Dieter Laudenbach
c) Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Weiterer Ausbau der direkten Demokratie auf Landesebene
Jetzt nicht. All das zeigt, dass sich die Union gar nicht sorgfältig mit der Sache befasst hat. Es geht ihr nur darum, sich einen grünen Anstrich zu verschaffen und auf den Zug der gegenwärtigen Klimahysterie aufzuspringen, wie auch die Begründung des CDUEntwurfs deutlich zu erkennen gibt, wenn wir einmal davon absehen – das bleibt noch die Blamage –, dass die CDU hier ein Staatsziel in die Thüringer Verfassung schreiben will, das der Sache nach längst in der Verfassung enthalten ist. Ausdrücklich heißt es in Artikel 44, dass der Freistaat Thüringen dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlage der Menschen verpflichtet sei.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Nachhaltigkeit ist etwas anderes!) Ausführlich geht die Verfassung dann in Artikel 31 auf den Natur- und Umweltschutz ein, der sich im Abschnitt über Natur und Umwelt findet. In diesem Artikel 31 ist ohne Zweifel die Verpflichtung der umweltpolitischen Nachhaltigkeit enthalten, denn der dort angesprochene Schutz des Naturhaushalts und seiner Funktionstüchtigkeit ist nichts anderes als nachhaltig.
(Beifall AfD)
Die CDU will also ein Staatsziel in die Verfassung schreiben, das bereits in der Verfassung festgeschrieben ist. Das ist natürlich verfassungspolitischer Unfug, den wir von der AfD nicht mitmachen werden.
(Beifall AfD)
Es bleibt also sinnvollerweise bei unserem Vorschlag, den Schutz und die Förderung des ehrenamtlichen Engagements als Staatsziel in die Verfassung aufzunehmen, und zwar als Artikel 30 a, mit der Verpflichtung der Gebietskörperschaften sowie unter Betonung der staatlichen Neutralität. Ich beantrage die Überweisung unseres Gesetzentwurfs an den Innenausschuss als federführenden Ausschuss sowie an den Sozialausschuss als mitberatenden Ausschuss. Ich danke ihnen vielmals.
(Beifall AfD)
