Bergner
Wahl von Mitgliedern und deren Vertreterinnen bzw. Vertretern des Staatsanwaltswahlausschusses gemäß § 66 in Verbindung mit § 65 Abs. 2, §52 des Thüringer Richterund Staatsanwältegesetzes
Herr Kollege Adams hat das Wort.
Wahl von Mitgliedern und deren Vertreterinnen bzw. Vertretern des Staatsanwaltswahlausschusses gemäß § 66 in Verbindung mit § 65 Abs. 2, §52 des Thüringer Richterund Staatsanwältegesetzes