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Keller

30.01.2020 Sitzungen 7/5

Grundsätzliche, über den Einzelfall hinausgehende Auslegung einer Vorschrift der Geschäftsordnung gemäß § 122 der Geschäftsordnung

Das Wort hat Frau Abgeordnete Marx, SPD-Fraktion.

Protokoll ↗