung einer lebendigen Demokratie, tatsächlich aber geht es Ihnen darum, die Demokratie als Selbstbestimmung des Volkes, wie sie in der Verfassung festgelegt ist, auszuhöhlen. Solche Zielsetzungen lehnt die AfD-Fraktion aufs Schärfste ab. Aber jetzt sind wir mal gespannt, was die Ausschüsse dazu sagen, denn ich beantrage auch die Überweisung unseres Antrags an den Ausschuss für Inneres und Kommunales und an den Ausschuss für Justiz und Verbraucherschutz – hier entsprechend in der Federführung. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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