Keller
Grundsätzliche, über den Einzelfall hinausgehende Auslegung einer Vorschrift der Geschäftsordnung gemäß § 122 der Geschäftsordnung
Sehr geehrter Herr Abgeordneter, dann würde ich doch den Geschäftsführer bitten, die Redemeldung aktuell zu halten; auf unserer Redemeldung stand das jetzt drauf. Das wäre sehr großzügig. Danke.
