Olaf Kießling
Thüringer Gesetz für eine kommunale Investitionsoffensive 2020 bis 2024
Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, vielen Dank, meine Vorredner haben mich noch mal vorgetrieben. Deswegen möchte ich noch mal kurz was klarstellen, weil wir hier gerade von den Linken gehört haben, dass die kommunale Familie so viel mehr eingenommen hat – 1,2 Milliarden Euro waren im Raum, was Sie gesagt hatten.
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Nein,
Sie müssen richtig zuhören, in Summe 1,2 Milliarden!) Sage ich ja, 1,2 Milliarden Euro in Summe mehr eingenommen. Aber wenn ich mal richtig dazu ausführen darf: Gerade Ihre Kollegen haben ja in der letzten Legislatur dafür gesorgt, indem sie die Kommunen bei den Überweisungen finanziell ausgetrocknet haben. Da hat man damals gesagt – damals Herr Kuschel –, dass die Kommunen ihre Einnahmenoptionen erhöhen müssen. Das heißt auf Deutsch, die Kommunen sollen ihre Grundsteuern erhöhen, sollen die Hebesätze für die Gewerbesteuer erhöhen und sonstige Steuereinnahmen erhöhen. Dadurch haben wir ja jetzt die Mehreinnahmen. Aber die Mehreinnahmen sind nur von den Bürgern, was Sie den Bürgern quasi aus der Tasche geholt haben. Wie mein Vorredner Herr Bergner richtig gesagt hat, haben wir ja schon in der Kommune das Problem, dass teilweise Geld für die Pflichtaufgaben fehlt. Ich selbst sitze auch im Finanzausschuss des Kreises, also ich bin auch in der kommunalen Familie verankert. Wir haben erst gestern bei uns den Haushalt beschlossen und da haben wir festgestellt, dass Geld fehlt. Die Kämmerer sagen mir klipp und klar: Das Land überweist Aufgaben, aber ohne Geld. Das heißt, wir kriegen ständig Aufgaben zugewiesen. Früher gab es mal eine Mittelzuweisung mit entsprechender Bezeichnung, für welche Aufgaben das Geld ist. Mittlerweile gibt es pauschale Überweisungen – da können Sie gern noch etwas dazu sagen, Frau Finanzministerin – ohne Aufgliederung, für welche Aufgaben das eigentlich ist. Wie gesagt, es ist ja schön, wenn jetzt die SPD Herr Hey sagt: Wir machen jetzt den Weg frei, wir geben jetzt 5 mal 100 Millionen für eine Investitionsoffensive. Das ist schön, ja, wir brauchen das Geld. Aber wir brauchen auch verlässliche Sicherheit für längere Planungen, deswegen dieses Konnexitätsprinzip. Mein Kollege aus der AfD-Fraktion hat es schon angesprochen: Das Konnexitätsprinzip ist hier nicht verankert, das muss rein. Es kann ja nicht sein, dass wir hier Einnahmen haben, und die Kommunen haben das halt nicht, kriegen aber immer mehr Aufgaben zugewiesen. Das Geld fehlt quasi bei den freiwilligen Leistungen, weil die Pflichtaufgaben erfüllt werden müssen.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: So ein Quatsch!) Das darf nicht sein, denn das Konnexitätsprinzip sichert eine einheitliche Rechtsanwendung im föderalen Staat, was wir ja sind. Durch die Übertragung von Aufgaben, die Sie reihenweise machen und die auch der Bund macht, wird auch im Rahmen der Subsidiarität die Aufgabe erledigt, wo es sein muss. Die kommunale Selbstverwaltung gemäß Artikel 28 des Grundgesetzes ist gefährdet, wenn die Mittel nicht so überwiesen werden, wie sie gebraucht werden. Deswegen sind wir der Meinung, dass der KFA zwingend geändert werden muss, wo auch das Konnexitätsprinzip mit rein muss, denn es kann nicht sein, dass wir hier immer die Kommunen an der langen Leine vorführen und sagen: Wenn du ganz lieb bist, dann kriegst du ein bisschen Geld von uns. – Das darf nicht sein. Deswegen freue ich mich auf die Diskussion im Ausschuss. Aber ich wollte hier noch mal klarstellen, dass hier auch die Linken – also Rot-Rot-Grün – mit schuld daran sind, dass es momentan in der Kommune so schlecht ist. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
