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Stefan Möller

AfD 30.01.2020 Sitzungen 7/5

Wahl von Mitgliedern und deren Vertreterinnen bzw. Vertretern des Staatsanwaltswahlausschusses gemäß § 66 in Verbindung mit § 65 Abs. 2, §52 des Thüringer Richterund Staatsanwältegesetzes

Ich finde den Vorschlag von Frau Marx ja sehr vernünftig. Das kann man in der Tat machen, Kandidaten für den Richterwahlausschuss und auch für den Staatsanwaltswahlausschuss aufstellen. Ich würde das auch anbieten, allerdings nur unter der Bedingung, dass vorher noch mal die Wahl für den Vizepräsidenten durchgeführt wird, dann würden wir den Vizepräsidentenwahlgang noch mal reinbringen. Ja, ich sehe schon, Sie nehmen das Angebot nicht ernst. (Zwischenruf Abg. Werner, DIE LINKE: Das ist doch keine Demokratie!) Das zeigt mir aber auch, wie wichtig es Ihnen ist, den Wahlausschuss für die Richter und Staatsanwälte in Gang zu bringen. (Zwischenruf Abg. Marx, SPD: Geiselnah- me!) Wenn Ihnen das eine wichtig ist, dann muss Ihnen auch das andere wichtig sein. Es kann nicht sein, dass man sich immer nur die Rosinen rauspickt. Also das Angebot steht. (Beifall AfD) Ich brauche von Ihnen ein Signal. Wenn Sie mir sagen, ja, wir verfahren so, dann würde ich um 10 Minuten Unterbrechung bitten und dann machen wir die Wahlvorschläge fertig. Ansonsten geht es den normalen Gang der Dinge. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das geht gar nicht nach Geschäftsordnung. Das sollten Sie wissen als Justizausschussvorsitzender!) Das geht sehr wohl, mit einer Zweidrittelmehrheit der Mitglieder im Haus ist das alles möglich, Frau Kollegin.

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