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Madeleine Henfling

GRÜNE 30.01.2020 Sitzungen 7/5

c) Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Weiterer Ausbau der direkten Demokratie auf Landesebene

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Präsidentin, liebe Schülerinnen und Schüler auf der Tribüne und am Livestream, es ist schon ziemlich auffällig, dass die Anträge, die CDU und auch AfD hier heute vorgelegt haben, zwar schön erzählen, wie wichtig wir Ehrenamt finden und dass wir das als Staatsziel aufnehmen wollen. Wenn es dann aber konkret um die Fragen von direkter Demokratie und der Einbindung von den Menschen geht, die in Thüringen leben, dann ziehen Sie den Schwanz ein. Dann sagen Sie: „Ach, um Gottes willen“, machen Ihr Volksgeblubber, was Sie da immer von sich geben. (Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Sie haben nicht zugehört!) Wir haben schon einen Einwohnerantrag auf kommunaler Ebene. Das heißt, egal ob die Menschen zum Beispiel deutsche Staatsangehörige sind, können sie auch jetzt schon einen Einwohnerantrag auf kommunaler Ebene einbringen. Wir leben in globalisierten Zeiten, wir leben in Zeiten, in denen Gott sei Dank nicht mehr überall nur die gleichen oder die vermeintlich gleichen Leute leben, sondern in denen viele spannende Menschen bei uns leben. Ich komme aus einer Stadt, die mit einer Technischen Universität – nämlich der TU Ilmenau – einen Ausländerinnenanteil von 40 Prozent hat. Diese Menschen leben für mehrere Jahre bei uns und profitieren, aber sind auch durchaus benachteiligt durch bestimmte Entscheidungen, die wir hier unter anderem im Parlament treffen, die die Kommune vor Ort trifft. Warum sollen diese Menschen nicht die Möglichkeit mit einem Einwohnerantrag haben – also man nimmt ein Stück Papier und schreibt drauf, was das Problem ist, und gibt das dem Parlament. Und das Parlament entscheidet dann immer noch darüber, wie es damit umgeht. Was soll denn daran das Problem sein? Warum sollen denn die Menschen, die hier mit uns leben, die übrigens auch – das ist vielleicht für die einen oder anderen wichtig – mit ihrer Arbeit für ein gutes Bruttoinlandsprodukt sorgen, nicht tatsächlich hier partizipieren können? Das erschließt sich mir nicht, außer bei der AfD erschließt es sich mir natürlich, ja. Da kommt das Völkische durch, da kann man nicht über den Schatten springen, da muss man tatsächlich Leute ausgrenzen, die aus Ihrer Position nicht zu uns gehören. Ich sage, Menschen, die sich einbringen wollen, gehören natürlich zu uns. Da ist es mir völlig egal, welchen Pass die in der Tasche haben, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Ich will noch eine Sache sagen, weil ich glaube, wir reden hier von unterschiedlichen Sachen. Meine Kollegin Astrid Rothe-Beinlich hat noch mal zu den Staatszielen ausgeführt. Das Staatsziel Nachhaltigkeit ist nicht Umweltschutz. Nachhaltigkeit ist ein viel umfassenderer Begriff. Es dreht sich darum, einen langfristig angelegten, verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen zu pflegen. Da geht es auch nicht nur um Ressourcen, die materieller Natur sind, sondern da geht es auch um ganz andere Ressourcen. Zum Beispiel ist auch ein Nachhaltigkeitsgedanke in der Kulturpolitik enorm wichtig. Deswegen hat sich die Kollegin Mitteldorf hier die ganze Zeit immer aufgeregt, als alle nur von Umweltschutz gesprochen haben. Nachhaltigkeit ist etwas, was sich durch alle Politikbereiche durchzieht. Das macht diesen Begriff so schwer und deswegen kann man nicht einfach sagen, wir schreiben den Begriff „Nachhaltigkeit“ in die Verfassung rein, sondern wir müssen uns hier in einem längeren Prozess – ich glaube, das wird ein Aushandlungsprozess sein – überhaupt erst mal überlegen, was wir damit eigentlich meinen. Das können wir nicht einfach hier in einer Plenardebatte machen, sondern dazu braucht es aus meiner Sicht auch die Hinzuziehung von Expertinnen und Experten. Jetzt bin ich nicht so wahnsinnig überrascht, dass, wenn Rot-Rot-Grün hier einen Gesetzentwurf einbringt, der der Diskontinuität anheimgefallen ist, den wir in der letzten Legislatur nicht zu Ende behandelt haben, dann CDU und AfD losspringen und sagen, das finden sie aber ganz schlimm, was wir da reingeschrieben haben. Diese Diskussion hatten wir ja schon. Ich will aber trotzdem noch mal ein paar Sachen zu Ihren Argumenten sagen. Zunächst hat Bodo Ramelow zu der Frage des Finanzvorbehalts alles gesagt. Wenn Sie wollen, dass Volksbegehren in Thüringen möglich sind, dann müssen Sie an den Haushaltsvorbehalt ran – Punkt, Ende, aus. Das müssen Sie machen, als CDU müssen Sie über diesen Schatten springen. Warum haben wir das in der letzten Legislatur nicht gemacht? Weil wir dafür eine Zweidrittelmehrheit brauchen, Herr Kießling. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Ja, ich weiß, es fällt schwer. Es ist immer schwer mit den Mehrheiten, das mit dem Rechnen kriegen Sie nicht so gut hin; das haben wir ja auch gestern gemerkt, dass das schwierig ist. Wir brauchen eine Zweidrittelmehrheit und diese hatten wir genau zu diesem Punkt eben nicht – da hat die CDU in der letzten Legislaturperiode gekniffen. Und sich dann hierhinzustellen und zu sagen, die böse Regierung hat aber die armen Bürgerinnen und Bürger verklagt, das ist scheinheilig. Da müssen Sie sich mal fragen, was Sie denn nun eigentlich wollen. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin auch die Diskussion um das Wahlalter ein wenig leid. Wer tatsächlich glaubt, dass die Volljährigkeit darüber entscheidet, ob jemand zur Wahl gehen kann oder nicht, tut mir leid, aber das ist wirklich nicht das Entscheidungskriterium. Herr Kellner hat immer von Verantwortung gesprochen. Wie will man denn bei einer geheimen Wahl Verantwortung übernehmen, Herr Kellner? Sie können ja nicht mal nachprüfen, was der oder diejenige gewählt hat. (Unruhe CDU) Selber zu Hause auf dem Sofa sagen: Oh man, da habe ich aber eine falsche Entscheidung getroffen. Das müssten Sie als CDU doch auch sehen. Wenn Sie sich die Wahlergebnisse der letzten Wahl ansehen, müssten Sie doch eigentlich sagen: Da haben aber ein paar ganz schön daneben gegriffen aus unserer Perspektive, oder nicht? Und die waren ja nun alle über 18. (Beifall DIE LINKE) (Heiterkeit AfD) (Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Sie haben gar keinen Respekt vor dem Volk, Frau Kollegin!) Auch diese ganze Diskussion mit Verträgen. Es geht doch nicht darum, Verträge abzuschließen. Es geht darum, dass die Menschen, die hier leben, tatsächlich auch mitbestimmen können. Und warum sollen wir Menschen mit 14 – ich bin sogar für 14 –, (Unruhe und Heiterkeit AfD) die sozusagen die Generation sind, die das aushalten muss, was wir hier entscheiden, nicht mitreden lassen? Warum sollen wir denen nicht die Möglichkeit geben, tatsächlich ihre Stimme abzugeben? (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die CDU diskutiert allerorten über die Absenkung der Strafmündigkeit. Sie wollen die Strafmündigkeit auf zwölf Jahre absenken – zwölf, das sind Kinder! Aber wenn es dann darum geht, denen hier eine Stimme zu geben, da stellen sie sich hin und sagen, dafür können sie nicht verantwortlich gemacht werden, das geht aber gar nicht. Aber wenn sie vielleicht klauen, da ist es mit zwölf schon in Ordnung, wenn sie dafür eine richtig saftige Strafe bekommen und Verantwortung übernehmen. Das ist nämlich genau das Gleiche. Aber dann eben mit sehr schwierigen Konsequenzen.

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