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Andreas Schubert

30.01.2020 Sitzungen 7/5

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Frage des Abgeordneten Malsch wie folgt: Als Vorbemerkung: Die Biersteuer ist eine der ältesten Abgaben auf Verbrauchsgüter, sie wurde schon im Mittelalter erhoben. Die Erträge aus der Bierteuer stehen den Ländern zu. Eine Überprüfung s der seit 100 Jahren bestehenden Steuerbefreiung für den Haustrunk ist Mitte November vom Bundesministerium der Finanzen auf fachlicher Arbeitsebene an die Länder herangetragen worden, um ein vor-läufiges Meinungsbild einzuholen. Das Ergebnis kann ich vorwegnehmen: Die Diskussion ist vom Tisch. Das Bundesministerium für Finanzen hat zwischenzeitlich mitgeteilt, dass es von einer Gesetzesinitiative zur Abschaffung der Steuerbefreiung für den Haustrunk absehen wird. Trotzdem möchte ich natürlich Ihre Fragen beantworten. Zu Frage 1: Traditionell haben das Brauereigewerbe und der brauwirtschaftliche Mittelstand in Thüringen eine hohe Bedeutung. So stammt das älteste Reinheitsgebot für Bier aus Thüringen. – Das stimmt. – Die Städte Weimar und Weißensee erließen in den Jahren 1433 und 1434 jeweils solche Reinheitsgebote. Insbesondere mittelständische Brauereien, die sich auf ihren regionalen Markt konzentrieren, sowie kleinere Craft-Beer-Brauereien haben einen Aufschwung zu verzeichnen und leisten einen Beitrag zur Beschäftigung, Identifikation und dem Traditionsbewusstsein der Region. Auch außerhalb von Thüringen sind die Thüringer Biere deutschlandweit und international sehr gefragt. Zu Frage 2: Den Angaben des Thüringer Landesamts für Statistik zufolge waren 2018 in den zehn mittelständischen Bierherstellungsbetrieben – das sind Betriebe mit über 20 Beschäftigten – insgesamt 685 Mitarbeiter beschäftigt. Diese erwirtschafteten einen Umsatz von 157,8 Millionen Euro. Insgesamt lag der Umsatz des verarbeitenden Gewerbes in Thüringen im Jahr 2018 bei 36 Milliarden Euro. Eigene Erkenntnisse zu den steuerlichen Auswirkungen des Haustrunks liegen nicht vor. Laut Bundesministerium für Finanzen belaufen sich die aus dem steuerfreien Haustrunk resultierenden Mindereinnahmen bundesweit auf maximal 1 Million Euro, davon rein rechnerisch unter Berücksichtigung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs der Mindereinnahmen rund 25.000 Euro auf den Landeshaushalt des Freistaats. Die Fragen 3 und 4 würde ich gern zusammen beantworten: Das Thüringer Finanzministerium hat sich, wie auch weitere sechs Länder, für die Abschaffung der Steuerbefreiung aus rein steuerfachlicher Sicht ausgesprochen. Das war eine Abfrage auf Arbeitsebene. Es hat also keine Abstimmung auf politischer Ebene dazu stattgefunden. In die Bewertung sind auf Bundesebene zum Beispiel die Stellungnahmen des Verbands Private Brauereien Deutschland e. V. und der Gewerkschaft NahrungGenuss-Gaststätten mit eingegangen. Das hat offensichtlich zu der Entscheidung geführt, aufgrund der Geringfügigkeit der Einnahmen darauf zu verzichten, die Steuerbefreiung abzuschaffen.

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