Bergner
Wahl von Mitgliedern und deren Vertreterinnen bzw. Vertretern des Richterwahlausschusses gemäß Artikel 89 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit den §§ 51 und 52 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes
Ich habe den Zuruf verstanden, Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich. Beide Vorschläge werden noch einmal eingereicht. Wir brauchen eine kleine Unterbrechung, um die Wahlscheine noch mal schreiben zu können. Also unterbreche ich jetzt die Sitzung für 20 Minuten. Wir sehen uns dann um 18.20 Uhr hier wieder. So, meine Damen und Herren, dann rufe ich zur erneuten Abstimmung die Wahlhelfer und Wahlhelferinnen wieder nach vorn, Herrn Abgeordneten Tiesler, Abgeordneten Schubert und Frau Abgeordnete Dr. Bergner.
