thueringer-landtag.de ↗

Bergner

30.01.2020 Sitzungen 7/5

Wahl von Mitgliedern und deren Vertreterinnen bzw. Vertretern des Richterwahlausschusses gemäß Artikel 89 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit den §§ 51 und 52 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes

Meine Damen und Herren, ich frage: Hatten alle die Gelegenheit, ihre Stimme abzugeben? Es erhebt sich kein Widerspruch. Damit schließe ich den Wahlgang und bitte um Auszählung. Meine Damen und Herren, wir haben ein Wahlergebnis. Auf den Wahlvorschlag der Linken entfallen 85 abgegebene Stimmzettel, kein ungültiger Stimmzettel, damit 85 gültige. Es sind 55 Jastimmen, 30 Neinstimmen. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht. Die Kollegen sind also nicht gewählt. Zum Wahlvorschlag von Bündnis 90/Die Grünen wurden 85 Stimmen abgegeben, keine ungültigen Stimmen, damit 85 gültige Stimmzettel. Es sind 55 Jastimmen, 30 Neinstimmen, keine Enthaltung. Damit ist also auch keine Zweidrittelmehrheit erreicht, meine Damen und Herren. (Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Da wählen wir noch mal!) (Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Drit- te Runde!) Damit, meine Damen und Herren, schließe ich den Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesorddazu: Wahlvorschlag der Fraktion der FDP - Drucksache 7/146 dazu: Wahlvorschlag der Fraktion der SPD - Drucksache 7/148 dazu: Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/176 dazu: Wahlvorschlag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/193 dazu: Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/202 Gemäß § 66 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes besteht der Staatsanwaltswahlausschuss aus 15 Mitgliedern, darunter zehn Abgeordnete des Landtags. Für jedes Mitglied ist eine Vertreterin bzw. ein Vertreter zu wählen. Gemäß § 65 Abs. 2 in Verbindung mit § 52 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes werden die dem Landtag angehörenden Mitglieder des Staatsanwaltswahlausschusses und deren Vertreterinnen bzw. Vertreter vom Landtag jeweils mit Zweidrittelmehrheit gewählt. Jede Landtagsfraktion muss mit mindestens einer bzw. einem Abgeordneten im Staatsanwaltswahlausschuss vertreten sein. Die Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP haben jeweils einen Wahlvorschlag eingebracht. Von der Fraktion der AfD liegt dagegen kein Vorschlag vor. Die Wahlvorschläge haben die Drucksachennummern 7/146, 7/148, 7/176, 7/193 und 7/202. Vorgeschlagen wurden durch die Fraktion Die Linke als Mitglieder Herr Abgeordneter Steffen Dittes, Frau Abgeordnete Katharina König-Preuss und Herr Abgeordneter Patrick Beier, als Vertreterinnen bzw. Vertreter Frau Abgeordnete Cordula Eger, Herr Abgeordneter André Blechschmidt und Frau Abgeordnete Anja Müller; durch die Fraktion der CDU als Mitglieder Frau Abgeordnete Beate Meißner und Herr Abgeordneter Stefan Schard, als Vertreterin bzw. Vertreter Frau Abgeordnete Christina Tasch und Herr Abgeordneter Henry Worm; durch die Fraktion der SPD als Mitglied Frau Abgeordnete Dorothea Marx, als Vertreter Herr Abgeordneter Dr. Thomas Hartung; durch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen als Mitglied Frau Abgeordnete Astrid Rothe-Beinlich, als Vertreterin Frau Abgeordnete Madeleine Henfling; durch die Fraktion der FDP als Mitglied Frau Abgeordnete Franziska Baum, als Vertreter Herr Abgeordneter Dirk Bergner. Wird die Aussprache gewünscht? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Doch? Entschuldigung. Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich, Sie haben das Wort.

Protokoll ↗