Stefan Möller
c) Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Weiterer Ausbau der direkten Demokratie auf Landesebene
Es wird wohl länger dauern, Herr Maier, es tut mir leid. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, Frau Präsidentin, ich muss auch noch mal zu ein paar Sachen etwas sagen.
(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Nein!)
Vielleicht noch mal ganz kurz zum Begriff der Nachhaltigkeit, weil den Frau Henfling noch mal so schön angesprochen hat. Da haben Sie eine wirklich schöne Äußerung getätigt, die will ich noch mal aufspießen: Wir müssen erst mal festlegen, was wir damit überhaupt meinen. Wissen Sie, Gesetze – insbesondere natürlich auch Verfassungsnormen – müssen bestimmt sein. Die müssen bestimmt genug sein, damit sie überhaupt handhabbar sind.
(Beifall AfD)
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Sie sind so ein Klugscheißer!) Wenn man also beispielsweise den Begriff der Nachhaltigkeit einführt, dann muss man schon als Gesetzgeber ganz genau wissen, was man darunter eigentlich versteht. Weiß man das eigentlich nicht, dann besteht nämlich die Gefahr des Rechtsmissbrauchs, zum Beispiel dadurch, dass man dieses Gesetz einfach ideologisch auflädt und dann unter dem Begriff der Nachhaltigkeit die eigene, vielleicht sogar verfassungswidrige Programmatik versucht umzusetzen. Und das, meine Damen und Herren, werden wir mit Sicherheit nicht mitmachen.
(Beifall AfD)
Das ist auch der Grund, warum wir diese Offerte der CDU an die Grünen – bei den Grünen gehört es ja zur politischen DNA –, irgendwelche hohle Phrasen in die Politik reinzuschieben und dann je nachdem, wie man es braucht, auszulegen, nicht mittragen. Gleichwohl werden wir natürlich unterstützen, dass alle Gesetzentwürfe in den Ausschuss kommen. Aber das liegt, wie gesagt, einfach daran, dass wir diese dann sachlich dort diskutieren wollen. Eine Zustimmung zu der Position wird es von uns nicht geben. Zweiter wesentlicher Punkt, der hier immer wieder benannt worden ist und der unseren Gesetzentwurf betrifft, ist der Begriff der Neutralität, an dem sich hier viele stören, also dass die Förderung von Ehrenamt an das Gebot der weltanschaulichen Neutralität – auch der religiösen Neutralität – gekoppelt ist. Meine Damen und Herren – das sage ich jetzt Richtung CDU –, da geht es uns natürlich nicht um die Förderung des Kirchenchors. Damit haben wir kein Problem.
(Unruhe DIE LINKE)
Daran soll es auch nicht scheitern, dass wir dort beispielsweise eine klarstellende Bemerkung in den Gesetzentwurf reinbringen. Da sind wir also gern bereit, entsprechend auch diese Position abzurunden, wenn Sie das für sinnvoll halten. Aber grundsätzlich ist die weltanschauliche Neutralität natürlich ein Gebot für jeden demokratischen Rechtsstaat.
(Beifall AfD)
Wer jetzt behauptet, das wäre so ein Ding, womit jetzt im Grunde genommen Ehrenamt eigentlich unterminiert werden soll: Meine Damen und Herren, schauen Sie mal bitte in den Artikel 2 Abs. 3 der Thüringer Landesverfassung! Man sollte, bevor man Redebeiträge abgibt, immer erst mal in die Verfassung schauen, die Sie nämlich bindet, auch als Abgeordnete. Da steht drin, dass weltanschauliche Neutralität im Grunde schon deswegen geboten ist, weil eine Diskriminierung aus weltanschaulichen Gründen nicht zulässig ist. Das heißt, es gibt ein Gebot, dass sich der Staat weltanschaulich neutral verhält. Der kann das auch nicht dadurch umgehen, dass er beispielsweise irgendeinen linksextremistischen Verein fördert und den rechtsextremistischen Verein verfolgt. Beide dürfen nicht gefördert und beide müssen verfolgt werden, wenn sie Straftaten begehen.
(Beifall AfD)
Und das, meine Damen und Herren, geschieht spätestens seit fünf Jahren nicht mehr, weil nämlich der Staat unter der Regierung von Rot-Rot-Grün einen ganz starken Linksdrall hingelegt hat und nur nach rechts schielt, was Gefahren angeht. Bei der Finanzierung, da brauche ich nur mal den Stadthaushalt von Erfurt anschauen, da finde ich genug Vereine, da finde ich genug Positionen – das finde ich übrigens auch im Landeshaushalt –, wo entsprechende Versuche unternommen werden, die eigene ideologische Zielstellung durch Vereinsförderung zu erreichen. Das geht nicht. Das ist nicht Ehrenamt.
(Beifall AfD)
Dann noch ein Wort zu Frau Rothe-Beinlich: Also das war wirklich massiv unter der Gürtellinie, hier zu behaupten, unser Gesetzentwurf würde in irgendeiner Form Islamfeindlichkeit ausleben.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN: Das steht in Ihrem Neutralitätsgesetz!) Erzählen Sie nicht irgendwelchen substanz- und zusammenhanglosen Unsinn!
(Beifall AfD)
Wenn Sie sich unseren Gesetzentwurf ansehen, finden Sie die Vokabel „Islam“ oder „Muslim“ oder was auch immer gar nicht. Das, was Sie hier behauptet haben, hat mit diesem nicht mal ansatzweise was zu tun.
(Beifall AfD)
(Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Und wenn Sie, Frau Rothe-Beinlich, unkonstruktive Abgeordnete sein wollen, wenn Sie sich nicht sachlich mit einem Gesetzentwurf auseinandersetzen wollen, dann sagen Sie es doch einfach.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Sie verwechseln da etwas!)
(Zwischenruf Abg. Kellner, CDU: Das muss
gerade die AfD sagen!) Es weiß doch im Grunde eh jeder.
(Beifall AfD)
Dann vielleicht abschließend noch mal kurz was zum Thema „Gesetzentwurf der Linken“ – das ist ja nun eigentlich schon Rot-Rot-Grün, der ist schon relativ ausführlich behandelt worden. Also, Herr Kellner, das wollte ich auch noch mal sagen: Sie sprachen beispielsweise diese Abkopplung der Einflussnahme auf den Landtag von der Volljährigkeit durch die Absenkung des Wahlalters an, das ist natürlich ein wichtiger Punkt. Wir sehen auch, wie wichtig das ist. Bis vor Kurzem war das Wahlalter von 16 Jahren sozusagen im Fokus. Jetzt geht es schon wieder einen Schritt weiter, Frau Henfling bietet 14 Jahre. Da kann man warten, bis wir dann irgendwann bei der Kleingruppe im Kindergarten angekommen sind.
(Beifall AfD)
(Unruhe DIE LINKE)
Man wird es immer irgendwie unterbieten können. Und ich sage Ihnen eines: Uns kann es egal sein. Wenn wir uns das Wählerpotenzial der AfD anschauen, dann ist es bei den jungen Wählern recht hoch und bei den älteren Wählern leider etwas geringer. Daran müssen wir noch ein bisschen arbeiten, uns ist ja jede Wählerstimme wichtig. Aber aus demokratietheoretischen Überlegungen verbietet es sich, das Wahlrecht von der Verantwortung zu entkoppeln. Insofern kann man solchen Vorschlägen natürlich nicht zustimmen und noch weniger kann man natürlich Vorschlägen zustimmen, die darauf hinauslaufen, dass jeder, der hier ins Land kommt – und mittlerweile wird ja jeder ins Land gelassen, der es nur einigermaßen nachhaltig will –, dass jeder, der ins Land gelassen wird,
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Dann haben Sie aber keine Ahnung!) am Ende auch direkten Einfluss auf Gesetzgebungsvorhaben bei uns hier im Thüringer Landtag nehmen kann. Da sage ich Ihnen ganz einfach eines: Schauen Sie auch da einfach mal in die Verfassung, meine Damen und Herren vom rot-rot-grünen Lager, denn die Verfassung, unsere Verfassung des Thüringer Freistaats sagt unter anderem in Artikel 47, dass die Gesetzgebung vom Landtag und vom – hören Sie zu! – Volk ausgeht. Und wenn Sie meinen, das ist völkisch, dann fragen Sie sich mal, was die Verfassung ist.
(Beifall AfD)
Das sollten Sie sich vielleicht mal durch den Kopf gehen lassen. Und das kann man auch nicht relativieren – Frau Müller, Sie wissen es nicht, Sie sind Hobbyjuristin –,
(Beifall AfD)
(Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Ich bin
politisch!)
(Heiterkeit DIE LINKE)
indem man mal eben so aus dem Petitionsgesetz zitiert und sagt: Oh, jedermann hat das Recht, Petitionen zu stellen.
(Unruhe DIE LINKE)
(Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Sie lü-
gen!) Da sage ich Ihnen ganz ehrlich eines, Frau Müller: Ja, Petitionen schon, weil Petitionen sind Bitten und Beschwerden und in einem aufgeklärten demokratischen Staat hat natürlich jeder das Recht, Bitten und Beschwerden zu stellen, auch Ausländer. Warum denn nicht?
(Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Hat
auch ein Einwanderer ein Recht?) Aber Einfluss auf die Gesetzgebung hat kein Ausländer zu haben, jedenfalls nicht nach unserer Verfassung,
(Beifall AfD)
weder nach dem Grundgesetz noch nach der Thüringer Landesverfassung. Und wenn Sie das abschaffen wollen, dann haben Sie nicht nur den Nationalstaat abgeschafft, sondern auch das, was die Demokratie prägt, nämlich die Volkssouveränität.
(Beifall AfD)
(Unruhe DIE LINKE)
Dass Sie das nicht verstehen, weil Sie es nicht verstehen können oder nicht verstehen wollen, das ist mir klar. Aber deswegen wird Ihr Gesetzentwurf hoffentlich keine Mehrheit in diesem Punkt haben. Danke.
(Beifall AfD)
