Jörg Kellner
c) Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Weiterer Ausbau der direkten Demokratie auf Landesebene
Zum Schluss. Wir werden das im Ausschuss ausgiebig diskutieren können. Aber das ist unserer Ansicht nach nicht der richtige Weg, um Demokratie zu stärken. Frau Müller hat das ja ausgeführt und da erinnere ich mich an das Volksbegehren zur Gebietsreform.
(Beifall FDP)
Sie hat das ganze Land bewegt. Zu Recht!
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Im Mo-
ment nur Herrn Bergner!)
(Heiterkeit DIE LINKE)
Da gab es auch große Zustimmung! Es gab viele Unterschriften. Und was machen Rot-Rot-Grün und die Landesregierung? Sie klagen dagegen oder haben dagegen geklagt. Und jetzt erzählen Sie hier, wir müssen alles dafür tun, das Volksbegehren zu stärken, den Bürger zu ermutigen, noch mehr einzugreifen.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Es ist
die Verfassungsregelung, die zur Klage geführt hat! Das wissen Sie doch!) Herr Dittes, es bleibt trotzdem dabei, Sie sind rechtlich dagegen vorgegangen,
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Nein,
gar nicht! Die Regierung war nach der Verfassung dazu verpflichtet!) gegen die zigtausend Unterschriften, die damit nicht einverstanden waren. Natürlich war das nicht in Ihrem Interesse, aber ich denke, das war ein deutliches Zeichen zum Volksbegehren. Das hatte man auf den Weg gebracht, Sie haben dagegen geklagt
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Ich
doch nicht!) – oder die Landesregierung. Jetzt höre ich gerade das Gegenteil, wie wichtig das ist. Ich denke, wir werden sicherlich noch darüber diskutieren können, was wir letztendlich in die Verfassung hineinbringen. Der Finanzvorbehalt wurde hier schon angesprochen, der in Artikel 82 Abs. 2 geregelt ist, wonach ein Volksbegehren nur unzulässig ist, wenn das sachpolitische Anliegen finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt hat und zu einer Störung des Gleichgewichts des gesamten Haushalts führt und damit eine Beeinträchtigung des Budgetrechts des Parlaments zu befürchten ist. Ich denke, wir haben dieses Thema in der letzten Legislatur schon intensiv diskutiert. Das ist nun mal das Königsrecht des Parlaments, was den Haushalt anbelangt. Damit muss man schon sehr vorsichtig und sorgfältig umgehen, wie weit man das öffnet. Das Verfassungsgericht hat nicht umsonst diese Entscheidung schon mehrfach bestätigt. Auch darüber kann man im Ausschuss sprechen. Ich würde mich auf die Diskussion freuen. Dann schauen wir mal, was letztendlich aus dem Ausschuss zurückkommt. Wir würden gern an den Innenausschuss und an den Justizausschuss überweisen. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
