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Raymond Walk

CDU 30.01.2020 Sitzungen 7/5

Thüringer Gesetz für eine kommunale Investitionsoffensive 2020 bis 2024

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Besucher auf der Besuchertribüne, lassen Sie mich mit dem Positiven beginnen. Ich denke, wir sind uns da einig, das haben die Wortbeiträge eben deutlich gemacht: Wir wollen, dass die Kommunen mehr Geld bekommen. Das Geld haben sie auch dringend nötig. (Beifall SPD, FDP) Wir wollen, dass dieses Geld auch unbürokratisch und zeitnah dort ankommt, wo es hingehört. So weit, so gut. Ich finde es ja gut, Herr Kollege Hey – ich sage noch was dazu, weil ich mir vorstellen kann, was Sie in Ihrer Rede noch anbringen werden. (Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Das wird schön!) Ja, ich finde die Einladung von Ihnen gut. Ich finde auch die Einleitung gut, dass das Wahlergebnis eben ist, wie es ist, und dass wir jetzt hier im parlamentarischen Raum die besten Lösungen finden müssen. Das ist schwierig, aber es ist zu machen. Die Einladung von Ihnen nehme ich gerne an, stellvertretend mit allen anderen Fraktionen. Ich will dazu sagen, Sie spielen darauf an, dass Sie uns im Vorfeld eingeladen haben, sozusagen im außerparlamentarischen Bereich, und wir haben das abgelehnt. Das stimmt. Aber jetzt ist es da, wo es hingehört, und wir werden selbstverständlich sehr gern mit Ihnen darüber reden, wie wir zumindest den zweiten Teil, den Sie in Ihrem Gesetzentwurf ansprechen, gemeinsam so gestalten können, dass es für die Kommunen gut wird. (Beifall CDU, FDP) Im ersten Teil, das ist ja unser Gesetzentwurf, denke ich, dass wir keinen Dissens haben, denn Sie haben das ja eins zu eins wortgleich übernommen – bis auf einen Satz, dass die nicht abgeforderten Mittel in die Rücklagen fließen können. Insofern mache ich da schon mal gedanklich einen Haken dahinter. Da werden wir uns schnell einigen. Den zweiten Bereich, nämlich die Jahre 2021 bis 2024, denke ich, kriegen wir gemeinsam hin, denn Sie haben richtigerweise auch auf die hohe Bedeutung der kommunalen Spitzenverbände hingewiesen. Sie waren bereits im Gespräch, ich war mit denen auch im Gespräch. Meine Fraktion wird den Weg gemeinsam mit Ihnen so gehen, dass es für alle erfolgreich sein wird. Jetzt steige ich wieder ein: Hinter Artikel 1 Ihres Gesetzentwurfs habe ich – wie eben bereits beschrieben – einen positiven Haken gemacht, aber mit Artikel 2 des Gesetzentwurfs beginnt dann unser Dissens, den wir gemeinsam auflösen wollen. Sie ändern für die Jahre 2021 bis 2024 die Voraussetzungen für die Investitionspauschale. Das ist der wesentliche Unterschied zu unserem Gesetzentwurf, unabhängig von dem Finanzvolumen. Sie wollen nicht mehr frei verfügbare, sondern zweckgebundene Investitionspauschalen ausgeben und zudem soll das Geld nur für zusätzliche Investitionen in eng umfassten Bereichen fließen. (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Na ja, eng umfasst kann man jetzt nicht sagen, Herr Walk!) Investitionen, so steht es in Ihrem Entwurf, in Bildung, Brand-, Katastrophenschutz, Klimaschutz, Kultur, Mobilität und digitale Infrastruktur sind selbstverständlich begrüßenswert, aber dass Sie es zweckgebunden machen wollen, das wollen wir eben nicht. Alles, was zweckgebunden ist, ist mit einem bürokratischen Aufwand verbunden. Auch das wollen wir nicht. (Beifall CDU, FDP) (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Es geht um Aufgabenbereiche!) Ich stelle die Frage: Warum wollen Sie die Verwendung eigentlich einschränken? Ich denke, das ist nicht im Sinne der kommunalen Familie. Sie haben auch einen engen Draht dorthin und Sie wissen, wie deren Meinung dazu aussieht. Mit diesem Vorschlag, man kann es nicht anders sagen, werden die Kommunen am goldenen Zügel geführt. Das mag ja aus Sicht des einen oder anderen Landespolitikers durchaus nachvollziehbar sein. Dennoch: Die kommunale Selbstverwaltung stärkt es jedenfalls nicht. (Beifall FDP) (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Dafür gibt es ja den KFA!) Ein weiteres Problem ist, dass mit Ihrem Vorschlag kein Euro mehr in den Verwaltungshaushalt fließt. Wir haben es eben gehört, das ist auch nicht vorgesehen, auch nicht beabsichtigt. Wir haben dazu eine andere Auffassung. Und, liebe Kollegen von Rot-Rot-Grün, wenn ich es auf den Punkt bringen will: Ihr Vorschlag ist aus unserer Sicht nicht nachhaltig genug. Das ist keine verlässliche Politik, es ist auch keine Konsolidierung und es ist nicht die Hilfe, die die Kommunen zu Recht von uns erhoffen. (Beifall AfD, CDU, FDP) Nicht nur, dass Ihr Gesetzentwurf wieder mal Ihr Misstrauen gegenüber der kommunalen Familie widerspiegelt – vielleicht nicht jeder einzelnen Fraktion, aber Sie haben den Gesetzentwurf gemeinsam vorgelegt, deswegen müssen Sie sich auch gemeinsam dieser Verantwortung stellen. Ich weiß auch, dass es interne Diskussionen gab, dass das nicht so einheitlich ist, wie es dann in Druckform heute vor uns liegt. Aber es nutzt ja alles nichts, wir müssen jetzt das Beste daraus machen. Aber Sie widersprechen sich als Rot-Rot-Grün in ihrem Koalitionsvertrag selbst. Dort haben Sie sich nämlich gegenseitig versprochen – ich zitiere –, „die Finanzbeziehungen zwischen Kommunen und Land wesentlich im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs zu regeln. Sonderzuweisungen und gesonderte Finanzprogramme außerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs stellen dabei kein geeignetes Instrumentarium zur Sicherung der Finanzen in den Gemeinden, Städten und Landkreisen dar.“ (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Das ist doch richtig! Nein, eine Investitionspauschale für zusätzliche Investitionen!) Aber genau das wollen wir ja hier machen. Wir wollen zusätzliches Geld für die Kommunen und ich bin zuversichtlich, dass wir das auch hinbekommen. Ich will gern nochmals betonen: Über die schlechte finanzielle Lage der Kommunen streiten wir uns nicht, das habe ich bisher herausgehört. Darin stimmen wir überein. Aber Sie wollen die Zielrichtung des Kommunalen Finanzausgleichs evaluieren – ich habe ja den Koalitionsvertrag angesprochen – und bei Bedarf neu ausrichten. Da sagen wir: Das wollen wir nicht. Wir wissen, dass der KFA dringend überarbeitet werden muss und wir haben versprochen, das werden wir auch angehen, (Beifall AfD, CDU, FDP) denn wir wollen die Finanzierung der Kommunen langfristig auf eine solide Grundlage stellen. Kommunen sind eben keine Bittsteller, sondern sie haben einen Anspruch auf auskömmliche Finanzierung im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung. Was nützen denn alle Investitionsprogramme, wenn den Kommunen das Geld für Wartung und Erhaltung fehlt. Das ist ein Punkt, den wir bisher noch gar nicht angesprochen haben. Wir hatten Anfang der 90er-Jahre riesige Milliardeninvestitionen mit Konjunkturprogrammen, die auch unkompliziert angeschoben wurden und auch liefen. Aber diese Investitionen von damals in Brücken, in Schulen, in Hallen, sind jetzt eben 30 Jahre her und jetzt müssen wir uns gemeinsam Gedanken machen, wie wir denn diese Objekte – die Straßen und das, was ich angesprochen habe – auch unterhalten. Dafür brauchen die Kommunen das Geld, was sie von uns gemeinsam bewilligt bekommen sollen. Ich will noch etwas zur Frage des KFA sagen. Neben der nachvollziehbaren Ermittlung der Finanzausgleichsmasse müssen wir beispielsweise über die Art und Weise der KFA-Fortschreibung entsprechend des Thüringer Partnerschaftsgrundsatzes sprechen. Wir müssen darüber reden, wie wirksame Maßnahmen zur Begrenzung der Umlagenbelastung auf den Weg gebracht werden können. Wir müssen über die Stärkung der finanziellen Eigenverantwortung reden. Wir müssen auch über die Neuordnung der Kita-Finanzierung sprechen oder auch – und das ist besonders wichtig – über die Refinanzierung sozialer Leistungen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der KFA muss nachvollziehbar und überprüfbar werden und nicht zuletzt müssen wir die Benachteiligung kleiner Gemeinden – das ist auch noch nicht zur Sprache gekommen –, aber auch die Verschiebung in der Hauptansatzstaffel thematisieren, besprechen und letzten Endes regeln. (Beifall CDU) Wir glauben, dass die Kommunen zur Regelung ihrer eigenen Belange selbst in der Lage sind. Deshalb werden wir um Mehrheiten zur Reform des KFA ringen – und das gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich will das Ganze noch mal in vier Punkten zusammenfassen. Ich stelle erstens fest, dass wir hier keinen Dissens darin haben, dass unseren Kommunen mehr Finanzmittel gehören. Das wollen wir gemeinsam auf den Weg bringen. Allerdings – ich habe es angesprochen – besteht zweitens Dissens und keine Einigkeit darin, wie wir diesen Weg gehen. Zumindest der Weg ab 2021 bis 2024 ist noch offen. Die Zweckgebundenheit und die Auflagen – also das Anlegen von goldenen Zügeln – erscheinen uns nicht der richtige Weg. Dritter Punkt und das ist ein ehrliches Angebot, Herr Hey, ich habe es eben schon gesagt: Wir wollen diesen Dissens in den Ausschüssen auflösen, da gehört es hin. Vierter Punkt: Mittelfristig wollen wir – und zwar in dieser Legislatur – den KFA neu ausrichten. Die CDU-Fraktion, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wird für die Überweisung beider Gesetzentwürfe stimmen. Ich hoffe auf eine zügige und zielführende Beratung im Interesse der kommunalen Familie. Herzlichen Dank. (Beifall CDU, FDP)

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