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Dieter Laudenbach

AfD 30.01.2020 Sitzungen 7/5

c) Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Weiterer Ausbau der direkten Demokratie auf Landesebene

Danke, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, rund 700.000 Thüringer sind in ihrer Freizeit ehrenamtlich tätig. Das ist erfreulich und wir alle haben Grund, all diesen Menschen dankbar zu sein, die sich für das gemeinsame Zusammenleben in unserem Land engagieren. Jeder weiß, dass freiwilliges ehrenamtliches Engagement keine Selbstverständlichkeit ist. Und doch investieren die Ehrenamtlichen Zeit, Arbeit, Erfahrung und Energie, weil sie gemeinsame Interessen, Hobbys pflegen wollen, weil sie anderen Menschen helfen oder einen Beitrag zum Gemeinwohl leisten wollen, weil sie Erfahrungen weitergeben wollen, weil sie Verantwortung übernehmen wollen oder sich selbst weiterbilden und weiterentwickeln wollen. Und so bringen sich die Menschen in Sportvereinen, Feuerwehren, Rettungsdiensten und Katastrophenschutz, in der sozialen Wohlfahrt, in Kirchen, Chören, Orchestern, in der Brauchtumspflege, in der Heimatforschung, beim Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz oder in Freizeitvereinigungen aller Art ein. Wir sehen mithin, dass das Ehrenamt ein Grundpfeiler unserer Gesellschaft darstellt. Tatsächlich wären Bereiche des öffentlichen und sozialen Lebens ohne die ehrenamtlich Tätigen kaum lebendig zu erhalten. Das Gemeinwesen wird von den Bürgern und für die Bürger gestaltet. All diesen Tatsachen trägt der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion Rechnung. Mit dem Gesetz wollen wir den Schutz und die Förderung des Ehrenamts als Staatsziel in der Verfassung verankern. Wir sehen in dieser verfassungsrechtlichen Verankerung eine sinnvolle Ergänzung und Weiterführung derjenigen Regelungen und Maßnahmen des Freistaats, die bereits der Förderung des ehrenamtlichen Engagements dienen. Es ist an der Zeit, das Ehrenamt auch auf Verfassungsebene anzuerkennen und zu würdigen. Zugleich ist aber wichtig, dass der Schutz und die Förderung des Ehrenamts in neutraler Weise zu erfolgen haben, wie sich dies für einen freiheitlichen Rechtsstaat gehört. Mit einer solchen Würdigung kann in besonderer Weise nicht nur zum Ausdruck gebracht werden, dass der Staat und mit ihm auch die Kommunen und die Landkreise eine Pflicht zum Schutz und zur Förderung des Ehrenamts haben. Vielmehr wird auch so besonders deutlich, dass der Freistaat Thüringen ein Staat der Bürger und nicht der Staat einer bürgerfernen Obrigkeit ist. Ich darf darauf verweisen, dass eine entsprechende Staatszielbestimmung bereits vor einem Jahr infolge einer Volksabstimmung in die Hessische Verfassung aufgenommen wurde. Es stünde Thüringen gut zu Gesicht, wenn wir den Hessen in diesem Punkt nicht nachstünden. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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