thueringer-landtag.de ↗

Stefan Schard

CDU 30.01.2020 Sitzungen 7/5

Grundsätzliche, über den Einzelfall hinausgehende Auslegung einer Vorschrift der Geschäftsordnung gemäß § 122 der Geschäftsordnung

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube nicht, dass ich mich in der Begründung des Antrags so unklar ausgedrückt habe. Uns geht es um die Auslegung unserer Geschäftsordnung. Der Einzige, der über die Verfassung geredet hat, Herr Blechschmidt, waren Sie. (Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Weil es darum geht!) (Heiterkeit DIE LINKE) Sie legen mir Worte in den Mund, die ich so nie gesagt habe. (Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Dann müssten Sie Ihren Satz zu Ende denken!) Uns geht es um die Auslegung der Geschäftsordnung. Deshalb möchte ich an dieser Stelle noch mal klarmachen, was in so einer Wahl, die unsere Geschäftsordnung vorsieht, passieren kann. Für den Fall, dass im dritten Wahlgang bei der Ministerpräsidentenwahl nur ein Kandidat antritt, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Die Mehrheit der Jastimmen gegenüber den Neinstimmen wird festgestellt. Dann hat der Landtag unzweifelhaft einen Ministerpräsidenten, einen Regierungschef gewählt. Oder aber: Der Kandidat, was auch möglich ist, erhält weniger Ja- als Neinstimmen, dann ist eben umstritten – um das noch mal klarzumachen –, ob ein solcher Wahlgang erfolgreich war. Unsere Geschäftsordnung spricht lediglich von den „meisten Stimmen“. Die Erstellung der gerade zitierten Gutachten im Jahr 2014 für eben diesen Fall durch zwei profunde Fachleute – die Professoren Morlok und Zeh, Letzterer immerhin ein ehemaliger Direktor beim Deutschen Bundestag – brachte kein Ergebnis zutage, da beide Gutachter in ihren Abhandlungen zu vollkommen unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Dieser Landtag muss nun entscheiden, welche Bezugsgröße gemeint sein soll, wenn er von den meisten Stimmen spricht, was schon dem Wortlaut nach ein Mehr gegenüber einem Weniger bedeuten muss. Stellen Sie sich zum Beispiel den – nach meiner Ansicht – aberwitzigen Fall vor, dass auf einem Wahlzettel nur ein Name steht, Bodo Ramelow zum Beispiel, lediglich ein Feld: Bodo Ramelow – Ja. Die Frage ist, kann das im Ergebnis bedeuten, wer für mich ist, ist für mich, und wer gegen mich ist, spielt keine Rolle? Zum gleichen Ergebnis kommt man, wenn man zwar ein Feld für Neinstimmen vorsieht, aber die Neinstimmen im Falle ihres Überwiegens gar nicht gezählt werden. Zu entscheiden ist, unter welchen demokratischen Prinzipien in einem solchen Fall von einer echten Wahl gesprochen werden kann und ob Neinstimmen nicht auch Stimmen im Sinne unserer Geschäftsordnung sind. Dieser Landtag muss entscheiden, ob die unterschiedlichsten Willensrichtungen oder Positionen der Abgeordneten Einfluss auf eine Regierungsbildung haben sollen oder nicht, indem die Frage geklärt wird, ob nicht alle Abgeordneten, die ihre Stimme abgeben, gleichwertig zu behandeln sind. Es ist zu entscheiden, ob eine Mehrheit von Neinstimmen – und im Extremfall eine einzelne Jastimme gegenüber 89 Neinstimmen – die Basis dafür sein soll, dass ein Auftrag des Landtags zur Regierungsbildung als erteilt gilt. Eine Regierung basiert auf der Legitimation des Parlaments, indem sich das Parlament mehrheitlich für einen Ministerpräsidenten ausspricht. Es ist also zu klären, ob eine solche Legitimation überhaupt vorliegen kann, wenn sich eine Mehrheit – in welchem Wahlgang auch immer – gegen einen Kandidaten positioniert. Die Frage ist auch, ob es mit unserem Grundverständnis überhaupt vereinbar ist, wenn eine Personalentscheidung – die im Fall des Falles mehrheitlich abgelehnt wurde und die nicht das Vertrauen der Mehrheit des Parlaments genießt – am Ende als eine souveräne Entscheidung für den eigentlich abgelehnten Kandidaten gelten bzw. umgedeutet werden soll. Entscheidungen über Personen dokumentieren immer das Vertrauen in den Kandidaten und einen entsprechenden Auftrag. Wie sonst käme man in einer Demokratie zu einer Feststellung, ob eine Person das Vertrauen genießt oder ob ihr ein Auftrag erteilt wird, wenn nicht in Form einer Befragung oder Wahl, in der sich die zur Entscheidung Berufenen positionieren? Wenn Sie sich positionieren, meine Damen und Herren – und das ist der Auftrag aller Abgeordneten, nämlich die Wahl eines Ministerpräsidenten –, dann ist zu entscheiden, ob Ihre Stimme erheblich sein soll oder nicht oder ob nur etwas zählt, wenn Sie sich zustimmend äußern. Diese Frage gilt es zu klären und diese Frage ist längst überfällig, meine Damen und Herren, weshalb ich für die antragsgerechte Entscheidung werbe. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall AfD, CDU)

Alle Reden von Stefan Schard Protokoll ↗