Dorothea Marx
Grundsätzliche, über den Einzelfall hinausgehende Auslegung einer Vorschrift der Geschäftsordnung gemäß § 122 der Geschäftsordnung
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ja, die Wählerinnen und Wähler haben uns keine einfache Aufgabe gestellt. Die klassischen Bündnisse haben bei der letzten Landtagswahl keine Mehrheit bekommen, aber zwei Dinge sind klar: Erstens: Die Thüringerinnen und Thüringer wollten und wollen bis heute – wie wir diese Woche lesen konnten –, dass Bodo Ramelow Ministerpräsident bleibt.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Zweitens: 23 Prozent Stimmen für eine Partei, deren Verfassungsmäßigkeit infrage steht, sollten nicht zur Unregierbarkeit eines Landes führen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Mit Ihrem heutigen Antrag wollen Sie sicherstellen, dass mit einem von Ihnen geplanten Boykott der Ministerpräsidentenwahl auch im dritten Wahlgang möglichst keine Regierung zustande kommt.
(Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Ge-
nau!) Mitregieren mit Bodo Ramelow wollten Sie nicht. Ich persönlich hätte es gut gefunden, das wiederhole ich auch hier, das habe ich auch in meiner Partei gesagt. Neuwahlen wollen Sie auch nicht, das haben Sie in dem Beschluss Ihrer Klausurtagung vom 15.01.2020 festgehalten. Und es ist ja nicht so, wie Herr Schard eben versucht hat den Eindruck zu erwecken, dass Sie jetzt eine ergebnisoffene Prüfung einer Verfassungsfrage vornehmen wollen – auch wenn Sie behaupten, es sei nur eine Geschäftsordnungsfrage. Sie haben sich doch schon längst festgelegt, denn schon am 22. Januar 2020 um 16.12 Uhr war es bei Ihnen so weit. Da hat nämlich die Thüringer Landtagsfraktion getwittert: „Wenn #Höcke wie angekündigt einen Kandidaten ins Rennen schickt, hilft er @bodoramelow ins Amt, statt #r2g zu beenden.“ Klare Aussage. Soll heißen, übersetzt: Liebe Thüringerinnen und Thüringer, in einer Kampfabstimmung wird Ramelow gewinnen. Wir müssen deshalb auf eine negative, also destruktive Mehrheit setzen. Das ist unsere einzige Chance, seine Wahl zu verhindern. – Das ist die Übersetzung Ihres Tweets.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Liebe Thüringerinnen und Thüringer, ich wiederhole: 1. Die CDU will keine Neuwahlen. 2. Es soll aber dennoch nächste Woche kein Ministerpräsident gewählt werden. Und wozu soll das gut sein? Sie, Herr Kollege Mohring, erinnern seit dem Abend des 27. Oktober 2019 an einen Spieler, an dessen Konsole die Game-Over-Anzeige leuchtet und der versucht, mit dem ziellosen Bedienen aller möglicher Tasten irgendwie doch noch dazu zu kommen, dass diese Anzeige wieder erlischt.
(Heiterkeit und Beifall DIE LINKE, SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie wollen am nächsten Mittwoch unseren Bürgern zumuten, dass eine nur geschäftsführende Regierung mit verminderter Legitimation weitermacht, um aus Ihrem Traum vom Irgendwie-doch-noch-selbstan-der-Macht-Sein nicht aufwachen zu müssen. Ihren eigenen Parteifreunden wachsen derweil immer mehr graue Haare, weil auch die längst laut darüber nachdenken, dass das „Bitte nicht stören“Schild an Ihrer Bürotür mal langsam abgenommen werden müsste.
(Heiterkeit DIE LINKE)
Unsere Verfassungsväter und mütter haben 1993 ‑ tatsächlich nicht an destruktiv agierende Abgeordnete
(Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE:
19 Prozent!) und ihnen dabei folgende Parteien gedacht, sondern es für selbstverständlich gehalten, dass bei fehlenden absoluten Mehrheiten im dritten Wahlgang der mit den „meisten Stimmen“ durchs Ziel geht. Und sie haben damit regeln wollen – Herr Kniepert hat es ja auch noch mal betont –, dass der Person das Amt zu übertragen ist, die, wenn sie schon in zwei Wahlgängen keine absolute Mehrheit hinter sich versammeln kann, dann als Person das meiste Vertrauen im Haus genießt. Ihre Behauptung – die Eins –, dann könnte einer allein gewählt werden mit einer einzigen Jastimme, ist rein theoretisch. Das kann hier schon mal gar nicht eintreten, weil es hier eine Minderheitenkoalition gibt, die hinter dem Kandidaten steht. Die Eins, dass einer mit einer Stimme gewählt werden würde, würde voraussetzen, dass hier im Haus 89 destruktiv denkende Abgeordnete sitzen würden, die alle genau wie Sie sagen würden: Wir wollen nicht selbst, es soll sich aber auch sonst keiner zur Wahl stellen, und den einen, der es machen will, den lassen wir dann mit unseren Neinstimmen gemeinsam vor die Wand laufen. Das ist Ihre Logik. Ihre juristische Rechtfertigung haben wir auch gelesen und gehört: Das weiß doch jeder, ich kann so doch jeden Vereinsvorsitzenden durchfallen lassen. – Unser Freistaat Thüringen ist aber nicht irgendein Verein!
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Und noch mal: Was wollen Sie denn erreichen? Keine Auskunft dazu. Herr Minister Hoff bleibt fünf Jahre lang kommissarisch Landwirtschaftsminister. Die Bauern werden es Ihnen danken. Hier und heute im Artikel 70 Abs. 3 Satz 3 unserer Verfassung geht es darum, für unser Land mit offenem Visier ins Rennen zu gehen. Und damit sind wir beim besseren Beispiel, nämlich dem Laufen. Wer als Erster über die Ziellinie geht, gewinnt, und zwar auch dann, wenn sich keiner oder keine getraut hat, sich mit ihm zu messen. Wenn Sie beim Laufen in Ihrer Altersklasse allein starten sollten, werden Sie mit Ihrer noch so lahmen Zeit gewinnen, weil Sie auf der Strecke von niemandem überholt worden sind und nicht für die Feigheit oder das Unvermögen anderer, mitzulaufen, in Haftung genommen werden können.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Und genauso ist es beim dritten Wahlgang. Erst beim dritten Wahlgang der Ministerpräsidentenwahl gilt – im übertragenen Sinn – keine Mindestzahl mehr. Wer nicht antritt, wird im dritten Wahlgang nicht gezählt. Beim Ringen um die Verantwortung für dieses Land sind Kampfgeist und sportlicher Ehrgeiz statt Totalopposition gefragt. Das sagt unsere Verfassung.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Wenn Sie glauben, dass es irgendwen hier in unserer Runde oder draußen gibt, der in diesem Haus mehr Stimmen als Bodo Ramelow bei der Wahl zum nächsten MP bekommen sollte, dann haben Sie die Möglichkeit, diese Person am nächsten Mittwoch zur Wahl zu stellen. Zwingen können wir Sie dazu nicht, aber unsere Verfassung sieht keine Belohnung für Ihre Verweigerung einer eigenen Kandidatur aus Böswilligkeit oder Unfähigkeit vor. Und so war es gestern auch erst in der FAZ zu lesen: „Die taktischen Gründe, die Ramelows Rivalen dafür haben mögen, sich nicht zur Wahl zu stellen, werden von der Verfassung toleriert, aber nicht dadurch honoriert, dass eine negative Mehrheit die regierungswillige Minderheit am Regieren hindern dürfte.“ Ein Herr Nein oder eine Frau Niemand kann anstelle von Bodo Ramelow, den sich aktuell 60 Prozent der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes im direkten Vergleich mit Ihnen, Herr Mohring und Herr Höcke, als MP wünschen, im dritten Wahlgang nicht gewählt werden. So einfach und so eindeutig ist das. Also stellen Sie Ihr peinliches Schattenboxen doch bitte ein! Verehrte Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion, Hand aufs Herz: Es gibt kein ungelöstes Rechtsproblem in unserer Verfassung, sondern ein ungelöstes Personalproblem in Ihrer Partei. Das pfeifen die Thüringer Spatzen von den Dächern und das lösen wir auch nicht im Justizausschuss.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
