thueringer-landtag.de ↗

Matthias Hey

SPD 30.01.2020 Sitzungen 7/5

Thüringer Gesetz für eine kommunale Investitionsoffensive 2020 bis 2024

Frau Präsidentin, vielen Dank. Meine sehr geehrten Damen und Herren und liebe Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, ich glaube, was uns alle eint, Herr Walk und auch alle anderen Vorredner: Die Kommunen brauchen Geld für weitere Investitionen – unbestritten. Ich finde das ja spannend, wie auch der Vorredner der AfD immer wieder hineinvermengt, was mit dem KFA passieren müsste. Das alles ist ja eine Extrabaustelle, die wir uns natürlich zusätzlich auch noch in den kommenden fünf Jahren vornehmen müssen. Gar keine Frage. Aber abseits von der nominellen Ausstattung der kommunalen Familie durch den Kommunalen Finanzausgleich, durch dieses große Regelwerk, machen wir jetzt den Vorschlag, dass wir außerhalb dieses KFA eine Investitionsoffensive für fünf Jahre starten – die Sie so schlecht nicht finden, Herr Walk, ich habe das eben zumindest aus Ihrem Redebeitrag so wahrnehmen können. Genau so ist auch der Passus in unserem Koalitionsvertrag zu verstehen, dass wir weg wollen von diesen ständigen Sonderinvestitionsprogrammen, die dann fast wie eine Art Entschuldigung seitens der Koalitionsfraktionen in den letzten Jahren ausgeschüttet wurden, unter anderem auch von 2009 bis 2014. Wir haben auch noch unter Schwarz-Rot genügend Rettungspakete geschnürt. Das ist eben der Paradigmenwechsel von Ihrem Gesetzentwurf zu unserem. Das ist es, was ich im Grunde bei der Debatte ein bisschen rauszuhalten versuche. Klar müssen wir uns über den KFA unterhalten, aber jetzt im Moment eben erst mal über diese beiden Gesetzesinitiativen, die hier vorliegen. Ich will mal zu unserer Idee sagen – vorhin bei der Einbringung habe ich schon versucht, das ein bisschen anzutexten –, woher das eigentlich kommt. Wir haben gesagt: Weg vom üblichen Verfahren, das CDU und FDP sicherlich auch berechtigterweise zu beschreiten versuchen, indem gesagt wird, für einmalige Zwecke, ein Mal für das Jahr 2020, schütten wir die 168 Millionen Euro aus. Sie haben vorhin bei der Einbringung und auch jetzt noch mal ganz kurz angetextet, wie es überhaupt zu dieser Summe kam, mit welchem Verteilungsschlüssel, nach welcher Systematik Sie das gemacht haben. Wir sagen: Nehmt fünf mal 100 Millionen Euro und gebt von Beginn an – von 2020 bis 2024, also bis zum Ende der Legislatur – diese Summe in Jahresscheiben an die Kommunen. Das hat folgende Vorteile: Zum einen, es besteht eine gewisse Planbarkeit. Die Kommunen wissen erstens sehr genau, welche Summe insgesamt zur Verfügung steht. Zweitens haben sie durch weitreichende Spielräume, die wir in unseren Gesetzentwurf eingebaut haben, auch eine Sicherheit. Selbst wenn das Geld in einem Jahr nicht aufgebraucht werden sollte – ich komme nachher noch mal dazu –, dann können sie es eben in den Folgejahren mit verwenden. Sie haben aber auf alle Fälle – zumindest wenn wir nach unserem Verteilungsschlüssel gehen – eine planbare Summe, die bis 2024 für zusätzliche Investitionen gilt. Das ist das eine. Das bedeutet auch – ich habe keine Glaskugel, genauso wie Sie nicht, Herr Walk, oder andere –, wenn konjunkturelle Zeiten anbrechen sollten, die trüber sind als die jetzigen – wir sind ja nach wie vor, wenn wir die Weltkonjunktur anschauen, auch was in Deutschland, auch was in Thüringen herrscht, eigentlich in einer ganz properen Situation –, sollte das aus bestimmten Gründen – die dämmern manchmal am Horizont herauf, Handelskriege usw. usf. – anders werden, auch dann ist die Sicherheit durch diesen Gesetzentwurf, durch diese Gesetzesinitiative, die wir hoffentlich gemeinsam auf den Weg bringen, für die kommunale Familie gegeben. Wie ich eben schon gesagt habe, die Planbarkeit macht sich insbesondere für die Kämmerer auch deswegen in der Form so gut, weil wir sagen – und das ist berechtigterweise ja auch immer eine Frage, die uns von der kommunalen Familie entgegengespiegelt wird –: Wenn du das Geld nicht schaffst, in einem Jahr auszugeben, tue es in die Rücklage und versuche das halt in den nächsten Jahren. Es ist ja auch so, dass es manche Kommunen gibt, die sagen, jetzt haben wir eine bestimmte Summe bis 2024, da brauchen wir noch Planungsleistungen, wir brauchen noch ein paar Abstimmungsprozesse, wir fangen damit meinetwegen erst 2022 an. Das ist überhaupt kein Problem, von der Summe wird dann nichts verloren gehen. Und dann haben wir zusätzlich – darauf ist im Moment noch gar keiner eingegangen – in Artikel 2 § 1 Abs. 2 letzter Satz Folgendes mit aufgenommen – und auch das war unter anderem eine Forderung der kommunalen Familie, die uns gespiegelt wurde –: „Die Kreditaufnahme für rentierliche Investitionen darf grundsätzlich nicht versagt werden, sofern die jährliche Tilgung die Investitionspauschale in den einzelnen Haushaltsjahren nicht übersteigt und spätestens im Jahr 2024“ – das ist ja die Laufzeit dieses Gesetzentwurfs – „von einer Rentierlichkeit der Maßnahme ausgegangen werden kann.“ Das ist für viele auch eine sehr wichtige Geschichte, weil es viele Kommunen gibt, die nur über diese Möglichkeit – nämlich die Möglichkeit, nach einer Kreditaufnahme überhaupt an frisches Geld zu kommen – dann auch von diesem Investpaket mit profitieren könnten. Deswegen steht es da auch so mit drin. Und wir haben außerdem – ich will es einfach nur mal kurz sagen, weil ich finde, dass das auch schon mal bemerkenswert ist und damit es hier einer am Mikrofon auch noch mal ausgesprochen hat – den Weg frei gemacht und versuchen das auch gemeinsam mit CDU und FDP für insgesamt eine halbe Milliarde Euro zusätzliche Investitionen. Das hat es seit 1990, also seit Bestehen des modernen Freistaats Thüringen, in der Form in einer Gesetzesinitiative – egal welches Farbenspiel hier auch im Landtag geherrscht hat – vorher noch nie gegeben. Ich finde, auch das ist ein Wert an sich, den man auch nach außen hin, glaube ich, offensiv vermarkten kann. Warum machen wir das Ganze eigentlich? Auch das ist relativ schnell erzählt. Zum einen ist es so, dass wir in jährlich wiederkehrenden Rhythmen immer wieder erlebt haben, dass insbesondere bei den großen Veranstaltungen, bei der Versammlung des Landkreistags, bei den großen Konvents des Gemeinde- und Städtebunds, wenn wir auf der Messe eingeladen sind, immer und immer wieder der Vorwurf kam, wir haben genügend Investitionsstau in den Kommunen, der wird immer höher, wir brauchen frisches Geld. Und um aus dieser Debatte rauszukommen und den Kommunen letzten Endes auch die mehr oder minder unfreiwillige Rolle von Bittstellern nicht mehr gewähren zu wollen oder zu sagen, damit muss jetzt Schluss sein, sagen wir: Dann machen wir eben mit diesem Vorschlag fünf mal 100 Millionen Euro Schluss mit dieser ständigen Debatte, ob es ein neues Rettungspaket gibt oder nicht. Sondern wir sagen ganz deutlich: Das ist das, was wir euch als kommunale Familie aus diesem Plenum heraus zusichern wollen. Auch das, finde ich, ist eine sehr schöne Geschichte. Jetzt haben Sie gesagt, Herr Walk: Na ja, gut und schön, aber der Gesetzentwurf von CDU und FDP ist allgemeiner gehalten. Ich habe den immer so gelesen, Sie schreiben da auch von investiven Mitteln, die Sie zur Verfügung stellen. Jetzt sagen Sie, das könnte man auch in den Verwaltungshaushalt einführen. (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Investi- ve Mittel stehen im Vermögenshaushalt, Herr Walk!) Jetzt sage ich mal, okay, wenn das Geld jetzt dafür bereitgestellt werden soll – ich sage es jetzt mal sehr salopp –, damit Kommunen sich noch einen zusätzlichen Ordnungsamtsleiter im Verwaltungshaushalt leisten können, das wollen Sie bestimmt auch nicht – ich habe Ihre waagerechte Kopfbewegung eben mit wahrgenommen. Da werden wir im Ausschuss versuchen müssen, noch mal auf einen gemeinsamen Nenner zu kommen. Ich habe das immer so verstanden, dass auch Sie Ihren 168-Millionen-Euro-Vorschlag zum Auffrischen der Investitionen im Vermögenshaushalt gemacht haben. Und dann sagen Sie: Das ist aber am goldenen Zügel, denn Sie grenzen schon wieder ein, für was das Geld ausgegeben werden soll. Noch mal, einfach zur Verdeutlichung und damit es auch mal in die geöffneten Mikrofone reinerzählt werden kann, in Artikel 2 § 1 Abs. 2 steht: „Die Investitionspauschale […] ist für zusätzliche Investitionen,“ – jetzt kommt es – „insbesondere“ – insbesondere! – „in den Bereichen Bildung, Brand- und Katastrophenschutz, Klimaschutz, Kultur, Mobilität und der Modernisierung der digitalen Infrastruktur sowie zum Eigenmittelersatz im Rahmen investiver Förderprogramme zu verwenden.“ Und jetzt frage ich Sie, Herr Walk, ich frage Sie wirklich – ich habe Ihnen diese große Bandbreite von Möglichkeiten, Geld auszugeben und zu investieren, also diese Bereiche, jetzt genannt –: Nennen Sie mir irgendein kommunales Vorhaben, das nicht unter diese sechs großen Themenblöcken subsumiert werden könnte. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Die Kommu- nen können selbst entscheiden, wo sie investieren möchten!) (Unruhe CDU) Da werden Sie keines finden und genau deswegen haben wir es auch so reingeschrieben. Und „insbesondere“ steht auch deswegen drin, weil wir die Kreativität vieler Kämmerer nicht unterschätzen – ich war selbst mal einer. (Beifall SPD) „Insbesondere“ bedeutet ja, dass man versuchen sollte, unter diesen sechs Themenblöcken – und wenn man wirklich irgendetwas findet, das da eventuell nicht reingeht, dann wäre das auch nicht schlimm. Das sage ich mal augenzwinkernd. (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Nein, dann müssen wir uns mal anschauen, was das ist!) (Unruhe CDU) Herr Walk, wir können doch im Ausschuss darüber reden. Ich will doch einfach nur verdeutlichen, dass der goldene Zügel, den Sie versucht haben, hier auf den Tisch zu legen, eigentlich gar nicht existiert und wollte ihn vom Tisch wieder runterräumen und genau deswegen habe ich das jetzt hier noch mal so erklärt. (Beifall DIE LINKE) Jetzt will ich zum Verfahren dieser ganzen Geschichte, Herr Walk – und das kann ich Ihnen jetzt nicht ersparen, Ihnen nicht und auch nicht den Kolleginnen und Kollegen der FDP –, und auch in eigener Sache noch mal ganz was Deutliches sagen, weil es mich auch selbst ein bisschen anpiept. Wir haben im Dezember eine Gesetzesinitiative von CDU und FDP wahrgenommen, da stehen einmalig 168 Millionen Euro. Zu diesem Zeitpunkt – das können Sie glauben oder auch nicht – waren wir neben den Verhandlungen, die wir mit möglichen Partnern zur Bildung der neuen Landesregierung geführt haben, auch mit der Frage beschäftigt: Wie hältst du es mit der Weiterfinanzierung von Investitionen der kommunalen Familie? Ihr Gesetzentwurf war schneller, gar kein Problem. Dann haben wir als SPD den Vorschlag gebracht, fünf mal 100 Millionen Euro. Und wir wussten schon bei der Versammlung des Landkreistags, dass hier zwei Gesetzesinitiativen nebeneinander den Landtag erreichen und diskutiert werden. Genau deswegen, weil ich sowohl bei dieser Versammlung des Landkreistags als auch über die Presse und die Medien immer wieder eingeladen und gesagt habe, dass wir das gar nicht schlecht finden, was CDU und FDP da gemacht haben, wir wollen es einfach nur in einen ganz anderen Rahmen führen, wir wollen ein ganz anderes Versprechen an die kommunale Familie geben und halten, habe ich als Fraktionsvorsitzender der SPD einen Brief an vier weitere Fraktionsvorsitzende geschrieben, die sich in diesen Gesetzesinitiativen zusammensammeln, nämlich an CDU, FDP, Linke und Grüne. Dann kommt ein Brief mit einem gemeinsamen Briefkopf von CDU und FDP zurück – das finde ich schön, dass Sie den schon kreiert haben und da eine Fraktionsgemeinschaft gebildet haben, zumindest postalisch, vielleicht wollte man auch Porto sparen, ist ja egal – und dann teilen mir beide Kollegen mit, darüber reden sie nicht mit mir, sondern nur im parlamentarischen Bereich und in den Ausschüssen. Jetzt sage ich Ihnen auch mal deutlich, Herr Walk, Sie haben es hier versucht zu begründen, ich fand es recht hölzern: Wenn Fraktionsvorsitzende außerhalb der Ausschüsse und im Plenum nicht mehr miteinander reden, dann haben wir es weit gebracht. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist nicht die neue Form von Zusammenarbeit, die wir nach den Mehrheitsverhältnissen, nach dem 27. Oktober brauchen. Das sage ich mal ganz deutlich, weil mich das ziemlich gestört hat. Ich frage noch mal rein rhetorisch, aber ich muss es auch mal in den Raum stellen: Wenn es die kommunale Familie nicht wert ist, ein gemeinsames Gespräch zu führen, was denn dann? (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist die Frage, die ich hier stelle, auf die ich gern eine Antwort hätte: Was denn dann? Denn eines ist doch Fakt: Wir wollen uns so weit wie möglich auf die Zielvorgabe Ihres Gesetzentwurfs zubewegen und Sie – ich habe es eben vernommen – auch das eine oder andere von unserem Gesetzentwurf, insbesondere natürlich die Höhe, mit übernehmen. Da wollte ich ganz einfach zu einem gemeinsamen Gespräch bei Heißgetränken und Nougat, wie es bei mir üblich ist, einladen und sagen: Wie hätten Sie es denn gern, CDU und FDP? Sollen wir einen eigenen Gesetzentwurf bringen, sollen wir unsere 500 Millionen Euro zu Ihren mit hinzupacken? Wie machen wir das am schnellsten mit der Anhörung im Ausschuss, damit die kommunale Familie eben ganz schnell an das Geld kommt? Da kriege ich einen Brief mit einem gemeinsamen Briefkopf und da steht drin: Wir reden aber nicht mit Ihnen. Und jetzt kommt von Ihnen das Angebot: Gern reden wir mit Ihnen, aber nur in den Ausschüssen und im Parlament. Herr Walk, unter uns: Das war selbst in der letzten Legislatur nie so, dass Fraktionsvorsitzende über besonders wichtige Themen nur im Parlament und im Ausschuss miteinander geredet hätten. Das ist doch weltfremd. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deswegen weiterhin meine Einladung: Lassen Sie uns, weil das Ziel, nämlich die Unterstützung der kommunalen Familie, viel zu wichtig ist für solche taktischen Spielchen, weiterhin gemeinsam im Gespräch bleiben. Das ist meine feste Auffassung. Deswegen haben wir jetzt auch Folgendes gemacht: Wir haben, wenn man so will, die Summe, die Sie da reingeschrieben haben, gecovert. Wir haben gesagt, okay, nehmen wir die 168 Millionen Euro von CDU und FDP und legen 400 Millionen in den Jahresscheiben 2021 bis 2024 einfach daneben, dann sind es eben jetzt keine 500 Millionen Euro, wie wir vorgeschlagen haben, dann sind es 568. Das freut die Kommunen auch, wie ich finde. Das ist ein deutliches Zubewegen auf das, was Sie gemacht haben. Wir haben auch Ihre Systematik mit übernommen, die Berechnungsmethodik, die Sie vorhin hier vorgestellt haben, völlig zu Recht, dagegen habe ich gar nichts. Die haben wir auch weitestgehend in unserem Entwurf mit übernommen. Sie sagen, da ist noch ein goldener Zügel dabei, darüber müssen wir im Ausschuss reden. Aber all das ist ein deutliches Zubewegen auf etwas, was uns gemeinsam verbindet, nämlich mehr Investitionen für unsere kommunale Familie. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir im Ausschuss, glaube ich, auch da auf einen gemeinsamen Nenner kommen und etwas gemeinsam für die kommunale Familie tun können. Vorhin hat der Ministerpräsident auch noch mal was in Bezug auf die neuen Umstände gesagt, die uns auch in der Verfassungsdebatte mit bewegen, und er hat auch im Vorfeld immer gesagt: Im Grunde ist das, was jetzt nach dem 27. Oktober gekommen ist in diesem Parlament, ein Festspiel der Demokratie. Und ich lade Sie von CDU und FDP herzlich ein: Lassen Sie das auch ein Festspiel für die Kommunen werden. In diesem Sinne: Ich freue mich auf die Debatte im Ausschuss und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Alle Reden von Matthias Hey Protokoll ↗