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Astrid Rothe-Beinlich

30.01.2020 Sitzungen 7/5

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Frau Ministerin Heike Werner. Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Konkrete Zahlen sind der Landesregierung nicht bekannt. Die Landesregierung geht davon aus, dass es sich nur um Einzelfälle handeln kann. Die Pflegekassen der Krankenkassen konnten aufgrund der Kürze der Bearbeitungszeit nicht beteiligt werden. Zu Frage 2: Seit dem 1. Januar 2017 sind Abrechnungsprüfungen in den Qualitätsrichtlinien für ambulante Einrichtungen vorgesehen. Seitdem wurden vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung Thüringen 485 Prüfungen durchgeführt. Zu Frage 3 und 4: Der Landesregierung liegen zu den Fragen 3 und 4 auch vom MDK keine Erkenntnisse vor. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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