Robert-Martin Montag
Grundsätzliche, über den Einzelfall hinausgehende Auslegung einer Vorschrift der Geschäftsordnung gemäß § 122 der Geschäftsordnung
Leider bin ich nicht Frau Baum.
Grundsätzliche, über den Einzelfall hinausgehende Auslegung einer Vorschrift der Geschäftsordnung gemäß § 122 der Geschäftsordnung